Diskussion über Bildrechte aus dem "Zeigt Eure Fotos der Pass-Fotografen"

Diskutiere Diskussion über Bildrechte aus dem "Zeigt Eure Fotos der Pass-Fotografen" im Smalltalk und Offtopic Forum im Bereich Community; Ich stelle gerade fest, dass ich hier als Themenstarter geführt werde. Das stimmt nicht und entstand vermutlich durch Verschieben von Beiträgen...
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Reincarnator

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Ich stelle gerade fest, dass ich hier als Themenstarter geführt werde.

Das stimmt nicht und entstand vermutlich durch Verschieben von Beiträgen aus anderen threads. Ich käme nicht auf die Idee, so einen thread zu starten und denke nicht daran, mich mit fremden Federn zu schmücken, der Vorwurf der Selbstdarstellung steht ja gegen mich bereits im Raum.

Soweit ich das im Kopf habe, ist es @Nordisch, der das Thema aufgemacht hat. Das ergibt sich auch aus Anfangsbeiträgen und seinem Eingreifen bei Ausuferung.

Weiter stelle ich fest, dass hier Paparazzifotos publiziert werden, die noch das Wasserzeichen des Fotografen, der auch Rechteinhaber ist, beinhalten. Auch wenn man sich da selbst abgebildet sieht (was ich kritisch sehe, da es ohne Zustimmung geschieht) bleiben die Rechte an dem Bild und seiner Veröffentlichung bis zum Kauf bei dem, der es gemacht hat. Das von der Seite des Fotografen zu kopieren und hier zu veröffentlichen, ist nicht in Ordnung.

Das oben gepostete Foto von meinem Kumpel Norbert auf seiner Tuareg habe ich für 15 Euro erworben, lasse es künstlerisch bearbeiten und schenke es ihm als gerahmtes Leinwandbild zu Weihnachten.
 
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Reincarnator

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Habe auch noch eins (ca.5 oder 6 Jahre her), müsste vom Iseran sein.
Anhang anzeigen 631238

(Bevor einer meckert - ich habe es auch (in Papier) gekauft, und gerahmt! Digital habe ich aber nur das „gemopste“.) 😉
Nur, damit da nichts falsch verstanden wird:

Wegen des Urheberrechts. Ich habe nicht gemeckert. Das ist mir im Grunde auch vollkommen egal, sondern allein Sache desjenigen, der das postet, derjenigen, die das als Aufsicht dulden (siehe Forumsregeln und Urheberrechte) und des Forumsbetreibers, der im Zweifelsfall auch haftet, dies aber durch entsprechende Klausulierung wieder auf den user abschiebt.
Aber besser als mit einem fetten (c) als Wasserzeichen kann der Fotograf seine Rechte kaum klar machen.
Ich wollte nur mal darauf hinweisen, weil ich -auch durch den insgesamt sehr "entspannten" Umgang mit Urheberrechten in diesem Forum - den Verdacht hege, dass viele gar nicht wissen, dass das nicht legal ist.
Ich hatte es ja noch zaghaft als "nicht in Ordnung" bezeichnet. Das ist natürlich untertrieben. Es ist schlicht illegal.
Das war ein freundlicher Hinweis. Stört mich nicht weiter. Aber ich rate da zur Zurückhaltung.
 
westi677

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Wobei mich mal interessieren würde, wie es um das Urheberrecht bestellt ist, wenn ungefragt Bilder von mir gemacht werden und die dann im Internet käuflich zu erwerben sind.
Denn es kann ja jeder x-beliebige jedes Bild der Seite kaufen.
Eigentlich könnte man ohne weiteres auf Unterlassung klagen und sogar eine Entschädigung verlangen, da dies kommerziell geschieht.
Denn soweit ich informiert bin, hat immernoch die Person die Rechte am Bild, die auch darauf zu sehen ist.
 
elfer-schwob

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Ich bezweifle, ob hier das richtige Podium für sowas ist.
Gerichtsstand wäre vermtl. im Ausland (F), wo sich die ganzen Paparazzi überwiegend tummeln.
Das Thema ist schon im dt. Recht nicht gaanz einfach. Und im Ausland gibts wieder ganz andere Wertungen.
 
Mr_Wolf

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Das "Recht am eigenen Bild" ist ein deutsches Gesetz. Ich glaube nicht, dass Du das für im Ausland gemachte Bilder einfordern kannst.
Umgekehrt ist das Urheberrecht europaweit harmonisiert, d.h. dafür kannst Du über Grenzen hinweg belangt werden.
 
FlyingSalamander

FlyingSalamander

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Wobei mich mal interessieren würde, wie es um das Urheberrecht bestellt ist, wenn ungefragt Bilder von mir gemacht werden und die dann im Internet käuflich zu erwerben sind.
Denn es kann ja jeder x-beliebige jedes Bild der Seite kaufen.
Eigentlich könnte man ohne weiteres auf Unterlassung klagen und sogar eine Entschädigung verlangen, da dies kommerziell geschieht.
Denn soweit ich informiert bin, hat immernoch die Person die Rechte am Bild, die auch darauf zu sehen ist.
Das würde auch in D so nicht funktionieren!
Das "Recht am eigenen Bild" wird oft falsch verstanden...

Man hat nur das "Recht am eigenen Bild", wenn man eindeutig zu erkennen ist (Porträtgröße), das ist mit Helm, Visier oder Brille definitiv nicht der Fall.

Wenn mehr als 5 Personen auf einem Bild sind, gilt es als Gruppenaufnahme und ist grundsätzlich erlaubt.

"Personen der Zeitgeschichte" haben auch kein Recht am eigenen Bild.
Das müssen nicht immer Politiker sein, auch Teilnehmer einer Demonstration, Zuschauer einer WM etc. dürfen in Großaufnahme gezeigt werden.

Auch Polizei, Feuerwehr, THW oder Sanitäter in Uniform dürfen fotografiert werden, ohne ein Recht am eigenen Bild zu haben.

Sonst wären journalistische Berichte oder Urlaubsfotos schlicht unmöglich.
 
Dangermouse

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Ich glaube kaum, dass sich hier eine Fotograf*in beschweren wird - jedes hier veröffentlichte Foto ist doch Werbung für ihn/sie.
 
Dangermouse

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Im Prinzip könnte man dann sagen, dass selbst ein gekauftes Foto ohne Wasserzeichen hier nicht veröffentlicht werden darf. Nur weil man einen Abzug gekauft hat, hat man nicht automatisch die Rechte für eine Veröffentlichung - die Bildrechte sind immer noch bei der Urheber*in.
Ich würde mir wie gesagt keinen Kopf machen :)
 
Klausmong

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Im Prinzip könnte man dann sagen, dass selbst ein gekauftes Foto ohne Wasserzeichen hier nicht veröffentlicht werden darf. Nur weil man einen Abzug gekauft hat, hat man nicht automatisch die Rechte für eine Veröffentlichung - die Bildrechte sind immer noch bei der Urheber*in.
Ich würde mir wie gesagt keinen Kopf machen :)
Es kommt darauf an wie der Fotograf die Rechte für Bild usw weitergibt.
Dazu gibt es sicher was von Ihm.

Keinen Kopf machen würde ich vorsichtig sein.
Das sind im günstigsten Fall ein paar Hundert Euro.
+ Gerichtskosten

Da ich Fotografen kenne weiß ich das die bei sowas keinen Spaß verstehen.
Zu Recht.
Denn es ist Ihr (monetäres) Bildrecht am Foto, was da missbraucht wird und damit ihre Einnahmen schmälert

Und mit der Software ist es einfach.
Fotos raufladen und bei Treffern einfach die Klage authorisieren
 
FlowRider

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Nehmen wir beispielsweise fotostelvio (der mich auch schon mehrfach abgelichtet hat ...)
Terms of Use & Policies – FotoStelvio.com
  • When you buy an image, we allow you to use your images for almost anything you like, as long as you don’t try to make money from it, or claim someone else (you or another) took the photograph.
  • If you show our Fotos off, please be nice and give us credit for it. We appreciate it.
  • (...)
  • We take photographs on public roadways and public spaces.
  • We remove image when requested. Use our Contact Form.

Wikipedia:
Das Recht am eigenen Bild in Italien ist im Gesetz vom 22. April 1941, Nr. 633 (Schutz des Urheberrechts und verwandter Schutzrechte), II. Teil Bildnisrechte (italienisch Diritti relativi al ritratto) geregelt. Laut Gesetz vom 22. April 1941, Nr. 633 Art. 96 darf das Bildnis einer Person nicht ohne deren Zustimmung ausgestellt, vervielfältigt oder in den Handel gebracht werden.

Übersetzung:
SECTION II
RIGHTS IN PORTRAITS

96. Subject to the provisions of the following Article, the portrait of a person may not be displayed, reproduced or commercially distributed without the consent of such person. After the death (...).

97. The consent of the person portrayed shall not be necessary if the reproduction of the portrait is justified by his notoriety or his holding of public office, or by the needs of justice or the police, or for scientific, didactic or cultural reasons, or when reproduction is associated with facts, events and ceremonies which are of public interest or which have taken place in public.

However, the portrait may not be displayed or commercially distributed if its display or commercial distribution would prejudice the honor, reputation or dignity of the person portrayed.

98. In the absence of agreement to the contrary, a commissioned photographic portrait may be published, reproduced or caused to be reproduced by the person photographed or by his heirs or successors in title, without the consent of the photographer, subject to the payment of equitable remuneration to the photographer by any person making commercial use of the reproduction.

If the name of the photographer appears on the original photograph, that name shall be mentioned.
 
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sampleman

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Kunsturhebergesetz vs. Datenschutzrecht.

Ich bezweifle, ob hier das richtige Podium für sowas ist.
Gerichtsstand wäre vermtl. im Ausland (F), wo sich die ganzen Paparazzi überwiegend tummeln.
Das Thema ist schon im dt. Recht nicht gaanz einfach. Und im Ausland gibts wieder ganz andere Wertungen.
Der Gerichtsstand für ein Delikt, welches im Internet "begangen" wurde (Verletzung der Persönlichkeitsrechte einer Person) richtet sich nach deutschem Recht meistens nach dem Aufenthaltsort des Geschädigten. Da man das Internet überall abrufen kann, kann man auch überall davon geschädigt werden. Das Prinzip nennt sich "fliegender Gerichtsstand" und wird von Abmahnern gern eingesetzt, um entweder die Verhandlung vor einem Gericht zu erreichen, das ihnen genehm ist oder dem Prozessgegner zusätzlichen Aufwand zu machen.

Ich bin kein Anwalt, aber wenn jemand im Internet ungefragt Geschäfte mit meinem Abbild macht, ist es egal wo er sitzt, ich kann ihn dafür in Deutschland verklagen. Da das die Paparazzi in Italien und Frankreich auch wissen, gehe ich davon aus, dass die bei solchen Spielchen den Ball flach halten. Vor allem deshalb, weil bei einer unbefugten Verletzung des Urheberrechtes nur die Nachzahlung des Bildhonorares ansteht, und da wird nach festen Sätzen verfahren. Bei einer Klage wegen Verletzung des Persönlichkeitsrechtes steht neben einer Schadensersatzforderung auch eine strafbewehrte Unterlassungserklärung im Raum. Das würde für den Fotografen bedeuten, dass er sich verpflichtet, die Veröffentlichung von Fotos von mir künftig zu unterlassen. Blöd für ihn, wenn ich da ein Jahr später wieder langkomme und er mich noch mal abschießt. Dann ist er fett.

Ich kann mir nicht vorstellen, dass irgendein Profifotograf Bock auf so was hätte.
 
FlyingSalamander

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Wenn man das Gesicht nicht erkennen kann, gibt es auch kein "Recht am eigenen Bild"

Wurde schon mehrfach erwähnt...
 
FlowRider

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Das Recht am eigenen Bild kann in Bezug auf die Identifizierbarkeit der Person auf Fotos variieren. Wenn die Person trotz des Helms identifizierbar ist (z. B. aufgrund von Kleidung oder anderen Merkmalen), greift das Recht trotzdem. Disclaimer: Keine Rechtsberatung :D
 
sigma

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Wenn mehr als 5 Personen auf einem Bild sind, gilt es als Gruppenaufnahme und ist grundsätzlich erlaubt.
Hi Dirk,

da möchte ich widersprechen.
Sind die Personen auf dem Bild, egal ob 3 oder 13 da drauf zu erkennen ist das wie eine Einzelaufnahme.
Die abgelichteten Personen haben "das Recht am Bild".
Meine Frau ist in einen großen Laden u.A. für den Datenschutz zuständig und kann Dir ein Lied davon singen, mehr gerne morgen beim Stammtisch.
Kurzes Beispiel; vor ein paar Wochen waren wir mit Elli zu einer Infoveranstaltung auf der Landespolizeihochschule am Hahn. Dort sollten u.A. Gruppenfotos für die Presse etc. gemacht werden.
Jeder Besucher bekam zu Beginn der Veranstaltung ein Infoblatt bzgl. Datenschutz und Verwendung der Fotos.
Wer das unterschrieben hat erklärte sich damit einverstanden seine Rechte am Bild abzutreten.
Wer nicht unterschrieben hat sollte sich beim fotografieren melden damit er nicht mit abgelichtet wird.
Der Fotograf war auch eindeutig als solcher zu erkennen.
 
Kurvenking

Kurvenking

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Die, die nicht fotografiert werden wollten, hatten einen roten Punkt auf der Stirn. :giggle:

Oft ist es ja so, dass ein Veranstalter am Eingang erklärt, dass Fotos für Werbezwecke oder Berichterstattung erstellt werden und man sich mit der Teilnahme der Veranstaltung damit einverstanden erklärt, dass Fotos von ihm veröffentlicht werden könnten. Ob das rechtlich so in Ordnung ist...?
 
FlyingSalamander

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Hi Dirk,

da möchte ich widersprechen.
Sind die Personen auf dem Bild, egal ob 3 oder 13 da drauf zu erkennen ist das wie eine Einzelaufnahme.
Die abgelichteten Personen haben "das Recht am Bild".
Hi, Ronny!

DAS würde jedes Urlaubsfoto unmöglich machen, jeden Schnappschuss, Bilder von der Passhöhe etc..

Die > 5 Personen-Regelung = legal stammt aus einer sehr intensiven einwöchigen Schulung für Beaftragte für Öffentlichkeitsarbeit (man könnte auch Pressereferenten sagen) beim THW, immerhin eine Bundesbehörde die direkt dem Innenministerium unterstellt ist.

Ich gehe davon aus, das dort juristisch korrekte Sachverhalte vermittelt werden.

  • Das Fotografieren einer Person im öffentlichen Raum ohne deren Zustimmung ist nicht strafbar, wenn nicht besondere Umstände wie etwa eine hilflose Lage (z.B. Unfallopfer) hinzukommen (§ 201a StGB).

  • Es liegt auch kein Verstoß gegen das Urheberrecht vor, wenn keine wirtschaftliche Verwertung oder Verbreitung beabsichtigt ist (§ 22 KUG).
 
sampleman

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  • Es liegt auch kein Verstoß gegen das Urheberrecht vor, wenn keine wirtschaftliche Verwertung oder Verbreitung beabsichtigt ist (§ 22 KUG).
Bei den Fotos, um die es in diesem Thread geht, hat zumindest der Fotograf eine wirtschaftliche Verwendung im Sinn. Und wenn er ungefragt ein Foto von mir mit dem Zweck veröffentlicht, dass ich es kaufe und andere sehen können, wie toll er fotografieren kann, dann ist das eindeutig eine wirtschaftliche Verwendung.

Man darf aber auch die verschiedenen Anwendungsszenarien nicht durcheinanderbringen. Es gibt da einen Trend, der professionelle Pressefotografen im Strahl kotzen lässt: Einsatzkräfte wie die Feuerwehr, das THW oder auch die Polizei machen von ihren Einsätzen Bilder und stellen sie kostenlos den Medien zur Verfügung. Und Pressefotografen sind aus dem Geschäft. Die rechtlichen Schwerpunkte auf die man bei diesem Thema achten muss, sind andere als bei Passfotografen.
 
Thema:

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