Nun, es darf per Verfassungsgemässem Auftrag machen was es will, wenn man mit der Durchschnittspolizei vergleicht.
Ich meine damit nicht, dass hier tatsächlich bspw. das passiert was cloudhopper skizziert hat. Wohl aber ist grosse Vorsicht nötig wenn eine Behörde, die per Definition Rechte innehat die weit über die der regulären Strafverfolgungsbehörden hinausgehen.
entschuldige, aber wer so etwas sagt, hat keine Ahnung davon was das BKA wirklich macht oder kann
Für beides - die Einschränkung bei der üblichen Strafverfolgung wie auch die besonderen Befugnisse des BKAs sowie weiterer Behörden gibt es ja gute Gründe, die zur Zeit vielfach aber zu Lasten des Normalbürgers aufgeweicht und vergessen werden.
In keinem anderen Land weltweit ist die Datenausforschung so strengen Regeln unterlegt, wie in Deutschland
Bemerkenswert dabei ist, das bisher zum Beispiel durch die de facto ja ein Jahr exekutierte Vorratsdatenspeicherung - - nicht wirklich bessere Aufklärungsergebnisse bei irgend was erreicht werden konnten... hm. Aber die Rechteverwerter sabbern schon nach den Daten. Die dürfen aber nicht, sagt das BVerfG. Hm.
das ist "de facto" völlig falsch, die Aufklärungsquote konnte durch diese von dir angesprochene Datenauswertung deutlich verbessert und gesteigert werden, das BVerfG hat die Datenweitergabe an staatliche Stellen eingeschränkt und mit neuen Hürden versehen, großartig geändert hat es sich dadurch für die Strafverfolgungsbehörden NICHT
Kostet ausserdem alles noch ein Heidengeld.
Kleinvieh im Gegensatz zu den durch Kriminelle verursachten Schäden und durch die soziale Verunsicherung, die das mit sich bringt