Beschlagnahmung von Raser-Fahrzeugen : Österreich macht ernst!

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MarinGS

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Erste Raser in Österreich müssen ihre Autos abgeben

In Österreich gilt nun eine neue Regelung, die ein hartes Vorgehen gegen Extrem-Raser ermöglicht. Wer viel zu schnell unterwegs ist, verliert möglicherweise sein Fahrzeug. Es gibt bereits die ersten Beschlagnahmungen.

Seit 1. März gilt in der Alpenrepublik: Geschwindigkeitsüberschreitungen von mehr als 60 km/h innerorts und 70 km/h außerhalb des Ortsgebiets können zum Verlust des Fahrzeugs führen. Dies gelte, wenn Fahrer sich als völlig unbelehrbar erwiesen, heißt es vonseiten des Verkehrsministeriums.

Wird die Höchstgeschwindigkeit im Ortsgebiet um mehr als 80 km/h oder außerhalb des Ortsgebiets um mehr als 90 km/h überschritten, kann die Behörde ein Verfallsverfahren auch schon beim ersten Mal einleiten. Als "Verfall" wird die behördliche Abnahme von Gegenständen bezeichnet - wird das Fahrzeug von der Behörde als verfallen erklärt, wird es endgültig abgenommen und verwertet.

Quelle: ntv


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dawshill

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Erste Raser in Österreich müssen ihre Autos abgeben
In Österreich gilt nun eine neue Regelung, die ein hartes Vorgehen gegen Extrem-Raser ermöglicht. Wer viel zu schnell unterwegs ist, verliert möglicherweise sein Fahrzeug. Es gibt bereits die ersten Beschlagnahmungen.

Seit 1. März gilt in der Alpenrepublik: Geschwindigkeitsüberschreitungen von mehr als 60 km/h innerorts und 70 km/h außerhalb des Ortsgebiets können zum Verlust des Fahrzeugs führen. Dies gelte, wenn Fahrer sich als völlig unbelehrbar erwiesen, heißt es vonseiten des Verkehrsministeriums.

Wird die Höchstgeschwindigkeit im Ortsgebiet um mehr als 80 km/h oder außerhalb des Ortsgebiets um mehr als 90 km/h überschritten, kann die Behörde ein Verfallsverfahren auch schon beim ersten Mal einleiten. Als "Verfall" wird die behördliche Abnahme von Gegenständen bezeichnet - wird das Fahrzeug von der Behörde als verfallen erklärt, wird es endgültig abgenommen und verwertet.
Ähnlich hart, und vor allem wenn das Fahrzeug nicht versichert ist, wird in Großbritannien seit langem verfahren.
 
K

K1300S

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Das Vorgehen ist zu extrem in Österreich.
Oder liegt es an den KTM Fahrern ?
 
rd07

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Der Dümmling, welcher in Wien FS und Auto abgeben mußte ist am Gürtel mit 114 km/h (Toleranz bereits abgezogen) unterwegs gewesen. Ist anderen Verkehrsteilnehmern zu knapp aufgefahren, hat unverhofft die Spur gewechselt. Bei der erlaubten Geschwindigkeit von 50 km/h ist das schon sehr unverantwortlich. Mal sehen, wie sich die neue Maßnahme auswirkt. Ich finde das gut.
 
Blackcrackle

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Ich gehe Davon aus dass es da mehr Zweiräder gibt als PKW die so unverantwortlich fahren. Und jeder der sich in solchen Geschwindigkeits-Regionen befindet soll gerne den Lappen und die Karre abgeben. Was ich da schon für bekloppte Biker gesehen hab ist unklar. In Deutschland leider nicht möglich solche Strafen.
Ich war übrigens jahrzehntelang im Rettungsdienst und hab echt schlimme Sachen gesehen.
 
MarinGS

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In Tirol hat es einen weiteren Kandidaten erwischt - bereits am zweiten Tag

mit 179 km/h auf der Inntalautobahn


Erlaubt sind 100 km/h
 
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udob

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MarinGS

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Der o.g. Hinweis auf die Geschwindigkeitsüberschreitung ist doch ausreichend.
Der Rest ist Eigenverantwortung.

Na ja - nicht ganz

Was passiert mit Autos, die nicht dem Raser selbst gehören?

In die Eigentumsrechte Dritter kann nicht eingegriffen werden – gehört das Auto also nicht dem oder der Raser:in selbst, kann es zwar direkt vor Ort vorläufig beschlagnahmt, aber nicht für verfallen erklärt und versteigert werden. Das gilt auch für Leasing- oder Mietautos.


Allerdings soll in diesen Fällen in den jeweiligen Fahrzeug-Papieren ein lebenslanges Lenkverbot für die betreffende Person eingetragen werden.

In dem Fall kommt der Fahrzeughalter also dazu.
 
maxquer

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Also ich bin auch nicht jemand, der sich sklavisch an jede Geschwindigkeitsbeschränkung hält, aber wer so bescheuert ist, die Geschwindigkeiten dermaßen zu überschreiten, der hat es auch nicht anders verdient.

Gruss,
maxquer
 
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nixwiefort

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In Tirol hat es einen weiteren Kandidaten erwischt - bereits am zweiten Tag

mit 179 km/h auf der Inntalautobahn


Erlaubt sind 100 km/h

Ich find das super. Selbst wenn es nur eine „vorläufige Beschlagnahme“ ist. Bis da ein Bescheid ergeht, gegen den dann der Raser/Eigentümer berufen kann, ist das Fahrzeug einmal wochen/monatelang aus dem Verkehr gezogen.
 
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