Frangenboxer
Themenstarter
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- R1100 GS,ex- R1150RT, wieder-XX, ex-Transalp PD06
Hallo,
da ja hier bestimmt der eine oder andere Anwalt reinschaut hätte ich da mal eine Frage, unverbindlich natürlich.
Ich habe eine Rechtsschutzversicherung mit Eigenbeteiligung von €100.-. Nach einem Verkehrsunfall habe ich die gegnerische Versicherung (alle haben behauptet, ich wäre Verursacher, auch meine eigene Versicherung :-( ) auf Zahlung meines Schadens verklagt. Die RS hat Deckungszusage erteilt und ich habe meiner Anwältin €100.- Eigenbeteiligung bezahlt.
Das Verfahren habe ich gewonnen, die Anderen haben die geforderte Summe X bezahlt und müssen nun die Kosten des Verfahrens tragen.
Nun hat der Richter die Honorarforderung meiner Anwältin gekürzt, sie hat irgendeinen Widerspruch eingelegt usw.
Meine Anwältin verweigert nun die Zurückzahlung meiner Eigenbeteiligung mit der Begründung, solange sie nicht ihr gefordertes Honorar von der Gegenseite bekommt überweist sie mir nichts.
Nun bin ich der Meinung, mein Part in dem Verfahren ist abgeschlossen, ich habe mein Geld bekommen, meine RS muss nichts zahlen, der Streit ums Geld der Anwältin geht mich nichts an.
Ich habe keine Honorarklauseln oder sonstiges wissentlich unterschrieben, Abrechnung sollte nur über die RS erfolgen.
Ist das Verhalten der Anwältin so üblich? Ich meine nicht üblich von wegen das machen alle so, sondern gibt es wirklich noch einen Grund mein Geld zurückzuhalten? Der Urteilspruch ist schon über 2 Monate her... .
Danke und gruß,
Rob
da ja hier bestimmt der eine oder andere Anwalt reinschaut hätte ich da mal eine Frage, unverbindlich natürlich.
Ich habe eine Rechtsschutzversicherung mit Eigenbeteiligung von €100.-. Nach einem Verkehrsunfall habe ich die gegnerische Versicherung (alle haben behauptet, ich wäre Verursacher, auch meine eigene Versicherung :-( ) auf Zahlung meines Schadens verklagt. Die RS hat Deckungszusage erteilt und ich habe meiner Anwältin €100.- Eigenbeteiligung bezahlt.
Das Verfahren habe ich gewonnen, die Anderen haben die geforderte Summe X bezahlt und müssen nun die Kosten des Verfahrens tragen.
Nun hat der Richter die Honorarforderung meiner Anwältin gekürzt, sie hat irgendeinen Widerspruch eingelegt usw.
Meine Anwältin verweigert nun die Zurückzahlung meiner Eigenbeteiligung mit der Begründung, solange sie nicht ihr gefordertes Honorar von der Gegenseite bekommt überweist sie mir nichts.
Nun bin ich der Meinung, mein Part in dem Verfahren ist abgeschlossen, ich habe mein Geld bekommen, meine RS muss nichts zahlen, der Streit ums Geld der Anwältin geht mich nichts an.
Ich habe keine Honorarklauseln oder sonstiges wissentlich unterschrieben, Abrechnung sollte nur über die RS erfolgen.
Ist das Verhalten der Anwältin so üblich? Ich meine nicht üblich von wegen das machen alle so, sondern gibt es wirklich noch einen Grund mein Geld zurückzuhalten? Der Urteilspruch ist schon über 2 Monate her... .
Danke und gruß,
Rob