Verlängerung Mängelbeseitigungsansprüche

Diskutiere Verlängerung Mängelbeseitigungsansprüche im R 1250 GS und R 1250 GS Adventure Forum im Bereich Motorrad Modelle; Oder weil der Verbraucherschutz und die Gesetzeslage bei uns in D so toll ist, dass das nicht nötig ist...:eekek: (sieht man ja auch beim...
Gonzo2

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R 1100 GS und 1250GS HP
Oder weil der Verbraucherschutz und die Gesetzeslage bei uns in D so toll ist, dass das nicht nötig ist...:eekek:

(sieht man ja auch beim VW-Skandal) :mad:
 
GSLudwig

GSLudwig

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R1250GSA, und andere.
liegt bestimmt daran das wir auf "german autobahn" so richtig angasen dürfen. die halten dann vermutlich nicht so lange und das risiko möchte BMW nicht eingehen. :schulterzucken::grosse-augen:
Kann auch daran liegen das bei uns die GS doch um rund € 3600,- teurer ist (im Vergleich zu Deutschland) und BMW Mitleid mit uns hat.;)
 
zyklotrop

zyklotrop

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@gonzo: Gewahrleistungsrecht ist EU weit geregelt

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gerd_

gerd_

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Hi
Was bringt eine Garantie auf 3 Jahre?
Erfahrungsgemäss ist es so, dass Mängel in der ersten Zeit auftreten und dann signifikant absinken. Dann bleibt die Mangelwahrscheinlich relativ lang bei "Null" und steigt dann wieder.
Folglich dürften die "anfänglichen Mängel" innerhalb der beiden Jahre mit Gewährleistung aufgetreten sein (wobei mir Gewährleistung wertvoller ist als Garantie!). Sollte jetzt im dritten Jahr, relativ unwahrscheinlich, ein Mangel auftreten, muss ich bereits 2 Jahre die Garantievereinbarungen erfüllt haben.
Einfach mal nachdenken.
Bei allen technischen Dingen die man bisher erworben hat: Wann traten (wenn überhaupt) die Probleme auf? Eher gleich nach dem Kauf oder gegen Ende der Lebenszeit? Oder "mittendrin"? Natürlich gibt es Ausnahmen aber im allgemeinen greift die Badewannenkurve (nach dem Begriff googeln!).
Bei einer angenommenen Lebensdauer von 10 Jahren für ein Fahrzeug, ist es also relativ einfach und auch "billig" 5 Jahre Garantie zu geben.
Zum Einen wird eh' nix kaputt, zum Anderen sind Verschleissteile ohnehin ausgeschlossen und zum Dritten zwingt man den Kunden in die Werkstatt und kann dort das Fahrzeug nach Herzenslust warten (und das dem Kunden zahlen lassen).

gerd
 
Zörnie

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zum Dritten zwingt man den Kunden in die Werkstatt und kann dort das Fahrzeug nach Herzenslust warten (und das dem Kunden zahlen lassen).

gerd
Wobei das ja nach geltender Rechtslage nicht die teure Vertragswerkstatt sein muss, sondern es darf ja auch die preiswertere Kette oder andere Werkstatt sein, so lange diese nach Werksvorgaben wartet.
 
adventure-baerchen

adventure-baerchen

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Wobei das ja nach geltender Rechtslage nicht die teure Vertragswerkstatt sein muss, sondern es darf ja auch die preiswertere Kette oder andere Werkstatt sein, so lange diese nach Werksvorgaben wartet.
Damit wirbt ja auch z.Zt. recht aggressiv die „Nr. 1 Meisterwerkstatt“. Man sollte bedenken, dass man im Fall der Fälle dann wahrscheinlich in der Beweislast ist, dass alles nach Werksvorgabe gemacht wurde. Dann wird doch was gefunden, was diesem nicht entspricht und man hat den Ärger, sowohl mit dem Hersteller wie auch mit der „preiswerteren Kette“. Und wenn‘s vielleicht mal um Kulanz geht, hat man sicher auch schlechtere Karten. Man sollte sich - vor allem noch in der Garantie-/Gewährleistungszeit - schon überlegen, ob einem der mögliche Ärger die paar Euro Ersparnis wert sind!
 
Zörnie

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Damit wirbt ja auch z.Zt. recht aggressiv die „Nr. 1 Meisterwerkstatt“. Man sollte bedenken, dass man im Fall der Fälle dann wahrscheinlich in der Beweislast ist, dass alles nach Werksvorgabe gemacht wurde. Dann wird doch was gefunden, was diesem nicht entspricht und man hat den Ärger, sowohl mit dem Hersteller wie auch mit der „preiswerteren Kette“. Und wenn‘s vielleicht mal um Kulanz geht, hat man sicher auch schlechtere Karten. Man sollte sich - vor allem noch in der Garantie-/Gewährleistungszeit - schon überlegen, ob einem der mögliche Ärger die paar Euro Ersparnis wert sind!
Die paar Euro können ganz schnell mehrere Hundert sein :eekek:
 
sampleman

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Es kommt auf das Kleingedruckte an. EU-weit (nicht nur in .de) muss ein Händler (nicht der Hersteller, sondern der, der das Gerät verkauft hat) eine Gewährleistung auf eine Fehlerfreiheit der verkauften Ware bieten, bei Neuware sind das zwei Jahre, bei Gebrauchtware darf er auf 1 Jahr verkürzen.

Der Haken dabei: Was ist "fehlerfrei bei Auslieferung"? Dazu sagt die Rechtssprechung, dass bei Schäden, die nach Übergabe der Ware auftreten, in den ersten sechs Monaten nach Kauf automatisch davon ausgegangen wird, dass der Fehler, der für den Schaden verantwortlich war, bereits bei Auslieferung vorhanden war - es sei denn, der Händler kann das Gegenteil beweisen (was er in der Regel nicht kann). Danach muss der Kunde beweisen, dass der Fehler bereits bei Auslieferung vorhanden war, auch das wird ihm in der Regel nicht gelingen.

So gesehen ist die tolle gesetzliche Gewährleistung über zwei Jahre eigentlich nicht viel wert. Allerdings könnte die in diesem Thread gezeigte Verlängerung der Gewährleistungsansprüche genau dieses Problem beheben.

Eine Garantie ist was anderes. Erstens ist der Ansprechpartner für den Kunden der Garantiegeber, das ist nicht unbedingt der Händler. Das kann auch der Hersteller sein, oder die Versicherung, die die Gebrauchtfahrzeug-Garantie anbietet. Im Gegensatz zur gesetzlichen Gewährleistung, die dem Kunden außer der Beweisumkehr nach sechs Monaten kaum etwas auferlegt, kann die Garantie allerdings schon mit bestimmten Bedingungen verknüpft werden, z.B. Wartung in einer Fachwerkstatt. Allzu picky dürfen die Versicherungsbedingungen jedoch nicht ausfallen, sonst wird es unwirksam.

Was ich mich frage: Was, wenn eine beim Kauf zugesicherte Eigenschaft, die eine Aussage zur Lebensdauer beinhaltet, sich als unzutreffend erweist, die sechs Monate aber schon rum sind? Konkret geht es bei mir um einen Rauchmelder aus dem Baumarkt, der eine fest eingebaute Lithiumbatterie hat und mit einer Lebensdauer von zehn Jahren beworben wurde. Mein Plan: Ich kaufe so ein Ding, pappe es mir an die Flurdecke und habe dann zehn Jahre Ruhe. Allerdings habe ich bereits nach einem Jahr festgestellt, dass das Ding keinen Muckser mehr tut. Eigentlich müsste ich jetzt beweisen, dass der Mangel bereits bei Auslieferung da war, aber wie will man innerhalb von sechs Monaten absehen, dass eine Batterie, die zehn Jahre halten soll, bereits nach einem Jahr schlapp macht, oder nach zwei?

Okay, ich habe das Teil einfach weggeschmissen, weil ich mir den Stress für 12 Euro nicht geben wollte. Aber blöd ist das schon, oder?

Anwälte anwesend?


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AlpenoStrand

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[OT]: Der Obi hat mir in AT ohne zu zögern eine LED Lampe ersetzt auf der auch ein Fantasiewert über die zu erwartende Lebensdauer stand. Nach einem Jahr war das Ding kaputt, ich hatte noch die Rechnung. Also lohnt sich auch wegen 12€ wenn man nicht extra in den Laden viele KM fahren muss. [/OT]
 
sampleman

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[OT]: Der Obi hat mir in AT ohne zu zögern eine LED Lampe ersetzt auf der auch ein Fantasiewert über die zu erwartende Lebensdauer stand. Nach einem Jahr war das Ding kaputt, ich hatte noch die Rechnung. Also lohnt sich auch wegen 12€ wenn man nicht extra in den Laden viele KM fahren muss. [/OT]
[OT] Hast ja recht. ich habe das Teil auch deshalb weggeschmissen, weil ich einen anderen wollte, der von einem anderen Hersteller ist. Wenn der jetzt auch nicht hält, dann muss ich wohl im Schaf in der Flammenhölle ersticken...[/OT]
 
Peti

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Hi
Was bringt eine Garantie auf 3 Jahre?...

Einfach mal nachdenken. ...
Ääää...das ist jetzt aber alles nicht so ganz ernst gemeint, oder?
Du würdest demnach 2 Jahre Garantie lieber nehmen als 3? :)

Ich für meinen Teil finde 3 Jahre besser. Und 8 würde ich noch besser finden.
Badewannenkurve hin oder her.
 
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bisher R 1200 GSA LC, jetzt KTM 1290 Super Adventure S und R 100 CS
Zwei Jahre Gewährleistung sind besser als drei Jahre Garantie ist wohl gemeint...
Sehe ich auch so!

...wem bindet Mutti morgens die Schuhe zu?
...dem Mechatroniker von ATU...:confused:
 
lederkombi

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Lese ich da allgemein ein wenig Neid betreffend den 3 Jahren....:cool:

Also ich habe sie mit Handkuss genommen.:p
 
gerd_

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Hi
Ääää...das ist jetzt aber alles nicht so ganz ernst gemeint, oder?
Du würdest demnach 2 Jahre Garantie lieber nehmen als 3?

Ich für meinen Teil finde 3 Jahre besser. Und 8 würde ich noch besser finden.
Badewannenkurve hin oder her.
Doch, das ist ernst gemeint. Zumindest wenn Du das liest was ich geschrieben habe ind nicht zu interpretieren beginnst.
Unmöglich scheint es nicht zu sein, weil es ja auch richtig aufgefasst werden kann.

Zwei Jahre Gewährleistung sind besser als drei Jahre Garantie ist wohl gemeint...
Sehe ich auch so!
Gewährleistung
Wir alle haben 2 Jahre Gewährleistung (nicht Garantie!), dazu verzichtet BMW auf die Beweislastumkehr. Man kann also nach 1 Jahr und 364 Tagen aufschlagen, sagen "da ist was" und niemand kann sagen: "Beweis' mal das das ab Werk so war, sonst bist Du 18 Monate zu spät dran".
In dieser Zeit kann jeder den KD machen "der über die nötige Sachkunde verfügt", also -im speziellen Fall- auch ich selbst weil ich -qua Berufsausbildung- diese Sachkenntnis habe.

Garantie
Hier gibt der Garantiegeber ein Versprechen ab an das er Bedingungen knüpfen kann. Die können eben heissen "KD in einer unserer Fachwerkstätten". Das kann XYZ jetzt werben wie sie wollen weil ich mir a) nicht sicher bin ob die "Gewährleistung" und "Garantie" nicht auch in einen Topf schmeissen und "man wissen muss", dass "man eben so sagt" und mir b) sicher bin, dass sie zwar für von ihnen verursachte Mängel geradestehen, mich aber ganz sicher im Regen stehen lassen wenn Teile von BMW ersetzt werden müssen (z.B. ein Getriebe) und BMW sagt "nö, KD nicht bei uns gemacht, keine Garantie" (Man sagt auch "Felge" meint aber fast immer "Rad".).
Jetzt kannst DU klagen. Wahlweise gegen XYZ weil sie evtl. ein Versprechen nicht einlösen oder nicht sagen "leg' Dich hin, wir klagen in Deinem Namen!" oder gegen BMW, weil Dir YXZ etwas versprochen hat was BMW nicht einhalten mag.


Kulanz
ist eine freiwillige Leistung die BMW erbringen KANN aber garantiert nicht erbringt wenn Du nicht jeden KD bei ihnen hast durchführen lassen. An deren Stelle würde ich das auch nicht machen.
Eine Ausnahme besteht darin wenn Du einen Fehler bemängelst den sie gerne unter den Tisch kehren möchten weil das KBA ihnen bereits im Nacken sitzt. Dann wird "Mist, wir kommen nicht darum herum" mit "ausnahmsweise Kulanz" umschrieben.

Der Gag
Während der Gewährleistungszeit könnte man also zu YXZ und erst danach zu BMW? Theoretisch vielleicht schon, doch steht im Kleingedruckten vielleicht "generell", "jeder" oder "immer wenn von KD die Rede ist. Also muss man von vornherein zu BMW wenn man auf Garantie pochen möchte!

Juristisch gibt es sicherlich einige Zwischenvarianten.

Geld
Du gehst also jährlich zu BMW und schiebst jeweils 700 EUR für den KD über den Tisch.
In einer freien Werkstatt wäre es wahrscheinlich die Hälfte, machst Du es -wie ich- selbst, dann kostet der KD ca. 60 EUR. Das kann nicht jeder, deshalb will ich es nicht als Masstab verwenden.
In der freien Werkstatt hast Du nach 3 Jahren ca 1125 EUR gespart die Du -im Zweifelsfall- für Reparaturen verwenden kannst.
Nach 8 Jahren sind es bereits 2800 EUR! Verschleissteile wie Bremsen, Kupplung etc. kannst Du gleich mal abziehen weil Garantieleistungen "sowas" ausschliessen. Die zahlst Du zusätzlich, plus den "BMW-Teilezuschlag" für die nicht-BMWspezifischen" Teile (Filter, Schläuche, Bremsbeläge ...)!

Wenn ich dazurechne, dass Statistik die Auswertung grosser Mengen ist, dann ist es unwahrscheinlich, dass das was in den ersten 2 Jahren nicht defekt wird, auf einmal im dritten Jahr stirbt. Selbstverständlich muss das nicht in jedem Einzelfall gut gehen, doch ebenso selbstverständlich muss es auch nicht schief geschehen.
Würde die Statistik nicht Recht haben, wären alle Versicherungen pleite!

Ohnehin nicht garantiefähig ((m)ein Spezialfall)
Meine 1150 GSA hat die "Fachwerkstatt" das letzte Mal beim 1000er KD gesehen, ist jetzt 150 TKM alt und ziemlich mängelfrei.
Bei Km-Stand "3" habe ich Getriebe und HAG umgebaut und die Standardfederbeine durch Öhlins ersetzt. Garantie wäre ziemlich doof gekommen da BMW weder das Getriebe noch das HAG hätte reparieren können weil sie die Teile nicht hätten abrechnen können. Das HAG Innenleben gehört in eine K100, kann also in einer GSA nicht kaputt werden und die Getriebezwischenwelle gibt es bei BMW überhaupt nicht in dieser Art.

gerd
 
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