Und für die allgemeinheit zum Verständnis, es gibt die Führerscheinrechtliche und die Fahrzeugrechtliche Seite mit dem Fahren und dem Anhänger. Führerscheinrechtlich ist es Dir mit Klasse B erlaubt bis 3,5 to zul. Gesamtmasse Gespann zu fahren, wenn das Zugfahrzeug bereits 3,5 to Gesamtmasse eingetragen hat nur noch einen Anhänger bis 0,75 to zul. Gesamtmasse. Fahrzeugrechtlich ist das was in den Fahrzeugscheinen drin steht bindent, wobei du bis 3,5 to zul. Gesamtmasse auch Anhänger fahren darfst die schwerer sind als im Fahrzeugschein Zugfahrzeug angegeben sind aber nur so schwer beladen darfst bis die Angaben im Zugfahrzeug erreicht sind.
Bsp.: Mit dem ID.4 mit einer zul. Anhängelast von 1,2 to darf ich einen Anhänger ziehen der 2,7 to zul. Gesamtmasse hat aber nur 1,2 to tatsächlich wiegt. Für den Führerschein Klasse B reicht das Beispiel aber nicht mehr, dafür ist Klasse BE notwendig weil ich mit den zulässigen Gesamtmassen über 3,5 to komme.
Zu kompliziert ? finde ich auch. B96 und BE erweitern die Grenzen bis 4,25 to bzw. 7,0 to auf der Führerscheinseite, die Fahrzeugrechtliche Seite bleibt davon unberührt.
Wer noch den alten Klasse 3 vor 1.7.1999 hat, da wird es etwas komplizierter da man damit bis 7,5 to fahren darf aber nur 3 Achsig (Doppleachse kleiner 1 m Abstand = 1 Achse) und Anhänger bis zum 1,5fachen des Zugfahrzeugs wenn eine durchgehende Bremse (Druckluft) vorhanden ist. Da ist ein Tausch des Führerscheines zum Kartenführerschein ein Tipp, da man dann C1E mit Schlüßelzahl 171 eingetragen bekommt. Der Führerscheintausch ist bereits in vollem gange und muß von jedem der vor 2013 zuletzt einen Führerschein gemacht hat durchgeführt werden, man muß sich übrigens nicht an die Fristen halten, man kann auch früher tauschen.