Bremssattel IN Felge

Diskutiere Bremssattel IN Felge im R 1200 GS LC und R 1200 GS Adventure LC Forum im Bereich Motorrad Modelle; Beide Posts von piech sind vollkommen richtig. 1. ich habe eine Vs und bezahle diese genau für einen solchen Fall. Wenn ich nun dem Gutachter...
fralind

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Beide Posts von piech sind vollkommen richtig.

1. ich habe eine Vs und bezahle diese genau für einen solchen Fall. Wenn ich nun dem Gutachter mitteile ( Goodwill-Haltung) das der Monteur aus Unwissenheit den Sattel bei der Montage gelösst hat, wird diese den Schaden bezahlen. Noch besser, die Werkstatt kann dann die Rep bis auf den Selbstbehalt und die MwSt. des Gutachtens für die Vs ausführen, und Geld verdienen.

Mache ich jetzt als Geschädigter sofort ein Fass auf, bleibt der Werkstatt kein Spielraum.

2. Die Abwicklungszeit.


3. Klemmt sich ein Advokat dazwischen, wird es langsam und langwierig (mit ungewissem Ausgang), zudem haben die Obst und Gemüse Anwälte keine Detailwissen und müssen immer wieder nachfragen.
Es gilt immer, wer klagt, muss auch beweisen können.

Bin mir eh nicht sicher warum das unter GW passen könnte. Genauso gut kann man behaupten das feste Schrauben auch von anderen in böser Absicht gelöst wurden.

Wenn alle dann bezeugen, an dem Sattel wurde eh nie geschraubt, Zeit x und KM Y sind dazu vergangen, kommt evtl. zum Schluss nach 18 Monaten nur ein Arschlecken dabei heraus.
 
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SLK

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Wie sieht es denn rein rechtlich gesehen mit der Beweisführung / Ursachenforschung aus?
Moin,

siehe # 3 und weitere, er hat das Mopped weniger als 'n halbes Jahr, damit greift die Gewährleistung mit der Beweislastumkehr zu seinen Gunsten.
 
Peti

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Bleibt aber trotzdem das Problem, nachzuweisen, WER die Schrauben nicht fest gezogen oder vielleicht auch im Nachhinein gelöst hat.
Das wird auch kein Sachverständiger ermitteln können.

Ich denke, da wird viel guter Wille und gute Laune der Werkstatt notwendig sein, dass die ihre Schuld anerkennen.

Andere Idee, aber dafür ist es jetzt wohl schon zu spät:
Ist die Maschine vollkaskoversichert?
Dann könnte man die Schuld auf sich nehmen aber bekäme den Schaden bezahlt.
 
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BigOneII

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vorausgesetzt, die VS nimmt in so einem fall nicht evtl. in ihrem kleingedruckten das (wenn auch eigentlich unschwierige) selbst-an-bremsen-herumschrauben ohne fachkenntnisse als "grob fahrlässig" aus ihrer leistungspflicht aus....... !? :confused:
 
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stephanw

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Da die gebrauchte GS von einem Händler gekauft wurde, gilt hier meiner Erachtens voll die Gewährleistung. Schließlich kann man als Käufer davon ausgehen, dass einem so ein lebensgefährlicher Vorfall bei einem so jungen Gebrauchtmotorrad nicht nach einen knapp halben Jahr und wenigen Kilometern passiert. Im ersten halben Jahr nach Kauf gilt dazu noch Beweislastumkehr, d.h. der Händler müsste nachweisen, dass die Schrauben vom Bremssattel von einem Dritten gelöst wurden. Da der Schaden auch bei nicht fachgerecht angezogenen Schrauben z.B. bei einer Bremsenwartung vor dem Kauf eingetreten sein könnte, dürfte es für den Händler schwierig werden, den Beweis zu erbringen. Außerdem hat gerade - vor ein paar Tagen - der Bundesgerichtshof entschieden, dass, wenn der Händler nicht eindeutig nachweisen kann, dass der Mangel der zu dem Schaden geführt hat, vom Käufer verursacht wurde, für den Schaden eintreten muss: Beweislastumkehr beim Gebrauchtwagenkauf: Für den Käufer wird es einfacher
 
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Journey

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Habe dem Händler heute geschrieben und ihn aufgefordert eine sog. kostenlose Nacherfüllung, innerhalb einer 4 wöchigen Frist, im Rahmen der Gewährleistung zu erbringen.
So soll der Weg sein sagt mein Anwalt. War nur ne Beratung er wird jetzt noch nicht tätig. Ich hoffe der Händler zieht da mit. Sollte für ihn kein Problem sein dass seiner VS zu melden und gut ist. Werde weiter berichten.
 
fralind

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Soweit wie fast immer, Google.

Die GW / wie auch eine Garantie betrifft einen Mangel des Bremssattel, das HAG usw., aber nicht gelöste Schrauben die dann das beschädigen.

Gerne wird die GW als Vollkasko, so wie hier, empfunden und dargestellt.

Mopped ist zwei Jahre alt, hat x Km gelaufen und wenn die Werkstatt ein Übergabeinspektionsprotokoll nachweisen kann, Meister und Monteur bestätigen an dem Sattel im Zuge des Reifenwechsels nicht gemacht haben, dann war es das.
Natürlich kommt dann jeder mit der nächsten Vollkasko, Rechtschutz ums Eck. Prima.

[QUOTE Im ersten halben Jahr nach Kauf gilt dazu noch Beweislastumkehr, d.h. der Händler müsste nachweisen, dass die Schrauben vom Bremssattel von einem Dritten gelöst wurden][/QUOTE]
Was für ein Quatsch.

Wir reden hier über gelöste Schrauben (ob es das war wissen wir nicht wirklich) des Bremssattel. Das ist nichts was man auf den Händler im Rahmen der GW abwälzen könnte.

Die Schrauben könnte jeder gelösst haben.

Ob der Verkäufer für den Mangel an einer Ware haften muss, hängt einzig und allein davon ab, ob ein Sachmangel vorliegt und ob dieser Fehler/Defekt schon existiert hat oder im Keim bereits angelegt war, als das Produkt dem Käufer übergeben wurde.


Für die normale Abnutzung von Teilen, die einem Verschleiß unterliegen, muss der Verkäufer jedoch nicht aufkommen. In der Praxis kann dies natürlich zu Streit führen, denn die Abgrenzung zwischen "Verschleiß" und einem Sachmangel ist oft alles andere als einfach. Laut Gesetz ist eine Sache (Ware) dann frei von Sachmängeln, wenn sie sich für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Käufer nach der Art der Sache erwarten kann.

Meine Empfehlung ist, mit dem Händler (mit Fritz, nicht mit Fritzchen) reden, Ihm dürfte auch nicht an einem Rechtsstreit (Kostet auch Zeit) gelegen sein. Einfach mit Ihm die Möglichkeiten an/ durchsprechen.
 
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atgmax

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Ich sehe das auch so wie Frank. Ein Händler kann über die GW nicht jedes Risiko tragen. Die Beweislastumkehr gilt nur für Schäden die bereits bei Übergabe vermeintlich vorhanden waren. Das ist bei Schrauben die sich tausende Kilometer und Monate später lösen sicher nicht der Fall...
 
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Chefcook

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Mit einem Gutachten, dass von einem Gutachter erstellt wurde, der nur von einer Seite beauftragt wurde, kann man sich vor Gericht den Popo abwischen. das ist rausgeschmissenes Geld, weiß aber auch der Anwalt
Entweder ein Gutachter, der von beiden Seiten anerkannt oder vom Gericht bestellt wird.

gruß,
maxquer
Richtig, das ist ein wichtiger Punkt. Sofern der Gutachter nicht von einem Gericht bestellt wurde, besteht immer das Risiko, dass das Gutachten vor Gericht von der Gegenseite angezweifelt wird und keinen Bestand hat. Ich würde zunächst kein Gutachten erstellen, sondern das weitere Verhalten des Händlers abwarten.
Es ist im vorliegenden Fall auch nicht Sache des Käufers irgendetwas zu beweisen, sondern dank Gewährleistungspflicht Sache des Händlers. Die Art des Schadens spielt dabei keine Rolle, egal ob das Motorrad spontan in zwei Teile zerbricht oder "nur" eine Schraube flöten geht.

Gerichte bewerten meiner Erfahrung und Auffassung nach besonders sicherheitsrelevante Dinge in der Gewährleistung sehr kundenfreundlich. Dass die Schrauben des Bremssattels dazu gehören, verstehen auch Juristen ;)

...Die Beweislastumkehr gilt nur für Schäden die bereits bei Übergabe vermeintlich vorhanden waren. ...
Den Beweis, dass das so war, muss jedoch der Händler erbringen und das wird ihm schwer fallen. Gleichzeitig ist davon auszugehen, dass die Lebensdauer der Verschraubung bei korrekter Montage ein Vielfaches der hier gefahrenen Strecke beträgt. Es ist also durchaus wahrscheinlich, dass der Schaden bzw. die zum endgültigen Schaden führenden Fehler bereits vorhanden waren.
 
zyklotrop

zyklotrop

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Ganz fix zum Anwalt! NOCH bist du in der 6-Monats-Frist bzgl. Gewährleistung!

Soll sich doch der Händler mit BMW auseinandersetzen ...
Genau das ist der Punkt. Nach 6 Monaten musst du nachweisen, das der Mangel schon bei Übernahme vorlag. Stichtag für die Mängelrüge war der 21.10.

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stephanw

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Soweit wie fast immer, Google.

Die GW / wie auch eine Garantie betrifft einen Mangel des Bremssattel, das HAG usw., aber nicht gelöste Schrauben die dann das beschädigen.

Gerne wird die GW als Vollkasko, so wie hier, empfunden und dargestellt.

Mopped ist zwei Jahre alt, hat x Km gelaufen und wenn die Werkstatt ein Übergabeinspektionsprotokoll nachweisen kann, Meister und Monteur bestätigen an dem Sattel im Zuge des Reifenwechsels nicht gemacht haben, dann war es das.
Natürlich kommt dann jeder mit der nächsten Vollkasko, Rechtschutz ums Eck. Prima.

Im ersten halben Jahr nach Kauf gilt dazu noch Beweislastumkehr, d.h. der Händler müsste nachweisen, dass die Schrauben vom Bremssattel von einem Dritten gelöst wurden.
Was für ein Quatsch.

Wir reden hier über gelöste Schrauben (ob es das war wissen wir nicht wirklich) des Bremssattel. Das ist nichts was man auf den Händler im Rahmen der GW abwälzen könnte.

Die Schrauben könnte jeder gelösst haben.

Meine Empfehlung ist, mit dem Händler (mit Fritz, nicht mit Fritzchen) reden, Ihm dürfte auch nicht an einem Rechtsstreit (Kostet auch Zeit) gelegen sein. Einfach mit Ihm die Möglichkeiten an/ durchsprechen.


Da ich letzte Woche im Radio einen Bericht über das von mir zitierten Urteil des BGH zum Gewährleistungsrecht beim Kauf eines Gebrauchtfahrzeuges gehört hatte, wollte ich mit meinem Beitrag eigentlich nur darüber informieren. Ich habe das durchaus sachlich und ohne jede Polemik getan. Dieses dann als Quatsch oder "Soweit wie fast immer, Google" zu bezeichnen, ist - finde ich - nicht gerade freundlich....

Außerdem gilt die Gewährleistung für das Fahrzeug in Gänze und nicht für jedes Einzelteil für sich alleine:

"Die Gewährleistung umfasst sowohl die Haftung für Sachmängel, d. h. Mängel in Bezug auf die Beschaffenheit des Kaufgegenstandes, als auch für Rechtsmängel, wie z. B. das fehlende Eigentum (sofern kein gutgläubiger Erwerb möglich ist)."

Wenn an Journey's GS eine nicht korrekt ausgeführten Schraubverbindungen nach nur etwas mehr als 2.000 km nach dem Kauf sich löst und zu diesem lebensgefährlichen technischen Versagen des Motorrads, was eigentlich, wenn die Schraubverbindungen fachgerecht ausgeführt worden wären, nach dem Stand der Technik eigentlich nicht passieren sollte (sonst hätte BMW als Hersteller des GS ein Problem mit der Safety der Konstruktion!), ist das hier ein typischer Fall von Gewährleistung, die insbesondere bei zunächst nicht sichtbaren Fertigungsmängel den Verbraucher vor Kosten schützen soll. Eine Manipulation bzw. nicht sachgerechte Nutzung muss bei der gesetzlich geregelten Beweislastumkehr in den ersten sechs Monaten der Händler nachweisen.
 
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zyklotrop

zyklotrop

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Ergänzung zu Stephans Ausführung zum leichteren Verständnis
Nur wenn die Mängelrüge nicht innerhalb 6 Monate nach Übernahme getätigt wird, muss der Käufer den Nachweis führen. Er muss nachweisen, das der Mangel ( ggf. auch versteckt ) zum Zeitpunkt der Übernahme vorlag. Die Gewährleistung bedeutet nicht, das nichts Kaputt gehen darf. Sie besagt, das die wäre zum Zeitpunkt der Übernahme Mängelfrei war. Innerhalb der sechs Monate geht der Gesetzgeber davon aus, das der Mangel latent vorgelegen hat. Der Verkäufer darf den gegenteiligen Nachweis führen, was schwer ist. Nach 6 Monaten muss der Käufer das beweisen. Nicht vermuten.

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enduro_drive

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Für mich befindet sich der geschilderte Fall derzeit weder im Rahmen der Händlergewährleistung, Gebrauchtmotorradgarantie oder sonstigen Verbraucher absichernden Segmenten.

Ich bedaure für den Themenstarter dieses Schadensbild, materielles kann man beheben, gesundheitliches oft nicht daher gut das Dir nix passiert ist.

Meine momentan einzige Empfehlung ist daher schnellstmöglich einen Tüv oder Dekra Gutachter oder einen vereidigten Sachverständigen einzuschalten, um zunächst die Schadensursache zu ermitteln.

Dabei steht es Dir - also dem Betroffenen - wie dem Händler - zu - jeweils oder gemeinsam dieses Gutachten zu beauftragen.

Ich glaube kaum, dass es in diesem Fall 2 Meinungen ( gemeint Gutachtermeinungen ) geben kann.

Aus dem Gutachten ergeben sich dann die weiteren To Do's alles andere wäre heute reine Spekulation und hilft dem TS nicht weiter.
 
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enduro_drive

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Nachtrag: der Empfehlung ein eigenes Gutachten zu beauftragen ..... schließe ich mich zu 100% an.
 
zyklotrop

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Wenn der Themenstarter bereit ist, ggf. auf den Kosten sitzen zu bleiben, kann er das tun. Ist die Mangelrüge fristgerecht gestellt worden kann er in Ruhe seine Schritte planen. Wenn nicht, ist er auf Kulanz angewiesen. Da ist alles mit Keule contraproduktiv.

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fralind

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Du hast ja hier viel gutes Feedback bekommen und kannst dich dadurch gut vorbereiten und zusammen mit dem Chef an einer tragbaren Lösung arbeiten, egal welche Richtung er einschlagen möchte. Und ein bisschen freundliches Bluffen schadet in dem Zusammenhang nicht.
 
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Journey

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Ich möchte mich hier bei allen erstmal bedanken. Waren gute Tipps dabei. Beim Thema wie ist es passiert lagen wir ja auch nicht soweit auseinander.
Hab noch mal nachgesehen. Auf der linken Felgenseite sind 16 Speichen abgeschert.
Die letzten 4 haben mich wohl vor schlimmeren bewahrt. Kriegen nen Ehrenplatz in der Werkstatt.
 
G

Georgslicht

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Yamaha XJ 900 F 4BB; R 1200 GSA; K 1300 S
I...
Die letzten 4 haben mich wohl vor schlimmeren bewahrt. Kriegen nen Ehrenplatz in der Werkstatt.
Und genau das ist wohl der Punkt. Das hätte auch komplett anders enden können als in ner Internet-Diskussion zu Gewährleistungsansprüchen. Soll nicht heißen, dass die Diskussion deswegen nichts gebracht hätte - im Gegenteil - aber wesentlich sind erst mal andere Dinge.
Darum:
1.) Herzlichen Glückwunsch, dass die Folgen so glimpflich ausgegangen sind.
2.) Klären lassen, was eigentlich genau passiert ist.
3.) Möglichst ausschließen, dass sich so etwas wiederholt.
4.) Alles Weitere...

Viele Grüße und halt uns bitte auf dem Laufenden,

Georg
 
J

Journey

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Es gibt Neuigkeiten.
Der Händler hat die GS abgeholt. Seine Aussage: Das darf nicht passieren und wird im Rahmen von Gewährleistung / Garantie / Kulanz
geregelt. (Wie er das nennt ist mir eigentlich egal:)). Weiter ist der Händler, laut seiner Aussage, am überlegen die GS in einer BMW Werkstatt instandsetzen zu lassen.
Ich bin gespannt und werde weiter berichten.
 
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Bremssattel IN Felge

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