Recht am eigenen Bild

Diskutiere Recht am eigenen Bild im Smalltalk und Offtopic Forum im Bereich Community; Ich habe heute durch einen Tipp im aktuellen "Motorrad" mal auf dieser Seite rein geschaut und festgestellt, dass der Typ dort u.a. ein Foto von...
nypdcollector

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Ich habe heute durch einen Tipp im aktuellen "Motorrad" mal auf dieser Seite rein geschaut und festgestellt, dass der Typ dort u.a. ein Foto von mir (klick) gegen nicht unerhebliches Geld verhökert. Ich selbst wurde nie gefragt, ob er das Foto überhaupt machen durfte, geschweige denn, ob er es gegen Geld publizieren oder verkaufen darf.
Der Gutste macht offenbar Fotos von allen, die an diesem Tag einen bestimmten Pass fahren (in meinem Fall der Galibier) und bietet diese dann nachher zum Kauf offen an.

Wie sieht es hier mit dem recht am eigenen Bild aus? Darf er dieses Bild ohne mein Einverständnis überhaupt verkaufen?
Was meint ihr, habe ich eine reelle Chance das Foto ohne Gebühr im Tausch gegen meine Erlaubnis zum Verkauf zu bekommen?
 
N

Nordlicht

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Kein Nummernschild, kein erkennbares Gesicht -viel Spass allein beim Identitätscheck.
Und dann müstest du dich meines Wissens nach auch noch nach dem französischen Recht in diesen Dingen erkundigen, nicht nach dem deutschen Recht...
Aber wenn du ihm schreibst, dann gibt er dir ja eventuell einen Mailabzug. Auf deine Erlaubnis wird er wohl eher nicht angewiesen sein.
 
nypdcollector

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Genau das war die Frage: Wie sieht es nach französischem Recht aus?
Nach deutschem Recht darf er es nicht. Da spricht der §22 Kunsturhebergesetz dagegen und auch der einschränkende §23 macht es nicht wett. :rolleyes:
 
N

Nordlicht

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Es bleibt aber der Aspekt der UNkenntlichkeit. Auf dem zur Rede stehenden Bild ist deine Identität nicht nachweisbar - ergo kein verletztes Persönlichkeitsrecht... ;)

Hier mal ein bei Wikipädia geklauter Abschnitt:
Dazu führte das Landgericht Frankfurt am Main in seinem Urteil vom 19. Januar 2006 (Az.: 2/03 O 468/05) aus:
„Unter Bildnissen im Sinne des § 22 KUG versteht man die Darstellung einer natürlichen Person in einer für Dritte erkennbaren Weise. Zumeist ergibt sich die Erkennbarkeit aus der Abbildung der Gesichtszüge. Es genügt aber auch, wenn der Abgebildete – mag auch sein Gesicht kaum oder gar nicht zu erkennen sein – durch Merkmale, die sich aus dem Bild ergeben und die gerade ihm eigen sind, erkennbar ist oder seine Person durch den beigegebenen Text oder durch den Zusammenhang mit früheren Veröffentlichungen erkannt werden kann (vgl. BGH NJW 1979, 2205 – Fußballtorwart; Prinz/Peters, Medienrecht, Rz. 827). Nicht notwendig ist, dass der Abgebildete tatsächlich von bestimmten Personen erkannt wurde. Das Recht am eigenen Bild ist bereits dann verletzt, wenn der Abgebildete begründeten Anlass hat, er könnte identifiziert werden. Nicht erforderlich ist, dass schon der flüchtige Betrachter den Abgebildeten auf dem Bild erkennen kann, es genügt die Erkennbarkeit durch einen mehr oder minder großen Bekanntenkreis (vgl. BGH NJW 1979, 2205 – Fußballtorwart; v. Strobl-Alberg in: Wenzel, Das Recht der Wort- und Bildberichterstattung, 5. Aufl., Kap. 7 Rz. 15). Entscheidend ist der Zweck des § 22 KUG, die Persönlichkeit davor zu schützen, gegen ihren Willen in Gestalt der Abbildung für andere verfügbar zu werden. Der besondere Rang des Anspruchs darauf, dass die Öffentlichkeit die Eigensphäre der Persönlichkeit und ihr Bedürfnis nach Anonymität respektiert, verlangt eine Einbeziehung auch solcher Fallgestaltungen in den Schutz dieser Vorschrift (vgl. Peters/Prinz, a.a.O.).“http://de.wikipedia.org/wiki/Recht_am_eigenen_Bild

Nur mal so zur Einordnung, wie wenig eindeutig die ganze Sache mal wirklich ist... sonst bräuchte es ja auch keine Anwälte ;)
 
LUK_GS

LUK_GS

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da kann ich noch was anfügen... (aus Sicht des schweizerischen Rechts)

Bei uns wird zusätzlich zwischen Allgemein-, Privat und Geheimsphäre unterschieden.

Das Bild mit deiner Q wurde auf dem Galibier aufgenommen und fällt somit in die Allgemeinsphäre. Dies macht es schon mal schwieriger, etwas dagegen zu unternehmen.

Kannst dich ja an einen franz. Rechtsanwalt wenden ;)



Ich wurde vor ca. 1 Monat am Galibier auch geknipst, habe mich aber nicht aufgeregt.




Take it easy
Lg
LUK_GS
 
nypdcollector

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Gegen das knipsen habe ich nix, aber dass er die Bilder verkauft geht mir etwas gegen den Strich.
 
O

Oldtimer

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Vielleicht isses nur ne arme Sau und will, dass Du ihm das Bild abkaufst. :D
 
Qooler

Qooler

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Moin!

Evtl. kann das hier weiterhelfen!

http://www.dforum.de/

Auf der Startseite findest Du Fotorecht

Auszug:

b) Personenfotografie

Frage:
Unter welchen Umständen darf ich andere Personen fotografieren.

Antwort:
Grundsätzlich dürfen Fotos von Personen nur dann gefertigt werden, wenn man diese Fotos auch veröffentlichen darf. Siehe dazu die Fragen weiter unten (3 b).

3 b) Personenfotografie

Frage:
Unter welchen Umständen darf ich Fotos von Personen veröffentlichen?

Antwort:
Entweder mit der Einwilligung der betreffenden Person(en) oder bei Vorliegen eines besonderen Erlaubnistatbestands (siehe dazu weiter unten).

4. Folgen unzulässiger Veröffentlichung von Fotos

Frage:
Welche Ansprüche hat jemand, dessen Foto unberechtigt veröffentlicht wurde?

Antwort:
Zunächst einen Unterlassungsanspruch (keine neue Veröffentlichung; bisherige Veröffentlichung sofern möglich beenden). Dann einen Schadensersatzanspruch, sofern die unerlaubte Veröffentlichung fahrlässig oder vorsätzlich erfolgte. Der Schaden kann
konkret oder abstrakt berechnet werden. Eine konkrete Berechnung ist meist mit Ausnahme der stets zu erstattenden Anwaltskosten kaum möglich. Die abstrakte Abrechnung erfolgt auf Basis der fiktiven Lizenzgebühren für das Foto. Schließlich kann
alternativ auch Auskunft über den mit der Fotoveröffentlichung erzielten Gewinn und dessen Herausgabe verlangt werden. Auch ohne Verschulden kommt eine fiktive Lizenzgebühr unter bereicherungsrechtlichen Gesichtspunkten in Frage. Ausnahmsweise
kommt auch eine Geldentschädigung ("Schmerzensgeld") in Betracht. Dies betrifft Fälle der schuldhaften und besonders schweren Persönlichkeitsrechtsverletzung, insbesondere bei Veröffentlichung von Fotos Prominenter zu Werbezwecken oder in der Presse und
im Fernsehen. In diesen Fällen kann die Entschädigung leicht hohe fünfoder sogar sechsstellige Beträge erreichen.

Gruß aus Mittelhessen

Thomas
 
Q-Mister

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Vielleicht hilft Dir das hier als Anhaltspunkt weiter

anwalt-im-netz.de/urheberrecht/recht-am-eigenen-bild.html

Gilt natürlich nicht für französisches Recht.
Du bist zwar nicht "schmückendes Beiwerk" der Landschaft, aber das Thema der Erkennbarkeit (Foto wird zum "Bildnis") dürfte das Streitthema werden.
Zitat aus obiger Quelle: "
Für die Erkennbarkeit ist es nicht ausreichend, wenn nur der engere Familien- und Freundeskreis jemand anhand des Bildnisses identifizieren könnte. Es muss schon mindestens ein etwas weiterer Kreis von Personen sein." :confused:
 
HvG

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wenn ich das sehe, dass der Typ in Frankreich sitzt wirst du aufgrund deiner hohen Anwaltskosten schnell das Handtuch werfen...

hacke es einfach ab

Denn Recht haben und Recht bekommen sind schon hier in Deutschland zwei Paar verschiedene Socken und wenn du es auch noch im Ausland erkämpfen willst, dann viel Spass.

Also Fotograf möcht eich zu dem Thema Datenschutz nichts dazu sagen weil ich mich das ganze Jahr damit herumschlagen muss, aber was das Foto betrifft:

Na er hat dich doch Gut getroffen.... ;)

Auch wenn der Bursche ganz schön Frech ist und zig Biker abgelichtet ins Web stellt
 
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nypdcollector

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Ich habe nie gesagt, dass ich gegen den Typen vorgehen will, also lasst einfach die Hinweise auf eine anwaltliche Vertretung weg. Das wäre viel zu viel Aufwand.
Ich wollte nur die rechtlichen Sichtweisen abchecken und evtl. eine Chance ausloten, an das Bild von mir selbst ohne Kosten ran zu kommen.
 
HvG

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Ich habe nie gesagt, dass ich gegen den Typen vorgehen will, also lasst einfach die Hinweise auf eine anwaltliche Vertretung weg. Das wäre viel zu viel Aufwand.
Ich wollte nur die rechtlichen Sichtweisen abchecken und evtl. eine Chance ausloten, an das Bild von mir selbst ohne Kosten ran zu kommen.
Da hilft nur probieren und selber dich Forsch verhalten, schreib ihn an und verlange, dass er das Bild herausrückt oder vernichtet.....
beweisen kannst eh nichts...

verstehen kann ich dich schon, weil irgendwo hört der Spass auf.
 
nypdcollector

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beweisen kannst eh nichts...
Wie meinst du das?
Ich könnte durchaus beweisen, dass ich das bin auf dem Foto. :)

Ich glaube auch, dass ich ihn mal ganz konkret anschreiben werde.
 
HvG

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Wie meinst du das?
Ich könnte durchaus beweisen, dass ich das bin auf dem Foto. :)

Ich glaube auch, dass ich ihn mal ganz konkret anschreiben werde.
Sag ich doch, du bist gut getroffen... :D

mit beweisen meinte ich damit, er kann dir die Datei schicken, er kann es löschen, ob er es dann wirklich gemacht hat ist wieder ein anderes Thema.
 
nypdcollector

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mit beweisen meinte ich damit, er kann dir die Datei schicken, er kann es löschen, ob er es dann wirklich gemacht hat ist wieder ein anderes Thema.
Ja, das ist klar. ;)
 
F

Freiburger

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Gegen das knipsen habe ich nix, aber dass er die Bilder verkauft geht mir etwas gegen den Strich.
Es sind ja mehrere, die diese Photos machen.
War gestern auch am Galibier und hab den Photographen extra angesprochen. Er hat mir eine Karte gegeben, ich bin nochmal die Kurve ohne Verkehr gefahren und gut is. Die Bilder sind noch nicht auf der Homepage, aber ich werde mir meines kaufen und mich daran freuen (oder auch nicht, ich weiß ja noch nicht, obs was geworden ist).
Ich find die Idee ganz witzig und glaub mir, die verkaufen die Bilder wenn überhaupt nur an eine Person - diejenige, die auf dem Bild ist. Für DICH ist DEIN Bild interessant, für alle anderen weniger...

Gruß, Freiburger
 
B

BlackJekyll

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Wo ist der Oskar her?

kann man den irgendwo erstehen oder hast du den selber gebastelt???
 
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