Gebrauchte R 1200 GS aus Großbritannien?

Diskutiere Gebrauchte R 1200 GS aus Großbritannien? im R 1200 GS und R 1200 GS Adventure Forum im Bereich Motorrad Modelle; Halle zusammen, neu im Forum, bitte ich Euch schon um Eure Fachkenntnis :o: Wie hier beschrieben, suche ich derzeit eine R 1200 GS. Da...
Eifelwolf

Eifelwolf

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Halle zusammen,

neu im Forum, bitte ich Euch schon um Eure Fachkenntnis :o: Wie hier beschrieben, suche ich derzeit eine R 1200 GS. Da Motorradfahren mein Zweithobby ist, darf es eine Gebrauchte sein. Ich habe nun eine gefunden, die hinsichtlich Modell (2008), Ausstattung und Farbe zu 100 % meinen Vorstellungen entspricht. Verkäufer ist ein freier Händler (ausschließlich GS), er gewährt ein Jahr Garantie. Aber: Das Bike wird von ihm als Gebrauchte aus Großbritannien quasi reimportiert, hier wieder umgerüstet (duale Tachoanzeige auf km/h, Lampenreflektor...) und, da das Bike nur mit einer COC-Bescheinigung ankommt, einen Tag lang auf den Händler angemeldet, um mir als Käufer die nächste Anmeldung zu vereinfachen. Betriebsanleitung ist natürlich auf englisch. Alle Inspektionen sich bei einem britischen BMW-Händler gemacht worden.

Gibt es etwas, was gegen ein solches Bike aus Großbritannien spricht? Entgegen der Aussage des Händlers vielleicht doch Unterschiede in der Technik oder sonstwo?:confused:

Danke vorab für Eure Statements!
 
Kramer

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Halle zusammen,

neu im Forum, bitte ich Euch schon um Eure Fachkenntnis :o: Wie hier beschrieben, suche ich derzeit eine R 1200 GS. Da Motorradfahren mein Zweithobby ist, darf es eine Gebrauchte sein. Ich habe nun eine gefunden, die hinsichtlich Modell (2008), Ausstattung und Farbe zu 100 % meinen Vorstellungen entspricht. Verkäufer ist ein freier Händler (ausschließlich GS), er gewährt ein Jahr Garantie. Aber: Das Bike wird von ihm als Gebrauchte aus Großbritannien quasi reimportiert, hier wieder umgerüstet (duale Tachoanzeige auf km/h, Lampenreflektor...) und, da das Bike nur mit einer COC-Bescheinigung ankommt, einen Tag lang auf den Händler angemeldet, um mir als Käufer die nächste Anmeldung zu vereinfachen. Betriebsanleitung ist natürlich auf englisch. Alle Inspektionen sich bei einem britischen BMW-Händler gemacht worden.

Gibt es etwas, was gegen ein solches Bike aus Großbritannien spricht? Entgegen der Aussage des Händlers vielleicht doch Unterschiede in der Technik oder sonstwo?:confused:

Danke vorab für Eure Statements!
Läuft die Bezahlung über Western Union ? Ist der Besitzer/Verkäufer ein verdienter Veteran aus dem Irak-Krieg, der das Mopped nur verkauft, da ihm leider eine Sprengbombe den Schalthebelfuß lädiert hat ?

Falls alle Punkte zutreffen sollten - UNBEDINGT zuschlagen !!!! SCHNÄPPCHEN-Alarm !!! :D

Hüte dich vor Sturm und Wind - und Moppeds die aus England sind :o

Grüße

Kramer
 
Eifelwolf

Eifelwolf

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Nee, nee, die Western-Union-Masche kenne ich....:eek:, hier in diesem Falle entsteht ein ganz normaler Kaufvertrag mit einem in Deutschland ansässigen Händler, das Moped ist auch in Deutschland körperlich anwesend ;) und habe ich auch schon probegefahren. Es geht darum, ob es eine von der deutschen GS abweichenden GB-Ausführung gibt bzw. ob es gravierendere Unterschiede gibt außer der in meinem ersten Post angeführten.
 
Wolfgang.A

Wolfgang.A

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Wenn Dich nicht stört, dass das Lenkrad rechts ist :eek:

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Slipperman

Slipperman

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Hi,
hatte mal ne SQ bei der sich später herausstellte, dass die reimportiert aus GB kam. lässt sich die Historie (KM Stand, Vorbesitzer) nachvollziehen? Wird spätestens beim Wiederverkauf interessant. Bei meiner waren die Beschichtungen von Motor und Kardan ziemlich vergammelt. Soll bei englischen Maschinen "normal" sein. Würde genau hinschauen.
Gruss Martin
 
Eifelwolf

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Bisher ein Vorbesitzer, Scheckheft ist lückenlos und nachvollziehbar ausgefüllt (Wartung immer bei dem gleichen BMW-Händler in Birmingham). Motorgehäuse ist tatsächlich vorne unten angelaufen bzw. die Beschichtung teilweise beschädigt, das stimmt - da müsste man etwas Hand anlegen.
 
Slipperman

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Wenn der Preis stimmt, spricht nichts dagegen. Bei der SQ gab es technisch ausser Scheinwerfer und Tacho keinen Unterschied.
Gruß Martin
 
Andreas-SIN

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Hi,

habe eine GS ADV aus Manchester hier in Singapore und eine R1100S aus Japan in D zugelassen.
Die Motorraeder sind identisch bis auf Tacho (kann man andere Scheiben einbauen) und Lampe (hat bei der S 310Eu) gekostet.

Ansonsten komme alle R's aus Spandau und meine Japanische wurde mit dem Document von BMW problemlos in D zugelassen.

Die englische Muehle muss neu codiert werden, es sei denn Du magst Meilen und mpg.
Das kann das GS911 leider (noch) nicht.

Gruss Andreas
 
Eifelwolf

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Danke für Eure Hinweise, sie decken sich mit den Angaben des Händlers: Die Tachoscheibe wurde in meinem Beisein ausgewechselt, Lampenreflektor war schin getauscht und die Codierung beim BMW-Händler stand noch an. Eine GS aus Britannien scheint also kein Problem zu sein :).

Habt Ihr Eure Engländerinnen selbst zugelassen? Der Händler meinte, es wäre ein großer Aufwand, er würde das übernehmen - mit dem Nachteil, er meldet die GS für einen Tag auf seinen Namen an, was für mich pro forma einen weiteren Halter bedeutet. Sehe ich mir die Homepage des Straßenverkehrsamtes an, scheint der Aufwand aber überschaubar zu sein. Der Händler müsste allerdings die Rechnung über seinen Einkauf in GB herausrücken, vielleicht will er das nur ungern :rolleyes:.
 
R

RHGS

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So is das mit den Englischen Maedchen

Hi
das mit dem Eintrag im Brief Spielt doch nur eine Rolle wenn du sie wieder Verkaufen willst und dann auch nur wenn du es nicht erklären kannst hatte mal einen Jeep und der hatte 4 Vorbesitzer Grund war er war aus einer Verlosung also erst Brauerei dann Gewinner und dann mein Vorgänger alle nur ein paar Wochen Ergebnis keinen hat es mehr Interessiert nach der Erklärung aber rede doch mal mit dem Händler vielleicht kann er sie ja direkt auf dich zulassen war bei mir auch so mit meiner Kleine Queen :D er hat sie direkt auf mich zugelassen ist natürlich vorher die Kohle geflossen.

Gruß RHGS
 
Andreas-SIN

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Hi,

das Zulassen war nicht wirklich ein Akt.

-meine alten chinesischen Fahrzeugpapiere
-Zoll Bescheinigung (sie war steuerfrei als Umzugsgut mitgekommen)
-die Fahrzeugbauartzulassung von BMW oder wie immer das Document vom Bundeskraftfahrtamt heisst
-TUEV Abnahme
-Personalausweis
-Geld

Kein Kaufvertrag

Und der Dampfer war in China auf meine Frau zugelassen.

War alles in D kein Problem. Selbst das Baujahr war eine Angabe von mir, da es keine Originaldocumente aus Japan mehr gab.

War selbst erstaunt, wie easy das lief in D'dorf.

Gruesse Andreas
 
Q-lenker

Q-lenker

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also bei uns in der Melsungen gibt es ebenfalls einen Händler der seine Bike´s ebenfalls aus England herüberholt.

Du kannst bei ihm in den Schauraum gehen und dir die Bike´s anschauen oder auch probefahren.

Aber du kannst, ihm ebenfalls einen Auftrag geben ein bestimmtes Bike rüber zu holen.

Ich denke er verdient gut dadran und das ist auch gut so, sonnst würde er es ja nicht tun.

Also eigentlich brauchst du keine bedenken haben.

LG Chris
 
N

Nordlicht

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Also, wenn du Ämtergänge so sehr hasst wie ich, und wenn der finanzielle Aufwand für diese Dienstleistung deines Händlers überschaubar ist - warum willst du dir diese Mühe aufhalsen?
Allzuviel würde ich allerdings auch nicht zahlen wollen.
Allerdings: Das Argument mit der Vorbesitzerzahl würd ich mal schnell abhaken. Da gibts schlimmstenfalls dann einen klienen Vermerk zum Kaufvertrag, in welchem diese Zulassung erklärt wird und fertig.
Das Dokument, welches du dafür dringend brauchst (vom Hersteller), ist übrigens das COC (Certificate of Confirmity), mit welchem der Hersteller bestätigt, dass dieses Motorrad den geltenen Regeln entspricht. Damit kannst du den Hobel dann zulassen, wenn er bereits irgendwo in der EU schon einmal zugelassen war. Dies Teil liegt (manchmal) dem Fahrzeug bei oder muss beim Hersteller angefordert werden. Die Kosten hierfür weiss ich nicht.
 
gerd_

gerd_

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Hi
Technisch sehe ich da kein Problem. Sicherlich ist es auch einfacher den Papierkram von jemandem erledigen zu lassen der sich damit auskennt. Weshalb allerdings die Zulassung zwischendurch auf den Händler erfolgen muss ist mir nicht verständlich.
gerd
 
Q

QM 7

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ist natürlich vorher die Kohle geflossen.

Gruß RHGS

Wieso sollte vorher die Kohle fließen? Der Verkäufer hat einen vom Käufer unterschriebenen Kaufvertrag, er meldet das Krad auf den Käufer an (oder ich mache es als Käufer selbst - der Händler hat ja noch den Bock bei sich stehen) und zuletzt gibt es die Übergabe des Geldes und des Motorrades (sowie der Papiere). Alle sind zufrieden, haben ein Grinsen im Gesicht und verabschieden sich freundlich mit `nem Handschlag.
Wenn ich Fahrzeuge kaufe bin ich vorsichtig. Was ist, wenn Fahrzeug und Papiere noch beim Händler sind, das Geld schon auf dessen Konto und die Insolvenz zuschlägt? Dann sind u. U. ein paar Mille futsch.

Gruß

Martin
 
R

RHGS

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@Martin

Alles schön und gut was Du da Schreibst Ich habe auch den Händler Verstanden der Ja sicher gehen wollte das ich sie auch nehme Kaufvertrag und Quittung hatte ich ja also war das Bike schon mir und es ging nur um die Zulassung. Was eine Insolvenz in diesem Fall angeht wäre es dasselbe als ob deinem beim Händler steht der Insolvent geht die gehört auch nicht Ihm so viel dazu. So ich Glaube es reich mit dem rum Unken das es auch immer Leute geben muss die alles mies reden müssen.
Gruß RHGS
 
Q

QM 7

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das es auch immer Leute geben muss die alles mies reden müssen.
Gruß RHGS
Hat mit "mies reden müssen" nix zu tun. Das sind Lebenserfahrungen, die manche schon schmerzhaft machen mussten. So wie ein Kumpel, der einen neuen Fernseher im internet kaufte. Zum Glück per Nachname, sonst wären die per Vorkasse überwiesenen 1.200 Euronen nämlich weg gewesen. Der Betrieb ging vor Auslieferung des Gerätes in die Insolvenz.
Bei mir laufen die großen Geschäfte Zug um Zug.
Und Kaufvertrag ist Kaufvertrag, damit hat der Verkäufer schon genug Rechte, da muss ich ihm nicht noch das Fahrzeug, die Papiere und das Geld überlassen. Soviel Vertrauen hab` ich nicht ;).
 
arbalo

arbalo

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Hat mit "mies reden müssen" nix zu tun. Das sind Lebenserfahrungen, die manche schon schmerzhaft machen mussten. So wie ein Kumpel, der einen neuen Fernseher im internet kaufte. Zum Glück per Nachname, sonst wären die per Vorkasse überwiesenen 1.200 Euronen nämlich weg gewesen. Der Betrieb ging vor Auslieferung des Gerätes in die Insolvenz.
Bei mir laufen die großen Geschäfte Zug um Zug.
Und Kaufvertrag ist Kaufvertrag, damit hat der Verkäufer schon genug Rechte, da muss ich ihm nicht noch das Fahrzeug, die Papiere und das Geld überlassen. Soviel Vertrauen hab` ich nicht ;).
@ QM stimme dir voll zu!

@ alle: achtet allerdings mal drauf was ihr beim händler unterschreibt, idr. eine bestellung, ist etwas anderes als ein kaufvertrag.
bestellung = noch mehr rechte für den verkäufer
;)
 
Batzen

Batzen

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Servus,

wenn du die COC Dokumente zum Mopped hast, dann ist es auch kein Akt oder Aufwand bei der Zulassungsstelle! Kostet auch nicht mehr als sonst.
Du fährst dahin mit dem Dokument und bekommst damit die Zulassungsbescheinigung Teil 1+2 ausgestellt, die Fahrgestellnummer wird noch auf Deckung mit den Papieren überprüft und beimKBA abgefragt bei Importfahzeugen, das war´s. TÜV fällt noch an, wenn es kein Fahrzeug jünger als 2 Jahre ist (wenn jünger dann nichtmal das, wird ein Stempel drauf gemacht bis zum Termin 2 Jahre nach Erstzulassung).
TÜV ist dann auch kein Thema wenn die Scheinwerfer schon umgerüstet sind. Die Kurzzeitzulassung auf den Händler ist m.M. nach nicht nötig, da auch so kein Problem.
Hab das schon durch mit meiner Triumph und auch bei ein paar Bekannten lief es so problemlos.
 
S

Schlonz

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und wenn hier noch 10 Leute schreiben, dass es auf eine Haltereintragung mehr oder weniger nicht ankommt, so bleibt das sicher Blödsinn. Natürlich schaut ein Gebrauchtkäufer in z.B. mobile auf die Anzahl der Vorbesitzer, selektiert seine Recherche im Zweifelsfalle bereits danach und da wirst Du noch nicht einmal gefunden, geschweige denn erhältst Du Gelegenheit, den sehr merkwürdigen Sachverhalt zu erklären.

Und wenn der Händler die Rechnung nicht präsentieren will, aber erfahren ist und das alles kann, dann soll er das doch mit Deiner Vollmacht auf Deinen Namen tun und sich seine Scheissrechnung hinhängen, wo er will
 
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