R 1200 GS LC Led Zusatzscheinwerfer mit Tagfahrlicht schalten?

Diskutiere Led Zusatzscheinwerfer mit Tagfahrlicht schalten? im Technik & Bastel-Ecke Forum im Bereich Modellunabhängige Foren; Moin, ich habe an meiner LC die Zusatzscheinwerfer eingebaut und mit dem originalen Kabelbaum schaltet die sich nur mit Abblendlicht ein. Da ich...
yamraptor

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Moin,
ich habe an meiner LC die Zusatzscheinwerfer eingebaut und mit dem originalen Kabelbaum schaltet die sich nur mit Abblendlicht ein. Da ich kein Led Hauptscheinwerfer habe sondern nur ein normalen fahre ich die meiste Zeit mit den Led Tagfahrlicht. Ich möchte gerne in Kombination des Tagfahrlichts die LED Zusatzscheinwerfer an haben um muss dafür doch sicher nur eine kleine Änderung am Kabelbaum vornehmen oder?
Vielleicht hat das ja schon einer von Euch umgesetzt.

Kabelbaum.jpg
 
gerd_

gerd_

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Hi
Und für den TÜV baust Du dann wieder rück? Die Tagfahrlichter sind, wie der Name sagt, ein "Ersatz" für das andere Geraffel und nicht zusätliches "Bling-Bling".
Nebenbei vertrete ich (unabhängig von Gesetzgeber der aber auch so denkt) die Auffassung ein Mopped sei keine Kirmesbude und diejenigen die dauernd "nicht gesehen werden" sollten ihre Fahrweise überdenken oder nach Süddeutschland ziehen.
gerd
 
yamraptor

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Wenn dir das nicht passt kannst das gerne für Dich behalten oder habe ich gefragt wie Eure Meinung dazu ist , ich denke nicht.
 
MichaB89

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Wenn dir das nicht passt kannst das gerne für Dich behalten oder habe ich gefragt wie Eure Meinung dazu ist , ich denke nicht.
Wenn du in einem öffentlichen Forum eine Frage stellst, musst du damit klarkommen dass du Antworten bekommst die dir nicht schmecken.
Also entspann dich und iss ein Snickers...

Wenn du dir den Schaltplan anschaust, dann solltest du sehen, dass es nicht ohne weiteres möglich ist, weil die Zentralelektronik wahrscheinlich was dagegen haben wird.

Lass dir doch einfach einen anderen Scheinwerfer einbauen..
 
Larsi

Larsi

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Ist doch ganz einfach.
Du musst die Schaltbedingung "Abblendlicht" im Kabelbaum des Zusatzscheinwerfers trennen, die Stromversorgung des Tagfahrlichts anzapfen und mit der getrennten Verbindung koppeln.

Dann leuchten die Zusatzscheinwerfer allerdings nur noch mit dem Tagfahrlicht, aber nicht mehr mit dem Abblendlicht.

Soll beides funktionieren, musst du die Stromversorgung des Tagfahrlichts zusätzlich auf das Signal des Abblendlichts schalten und einen Rückstrom mittels eingeschleifter Dioden verhindern.
Dann am besten noch einen Schalter einsetzen, um für den TÜV eine legale Schaltung zu haben.


Ansonsten bin ich aber bei Gerd.
Kirmesbäume gehören nicht auf die Strasse.
 
yamraptor

yamraptor

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Ist doch ganz einfach.
Du musst die Schaltbedingung "Abblendlicht" im Kabelbaum des Zusatzscheinwerfers trennen, die Stromversorgung des Tagfahrlichts anzapfen und mit der getrennten Verbindung koppeln.

Dann leuchten die Zusatzscheinwerfer allerdings nur noch mit dem Tagfahrlicht, aber nicht mehr mit dem Abblendlicht.

Soll beides funktionieren, musst du die Stromversorgung des Tagfahrlichts zusätzlich auf das Signal des Abblendlichts schalten und einen Rückstrom mittels eingeschleifter Dioden verhindern.
Dann am besten noch einen Schalter einsetzen, um für den TÜV eine legale Schaltung zu haben.


Ansonsten bin ich aber bei Gerd.
Kirmesbäume gehören nicht auf die Strasse.
Danke für die Beschreibung dann werde ich mich mal daran machen!
 
MaAl

MaAl

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Ich hätte zu dem Thema auch noch eine Frage.
Stellt die Änderung (Tagfahrlich und Nebel gleichzeitig) nur eine Ordnungswiedrigkeit dar oder erlischt damit sogar die Betriebserlaubnis?
Gruß,
Matthias
 
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MaAl

MaAl

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Hallo nobbe,
erst einmal danke für deinen Link.

"(3) Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein."

"3 II. Nicht nur die rechtzeitige Erfüllung der Abblendepflicht und die daraus folgende Pflicht zur Mäßigung der Fahrgeschwindigkeit sind streng zu überwachen, vielmehr ist auch darauf zu achten, daß nicht
(...)
7 4. Nebelscheinwerfer, Nebelschlußleuchten oder andere zusätzliche Scheinwerfer oder Leuchten vorschriftswidrig verwendet werden."

Diese beiden Passagen sind für meine Anfrage die wesentlichen Inhalte daraus.
Soweit, so gut.

Rechtlich gesehen dürfen Tagfahrleuchten und Nebelscheinwerfer gar nicht zusammen geschaltet sein (unabhängig davon, dass man Nebelscheinwerfer nur bei schlechter Sicht einschalten darf).
Wenn ich die Schaltung aber jetzt so verändere, dass die Tagfahrleuchten zusammen mit den Nebelscheinwerfern funktionieren, handelt es sich dann "nur" um eine Ordnungswiedrigkeit, oder erlischt damit die Betriebserlaubnis?

Wenn ich beispielsweise einen nicht erlaubte ESD anbaue, würde die Betriebsanleitung erlöschen. Im Falle eines Unfalls würde ich Probleme mit meiner Versicherung bekommen können.

In dem oben beschriebenen Fall baue ich ja nichts unerlaubtes an, sondern verändere die elekrtische Schaltung.
Erlischt dann auch die Betriebsanleitung?

Mein Versicherer musste passen, obwohl er selbst die LCA fährt und die Problematik eigentlich kennen sollte.

Gruß,
Matthias
 
nobbe

nobbe

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In dem oben beschriebenen Fall baue ich ja nichts unerlaubtes an, sondern verändere die elekrtische Schaltung.
Erlischt dann auch die Betriebsanleitung?
betriebs erlaubnis?

nebel lampen am motorrad sind keine basis ausstattung, sondern zubehör

in bestimmten situationen (nebel) dürfen diese zusammen mit dem tagfahr licht / abblendlicht betreiben werden

schalte ich diese aber "ausserhalb dieser vorraussetzungen" ein (kein nebel) - gibts den katalog

https://www.bussgeldkatalog.org/beleuchtung-warnzeichen/

also bsp:

Nebelscheinwerfer missbräuchlich benutzt20 €
...mit Gefährdung25 €
...mit Sachbeschädigung35 €
 
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H

hannoverbiker

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die betriebserlaubnis erlischt!!
 
MaAl

MaAl

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Sorry, natürlich muss es Betriebserlaubnis heißen.

Erst mal danke ihr beiden für die Antworten.

Ich befürchte auch, dass es eben nicht nur (aber natürlich auch) eine Ordnungswiedrigkeit ist und das hannoverbiker Recht hat und eben die Betriebserlaubnis erlischt. Das wäre es mir in der Tat nicht wert.
 
Larsi

Larsi

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...
in bestimmten situationen (nebel) dürfen diese zusammen mit dem tagfahr licht ... betreiben werden
...
wo kann ich das nachlesen?

ich kenne nur abblend+nebel oder stand+nebel oder nur nebel

§ 17 Beleuchtung


... Stand: 01.04.2013(1) Während der Dämmerung, bei Dunkelheit oder wenn die Sichtverhältnisse es sonst erfordern, sind die vorgeschriebenen Beleuchtungseinrichtungen zu benutzen. Die Beleuchtungseinrichtungen dürfen nicht verdeckt oder verschmutzt sein.

(2) Mit Begrenzungsleuchten (Standlicht) allein darf nicht gefahren werden. Auf Straßen mit durchgehender, ausreichender Beleuchtung darf auch nicht mit Fernlicht gefahren werden. Es ist rechtzeitig abzublenden, wenn ein Fahrzeug entgegenkommt oder mit geringem Abstand vorausfährt oder wenn es sonst die Sicherheit des Verkehrs auf oder neben der Straße erfordert. Wenn nötig, ist entsprechend langsamer zu fahren.
(2a) Wer ein Kraftrad führt, muss auch am Tag mit Abblendlicht oder eingeschalteten Tagfahrleuchten fahren. Während der Dämmerung, bei Dunkelheit oder wenn die Sichtverhältnisse es sonst erfordern, ist Abblendlicht einzuschalten.
(3) Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein. Bei zwei Nebelscheinwerfern genügt statt des Abblendlichts die zusätzliche Benutzung der Begrenzungsleuchten. An Krafträdern ohne Beiwagen braucht nur der Nebelscheinwerfer benutzt zu werden. Nebelschlussleuchten dürfen nur dann benutzt werden, wenn durch Nebel die Sichtweite weniger als 50 m beträgt.
(4) Haltende Fahrzeuge sind außerhalb geschlossener Ortschaften mit eigener Lichtquelle zu beleuchten. Innerhalb geschlossener Ortschaften genügt es, nur die der Fahrbahn zugewandte Fahrzeugseite durch Parkleuchten oder auf andere zugelassene Weise kenntlich zu machen; eigene Beleuchtung ist entbehrlich, wenn die Straßenbeleuchtung das Fahrzeug auf ausreichende Entfernung deutlich sichtbar macht. Auf der Fahrbahn haltende Fahrzeuge, ausgenommen Personenkraftwagen, mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 t und Anhänger sind innerhalb geschlossener Ortschaften stets mit eigener Lichtquelle zu beleuchten oder durch andere zugelassene lichttechnische Einrichtungen kenntlich zu machen. Fahrzeuge, die ohne Schwierigkeiten von der Fahrbahn entfernt werden können, wie Krafträder, Fahrräder mit Hilfsmotor, Fahrräder, Krankenfahrstühle, einachsige Zugmaschinen, einachsige Anhänger, Handfahrzeuge oder unbespannte Fuhrwerke, dürfen bei Dunkelheit dort nicht unbeleuchtet stehen gelassen werden.
(4a) Soweit bei Militärfahrzeugen von den allgemeinen Beleuchtungsvorschriften abgewichen wird, sind gelb-rote retroreflektierende Warntafeln oder gleichwertige Absicherungsmittel zu verwenden. Im Übrigen können sie an diesen Fahrzeugen zusätzlich verwendet werden.
(5) Wer zu Fuß geht und einachsige Zug- oder Arbeitsmaschinen an Holmen oder Handfahrzeuge mitführt, hat mindestens eine nach vorn und hinten gut sichtbare, nicht blendende Leuchte mit weißem Licht auf der linken Seite anzubringen oder zu tragen.
(6) Suchscheinwerfer dürfen nur kurz und nicht zum Beleuchten der Fahrbahn benutzt werden.

§ 17 Beleuchtung
 
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nobbe

nobbe

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ja gut - abblend licht + nebel lampe :confused:

wobei ich mich frage : schaltet bmw in der nebler verdrahtung dann "automatisch" vom LED TFL um auf Abblendlicht , wenn ich die "nebler" anmache? oder hinkt hier die stvo (mit nicht berücksichtigung des LED TFL bei motorrädern) der realität hinterher?
 
gerd_

gerd_

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Hi
Die Betriebserlaubnis wird kaum erlöschen wenngleich man "eine Gefährdung Anderer" konstruieren könnte.
Dennoch halte ich die Idee -mit Verlaub- für egoistisch und blödsinnig.
Mit den Begründungen "ich will aber" und "mir doch egal" könnte man genausogut eine gelbe Rundumleuchte antackern.
Da passt dann "Ich begleite einen überbreiten Schwertransport (bis 3m, wenn's breiter ist muss es blau blinken)". Auf das Argument des Kontrollierenden "ich sehe keinen Transport" wäre dann evtl "sch. . .. der war schon wieder zu langsam" angebracht?
Es gibt eben mal Vorschriften die wohl aus, wenngleich zuweilen unverständlichen Gründen gemacht wurden.

Das übersteigerte "Ich" in den Begründungen, das im Diskussionsfall mit "der aber auch" verstärkt wird, zeugt jedenfalls nicht von übermässigem Nachdenken über "könnte mein Verhalten einen Anderen stören?".
Und für alle die dieser Gedankengänge nicht mächtig sind gibt es Vorschriften wie z.B. die StVO mit §17

Entschuldigung wenn ich mal deutlich wurde

http://www.powerboxer.de/tuev-fragen/510-tagfahrleuchten-und-tagfahrlicht.
Theoretisch dürfte es bei sachgemässer Schaltung der Tagfahrleuchte nicht möglich sein die Nebler einzuschalten. Die dürfen gemäss StVZO/StVO nur mit wenigstens dem Standlicht funktionieren. Nachdem aber Standlicht + Tagfahrleuchte nicht vorgesehen ist dürfte die Doppelkombi nicht funktionieren.
Beim Mopped heisst es eben : Entweder Tagfahrleuchte oder Abblendlicht. Somit entfällt die Möglichkeit Stand-+Nebel und es muss beim Mopped eben minimal das Abblendlicht leuchten wenn man Nebler zuschalten will.
Natürlich darf des Standlicht dabei auch leuchten, nicht aber die Tagfahrleuchten, es sein denn der FAHRZEUGHERSTELLER hat in der ABE für das Fahrzeug die Genehmigung die an diesem Fahrzeug serienmässigen Tagfahrleuchten zu dimmen wenn das Abblendlicht eingeschaltet wird um sie dann als Standlicht zu verwenden.

Viel Konjunktiv mit "dürfte".
Das war schon vor 40 Jahren beim TÜV lustig. Der bestand darauf, dass die Nebelscheinwerfer automatisch verlöschen sobald man das Fernlicht benutzte (nur bei Benz nicht weil das bei denen serienmässig möglich war). In der StVO stand damals aber nur "dürfen nicht gemeinsam leuchten". Bereits zu dieser Zeit traute man dem gemeinen Volk zu, selbst dafür zu sorgen, dass es Fern + Nebel nicht gemeinsam verwendet. Eigentlich Blödsinn weil es ja niemanden stört sofern man F+N gemeinsam und rechtzeitig auf- und abblendet. Die Methode war und ist unzulässig.
gerd
 
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MaAl

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Hallo Gerd,
ich lese hier schon viel länger mit als ich angemeldet bin. Ich habe schon sehr viel von dir gelesen und schätze deine fachlich versierten Beiträge sehr. Auch der aktuelle Beitrag bringt die Sache (wieder einmal) fachlich genau auf den Punkt. Daher von mir auch ein ehrliches Danke!
In einem Punkt aber widerspreche ich dir. Es ist vielleicht egoistisch, tagsüber mit Nebelscheinwerfern zu fahren, um besser gesehen zu werden. Egoistisch, weil ich an mich denke, weil ich besser gesehen werden will.
Es ist aber nicht blödsinnig, weil ich nämlich besser gesehen werde!
Ich achte allerdings regelmäßig darauf, dass die Nebler nicht zu hoch stehen, damit niemand unnötig geblendet wird. Von daher habe ich die anderen Verkehrsteilnehmer sehr wohl im Blick.
Mir ist auch bewußt, dass ich u. U. ein Bußgeld zu zahlen habe, wenn meine Ordnungswiedrigkeit geahndet werden würde. Das nehme ich in Kauf. Ich habe subjektiv das Gefühl, dass ich besser erkannt werde und das schafft mir ein sicheres Gefühl. Und nein, eine Warnweste würde ich nicht tragen, weil ich hinter meiner Scheibe von vorne damit nicht besser erkannt werden würde.

Ich weiß, dass du eine andere Ansicht vertrittst, aber das ist meine. Und bislang hat mich noch niemand vom Gegenteil überzeugen können.

Gruß,
Matthias
 
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Peti

Peti

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...Es ist aber nicht blödsinnig, weil ich nämlich besser gesehen werde!...
...Und nein, eine Warnweste würde ich nicht tragen, weil ich hinter meiner Scheibe von vorne damit nicht besser erkannt werden würde...
Also Du fährst mit Nebelscheinwerfern, um besser gesehen zu werden, auch wenn es andere nervt. OK.
Eine Warnweste macht für Dich jedoch keinen Sinn, weil man sie von vorne angeblich nicht sehen würde (so schräg oder von der Seite ist dann wohl egal...).
Und Du fährst eine total auffällige leuchtend schwarze TB.

Macht ja voll Sinn.

Entweder ist man konsequent für Sicherheit oder nicht.
Aber was Du da machst, ist nur Kuddelmuddel.
 
gerd_

gerd_

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Hi
Tagsüber lächle ich, nachts blende ich zurück. Ganz einfach.
Um Nebler (nachts) am Blenden zu hindern müsste man ihren Lichtstrahl in der Breite einschränken. Um als echte Nebelleuchten zu taugen sind die Dinger bei 95% der Motorräder zu hoch montiert."Breit ausleuchten" und den Nebel "unterstrahlen" ist die Idee. Dass sie nicht den Mond anleuchten setze ich voraus. Natürlich kann man eigentlich zu hoch montierte Leuchten so weit "abwärts" richten dass sie nicht blenden. Dann aber sind sie weder für die Kurvenausleuchtung noch für's Gesehenwerden sinnvoll. Und dabei meine ich wirklich nicht dass man sie 90° nach unten drehen könnte :-).
Aber offensichtlich gehörst Du Peti wenigstens zu den Wenigen die sich ein Minimum an Gedanken machen. Doch dennoch, frei nach Trump, mit der Einstellung "Me first!"
gerd
 
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camasoGS

camasoGS

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R1200GS Adventure LC 2014 (K51) inkl. alles, ohne DWA
Es ist tatsächlich eine sehr individuelle Frage, ob man als Weihnachtsbaum rumfahren will, einen gelben Helm trägt oder eine Warnweste, ob man das Topcase und die Seitenkoffern mit Reflektorfolien ummantelt etc. Die einen fühlen sich nur wohl mit Top-Bekleidung und Protektoren an allen denk- und undenkbaren Stellen, andere fahren in Shorts und Flipflops rum. Deshalb plädiere ich für jedem das Seine und wenn sich jemand gestört fühlt, kann er wegschauen. Oder ggf. zurückblenden, das könnte tatsächlich sinnvoll sein in gewissen Situationen, denn dann fängt das Grübeln an, weshalb man jetzt von dem entgegenkommenden Tubel geblendet wird. Mir hat das schon geholfen, denn nicht immer denkt man dran, dass man selber stören könnte. Z.B. wenn man mit vollen Koffern und Sozia unterwegs ist, zünden die Lichter gerne etwas zu hoch. Zwar kann man über geeignete Einstellung den Effekt etwas mindern, nicht aber für die Nebelscheinwerfer. Da geht nur noch ausschalten.
Und für die, die es nicht wissen: Es gibt hinter dem Scheinwerfer einen weissen Hebel, den man nach hinten/oben ziehen kann. Dadurch wird der Scheinwerfer noch etwas weiter nach unten gerichtet. Leider aber nicht die Nebler.
 
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