LED H7

Diskutiere LED H7 im Technik & Bastel-Ecke Forum im Bereich Modellunabhängige Foren; Wer hat den deshalb wirklich schon mal Schwierigkeiten bekommen. Und welche. Tatsächlich und kein Räuberpistolen was alles kommen kann? Würde mich...
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Bond007

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Wer hat den deshalb wirklich schon mal Schwierigkeiten bekommen. Und welche. Tatsächlich und kein Räuberpistolen was alles kommen kann? Würde mich interessieren.
 
ChiemgauQtreiber

ChiemgauQtreiber

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Ich hab bei meiner 11,5 er Xenon installiert - der TÜV meinte nur: geiles Licht
Kontrolle von der Rennleitung hatte ich keine
Und ich bin der Meinung bei der 1150er war das achon mit etwas Sachverstand zu erkennen

Wär mir aber auch egal gewesen:
Lieber illegal gesehen als Legal übersehen
 
Cjay

Cjay

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8000K ist schon sehr blau! Das dürfte der Rennleitung schon im Vorbeifahren oder von Weitem auffallen...
... ist praktisch eine Aufforderung Dich anzuhalten ;)

Ich hatte einen Xenonbrenner mit 6000K. Der war schon etwas bläulicher als die verbauten (E-geprüften) LED-Zusatzscheinwerfer. Habe den Brenner gegen 5000K getauscht und das passt gut von der Lichtfarbe.

Neben einer aktuellen GS mit LED-Hauptscheinwerfer sieht die Lichtfarbe jetzt nicht anders aus.
 
gerd_

gerd_

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Hi
In DE braucht der TÜVie keine Meinung zum Licht.
In einen Scheinwerfer mit einer H7 Fassung gehört ein H7 Halogenleuchtmittel. So ist das EU-weit definiert und es gibt erst mal keinerlei Spielraum.
Ob ein TÜVie, Poli, oder Sonstwer irgendetwas Abweichendes als toll, geil, hab-ich-nicht-gesehen bewertet, ist eine andere Frage. Zumal wenn er weiss, dass -falls er meckert- das Leuchtmittel eben gewechselt, wiedervorgeführt und "rückgewechselt wird.
Bekommt er einmal eine auf die Mütze weil er es "nicht gesehen" hat und ihn ein Kollege oder Kunde (das' nich' orichinol!!) hingehängt hat, barucht man in dieser Prüfstelle nicht mehr aufschlagen in der Hoffnung irgendwer dort würde "sowas" übersehen.

Praktisch ist das so, dass der Leuchtpunkt des Leuchtmittels eben exakt im Reflektor positioniert werden muss und ein "H7-Reflektor" nicht für einen (Xenon-)Punkt sondern einen kleinen (Halogen-)Strich optimiert ist.
Wie weit Punkt/Strich in der Praxis divergieren sei mal akademisch.
Dann geht man davon aus, dass H7-Halogenleuchtmittel einer Qualitätsprüfung nach irgendeiner DIN/EU.. unterliegen und "exakt" so gefertigt werden wie das hinterlegte Muster.
Für "Xenon mit H7 Sockel" gibt es weder Bauvorschrift noch hinterlegtes Muster. Werden die Dinger z.B. handgedengelt kann man über schlechte Positionierung der Leuchtpunktes nicht meckern. Es gibt keine Bauvorschrift und auch keine Toleranzen. Folglich kann man alles mit dem Reflektor kombinieren was in seine Fassung passt. Vorne kommt dann Licht "irgendwie" raus.
Das "irgendwie" will man verhindern und deshalb gibt es Bauvorschriften.
Keine Bauvorschrift =keine Typprüfung =nicht zulässig. Einzelabnahme ist möglich, die Prüfstelle befindet sich in Karlsruhe. Man sollte einen fünfstelligen Betrag bereithalten.
Ergebnis einer netten Diskussion mit einem Hella-Mann als wir uns geeinigt hatten dass mich nur die technische Optik interessiert und mir die Gesetzeslage bewusst ist.

Folglich wären die EU-Vorschriften dahingehend zu regeln, dass die Bindung von Fassung zu Leuchtmitteltyp entfällt. Eher glaube ich daran dass die Grösse der Konservendosen vereinheitlicht wird und unser Verkehrsschild 250 (Einfahrt verboten für Fahrzeuge aller Art) europaweit gleiche Bedeutung erlangt. Nicht mal bei uns haben alle kapiert, dass unter Fahrzeug auch ein Fahrrad fällt (falls nicht gibt es 260) und in IT braucht's ein Zusatzschild (gemäss §....) damit klar ist dass das Schild ernst (also so wie bei uns) gemeint ist.
Welche Logik EU-weit gelten soll ist mir egal aber einheitlich wäre praktisch.

Das was in CH beim "TÜV" geprüft wird ist wohl das Gleiche wie bei uns: "Ist der SW halbwegs richtig eingestellt". Vielleicht ist dort das Leuchtmittel egal?

Ja, Fahrzeuge mit nicht DE/EU-konformer Ausrüstung dürfen bei uns fahren. Andernfalls müssten an den Grenzen "Umschraubstellen" eingerichtet werden.
Die EU-Bestimmungen sollen ja dafür da sein, dass es zumindest innerhalb der Gemeinschaft keine riesigen Abweichungen gibt. Hat der Kontrolleur den Verdacht, dass das was er sieht auch im Herkunftsland "nicht ganz sauber" ist, dann fragt er eben dort nach. Das kann dauern.... Also werden irgendwelche Lappalien durchgewunken.
Gerät ein bulgarischer LKW mit frischem "TÜVPrüfstempel" (haben die Sowas?) in eine Kontrolle, dann ist ein gebrochener Rahmen eben gebrochen. Egal wie das in Bulgarien gehandhabt wírd.
Ähnlich dürfte es mit der Schweiz sein. Ist eben nicht EU, hat aber in vielen Belangen ganz ähnliche Vorschriften. Anders wäre es auch doof weil die Schweizer sonst oft Ärger beim Grenzübertritt hätten (wir umgekehrt natürlich auch).
Wenn dann mal eine Enfield aus Kambodscha ohne Auspuff auftaucht, dann wird man nix machen.
Tauchen 20 Rocker aus RU mit dröhnenden Dniepr auf wird man schätzungsweise die Einreise erschweren (Gott sei Dank dröhnen die Dinger und man braucht keinen anderen Grund suchen . . .).
Eine weltweit gültige UN-Regel nach der -in unseren Augen- vernünftig lesbare Kennzeichen (lateinische Schrift, arabische Zahlen; zusätzliche "Krakelschriften" sind OK) angebracht sein müssen existiert.
gerd
 
lomax

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Tauchen 20 Rocker aus RU mit dröhnenden Dniepr auf
Wenn es solche Rocker gibt, dann haben sie sicher nicht das Geld, um mit ihren Dnjepr (ist übrigens ein ukrainisches Produkt) bis nach Westeuropa zu fahren ;)
Russische Rocker fahren i.d.R. die gleichen Motorräder wie westeuropäische Rocker :cool:
 
lederkombi

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Bond007

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Dann mußt Du ja alle Rückrufaktionen auch auslassen.
 
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Kleine Zusatzinformation: In Österreich pushed gerade der ÖAMTC (= ADAC fürs Bergvolk) die Legalisierung der LED Nachrüstlampen da sie bei Tests sehr gute Erfahrungen damit gemacht haben. Mal sehen ob sie dies schaffen, noch kann ja jedes EU Land sein eigenes Süppchen kochen.

Dann dürften wir legal damit in der ganzen EU und sonstwo herumfahren (gilt natürlich dann nur für in AT geprüfte und zugelassene Fahrzeuge). :p
 
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Bond007

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Klar, war ironisch! Aber das ist Bullschit gute LDE zu verbannen, wenn Sie das Fahren sicherer machen. Bei neuen Entwicklungen in Bremsbeläge und Reifen, die zu küzeren Bremswegen führen greift man auch zu. Auch wenn es die damals noch nicht gab!
 
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Winfried

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Klar, war ironisch! Aber das ist Bullschit gute LDE zu verbannen, wenn Sie das Fahren sicherer machen. Bei neuen Entwicklungen in Bremsbeläge und Reifen, die zu küzeren Bremswegen führen greift man auch zu. Auch wenn es die damals noch nicht gab!
bei der Zulassung meiner K100 (Bauj.1986) zum Oldtimer wurde mir ausdrücklich gesagt, dass moderne Komponenten, die der Sicherheit dienen, ausdrücklich NICHT den Oldtimer- Status gefährden

Gruß
Winfried
 
gerd_

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Hi
Aber das ist Bullschit gute LDE zu verbannen, wenn Sie das Fahren sicherer machen. Bei neuen Entwicklungen in Bremsbeläge und Reifen, die zu küzeren Bremswegen führen greift man auch zu. Auch wenn es die damals noch nicht gab!
Bullshit wenn sie nicht auf den Reflektor abgestimmt und unzulässig sind?
Wenn Du z.B. auf einem Mercedes W180 moderne Gürtelreifen fährst (zulässig), ergibt sich ein seltsames Fahrgefühl. Abgesehen davon, dass man das Auto seinerzeit anders fuhr als irgendwelche modernen, ist das Fahrwerk einfach nicht für Gürtelreifen gedacht/gebaut.
Heisst auf Deutsch: Wenn Du die Vorteile des LED-Lichtes willst und das Ganze legal sein soll, dann montiere eine komplette Scheinwerfereinheit! Die StVZO mit "wenn aber" zu interpretieren ist sinnlos.
gerd
 
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Bond007

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Um die Schärfe rauszunehmen. StVZO ist eindeutig. Keine LED in nicht dazu vorgesehene Scheinwerfereinheit.
Mir Wurst - ich finde mein Licht trotzdem gut.😀
Gute Fahrt!
 
lederkombi

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Bullshit wenn sie nicht auf den Reflektor abgestimmt und unzulässig sind?
Wenn Du z.B. auf einem Mercedes W180 moderne Gürtelreifen fährst (zulässig), ergibt sich ein seltsames Fahrgefühl. Abgesehen davon, dass man das Auto seinerzeit anders fuhr als irgendwelche modernen, ist das Fahrwerk einfach nicht für Gürtelreifen gedacht/gebaut.
Heisst auf Deutsch: Wenn Du die Vorteile des LED-Lichtes willst und das Ganze legal sein soll, dann montiere eine komplette Scheinwerfereinheit! Die StVZO mit "wenn aber" zu interpretieren ist sinnlos.
gerd
Reifen sind keine Leuchtmittel! Insofern ist das ein Äpfel-Birnen-Vergleich.
 
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Bond007

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Das das jetzt kommt habe ich fast erwartet. Technisch gesehen kann der das nicht anders sehen. Die Lichequelle meiner LED ist genau gleich platziert zur H7. Der Reflektor spiegelt das Licht dann nicht anders als von der H7 Birne. Aber die Diskussion ist jetzt sinnlos. Zum Schluss sagt der nächste Kommentar wieder: Die StVO aber sagt.......Ja ist gut. Nein, von mir werdet ihr nicht geblendet! Gute Fahrt!
 
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mikels

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Die Frage wäre eigendlich wer hat was verbaut, was passt rein ohne die Deckel zu bearbeiten und wie ist die Lichtausbeute.

was verboten ist weiß ich seid dem Kindergarten, Onerlehrer Getue ist hier unpassend.

Kann jemand meine o.g. Fragen beantworten?

mike
 
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