gegen Tempo 130

Diskutiere gegen Tempo 130 im Smalltalk und Offtopic Forum im Bereich Community; Ja liegt denn bei euch Schnee :confused: :p Die Ural geht eh nur 80... :rolleyes:
S

Smile

Gast
Wenn BMW vorschreibt, dass du mit deiner Kuh bei 10 tkm zum Service musst damit die Garantie erhalten bleibt, wann fährst du die dann dahin?
Genau, möglichst zwischen 9000 und 11000km, je nachdem wann es zeitlich passt oder du von einer größeren Tour zurückkommst.
Dich wollte ich hören, wenn BMW dir die Garantie versagen würde, nur weil du 10 km überzogen hast!

O-Ton eines Polizeibeamten im ProViDa-Fahrzeug: "Bei erlaubten 120 km/h sagen wir nichts wenn 140km/h gefahren werden, solange es den Verkehrsverhältnissen angemessen ist."

O-Ton eines Polizeibeamten auf einem ProViDa-Krad: "Herr ....., das waren beim Überholvorgang aber geeichte 130k/h."
(auf gut ausgebauter Landstrasse, deutlich zu schnell unterwegs)
Gegenargument: "Sie haben die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaft dafür mehr als deutlich überschritten um mich einzuholen. Das war gefährlicher als mein Überholmanöver ausserorts."
So was halte ICH allerdings für ein Totschlagargument. Eigenes Fehlverhalten mit "angeblichem" Fehlverhalten eines anderen (hier eines Pol. der es rechtlich gesehen sogar darf) zu kontern. Da bist du aber an einen sehr ausgeglichenen Beamten geraten. Mit deinem Argument könnte quasi keinerlei Ahndung von Verkehrsverstößen erfolgen, wenn die Sheriffs sich bei der "Verfolgung" des "Sünders" auch noch an die StVO halten müssten. Die nehmen die Ihnen zustehenden Sonder- u.U. evtl. auch Wegerechte in Anspruch um dich anzuhalten. Das berechtigt auch zur Überschreitung der zul. Geschwindigkeit. Er selber muss dann abwägen ob dieses ok ist oder nicht und auch dafür gerade stehen. Dieses "Privileg" hat er nun mal und das ist auch gut so.
Polizist: "Ich sehe, sie sind ein besonnener Fahrer!"
Kurzes, vernünftiges Gespräch, Papiere kontrolliert, das war´s - Gute Fahrt!

Im direkten Kontakt (so denn er vernünftig abläuft) ist meist Einsehen auf beiden Seiten zu beobachten, alles andere ist schiere Korinthenkackerei und sonst gar nichts.
Verkehrsüberwachung ist richtig und wichtig, keine Frage!
Es ist aber immer eine Frage der Verhältnismäßigkeit - bei 10% über dem Erlaubten und absolut klarer und ungefährlicher Verkehrslage ist eine Strafe für mich nicht verhältnismäßig! Peanuts von 10 Euro hin oder her...
Dafür hätte ich nur Verständnis wenn ansonsten hier in D auch alles so gesetzeskonform ablaufen würde. Tut es aber nicht!

VG

Ulf
 
AmperTiger

AmperTiger

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O-Ton eines Polizeibeamten auf einem ProViDa-Krad: "Herr ....., das waren beim Überholvorgang aber geeichte 130k/h."
(auf gut ausgebauter Landstrasse, deutlich zu schnell unterwegs)
Gegenargument: "Sie haben die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaft dafür mehr als deutlich überschritten um mich einzuholen. Das war gefährlicher als mein Überholmanöver ausserorts."
Ohne auf den Verstoß selbst einzugehen, halte ich diesen Ablauf eines Gespräches für absolut unrealistisch (ich sage nicht unwahr)
Wie Ulf schon sagte, ist es dem Polbea per Gesetz (§35/I STVO) gestattet und zweitens stellt sich die Frage, wie er sonst Ordnungswidrigkeiten verfolgen soll, wenn er nicht einholen und anhalten dürfte.
Ein Kumpel von mir (Uniformiert) hat solche "Schlaumeier" regelmäßig zum Verkehrsunterricht vorgeladen, man könnte eine solche Äußerung nämlich auch als anmaßend empfinden.:rolleyes:
 
B

Baumbart

Gast
Ohne auf den Verstoß selbst einzugehen, halte ich diesen Ablauf eines Gespräches für absolut unrealistisch (ich sage nicht unwahr)
Ich wolltz nicht sagen. Mein Kumpel hat mal zwei Laserkämpfer von 110 innerorts auf 70 runtergequatscht, aber garantiert nicht so.
 
G

Geronimo

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@Vierventilboxer:
Der Vergleich mit der BMW Garantie passt nun mal überhaupt nicht. Immerhin reden wir von der Strassenverkehrsordnung, das ist was anderes als ein Garantiefall.

Zu dem ProVida Vorfall ist alles gesagt, vorstellen kann ich mir das auch nicht.

grüße,
Jürgen
 
peter-k

peter-k

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... und stimmt so platt auch nicht. Es muss immer eine Verhältnismäßigkeit angezeigt sein.

Zusammenfassend zum Thema: Die vokale Mehrheit hier so scheint's ist reif für Ermüdungswarner, automatischen Tempomat, Kolonnenautomatik, Abstandswarrner, automatische Spurhaltung, Bremsassistent und Aufffahrassistent. D.h. praktisch: in 3 - 4 Jahren duerfen die ersten selbstfahrenden Autos kommen. Problem gelöst. Dann kann man auf der Strasse nicht mehr Gesetze uebertreten.
 
AmperTiger

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... und stimmt so platt auch nicht. Es muss immer eine Verhältnismäßigkeit angezeigt sein..
die Verhältnismäßikeit beurteilt aber sicher nicht der Betroffene....:D:D

jo, du hast Recht, die Mehrheit hier scheint mir reif zu sein für Tempo 130 (und später dann 80 auf Landstraßen)
 
C

CBR

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Die letzten 20 jahre nicht einen Punkt kasiert oder eine Strafe bezahlt :D

Macht das mal nach und ich nutze gerne wenns mal juckt die Deutschen Autobahnen aus.

Und diese ganzen kleinen helferlein im Auto wo hier drüber geschimpft wird also ich nutze die gerne und oft.

Und wenn es mal ein Auto gibt was selber fährt kauf ich eins ist doch recht schön wenn ich der Kiste sagen kann da will ich hin und ich kann ein Nickerchen machen :)
 
peter-k

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jo, du hast Recht, die Mehrheit hier scheint mir reif zu sein für Tempo 130 (und später dann 80 auf Landstraßen)
und wenn sowieso nur noch alle im Gleichschritt fahren, dann gibt's danach die Fahrkabine mit 'ner Plastikfigur auf dem Fahrersitz (braucht man noch aus psychologischen Gründen). Ist dann noch komfortabler wie das Kolonnenfahren in NL. Ich hab' den Verdacht ein Motrrad wird dann eher was sehr exotisches werden.
 
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enduro43

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Die letzten 20 jahre nicht einen Punkt kasiert oder eine Strafe bezahlt :D

Macht das mal nach und ich nutze gerne wenns mal juckt die Deutschen Autobahnen aus.

Und diese ganzen kleinen helferlein im Auto wo hier drüber geschimpft wird also ich nutze die gerne und oft.

Und wenn es mal ein Auto gibt was selber fährt kauf ich eins ist doch recht schön wenn ich der Kiste sagen kann da will ich hin und ich kann ein Nickerchen machen :)
Hallo
da hast viel Glück gehabt die letzten 20 Jahre, habe zum Glück auch noch kein Konto in Flensburg eröffnet, aber so ab und an sind auch mal zwischen 10 und 30 Euro drin!
Und zum anderen nehme ich beim Auto auch gerne den Tempomat, aber das hilft nicht,wenn man einmal das Tempolimit-Schild übersieht.
Außerdem,aber das ist von Vierventilboxer, halte ich es schon auch für Abzocke, Nachts wenn keine Baustelle in Sicht willkürlich auf 60 Km/h runtergebremst wird, das ist auch gefährlich wenn es so ist wie der Vorschreiber es beschrieben hat.
Mit 130 Km/h (Autobahn) könnt ich im Notfall noch leben aber mit 80 Km/h auf Bundes/Landstraßen nicht! Dann könnte man z.B. die ganzen Überlandfahrten von Süd D nach Nord D oder ins Bayrische etc. abhaken.
Grüße Eugen
 
Zuletzt bearbeitet:
M

Motoduo

Gast
Wenn durch ein Schild eine klare Regel vorgegeben wird (Ja im Strassenverkehr geht es nicht ohne Regeln) und du diese Regel brichst, bezeichnest du das also als Abzocke. Interessante Aussage.

Man kann sich darüber unterhalten ob eine solche Aktion um diese Uhrzeit an der Stelle sinnvoll war, aber Abzocke is' was völlig anderes. Wärst du 60 gefahren hätte es auch kein Problem gegeben.
Stimmt auch nur teilweise...wenn der mit 30kmh durch diese Baustelle (BAB) fährt und den Verkehr auf extremste Weise gefährdet und behindert (letzte Woche selbst erlebt!!!) passiert gar nichts. KEINE VERWARNUNG - KEINE PUNKTE NADA und es wäre für die Uniformierten die das vor Ort beobachtet haben, ein leichtes gewesen das Fahrzeug zu stoppen...:confused:

Diese Form der "Schleicherei" und "Verkehrsbehinderung" hat in den letzten Jahren eklatant zugenommen !
 
yessy

yessy

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Stimmt auch nur teilweise...wenn der mit 30kmh durch diese Baustelle (BAB) fährt und den Verkehr auf extremste Weise gefährdet und behindert (letzte Woche selbst erlebt!!!) passiert gar nichts. KEINE VERWARNUNG - KEINE PUNKTE NADA und es wäre für die Uniformierten die das vor Ort beobachtet haben, ein leichtes gewesen das Fahrzeug zu stoppen...:confused:

Diese Form der "Schleicherei" und "Verkehrsbehinderung" hat in den letzten Jahren eklatant zugenommen !
Hallo , genau das ist auch ein (mein) Problem auf das ich bei normalen Kontrollen auch schon aufmerksam gemacht habe.
Ja das Problem (Grauzone f. Beamte) sie können solchen Leuten kein Strafvergehen anlasten . Leider , so lange eben durch solche nichts passiert:rolleyes:. Also ,da müssen wir alle eben etwas Geduld aufbringen.

Ralph
 
AmperTiger

AmperTiger

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wobei nicht außer acht gelassen werden darf, dass mittlerweile die meisten Geschw. Überwachungsanlagen von den Kommunen betrieben werden. Hier tritt dann wohl die Verkehrssicherheit in den Hintergrund und die zu erzielenden Gelder nach vorne.
 
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Baumbart

Gast
Hallo , genau das ist auch ein (mein) Problem auf das ich bei normalen Kontrollen auch schon aufmerksam gemacht habe.
Ja das Problem (Grauzone f. Beamte) sie können solchen Leuten kein Strafvergehen anlasten .
Wieso Grauzone? Langsam fahren ist nicht verboten, und eine Gefährdung wird wohl kaum nachweisbar sein. Grau is da nix.

Is wieder n Klassiker, ICH weiß wie die richtige Geschwindigkeit ist, wer schneller ist ist ein hirnloser Raser und wer langsamer ist ein verkehrsgefährdender Schleicher der eingesperrt gehört.
 
M

Motoduo

Gast
Nene Hartmut, extrem lansames Verkehrsbehinderndes Fahren ist laut STVO sehr wohl verboten...

Behinderungsverbot und Geschwindigkeitsgebot [Im Übrigen ist stets § 1 StVO zu beachten, der besagt, dass jeder Verkehrsteilnehmer sich so zu verhalten hat, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird. Hieraus folgt, dass man, insofern es die Gegebenheiten zulassen, die zulässige Höchstgeschwindigkeit nicht sehr weit unterschreiten darf.
So dürfen nach § 3 Abs. 2 StVO, Kraftfahrzeuge ohne triftigen Grund nicht so langsam fahren, dass sie den Verkehrsfluss behindern. Als auch muss nach § 5 Abs. 6 Satz 2 StVO der Führer eines langsameren Fahrzeugs, seine Geschwindigkeit an geeigneter Stelle ermäßigen, notfalls warten, wenn nur so mehreren unmittelbar folgenden Fahrzeugen das Überholen möglich ist.

Quelle: Wikipedia
 
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vierventilboxer

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Nene Hartmut, extrem lansames Verkehrsbehinderndes Fahren ist laut STVO sehr wohl verboten...

Behinderungsverbot und Geschwindigkeitsgebot [Im Übrigen ist stets § 1 StVO zu beachten, der besagt, dass jeder Verkehrsteilnehmer sich so zu verhalten hat, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird. Hieraus folgt, dass man, insofern es die Gegebenheiten zulassen, die zulässige Höchstgeschwindigkeit nicht sehr weit unterschreiten darf.
So dürfen nach § 3 Abs. 2 StVO, Kraftfahrzeuge ohne triftigen Grund nicht so langsam fahren, dass sie den Verkehrsfluss behindern. Als auch muss nach § 5 Abs. 6 Satz 2 StVO der Führer eines langsameren Fahrzeugs, seine Geschwindigkeit an geeigneter Stelle ermäßigen, notfalls warten, wenn nur so mehreren unmittelbar folgenden Fahrzeugen das Überholen möglich ist.

Quelle: Wikipedia
Junge, Junge Alex!
Du nimmst es ja noch genauer als Jürgen (alias Geronimo). ;)
Respekt!!!
 
yessy

yessy

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Wieso Grauzone? Langsam fahren ist nicht verboten, und eine Gefährdung wird wohl kaum nachweisbar sein. Grau is da nix.

Is wieder n Klassiker, ICH weiß wie die richtige Geschwindigkeit ist, wer schneller ist ist ein hirnloser Raser und wer langsamer ist ein verkehrsgefährdender Schleicher der eingesperrt gehört.
Hi , ich nehme doch an das dir da mas entgangen ist .Und jetzt bitte bitte nicht beissen.:rolleyes:
In D fällt es mir auch weniger auf als bei uns hier.Man könnte da manchmal wirklich ins Lenkrad beissen.

Ralph

Achso , manche müssten wirklich mal einen Kurs machen müssen (bei uns hier)
 
Thema:

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