Benzin-Reservekanister mitführen erlaubt?

Diskutiere Benzin-Reservekanister mitführen erlaubt? im Motorrad allgemein Forum im Bereich Community; Wenn ich der Meinung bin das ich sowas benötige, dann schnall ich mir sowas auch drauf. In Usbekistan wurde schon oft hingewiesen, das man keine...
Klausmong

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Wenn ich der Meinung bin das ich sowas benötige, dann schnall ich mir sowas auch drauf.

In Usbekistan wurde schon oft hingewiesen, das man keine extra Kanister haben dürfe.

Ich hab mir trotzdem 2 x 5L Wasserkanister mit Benzin raufgepackt, weil ich 600km ohne Tankstelle vom Norden her überstehen muß.
( dort gibt es offiziell erst in Nukus eine Tankstelle )
Im Zweifelsfall hätte ich halt diskutiert und wenn die das wirklich wegnehmen mir unterwegs was einfallen lassen müßen.

Aber das hat niemanden interessiert.

Also ich denke, im Normalfall ist es das Letzte weswegen man Stress hat.
Von daher würde ich mir einfach keinen Kopf darüber machen.

Ist ja auch wie das Fahren am Motorrad mit Nebelscheinwerfern am helllichten Tag :eekek::eekek:
 
Ralph1969

Ralph1969

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Wer viel fragt,bekommt halt auch viele Antworten. Laut manch landläufiger Meinung darf man auch keinen ausserehelichen VI
haben.Wenns danach tatsächlich ginge,wäre ich noch Jungfrau .
 
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Pensler

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Zum Thema:

Genaue Bestimmungen dazu gibt es im ADR, früher GGVS (Gefahrgutverordnung Straße).
Ich habe die Erfahrung gemacht, dass Statements des ADAC, auch rechtliche nicht immer richtig, sondern teilweise sogar falsch waren.
Für die Menge des mitzuführenden Benzins, was ja als Gefahrgut deklariert ist, gibt es sogenannte Freimengengrenzen.
Die lag bei unserer Saharatour 1982 z.B. bei 2x20 Liter. Das hat sich aber bestimmt inzwischen geändert!
Weiterhin ist zwingend die vorschriftsmäßige Unterbringung, hier Art und Weise der Befestigung der Kanister zu beachten.
Da wird auch nicht unterschieden zwischen den Fahrzeugarten, also LKW, PKW usw.
Seinerzeit wurde unterschieden zwischen national (GGVS) und internationalem (ADR) Verkehr.
M.W. gibt es heutzutage nur noch den ADR-Verkehr.
Und im ADR Verkehr gelten die Vorschriften international, und nicht nur auf der Straße sondern auch auf dem Wasser und in der Luft.
Um genauere rechtsverbindliche Aussagen dazu zubekommen, wäre es hielfreich z.B. Beamte der Wasserschutzpolizei, besonders geschulte Polizeibeamte (die gibt es) der Autobahnpolizei oder aber am Heimatort anzusprechen.
Dann viel Spaß beim recherchieren,..

Der Pensler
 
coreboat

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Im Inland (D) gilt bei Benzin die Grenze 60 Liter in geeigneten / zugelassenen Gefäßen, also Reservekanister. Neben der grundsätzlichen Frage, ob das Mitführen erlaubt ist, gibt es u.A. auch noch die Vorschriften zur Ladungssicherung, die ebenfalls relevant wären.
Da du das aber wohl nicht für D wissen willst, musst du für jedes Land die nationalen Vorschriften checken.

Bei der Einreise von Österreich nach D z.B. ist das Problem, dass der Zoll unabhängig von der Größe nur einen Kanister als abgabenfrei ansieht. Die stehen zwar sehr selten noch an den Grenzübergängen, aber wenn, dann kann dies eben einen Rattenschwanz nach sich ziehen ... Einfuhr in der Vergangenheit (Schmuggel) mit entsprechenden Strafen und Nachzahlungen. Ob die bei einem Motorrad tatsächlich einen Terz machen würden? Ausprobieren ;)
 
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Klausmong

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Bei der Einreise von Österreich nach D z.B. ist das Problem, dass der Zoll unabhängig von der Größe nur einen Kanister als abgabenfrei ansieht. Die stehen zwar sehr selten noch an den Grenzübergängen, aber wenn, dann kann dies eben einen Rattenschwanz nach sich ziehen ... Einfuhr in der Vergangenheit (Schmuggel) mit entsprechenden Strafen und Nachzahlungen. Ob die bei einem Motorrad tatsächlich einen Terz machen würden? Ausprobieren ;)
Nana, in Europa haben wir schon auch eine Zollunion. Und Österreich ist wie auch Deutschland in er EU, Nur als Info für die, die das noch nicht wissen.
Für den Benzin wurde in Deutschland schon Steuer gezahlt und damit ist das dann erledigt.

https://www.bmf.gv.at/zoll/reise/einreise-aus-eu/einreise-aus-eu-staaten.html

Das mit dem Sprit gab es mal, als es nich nicht EU war, da konnte man generell nur eine bestimmte Menge zollfrei mithaben, in Polen wurden damals zb auch die Tanks von LKW ausgepumpt wenn sie zu viel mithatten

Das ist aber mit der EU Geschichte.

Und nebenbei:
Wer würde in Österreich so blöde sein, in Deutschland den teureren Sprit zu importieren:tongue::tongue:
 
Henryt

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Die ADR ist anwendbar auf den gewerblichen Gefahrguttransport und für das Thema "Reservekannister mitführen" völlig irrelevant. Desgleichen zollrechtliche Vorschriften über Freimengen bei der Einfuhr.
Man sollte den "gesunden Menschenverstand" (falls vorhanden) walten lassen. Ständig mit Benzin gefüllten 5l Wasserkannister rumzufahren ist ein wenig risikoreich im Falle eines Sturzes etc., wenn ich durch die Pampa mit geringer Tankstellendicht fahren würde, würde ich es auch tun. Ob erlaubt oder nicht wäre mir völlig egal, bzw. interessiert mich nicht.
 
Henryt

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Ich versuche, möglichst noch wenigstens ein kleines bisschen Benzin im Tank zu haben.
Das ist ein guter Vorsatz. Bin auf der AB Richtung Polen mit 60km/h auf der rechten Spur gefahren, Verbrauch auf 2l/100km gedrückt, Lkws haben mich locker überholt. Als ich an der Tankstelle ankam hatte ich wohl noch einen viertel Liter im Tank. Auf den Nervenkitzel hätte ich gern verzichtet.
 
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Pensler

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@ Henryt
du hast recht, solange du unterhalb der Freimengen bleibst, kommst du drüber gilt das "Gefahrgutrecht".
es heisst ja auch deshalb Freimenge, weil darunter die Vorschriften nicht anzuwenden sind.
Und mit dem gesunden "Menschenverstand" wäre ich in diesem Bereich extrem vorsichtig. Die geringsten Bußgelder bewegen sich hier bereits in Deutschland bei mehreren hundert Euro,....
aber wer den Nervenkitzel liebt.
 
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Man kann die Frage also so beantworten: No risk no fun, wirklich wissen tut es keiner, alle haben nur Halbwissen - und Halbwissen täuscht immer wieder ....... :rolleyes:.

Ich persönlich gehe jedoch davon aus, dass 2 x 2 Liter immer unter "Kleinmengen" laufen wird (Halbwissen), und baue faktisch auf meine positiven Erfahrungen, dass mich bis jetzt noch nie jemand (Polizei, Zoll, Hafenpersonal) auf meine Reservekanister angesprochen hat.
Und da ich Benzin auch nicht in Trink-/oder Wasserflaschen transportiere, kann man mir "hoffentlich" auch keine Fahrlässigkeit vorwerfen, falls jemand meint davon etwas trinken zu müssen :o.

Der Reservekanister ist für mich - ähnlich wie ein Schlafsack, Zelt und Pannenset - Hilfe zur Selbsthilfe, über deren Mitnahme ich individuell entscheide.

Fakt ist, dass ich die meiste Zeit diese Teile umsonst mitgeschleppt habe :cool:, aber es hatte beruhigenden Charakter.

Und wenn ich 10 Euro von Garmin bekommen würde für jede Tankstelle, die es nicht mehr gibt, sich im Umbau befand, oder gerade geschlossen hatte, dann hätte ich inzwischen eine gut gefüllte Urlaubskasse.
 
T

ta-rider

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Ich hatte noch nie Probleme damit auf Fähren:
So ist es. Genau genommen sind auch Benzinkocher etc verboten aber wenn sich selbst die Polizei nur für Zigaretten interessiert who cares?
In Ländern in denen du Reservesprit brauchst gibt es solche sinnlosen Vorschriften eh nicht. Man füllt einfach eine Cola Flasche oder einen alten Ölkanister auf und schmeisst ihn dann nach der laaangen Etappe weg.

Am wichtigsten ist es jedoch, genügend Wasser mit zu führen. Zu viel davon kann übrigens auch tödlich sein...

Motorrad Abenteuer Reise Transafrika 2 Jahre alleine durch Afrika
 
coreboat

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Nana, in Europa haben wir schon auch eine Zollunion. Und Österreich ist wie auch Deutschland in er EU, ...
Wer würde in Österreich so blöde sein, in Deutschland den teureren Sprit zu importieren:tongue::tongue:
Lieber Klaus, deshalb gibt es ja Freigrenzen, die eben z.B. in der EU höher sind als von extern. Ich hatte das aus Sicht eines Deutschen geschrieben, der nach A zum Tanken fährt. Die soll es geben ;)

Zoll online - Fachthemen - Was haben Privatpersonen bei der Einfuhr von Kraftstoff zu beachten?

Da ich sehr grenznah wohne, beschäftigt mich dieses Thema schon aus Eigeninteresse. Nach den neuen Infos vom Zoll hat sich das anscheinend wieder geändert. Es war mal 1 Reservekanister - aktuell gilt offenbar 10 Liter und das ganze von A nach D. Umgekehrt gelten natürlich die österr. Vorschriften.

Zollunion heißt übrigens keineswegs, dass es keine unterschiedlichen Steuern mehr gibt. Wenn ich z.B. als Deutscher gewerblich in A oder CZ einkaufe, dann geschieht dies grundsätzlich ohne die dortige USt und ich zahle diese nach deutschem Satz nachträglich in D beim Finanzamt.

Der deutsche Zoll ist sich im übrigen selber nicht einig, wie viel denn nun erlaubt ist. Auf einer anderen Seite vom Zoll ist von bis zu 20 Litern Reserve zusätzlich zum Tankinhalt die Rede ...
Zoll online - Energieerzeugnisse

Die verkehrsrechtlich (Gefahrgut) innerhalb der BRD erlaubten 60 Liter Benzin bzw. 200 Liter Diesel sind jedenfalls bei der Einfuhr deutlich über der zollrechtlichen Grenze.
Darum geht es aber wohl dem Fragesteller nicht.
 
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der niederrheiner

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Tja, ich hab da ja ganz verschieden Vorgehensweisen. Immer von Kurz- bis Normalurlaub ausgehend, z.B. bei der ADV+ stell ich mir in den rechten Koffer (Werkzeug) einen gefüllten 5L Kanister rein. Auch bei der Buell würde ich einen 5L Kanister mitnehmen. SüperPlüs hat nicht jede Tanke. Und wenn ich in eine Ecke wie's Elsass fahre, wäre der Kanister bei der Buell auf jeden Fall dabei. Ich will ja nicht alle 180km runter in ein Dorf fahren, nur um zu tanken. Was dann wg. der weiter Oben angesprochenen Probleme, auch nicht immer funktioniert.

Die restlichen Soletten haben alle eine Reichweite von ca. 300-450km. Obwohl, mit der Solo-ADV bin ich auch schon mal ganz vorsichtig Richtung Deutsche Grenze, aus F kommend, gefahren, da eine erwartete Tanke geschlossen hatte und die anderen meine Karten nicht nahmen.
 
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Mach sie einfach dran.Sie beruhigen schon. Ich musste sie einmal an der Fähre von Wales nach Nordirland auslesen. Einfach in den Tank damit und fertig. Sonst in Nordeuropa noch nie Probleme gehabt. Stör dich nich an den Aussagen anderer hier...Sie haben wahrscheinlich auch lenkerkits oder andere Sitzbänke oder oder oder ...jeder wie er möchte ...
 
Grazyman

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Jan-Gerd

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.... bloss gut dass ich eine ADV habe. Da ist der Kanister schon im Tank integriert. Es kann schon mal knapp werden bei >600 km Reichweite. Das Tankstellennetz ist schon sehr grobmaschig in Europa. :eekek:. Tatsächlich war es in Frankreich am Wochenende mal knapp. Damals funktionierte meine Karte am Automaten nicht. Ich habe dann einem Franzosen Bargeld gegeben und er hat mit seiner Karte bezahlt. Einmal habe ich sie tatsächlich auf der ersten Tour im Jahr leer gefahren. Da war ich gerade in den Weinbergen unterwegs. Der Foliengeber war defekt und ich hatte total vergessen, dass ich die ADV fast leer gefahren hatte ...Ich bin dann noch eine ziemliche Strecke bergab gerollt. Das war nicht witzig. Mir ist fast eine Frau ins Motorrad gelaufen, weil sie mich nicht gehört hatte. Ich bin dann an einem Weingut gestrandet. Da geklingelt nach Benzin gefragt, 5 Liter bekommen und weiter gings. Jetzt kann ich habe ich was zum erzählen .... Die Aktion hat nich 20 Minuten gekostet. Das war die Erfahrung wert.
 
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Die verkehrsrechtlich (Gefahrgut) innerhalb der BRD erlaubten 60 Liter Benzin bzw. 200 Liter Diesel sind jedenfalls bei der Einfuhr deutlich über der zollrechtlichen Grenze.
Darum geht es aber wohl dem Fragesteller nicht.
Was ist die BRD? Ich kenne nur (die Bundesrepublik) Deutschland. BRD war doch dieses kommunistische Kürzel welches in der DöDöÖrr verwendet wurde. Ich wusste nicht, dass das noch jemand verwendet.

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Mit meiner F6C habe ich immer 5 Liter dabei gehabt .... da wurde es immer nach 300 km eng. 6 Zylinder wollen halt gefüttert werden. Bei der GS sehe ich dem eher gelassener entgegen. Kommt natürlich auch darauf an, in welcher Gegend man unterwegs ist (... wegen grobmaschigen Tankstellennetz......)
 
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