Warnung Reifenleader.de

Diskutiere Warnung Reifenleader.de im Reifen Forum im Bereich Modellunabhängige Foren; Vielleicht solltest Du an Reifen-Sätzen sparen, dann würde es schon für ne ganze GS reichen.:D
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R1150GS-LC, R1200C, R850C( geklaut 08.11.14) dafür R1150R Rockster
Evtl. kann man sich irgendwann mal ne GS leisten,gerade weil man vorher die Reifen günstig gekauft hat.

Wenn ich pro Satz 50 Euro spare,habe ich in meiner Laufbahn sicher schon ne halbe GS damit gespart.:p
Vielleicht solltest Du an Reifen-Sätzen sparen, dann würde es schon für ne ganze GS reichen.:D
 
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Thema Reifen:
Ich kauf nur beim örtlichen Reifenhändler, aus Prinzip, weil den kenn ich, dem vertrau ich, der fährt selbst Moped, da brauch ich nicht mal AGB´s, wenn da was is, wird getauscht, ohne Diskussion.
So handhabe ich das auch - da weiss man, was man hat :wink:
 
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Jetzt habe ich mir auch mal die Seite von Reifenleader.de angesehen.

Wer ein bisschen bewandt ist, sich die AGBs durchliest und auf das 7-tägige Widerrufsrecht stösst, weiss, dass er von der Firma die Finger lassen sollte.

Und für alle anderen gibts Foren, in denen vor solchen Shops gewarnt bzw von den einschlägigen Erfahrungen berichtet wird.

Also ist doch eigentlich alles gut - positiv denken!
Wieso die Finger weglassen, der kann in seine AGB reinschreiben, was er will. Ist halt nicht wirksam.

Es gilt die entsprechende gesetzliche Mindestvorschrift. Sprich 14 Tage Widerrufsrecht, Rücksendung auf Kosten des Händlers.

Und bei 9 Jahre alten Reifen, die als neuwertig verkauft werden, ist das sowieso vollständig irrelevant. Wenn er die Dinger nicht kostenlos umtauscht, ab zum Anwalt damit und zur Staatsanwaltschaft.

Für vorformulierte Vertragsklauseln (i.d.F. AGB, gilt aber auch für Standardmietverträge, etc.) gelten die Bestimmungen des BGB 305ff. Sie dürfen z.B. keine überraschenden Klauseln enthalten, sie dürfen nicht vom gesetzlichen Mindeststandard zu Gunsten des Verwenders abweichen, ansonsten sind sie unwirksam, entweder in Teilen oder insgesamt.

Aber das spielt im hiesigen Fall sowieso keine Rolle, ob AGB wirksam vereinbart sind oder nicht. Der Vertrag ist mangelhaft. Neue Reifen bestellt, überlagerte bekommen. Sprich hier liegt ein Leistungsmangel des Händlers vor. Nacherfüllung (i.d.F. Austausch gegen neue Reifen) ist eine Möglichkeit den Mangel zu heilen.
 
Larsi

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... Der Vertrag ist mangelhaft. Neue Reifen bestellt, überlagerte bekommen. Sprich hier liegt ein Leistungsmangel des Händlers vor. Nacherfüllung (i.d.F. Austausch gegen neue Reifen) ist eine Möglichkeit den Mangel zu heilen.
mal kurz nachgehakt:
hat er überhaupt neue reifen bestellt?
zu jedem reifen ist eine DOT in der anzeige angegeben.
es wurde also ein reifen mit DOTxx04 zu einem preis xy,- bestellt und geliefert.
 
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In jeder Kultur stellt man sich vor.

Thema Reifen:
Ich kauf nur beim örtlichen Reifenhändler, aus Prinzip, weil den kenn ich, dem vertrau ich, der fährt selbst Moped, da brauch ich nicht mal AGB´s, wenn da was is, wird getauscht, ohne Diskussion.
Mach ich auch. Ach ja, dort werden die Reifen bei Reifendirekt bestellt...
 
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mal kurz nachgehakt:
hat er überhaupt neue reifen bestellt?
zu jedem reifen ist eine DOT in der anzeige angegeben.
es wurde also ein reifen mit DOTxx04 zu einem preis xy,- bestellt und geliefert.
Das kann ich nicht prüfen, die Seite ist als nicht vertrauenswürdig eingestuft. :) -Sollte ich jetzt sagen, das es mich nicht wundert? -

Hier ist auch nicht unbedingt die Frage ob die DOT-Angabe erfolgt ist oder nicht, sondern ob der Erwartungshorizont des Käufers davon ausgeht überlagerte Reifen zu erwerben (eher nein), ob der normale Konsument in der Lage ist, eine DOT zu entschlüsseln (eher nein) und welchen Gesamt-Eindruck die Anzeige hinterlässt, ist der Anbieter seinen Informationspflichten nachgekommen (eher nein).

Wie ich schon mal schrieb, wer sich auf Onlinehandel einlässt, sollte wissen was er tut und welche Grundlagen es gibt. Das gilt für beide Seiten. Reifenleader kann sich seine AGB da hin stecken, wo niemals die Sonne hin scheint, und wen Du recht hast, sollte der TE vielleicht lesen, bevor er ordert.

Mir sind zwar keine eindeutigen Rechtsvorschriften bekannt, ab welchem Alter Reifen nicht mehr in Umlauf gebracht werden dürfen, aber es gibt Gerichtsurteile, das ein zwei Jahre alter Reifen als "neu" gilt. Womit im Umkehr-Schluß explizit darauf hin gewiesen werden müsste, das der Reifen nicht mehr neu ist. Dies ist offensichtlich nicht geschehen, die Angabe der DOT erscheint mir nicht als ausreichender Hinweis.

Wir können das jetzt zerpflücken, ob überhaupt die Grundlagen 929 BGB erfüllt sind, ob ein Liefermangel oder ein Übermittlungsirrtum vorliegt, ob überhaupt ein gültiger Vertrag zu stande gekommen ist (Täuschungsabsicht, AGB), sich das Angebot an Konsumenten richtete und so weiter und so fort, das sprengt sicher den Rahmen dieses Threads.
 
Hans BHV

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Wieso die Finger weglassen, der kann in seine AGB reinschreiben, was er will. Ist halt nicht wirksam.
Nur mal, damit auch du meinen Beitrag verstehst:

Wer gesetzlich Unwirksames in die AGB reinschreibt, ist auch sonst nicht vertrauenswürdig: Deshalb Finger weglassen.

Noch etwas: Guugeln und umformuliert hier reinposten kann ich selber.

Stichwort "angelesenes Halbwissen".

Also, bis dann, in einem anderen Beitrag...
 
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Gleich kommt wieder irgendein Klugscheißer und sagt, das gibt es nicht, dann wird man anderweitig beschissen ;)
Klar, von irgendwas muß der Örtliche ja auch leben. Und wenn dann da nur lauter Sparbrötchen auftauchen, kann er sein Geld halt nicht mehr über die Marge an den Reifen machen sonden muß "besch....en" in dem er für den Reifenwechsel und das Auswuchten 20€ verlangt.:D Nur wird er sich von dem Besch... nie eine GS leisten können.:)

- - - Aktualisiert - - -

so sieht das aus:
suche nach 150/70R17 ohne weitere einschränkungen ... Anhang anzeigen 112869
Danke, ich würde es trotzdem als nicht ausreichend einstufen, wenn sich das Angebot an Konsumenten richtet.

- - - Aktualisiert - - -

Nur mal, damit auch du meinen Beitrag verstehst:

Wer gesetzlich Unwirksames in die AGB reinschreibt, ist auch sonst nicht vertrauenswürdig: Deshalb Finger weglassen.

Noch etwas: Guugeln und umformuliert hier reinposten kann ich selber.

Stichwort "angelesenes Halbwissen".

Also, bis dann, in einem anderen Beitrag...
Nur damit Du meinen Beitrag verstehst.

Wenn er die selben AGB für Wiederverkäufer und Konsumenten verwendet, wäre die Vereinbarung für den Wiederverkäufer zulässig, für den Konsumenten nicht. Unwirksames Zeug in AGBs reinschreiben zeugt eher von Unwissen als von Vorsatz.

Wer vorsätzlich unwirksames Zeug in seine AGB schreibt, ist schön blöd, da dann ggf. ganze Verträge unwirksam sind. Die Rechtsfolgen sind für den Verwender der unwirksamen AGBs wesentlich heftiger, als für seine Kunden. Die gesetzliche Lage im BGB schützt den Endkunden stärker als den Unternehmer, auch vor dem Handeln aus Unkenntnis.

Weshalb der nicht vertrauenswürdig sein sollte, entgeht mir jetzt irgendwie. Mir ist doch lieber, jemand schreibt unwirksames Zeug in seine AGB und für mich gilt die günstige gesetzliche Regelung, als wenn jemand meine Rechte zulässig per AGB einschränkt und ich mich im Zweifel darauf verlassen muß, das der Richter meiner Ansicht folgt.:)

Unwirksame AGB zu verwenden, ist nicht verboten, es ist nur dumm.

Soviel zu Deinem offenkundigen Halbwissen. Ob mit oder ohne Google erworben.:D

Ich weiß zwar nicht auf welche meiner Absätze sich Deine Bemerkung betreffend Google bezieht, aber sei versichert, zu dem Thema google ich nur, wenn ich ein wörtliches Zitat oder einen Wortlaut brauche.
 
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Nur damit Du meinen Beitrag verstehst.

Wenn er die selben AGB für Wiederverkäufer und Konsumenten verwendet, wäre die Vereinbarung für den Wiederverkäufer zulässig, für den Konsumenten nicht. Unwirksames Zeug in AGBs reinschreiben zeugt eher von Unwissen als von Vorsatz.

Wer vorsätzlich unwirksames Zeug in seine AGB schreibt, ist schön blöd, da dann ggf. ganze Verträge unwirksam sind. Die Rechtsfolgen sind für den Verwender der unwirksamen AGBs wesentlich heftiger, als für seine Kunden. Die gesetzliche Lage im BGB schützt den Endkunden stärker als den Unternehmer, auch vor dem Handeln aus Unkenntnis.

Weshalb der nicht vertrauenswürdig sein sollte, entgeht mir jetzt irgendwie. Mir ist doch lieber, jemand schreibt unwirksames Zeug in seine AGB und für mich gilt die günstige gesetzliche Regelung, als wenn jemand meine Rechte zulässig per AGB einschränkt und ich mich im Zweifel darauf verlassen muß, das der Richter meiner Ansicht folgt.:)

Unwirksame AGB zu verwenden, ist nicht verboten, es ist nur dumm.

Soviel zu Deinem offenkundigen Halbwissen. Ob mit oder ohne Google erworben.:D

Ich weiß zwar nicht auf welche meiner Absätze sich Deine Bemerkung betreffend Google bezieht, aber sei versichert, zu dem Thema google ich nur, wenn ich ein wörtliches Zitat oder einen Wortlaut brauche.
Also alles...

Schon interessant, was du alles weisst!

Und auch interessant, dass jemand auch nach der 2ten Erklärung nicht versteht, was ich gemeint habe...

Aber nur zu, geh nicht auf andere Kommentare ein und schreib alles auf, was du "weisst"... :coo8ol:
 
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Also alles...

Schon interessant, was du alles weisst!

Und auch interessant, dass jemand auch nach der 2ten Erklärung nicht versteht, was ich gemeint habe...

Aber nur zu, geh nicht auf andere Kommentare ein und schreib alles auf, was du "weisst"... :coo8ol:
Tja, das Du von dem Thema keine Ahnung hast, ist offensichtlich und keine Schande. Aber Anderen auf Grund der Beschränkung eigenen Wissens zu unterstellen, sie müßten googlen, zeugt nicht nur von einer Beschränkung Deines eigenen Wissens. Bei Dir passt Dein Forums-Nick offensichtlich.:)

Ich habe schon verstanden was Du ausdrücken wolltest, ich sehe nur den Zusammenhang nicht.

Ich habe auch schon AGB verwendet, die für einen Teil meines Kundenkreises unwirksam waren. Ganz einfacher Hintergrund, ich war zu faul, zwei zu schreiben. Da ich wußte welche Teile der AGB für welche Kunden unwirksam waren, war das auch kein Thema. Deswegen konnten mir meine Kunden trotzdem vertrauen.

Was nicht besonders vertrauenserweckend ist, ist der Verkauf 9 Jahre alter Reifen.
 
Wasty

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Also bevor wir wieder vom Thema abschweifen:

An den TE: Alright, entweder bist Du auf einem Feldzug, der Dir edel und Gut erscheint, dann ist es eher eine Formsache sich zunächst vorzustellen ( kann man ja auch im betreffenden Thread machen) oder du hast mit dem Shopbetreiber abgemacht ihm so und soviele Klicks zu verschaffen, was ja sicher funktioniert hat, jedoch ist "virales Marketing" (ein berühmter Schwabe) ebbes was scho jedes kloine Handwergerle macht.

Wie dem auch sein mag-das GS Forum ist anders, und das ist auch gut so:-)
 
Batzen

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Also wenn das schon irgend wen interessiert, dann kann man doch mal einfach nach dem Händler googeln, die Treffer sind ja extrem überschaubar.......
Und wenn sich der Fredersteller dort seine 245/50 R17 Winterreifen als alte Schinken bestellt hat, dann wird er das halt so getan haben....
Und als nächstes sollte er sich noch 5412 andere Foren außer hier und MotoTalk suchen und sich Luft machen oder Werbung betreiben, hier ist er ja schon damit durch.
Der beworbene Laden hat ja anscheinend erst seit ein paar Tagen eine D-Webseite.....und ich geh nächste Woche Reifen bestellen...500m vor meiner Haustür:mstickle:
 
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Tja, das Du von dem Thema keine Ahnung hast, ist offensichtlich und keine Schande. Aber Anderen auf Grund der Beschränkung eigenen Wissens zu unterstellen, sie müßten googlen, zeugt nicht nur von einer Beschränkung Deines eigenen Wissens. Bei Dir passt Dein Forums-Nick offensichtlich.:)

Ich habe schon verstanden was Du ausdrücken wolltest, ich sehe nur den Zusammenhang nicht.

Ich habe auch schon AGB verwendet, die für einen Teil meines Kundenkreises unwirksam waren. Ganz einfacher Hintergrund, ich war zu faul, zwei zu schreiben. Da ich wußte welche Teile der AGB für welche Kunden unwirksam waren, war das auch kein Thema. Deswegen konnten mir meine Kunden trotzdem vertrauen.

Was nicht besonders vertrauenserweckend ist, ist der Verkauf 9 Jahre alter Reifen.
Aus Faulheit auf rechtlich einwandfreie AGBs verzichten...

Sehr vertrauenserweckend - bei dir würde ich auch sicher nichts kaufen...

Wer weiss, bei was du noch alles schluderst...

Es darauf ankommen lassen, ob du wirklich weisst, welche AGBs unwirksam sind, wär mir auch zu gefährlich - stell dir vor, guugle hat zu dem Zeitpunkt einen Serverausfall u kannst die Suchfunktion nicht benutzen, was machst du bzw der Kunde dann?

Würfeln?
 
sampleman

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Ihr werdet lachen, aber ich kaufe meine Motorradreifen nie beim örtlichen Reifendealer, sondern beim Motorradschrauber meines Vertrauens. Ich kaufe ja meinen Luftfilter auch nicht im lokalen Luftfilterhandel. Das Geschäft der Online-Reifenhändler finde ich grundsätzlich nicht schlecht: man kauft seine Reifen online und lässt sie von einem Servicepartner montieren, der mit dem Onlinehändler zusammenarbeitet. Der verdient dann eben nur an seiner Arbeit und nicht an den Reifen. Aber ich finde das ganz sauber, wenn die Preise für die Reifen und die Montage getrennt werden.

Letztens hatte ich was ulkiges. Mein Schrauber sollte mir Heidenau K60 Scout draufziehen und sagte auch „kein Problem". Zwei Tage später ruft er mich an und sagt mir, dass sein Lieferant den Vorderreifen nicht an den Start kriegt. Er schlägt mir vor, den Reifen selbst online zu bestellen, das habe ich dann auch gemacht und seine Werkstatt als Lieferanschrift genannt. Ging völlig problemlos und als Ausgleich dafür, dass ich Mühe hatte, hat mir der Schrauber die Montagekosten für den Reifen erlassen. Und das Beste: Ich habe den Reifen zu einem Endpreis bekommen, der unter dem Einkaufspreis des Schraubers lag.

Das mache ich in Zukunft immer so. Reifen online bestellen, an den Schrauber liefern lassen und er montiert sie dann. Ich kann ihm ja noch was in die Kaffeekasse tun. Aber den lokalen Reifenhandel brauche ich eigentlich nicht.
 
abdiepost

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Aus Faulheit auf rechtlich einwandfreie AGBs verzichten...

Sehr vertrauenserweckend - bei dir würde ich auch sicher nichts kaufen...

Wer weiss, bei was du noch alles schluderst...

Es darauf ankommen lassen, ob du wirklich weisst, welche AGBs unwirksam sind, wär mir auch zu gefährlich - stell dir vor, guugle hat zu dem Zeitpunkt einen Serverausfall u kannst die Suchfunktion nicht benutzen, was machst du bzw der Kunde dann?

Würfeln?
Mensch, monochrom, jetzt sei doch nicht so ... misstrauisch. c-treiber hat bestimmt kein Schindluder mit tw. unwirksamen AGB-Klauseln betrieben. Er fährt BMW's, das alleine ist schon mal eine erstklassige Reputation und macht ihn vertrauenswürdig. Die teilweise ungültigen AGB's hätte er nie und nimmer gegen seine Kunden verwendet bzw. auch nur versucht, das zu tun. Never. Und natürlich gilt im Zweifel die gesetzliche Regelung. Schön ist in diesem Zusammenhang die Selbsterkenntnis (oder ist diese Erkenntnis gar nicht auf c-treiber selbst bezogen????):

Wer vorsätzlich unwirksames Zeug in seine AGB schreibt, ist schön blöd, da dann ggf. ganze Verträge unwirksam sind. Die Rechtsfolgen sind für den Verwender der unwirksamen AGBs wesentlich heftiger, als für seine Kunden. Die gesetzliche Lage im BGB schützt den Endkunden stärker als den Unternehmer, auch vor dem Handeln aus Unkenntnis.

Weshalb der nicht vertrauenswürdig sein sollte, entgeht mir jetzt irgendwie. Mir ist doch lieber, jemand schreibt unwirksames Zeug in seine AGB und für mich gilt die günstige gesetzliche Regelung, als wenn jemand meine Rechte zulässig per AGB einschränkt und ich mich im Zweifel darauf verlassen muß, das der Richter meiner Ansicht folgt.:)

Unwirksame AGB zu verwenden, ist nicht verboten, es ist nur dumm.

usw...
Alles ist gut. :mstickle:

VG Marco
 
voyager

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Schwäbische Alb
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1200 GS Adventure Triple Black 2013,1150 GS Adventure 2003,F 798 GS Twin 2012,LR 110 SW 2015
@Sampleman
Da lach ich nicht,ich mach es nämlich genauso auch und seh dies als ein ganz normales Einkaufsverhalten an!So werden in meiner Familie 3 Dosen und 2 Motorräder bereift,mehr Geld kann man garnicht sparen!
 
juekl

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Essen NRW
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R100GSPD, R1100GS, R1150GS, R1150GSA, R1200GS TB, R1200GS LC TB und wieder R1200GS TÜ
Gleich kommt wieder irgendein Klugscheißer und sagt, das gibt es nicht, dann wird man anderweitig beschissen ;)
Hi
und da ist er schon.
Nein man wird dort nicht beschissen, man zahlt nur einen satten Aufschlag.

Nur wenn man immer so verfährt, und sich nicht orientiert, weiß man nie wie
hoch dieser Aufschlag ist.

Aber wenn man damit glücklich ist, ist es auch gut.

Leute die ihr Geld so aus dem Fenster werfen, verdienen es durch krumme
Sachen oder zu Lasten anderer.
Gruß
 
MacDubh

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nicht mehr R1200GS,dafür: Ducati Multistrada 1260S, DUCATI - 750SS, Gilera RC600, Yamaha tenere 700
Ich kaufe immer online und montiere selbst. Das spart mir pro Satz im Schnitt 50€!

Wenn ich mir jetzt noch ansehe wie flexibel ich dadruch mit Reifen bin, ist es für mich noch mehr Gewinn.
Samstag abend, nach der tour, Reifen runtergefahren? Kein Problem. Der Neue liegt ja schon im Keller und wird montiert. Sonntag morgen gehts weiter.

Dieses Jahr habe ich insgesamt 9 Satz Reifen verfahren, da rechnet sich das Montagegerät sehr schnell!

Was den TE betrifft: Warnung ok, aber ein paar Grundregeln in Foren kann man einhalten. Eine persönliche Vorstellung gehört dazu... ;-)
 
Thema:

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