Fahren auf Landstraßen

Diskutiere Fahren auf Landstraßen im Motorrad allgemein Forum im Bereich Community; Eigentlich ist es ganz einfach: Wen es nervt, dass sich der Vordermann - aus welchem Grund auch immer - auf öffentlichen Verkehrswegen nicht...
eMTee

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so eines mit 2 Rädern, 3 Buchstaben und 4 Problemen
Eigentlich ist es ganz einfach:
Wen es nervt, dass sich der Vordermann - aus welchem Grund auch immer -
auf öffentlichen Verkehrswegen nicht schneller als die erlaubte Höchstgeschwindigkeit bewegt,
der muss eine Runde auf der Rennstrecke buchen.

Ich weiß, ich weiß, es nervt einen selber auch immer mal wieder.
(...erlaubte 80 und der Vordermann gurkt mit 72...)
Aber einen argumentierbaren Grund zur Beschwerde hat man nicht.

Ist man selber gemütlich auf dem Möpp unterwegs, so hat man den Vorteil, dass man dem Hintermann relativ leicht Platz machen kann,
sofern man sich nicht gerade durch extrem unübersichtliches Gelände schlängelt.
 
sampleman

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Ich weiß, ich weiß, es nervt einen selber auch immer mal wieder.
(...erlaubte 80 und der Vordermann gurkt mit 72...)
Aber einen argumentierbaren Grund zur Beschwerde hat man nicht.
Als Moppedfahrer kann man doch relativ einfach überholen. und wer das nicht kann, sondern Leute, die vor ihm langsamer fahren, belästigt und bedrängt, ist vor allem eins: Ein unfähiger Fahrer, der über seine Verhältnisse fährt.
 
AmperTiger

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Eigentlich ist es ganz einfach:
Wen es nervt, dass sich der Vordermann - aus welchem Grund auch immer -
auf öffentlichen Verkehrswegen nicht schneller als die erlaubte Höchstgeschwindigkeit bewegt,
der muss eine Runde auf der Rennstrecke buchen.

Ich weiß, ich weiß, es nervt einen selber auch immer mal wieder.
(...erlaubte 80 und der Vordermann gurkt mit 72...)
Aber einen argumentierbaren Grund zur Beschwerde hat man nicht..
das ist leider falsch, grundloses zu langsames Fahren ist in D nämlich genausowenig erlaubt, wie zu schnelles fahren.
-> STVO § 3 Absatz 2 "(2) Ohne triftigen Grund dürfen Kraftfahrzeuge nicht so langsam fahren, dass sie den Verkehrsfluss behindern."

man spricht bei 20% unter dem erlaubten Wert von Behinderung.
 
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Mir doch egal was dazu irgendein Gesetz sagt. Ich überhol' möglichst ohne Risiko. Und fertig. Wozu das Lamentieren darüber, das jemand rumtrödelt oder mich rasend überholt?

Klar, wenn grad sonst niGS zu bereden da ist. (Mit mir unbekannten Menschen red ich ja nicht gerad über mich wirklich bewegende Dinge) Dann kann ich mich auch über die angeblich so brilliant fahrenden Italiener auslassen. Welche fahren, als hätten sie jede einzelne Kurve vorher persönlich gekehrt und vermessen. Oder über holländische Superbiker ablästern, welche mich kurz vor einer Kurve überholen und dann doch meiner Sozia und mir, in eben dieser Kurve nur im Weg rumstehen.

Es soll ja auch schon vorgekommen sein, das es ein ADV-Fahrer mal nicht eilig hatte. Warum auch immer. . .
 
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sampleman

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das ist leider falsch, grundloses zu langsames Fahren ist in D nämlich genausowenig erlaubt, wie zu schnelles fahren.
-> STVO § 3 Absatz 2 "(2) Ohne triftigen Grund dürfen Kraftfahrzeuge nicht so langsam fahren, dass sie den Verkehrsfluss behindern."

man spricht bei 20% unter dem erlaubten Wert von Behinderung.
Vergiss es. Ein triftiger Grund ist in dem Moment gegeben, wo der Fahrer einen benennen kann. Beispiel: Der Kesselberg zwischen Kochel- und Walchensee ist auf 60 km/h beschränkt. Das Hymer-Wohnmobil, das dort mit mehr als 48 km/h durchgängig durchfährt, möchte ich sehen. Vor allem möchte ich die Inneneinrichtung hinterher sehen.

Und: die Vollgasakrobaten, die immer und überall überholen müssen, halten ja auch bei denen keinen Abstand, die selbst das Tempolimit bereits ausgeschöpft oder gar schon die Mehrwertsteuer draufgepackt haben.
 
Serpel

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Als Moppedfahrer kann man doch relativ einfach überholen. und wer das nicht kann, sondern Leute, die vor ihm langsamer fahren, belästigt und bedrängt, ist vor allem eins: Ein unfähiger Fahrer, der über seine Verhältnisse fährt.
Sehe ich auch so.

Allerdings noch weitaus unangenehmer als die Drängler und Raser auf der einen und die rollenden Hindernisse auf der anderen Seite sind die notorischen Kurvenschneider. Meistens selbst recht unsicher und unerfahren, können sie sich nicht vorstellen, dass da einer etwas flotter daherbraust und es ganz unvermittelt sehr knapp werden könnte. Oder selbst der vermeintlich Größte auf der Straße, können sie sich nicht vorstellen, dass da jemand ebenso flott unterwegs ist. (Allerdings ohne zu schneiden - nicht auszudenken, wenn sich zwei solcher Kurvenhinterzieher begegnen.)

Dieser hier hatte mich eben bemerkt und beginnt auf dem ersten Bild gerade mit dem Ausweichmanöver. Ich selbst hatte ihn glücklicherweise schon etwas früher gesehen und konnte noch rechtzeitig in die Lücke zielen. Hinterher ging mir ganz schön die Düse, denn wäre ich auf Kurs geblieben, hätte es vermutlich nicht mehr gereicht.

knapp1.pngknapp2.png

Gruß
Serpel
 
Bergchris

Bergchris

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...
Dieser hier hatte mich eben bemerkt und beginnt auf dem ersten Bild gerade mit dem Ausweichmanöver. Ich selbst hatte ihn glücklicherweise schon etwas früher gesehen und konnte noch rechtzeitig in die Lücke zielen. Hinterher ging mir ganz schön die Düse, denn wäre ich auf Kurs geblieben, hätte es vermutlich nicht mehr gereicht.

Anhang anzeigen 168140Anhang anzeigen 168141

Gruß
Serpel
Und in solchen Fällen drückst du den rosten Knopf links neben dem Zündschlüssel. Der bemüht den Schleudersitz, oder?:cool:
 
AmperTiger

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Vergiss es. Ein triftiger Grund ist in dem Moment gegeben, wo der Fahrer einen benennen kann. Beispiel: Der Kesselberg zwischen Kochel- und Walchensee ist auf 60 km/h beschränkt. Das Hymer-Wohnmobil, das dort mit mehr als 48 km/h durchgängig durchfährt, möchte ich sehen. Vor allem möchte ich die Inneneinrichtung hinterher sehen..
dieser Fall ist ja auch nicht gemeint im §3 STVO. niemand muß sein WoMo zu Schrott fahren, nur um die Geschwindigkeit zu halten.
Es sind die Fälle gemeint, wo es auf einer gut ausgebauten Landstraße locker mit 100 voran ginge, der Vordermann aber meint ihm würden 75 genügen. Überholen geht wegen Gegenverkehr schlecht. Das behindert den Verkehrsfluß. Das wäre ohne triftigen Grund zu langsam gefahren. Seine eigene Wohlfühlgeschw., die bei 75 endet, ist kein triftiger Grund.
 
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der_brauni

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Diese Bestimmung ist und bleibt ein Gummiparagraph, denn wo der eine locker mit 120 entlang bläst, ist ein anderer schon mit 75 überfordert, eben alles rein subjektives Empfinden und somit wäre man in einem solchen Fall der Willkür der Ordnungsmacht ausgeliefert (was ja selten vorkommt, die haben meist die Raser im Visier), die Frage ist eben, wer bestimmt welche Geschwindigkeit locker machbar ist.

Gruß Thomas
 
Zörnie

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Diese Bestimmung ist und bleibt ein Gummiparagraph, denn wo der eine locker mit 120 entlang bläst, ist ein anderer schon mit 75 überfordert, eben alles rein subjektives Empfinden und somit wäre man in einem solchen Fall der Willkür der Ordnungsmacht ausgeliefert (was ja selten vorkommt, die haben meist die Raser im Visier), die Frage ist eben, wer bestimmt welche Geschwindigkeit locker machbar ist.

Gruß Thomas
Dann muss die Schleichwurst gegenüber den Beamten objektive und nachvollziehbare Gründe für seine Langsamfahrt anführen. Flaues Magengefühl, Angst sowie kleine Engel und Teufel auf der Schulter sind jedenfalls nicht objektiv.
 
AmperTiger

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Diese Bestimmung ist und bleibt ein Gummiparagraph, denn wo der eine locker mit 120 entlang bläst, ist ein anderer schon mit 75 überfordert, eben alles rein subjektives Empfinden und somit wäre man in einem solchen Fall der Willkür der Ordnungsmacht ausgeliefert
die Bestimmung ist doch absichtlich so ausgeführt, um eben dem Beamten Spielraum zu geben und ahndungswürdige von nicht ahndungswürdigen zu unterscheiden. Das hat mir Willkür aber schon überhaupt nichts zu tun.
Wenn mir als Kontrollbeamter einer angeben würde, er fährt nur 75,weil ihm alles andere zu schnell ist, dann würde ich das nicht ahnden, ihn aber der Führerscheinbehörde melden, m. d. B. um Überprüfung der Fahrtauglichkeit generell
 
Classic Sport CS

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Solange diese 25km/h Teile noch rumfahren, wird sowas sowieso nicht geahndet werden, ist immer ein Erlebnis, man sieht am Horizont ein Auto und kurz bevor man einschlägt sieht man den 25er Aufkleber.
 
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der_brauni

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die Bestimmung ist doch absichtlich so ausgeführt, um eben dem Beamten Spielraum zu geben und ahndungswürdige von nicht ahndungswürdigen zu unterscheiden. Das hat mir Willkür aber schon überhaupt nichts zu tun.
.....
Ok Tiger, dann war der Begriff Willkür eben nicht ganz korrekt, es bleibt dabei, es liegt im Ermessen der Ordnungshüter, welche Geschwindigkeit im jeweiligen Falle die angemessene ist, von der dann maximal 20 % nach unten abgewichen werden darf. Das ist eine Geschwindigkeit, die je nach Person und je nach Stimmungslage unterschiedlich sein wird, bei ansonsten gleichen Umgebungsbedingungen. Frage 10 Leute und du kriegst garantiert min. 11 verschiedene Antworten. Und die Differenz zwischen der höchsten und niedrigsten Geschwindigkeit ist bestimmt min. 20 %.
Dass es so einen Paragraphen gibt ist gut, eine Ahndung wird sicher nur in krassen Fällen stattfinden und das ist auch gut so, ansonsten wäre es m.M.n. wirklich "Willkür".
Ich denke aber es ist eh nur ein Streit um des Kaisers Bart. Für alle Motorradfahrer, die zügig unterwegs sind und nur etwas Begabung haben, wird es nur in den seltensten Fällen ein Problem sein, an einem solchen "Schleicher" sicher vorbei zu kommen.

Gruß Thomas
 
AmperTiger

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man muß hier schon unterscheiden zwischen nicht schneller können, wie Traktoren, LKW, Kleinkrafträder usw und nicht schneller wollen und damit den Verkehrsfluß behindern.
 
Zörnie

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Ich denke aber es ist eh nur ein Streit um des Kaisers Bart. Für alle Motorradfahrer, die zügig unterwegs sind und nur etwas Begabung haben, wird es nur in den seltensten Fällen ein Problem sein, an einem solchen "Schleicher" sicher vorbei zu kommen.

Gruß Thomas
Nein, ist es nicht, denn solche Schleicher sind eine Gefährdung des Straßenverkehrs. Hinter diesen lahme Würsten bilden sich ja oft und schnell Kolonnen und das Überholen in und aus diesen ist sehr unfallträchtig. § 5 Abs. 6 Satz 2 StVO gibt es ja nicht umsonst.
 
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der_brauni

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Hallo Steffen,
mir geht und ging es hier nicht darum, Schleicher als harmlos darzustellen, lediglich um eine Bestimmung in der Straßenverkehrsordnung, deren Ahndung aufgrund fehlender Objektivierbarkeit wohl problematisch sein dürfte. Selbst allein die Tatsache, dass sich hinter einem eine Schlange bildet ist ebenfalls noch kein Beweis, dafür, dass man schleicht. Schon mal in München den Mittleren Ring mit erlaubter Höchstgeschwindigkeit gefahren ?
Allein die vom Tiger genannten 20 % unter einer möglichen angemessenen Geschwindigkeit (100 sind auf Landstraßen zwar überall erlaubt, wo nigs anderes steht, aber nicht überall möglich und was angemessen sein soll ist nochmal anders) war für mich der Ansatz zur Kritik und als solcher aber auch der Bart, um den zumindest ich hier gestritten habe.

Gruß Thomas
 
Zörnie

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Sorry, Abs. 6
 
Boxertyson

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Vor vielen Jahren gab es mal einen Test des ADAC, wie groß die Tachoabweichung war.

Obwohl der Test schon über 20 Jahre her ist, kann ich mich noch an die zwei Spitzenreiter
erinnern. Ein Jetta war bei Tacho 100 km/h gemessene 67 km/h "schnell", ein Accord bei
ebenfalls 100 km/h auf dem Tacho gemessene 111 km/h schnell. Es gab auch keinen Trend
zwischen den Marken.

Obwohl das lange her ist rege ich mich seit dem weniger auf, wenn jemand vor mir auf einer
geraden Landstrasse 80 fährt. Vielleicht hat er ja schon 115 auf dem Tacho und regt sich
über den Drängler hinter ihm auf.....
 
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