dämlicher Anwalt oder einfach nur dreist?

Diskutiere dämlicher Anwalt oder einfach nur dreist? im Smalltalk und Offtopic Forum im Bereich Community; Im März 2012 ist mir jemand in meinen geparkten PKW gefahren und abgehauen. Die gerufene Polizei ermittelte anhand von Tips aus der Nachbarschaft...
palmstrollo

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Im März 2012 ist mir jemand in meinen geparkten PKW gefahren und abgehauen.
Die gerufene Polizei ermittelte anhand von Tips aus der Nachbarschaft den PKW einer Nachbarin als Unfallfahrzeug.
Die Fahrzeuge wurden an einander gestellt; die Schadensbilder passten zusammen.
Soweit fein.
Die gegnerische Versicherung schickte noch einen eigenen Sachverständigen, der ebenfalls die übereinstimmenden Schäden anerkennen musste.
Soweit auch noch fein.
Mein PKW wurde repariert und der Schaden beglichen.
Immer noch fein.
Im Strafverfahren gegen die Beschuldigte wurde diese freigesprochen, da ihr die Tat nicht zu beweisen war. Sie bekam ihren Führerschein nach 4 Monaten zurück und wurde pro Tag mit 25 € durch den Staat entschädigt.

Heute bekomme ich vom Strafverteidiger der Beschuldigten einen Brief, in dem ich aufgefordert werde, die von der Versicherung gezahlte Entschädigung zurückzuzahlen.
Geht's noch?
Hat der das erste Semester Jura verpennt und danach aufgehört?
Ich werde das Schreiben meinem Anwalt geben, der wird ihn vermutlich in einem Brief verbal auslachen und dies mit einer Kostennote versehen... :D
Ich habe das Schreiben mal angehängt...

Anhang anzeigen Schreiben Anwalt wg. Rückzahlung.pdf
 
Benno

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Den geltend gemachten Anspruch kann der Anwalt vergessen.

Die Schädigung durch das Fahrzeug der vormals Angeklagten wurde bewiesen und von deren Versicherung anerkannt, diese hat die Regulierungshoheit. Dass der "Dame" die Unfallflucht nicht nachgewiesen werden konnte, ist ihr Glück. Die Fragen des Versicherungsvertrages mag der RA mit der Versicherung klären, nicht mit dir.

Nachtrag: Ich frage mich ernsthaft, auf welche rechtliche Grundlage er den geltend gemachten Anspruch stützen will. Wenn, dann müsste die gegnerische Versicherung wg. ungerechtfertigter Bereicherung gegen dich vorgehen.
 
Roter Oktober

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Abwarten, vor deutschen Gerichten ist nix unmöglich, das gefühlte Recht unterscheidet sich leider sehr deutlich von der Rechtsprechung. Ich wäre da sehr vorsichtig mit Frohlockungen:(
 
palmstrollo

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Der Freispruch ist doch scheixx-egal.
Wenn ich irgendjemandem nachts die Reifen zersteche, vor Gericht freigesprochen werde, weil man es mir nicht zweifelsfrei nachweisen kann, heißt dieser Freispruch doch nicht, dass ich es nicht war!
Im Fall meiner Nachbarin könnte ja auch ein Dritter gefahren sein....
 
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Im Strafverfahren gegen die Beschuldigte wurde diese freigesprochen, da ihr die Tat nicht zu beweisen war. Sie bekam ihren Führerschein nach 4 Monaten zurück und wurde pro Tag mit 25 € durch den Staat entschädigt.
Man konnte der Dame nicht nachweisen dass sie gefahren ist, es besteht nun mal Fahrerhaftung in D. Freispruch ist von daher nicht ungewöhnlich...
Ich frage mich aber gerade eben warum ihr 4 Monate der Lappen entzogen wurde? Doch nicht etwa wegen diesem Vorfall, oder doch?
Falls ja, dann könnte man rein menschlich betrachtet verstehen dass sie alles ausschöpft was rechtlich machbar ist....

Der Forderung zur Rückzahlung würde ich aber nicht nachkommen. Der Schaden wurde augenscheinlich zweifelsfrei von deren PKW verursacht, somit hast du Anspruch auf Schadenersatz von deren Versicherung. Falls die Versicherung es sich im Nachhinein doch anders überlegt hat und nun das Geld retour haben möchte ist nicht dein Problem, von dir wird sie es nicht einfordern können.
Das Argument mit der SF-Rückstufung ist wohl ein kleiner Karnevals-Gag oder erhöhtem Alkoholkonsum geschuldet...
 
maxquer

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Es konnte doch nur der Nachbarin nicht nachgewiesen werden, dass sie mit dem Fahrzeug gefahren ist. Dass das Fahrzeug am Unfall beteiligt war ist nachgewiesen. Der Versicherungsschutz umfasst das Fahrzeug und nicht die Nachbarin. Sind halt 2 unterschiedliche Sachverhalte. Fertig!

Gruß,
maxquer
 
C-Treiber

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:schrei:
Du solltest mal die Polizei informieren. Die einzige Ursache für ein solches Schreiben, ist der Konsum illegaler Drogen.

Mal ernsthaft. Die Haftpflicht versichert das Fahrzeug. Nun, das der Schaden durch das Fahrzeug verursacht wurde steht wohl zweifelsfrei fest (Zivilrecht). Das der Unfallverursacher nicht ermittelt werden konnte (Strafrecht), tja, da kann man nix machen. Irgendwelche Ansprüche gegen den Geschädigten daraus herleiten ...

Übrings, Du befindest Dich da bereits im strafrechtlich gefährlichen Bereich. Wenn Du dem Anwalt an die Karre pissen willst, schilderst Du den Fall, kopierst das Schreiben schickst es an die Rechstanwaltskammer und an die Staatsanwaltschaft. Selbst wenn nix passiert, schreibt er ein paar Stellungnahmen und ist auf dem Index. Und glaub mir Anwälte kotzt so etwas richtig an.:D
 
maxquer

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:schrei:
Selbst wenn nix passiert, schreibt er ein paar Stellungnahmen und ist auf dem Index. Und glaub mir Anwälte kotzt so etwas richtig an.:D
Auf welchem Index denn? Aus eigener Erfahrung kann ich Dir sagen, dass da absolut nix passiert! Bei dem Trupp stimmt der Satz noch: "Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus!"

Gruß,
maxquer
 
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Auf welchem Index denn? Aus eigener Erfahrung kann ich Dir sagen, dass da absolut nix passiert! Bei dem Trupp stimmt der Satz noch: "Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus!"

Gruß,
maxquer
Oh, ich habe ja gseagt, da passiert unter Umständen nix. Also bei der RAk ist das so, die bitten den Anwalt um Stellungnahme, die dann Dir zugeht, die Standesvertretung wird aber von den Gbühren der RAs bezahlt und zudem darf der noch ne schreiben, für die es kein Geld gibt.:D Bei der Staatsanwaltschaft läuft das ähnlich ab. Wenn der nicht schon ein paar richtige Kinken gerissen hat, passiert da nicht wirklich was. Aber der ist 2-3 Stunden beschäftigt, ohne das es Geld gibt. Der kotzt.:D

Sowohl RAK als auch Staatsanwlatschft heben so etwas auf. Und zumindest von der Staatsanwaltschaft weiß ich, die jagen bei jeder Anzeige erst mal alle Beteiligten durch ihre Systeme und gucken mal, was da noch so alles anliegt und das geht etwa 10 Jahre zurück. Das ist der Index, ich nehme an, bei der RAK läuft es nicht viel anders.

Manchmal sind da auch ware Glückstreffer dabei-:cool:
 
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Gast 7673

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Dummheit/Dreistigkeit

ist nur selten strafbar.:cool:

Für abwegige Rechtsauffassungen wurde noch kein Richter, Staatsanwalt oder Rechtsanwalt bestraft.

C- Treiber, was Du schreibst ist allenfalls betreffend den Arbeitsaufwand des RA zutreffend, aber wenn der Kollege 2-3 Stunden über die Stellungnahme zur RAK nachdenken muss, hat er es auch nicht besser verdient.:p

Weder die RAK noch die Staatsanwaltschaft hat einen von Dir vermuteten Index (sowas hat allenfalls die Kirche..) und außer dem BZR (Bundeszentralregister) oder Register in Flensburg gibt es da nix.
Sowas wie hier (dämliche Aufforderungsschreiben...) sind eben nicht strafbar und deshalb auch nicht eintragungsfähig (von den übrigen Voraussetzungen dafür mal abgesehen).


Benno's post trifft es hinreichend und zutreffend .
 
S

Schlonz

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Ich frage mich ernsthaft, auf welche rechtliche Grundlage er den geltend gemachten Anspruch stützen will. Wenn, dann müsste die gegnerische Versicherung wg. ungerechtfertigter Bereicherung gegen dich vorgehen.

auf die Grundlage man kann es ja mal probieren
 
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Gast 7673

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mit

einer Rechtsschutzversicherung im Rücken...

und der theoretischen Möglichkeit dass das außergerichtliche Gutachten (siehe Eingangspost) falsch oder erschütterbar ist, warum sich nicht im Sinne des Mottos : Lucrifacturi te salutant (Asterix) auch mal für Kohle lächerlich machen...:p

auf die Grundlage man kann es ja mal probieren
 
palmstrollo

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Ich habe jedenfalls das Schreiben an den mich betreuenden Anwalt weitergeleitet. Dieser wird wohl ein entsprechendes Antwortschreiben verfassen und gemeinsam mit seiner Kostennote dem gegnerischen Anwalt zukommen lassen. :D
...Lucrifacturi te salutant (Asterix) auch mal für Kohle lächerlich machen...:p
Yip.
Ich habe den gegn. Anwalt gestern per Mail auf die Inhalte des ersten, spätestens zweiten Semesters seines Studiums verwiesen, ihm zusätzlich noch die Lektüre von Gerald Grünwald bezüglich des Freispruchs und seiner Bedeutung ans Herz gelegt und ihn verbal ein wenig ausgelacht.
Da er mir direkt nach dem Freispruch (leider nur mündlich) einen eventuellen Versicherungsbetrug vorgeworfen hat, habe ich ihn gebeten, mir dies schriftlich zu bestätigen, falls er dazu das notwendige Rückgrat besitzt.
Diese "Nachhilfe" bekommt er von mir kostenlos; das Antwortschreiben meines Anwalts vermutlich nicht. :p
 
Pamina

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[...] Die gerufene Polizei ermittelte anhand von Tips aus der Nachbarschaft den PKW einer Nachbarin als Unfallfahrzeug.
Die Fahrzeuge wurden an einander gestellt; die Schadensbilder passten zusammen. [...]
Mein PKW wurde repariert und der Schaden beglichen. [...]
Im Strafverfahren gegen die Beschuldigte wurde diese freigesprochen, da ihr die Tat nicht zu beweisen war. Sie bekam ihren Führerschein nach 4 Monaten zurück und wurde pro Tag mit 25 € durch den Staat entschädigt. [...]
Anhang anzeigen 86714
Da wäre es mal interessant zu wissen, wie die Tips aus der Nachbarschaft ausgesehen haben, d.h. wer da genau was angegeben hat.
Und ob, ggf. auch, inwiefern die Tipgeber - nach eindringlicher Ermahnung zur Wahrheit incl. Hinweis auf die Folgen nicht wahrheitsgemäßer Aussage, sprich: der üblichen Zeugenbelehrung - in der Verhandlung gegen die Fz-Halterin gehört worden sind...

Auf welcher Grundlage wurde denn der Fz-Halterin der Führerschein für immerhin vier Monate entzogen?
"Einfach so" geht das nicht; da gilt in unserem Rechtsstaat - so gerne auch immer wieder zitiert wird, vor Gericht und auf hoher See sei man in Gottes Hand - bis zu einem rechtskräftigen Urteil noch immer in dubio pro reo, also im Zweifel für den Angeklagten (bzw. hier die Beschuldigte).
D.h., wenn bereits im Beschuldigten-Stadium derart schlagende Beweise vorlagen, dass der Fs entzogen wurde, wie kam das Gericht wiederum zu dem Schluss, er sei - in der logischen Konsequenz - zuzüglich einer Entschädigung zurückzugeben?
Und: Auf welcher Grundlage basiert die Höhe der Entschädigung?

Da er mir direkt nach dem Freispruch (leider nur mündlich) einen eventuellen Versicherungsbetrug vorgeworfen hat
Worin sollte der denn bestehen bzw. wie begründete er diesen?
Und: Gibt es dafür Zeugen?
Ggf. wäre es langsam an der Zeit, solch dreistem Rechtsverdrxxx mal ein strafrechtlich relevantes Eigentor nachzuweisen :redcarded: (ich denke da in Richtung üble Nachrede, Beleidigung oder gar Verleumdung - kommt auf die für den individuellen Fall zusammentreffenden Einzelheiten an).
Würde ihm gewiss sehr viel mehr weh tun als jegliche Überprüfung welcher Dinge auch immer durch die RA-Kammer oder irgendein letztendlich doch nicht einträglicher Zeitaufwand für das Formulieren sinnfreier Forderungen im Auftrag noch sinnfreiererer ;) MandantInnen.

Was die mögliche Grundlage "man kann es ja mal versuchen" für die in Rede stehende Forderung angeht, so würde ich dies als Beleidigung meiner Intelligenz ansehen - oder auch: Für wie doof hält der mich eigentlich? :cool:

Das RA-Schreiben ist alleine vom Deutschen her ein Witz (wäre es denn nicht so traurig, sowas von einem Vollakademiker lesen zu müssen) und zeugt von der "Sorgfalt" des Verfassers.
Mag sein, dass er - inhaltlich - nach dem Motto "Frechheit siegt" verfährt; ich halte dies nach Regulierung des Schadens durch die Versicherung der Fz-Halterin allerdings auch für ziemlich dreist, evtl. auch im Sinne der Beutelschneiderei ggü. seiner Mandantin (!), denn selbst wenn sie auch eine Rechtsschutz-Versicherung haben mag, so zahlt diese nicht alles, jedenfalls nicht ohne Prüfung der Erfolgsaussicht auch für diesen Teil der Sache (so denn Deckung für das Strafverfahren zugesagt war).
Zudem fehlt in diesem Schreiben jegliche rechtlich schlüssige Begründung; vielmehr ist es Usus, dass man als Versicherungsnehmer im Falle einer Schadensregulierung zurückgestuft wird, außer man hat einen zuvor entsprechend bezahlten (!) "Rabattretter" oder sowas in der Art und diesen noch nicht übermäßig strapaziert.
Mit anderen Worten: Die Forderung ist echt zum Piepen! @lLaughLoud.jpg
Oder in Anlehnung an "unsern Franzl": Is denn scho widda Weih... ähm, 1. April?

Ansonsten schließe ich mich Benno und Di@k an und bin mal gespannt, wie's weitergeht!

Pamina

PS @palmstrollo: Das Verfahren scheint nicht uninteressant; Dein RA sollte es mal auf einer der einschlägigen Webseiten veröffentlichen!
 
S

Schlonz

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ich denke schon, dass man bei hinlänglich kräftigem Verhalten seinen Lappen abgeben muss. Ein Bekannter musste das mal wegen zu dichtem Auffahren und das so lange, bis die Verhandlung durch war. Die Frau ist ja auch für den unrechtmäßigen Entzug entschädigt worden.

Wird wohl so sein, dass vor Gericht die Zeugen nicht mehr so genau wussten, wer denn jetzt wirklich gefahren ist. Augenzeugen sind halt nun mal der schwächste aller Beweise, das weiß bei Gericht ein jeder und dann gilt halt im Zweifel für den Angeklagten und das ist ja auch eigentlich gut so
 
palmstrollo

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Da wäre es mal interessant zu wissen, wie die Tips aus der Nachbarschaft ausgesehen haben, d.h. wer da genau was angegeben hat.
...
Die Augenzeugin hat
- einen dunklen Kleinwagen
- eine Fahrerin
- schwarze Haare, Pferdeschwanz
- weiße Bluse
gesehen und dies der Polizei auch angegeben.
Die daraufhin vermutete Nachbarin kam wenig später mit ihrem PKW nach Hause. Alles passte und die Schäden an ihrem PKW passten zu meinem Schaden.
Leider hat erst der Richter die Augenzeugin gefragt, ob sie die Fahrerin auch erkannt hat. Als sie dies verneinte (und sie kennt die Beschuldigte seit mehreren Jahren) wurde es ein Freispruch.
 
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.....Leider hat erst der Richter die Augenzeugin gefragt, ob sie die Fahrerin auch erkannt hat. Als sie dies verneinte (und sie kennt die Beschuldigte seit mehreren Jahren) wurde es ein Freispruch.
Hier handelt es sich um ein Strafverfahren und eine Verurteilung war so nicht möglich, weil der Tatnachweis nicht geführt werden konnte.

Das ändert aber nichts an der Schadensersatzpflicht, versichert sind Halter/in und berechtigter Fahrer/in. Eine Entwendung wurde nicht behauptet, vermutlich wird es also zur Rückforderung kommen, weil Obliegenheiten nach dem Unfall verletzt wurden. Die Unfallflucht ist ja begangen worden, fragt sich nur von wem.
 
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jetzt wird's noch witziger:
Gestern abend kam mein Nachbar (der Ehemann der vermeintl. Unfallfahrerin; er ist der Halter des Fahrzeugs) zu mir und zeigte sich zum einen recht verwundert und zum anderen total verärgert über das Schreiben des Anwalts seiner Frau an mich (er hat eine Kopie bekommen).
Er habe zu keinem Zeitpunkt den Anwalt gebeten, dieses Geld von mir einzufordern. Auch er sieht, wenn überhaupt, nur einen Anspruch seiner Versicherung mir gegenüber. Er will heute den Anwalt "zurück pfeifen".

Mir scheint dies, als fehle dem gegn. Anwalt hier sogar das Mandat. Zumindest sagt mein Nachbar, dass er nichts unterschrieben habe.
 
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Gast 7673

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wenn ich

richtig erinnere, war die Ehefrau Betroffene des Verfahrens. Dann hat der Ehemann da auch nix zu melden.
 
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richtig erinnere, war die Ehefrau Betroffene des Verfahrens. Dann hat der Ehemann da auch nix zu melden.
Stimmt. Aber der RA kümmert sich jetzt ja um den Vers.-Vertrag. Und der gehört dem Ehemann als Halter des PKW.
Brauchts da nicht ein eigenes Mandat oder sind das "Verbundarbeiten"?
 
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