FÜHRERSCHEINENTZUG NACH DIEBSTAHL

Diskutiere FÜHRERSCHEINENTZUG NACH DIEBSTAHL im Smalltalk und Offtopic Forum im Bereich Community; hmmm - der obige Bericht ist für meinen Geschmack etwas durcheinander. Führerscheinentzug ist was anderes wie Fahrverbot, oder...
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SQ18

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hmmm - der obige Bericht ist für meinen Geschmack etwas durcheinander.

Führerscheinentzug ist was anderes wie Fahrverbot, oder?
Führerscheinentzug kann recht teuer und schwierig werden (Stichwort MPU), ein Fahrverbot ist "nur" lästig.


Grüße
Eric

PS: Der Geschädigte könnte z.B. über einen Kontoauszug o.ä. nachweisen das er am gleichen Tag oder Vortag 500 Öcken am Automat gezogen hat und die Kohle dann blöderweise / glaubhafterweise noch im Geldbeutel war - insofern wäre ich (als Täter) erstmal vorsichtig mit der Behauptung der Geschädigte will den Schaden erweitern (egal wieviel Kohle tatsächlich im Geldbeutel war)
 
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Gast 5187

Gast
Hierfür genügt es, den Diebstahl von 20 Euro(!) vollumfänglich einzuräumen.
Damit behaupte ich ggü. dem Geschädigten gar nichts.
 
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Doug Piranha

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Gast 32829

Gast
Den Führerschein deswegen zu verlieren, erachte ich noch als milde Strafe und es bleibt hoffentlich ein Lerneffekt (man verliert ihn ja nicht für immer).

Aber und das ist ein grosses Aber: Wenn die 20€ Geschichte stimmt, dann würde ich dem Geschädigten schwer auf den Zahn fühlen, denn es ist klar, auch dies ist verboten und wohl ähnlich zu bestrafen wie der Diebstahl an sich! Also: Woher hatte er das Geld, kann er belegen, dass da diese 500€ drin waren etc....

Wer geht denn mit 500.- ins Hallenbad, und warum genau 500.- ?
Ich würde dem auch auf den Zahn fühlen, EC Belege, Bankauszug zur Bestätigung des Betrages verlangen.
Wenn er wirklich die 500.- drin hatte, dann wird er den Beweis problemlos erbringen können.

Und den Vater besser zwei mal (und das richtig) in den Hintern treten !

Josef
 
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Duesentrieb

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Mal so ein Gedanke zum Zitat in #20.

Wenn nun jemand keinen Führerschein besitzt und die gleiche Tat begeht, hat er nicht die Möglichkeit die "Nebenstrafe" zu bekommen. Somit muss der dann die Freiheitsstrafe antreten, da er ja keinen Führerschein abgeben kann? Ist das im Sinne der Gleichbehandlung?

Das ist ja wie wenn man Fahrrad fahren muss, weil einem wegen betrunkenem Radfahren der Führerschein entzogen wurde.

Zu #24: Ich kann soviel Geld ich möchte und egal wohin ich möchte mitnehmen. Dann werde ich beklaut und muss mich noch rechtfertigen? Ist es jetzt nicht ok jemanden zu beklauen oder ist es nicht ok Geld mit ins Schwimmbad zu nehmen? Ist aber typisch für unsere Zeit und die aktuelle Lebenseinstellung der meisten Leute. Schuld haben immer die anderen.
 
G

Gast 32829

Gast
Zu #24: Ist aber typisch für unsere Zeit und die aktuelle Lebenseinstellung der meisten Leute. Schuld haben immer die anderen.
Düsentrieb, schuld haben nicht per se immer die anderen.
Ich finde einfach den "glatten" Betrag von 500.- etwas komisch, es KÖNNTE sich ja um eine Art von Trittbrettfahrer / Profiteur handeln, der die heikle Situation des Jünglings zu seinen Gunsten nutzen möchte.
Ganz klar ist der Diebstahl eine Straftat, da gibt es niGS zu diskutieren !

Josef
 
Capricorn

Capricorn

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Spielt es denn, ausser für den Geschädigten überhaupt eine Rolle ob 20.- oder 500 Euro gestohlen wurden? Und wiso?
 
IamI

IamI

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Ser's,

ich habe die Erfahrung gemacht: Der Mensch lernt nur durch Schmerz (nicht notwendigerweise körperlichen, aber auch - Beispiel Herdplatte)

Leider lernt der Mensch nicht durch Erfahrungen anderer (Thema Abschreckung)

Und daher muss Strafe spürbar sein (also in der einen oder anderen Weise Schmerz bereiten)

Und da heutzutage der Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis und auch der Besitz eines KFZ irgendwie dazugehört, ist der temporäre Entzug der Fahrerlaubnis möglicherweise ein probates Mittel um "Schmerz" hervorzurufen.

Ein anderer Aspekt ist der, dass zum Erwerb der Fahrerlaubnis auch dazugehört, Verlässlichkeit und Zuverlässigkeit zu zeigen und zum Erhalt derselben auch im "Normalbetrieb" des Lebens zu zeigen.

Wenn sich also jemand nicht an geltende Gesetze hält, kann man sich die Frage stellen, inwieweit es mit der Verlässlichkeit und Zuverlässigkeit bestellt ist
(Bei der psychologischen Untersuchung werden zB überprüft: Soziales Verantwortungsbewusstsein, Selbstkontrolle, Psychische Stabilität, Risikobereitschaft in Verkehrssituationen, Tendenz zu aggressiver Interaktion im Straßenverkehr und noch mehr)

Ob man, wenn jemand einen Diebstahl begeht alle diese Punkte positiv beantworten kann, mag bezweifelt werden.

Ich wünsche den Beteiligten trotzdem eine nicht allzu negative Beendigung der Angelegenheit.

Liebe Grüße

Wolfgang

 
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Doug Piranha

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(…)
Der Sohn meines besten Freundes hat Mist gebaut.
Er (22j)hat in Hallenbad einen Spindschlüssel entwendet und aus einer Geldbörse 20€ gestohlen.
Der Bestohlene behauptet jetzt es waren 500€drin.
(…)
Anzumerken wäre noch, daß es sich hier möglicherweise nicht um einen ("einfachen") Diebstahl im Sinne von § 242 StGB handelt, sondern daß zu prüfen wäre, ob es sich nicht um einen "Besonders schweren Fall des Diebstahls" im Sinne von § 243 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 handelt:


"§ 243 StGB, Besonders schwerer Fall des Diebstahls:
(1) (Satz1) In besonders schweren Fällen wird der Diebstahl mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu zehn Jahren bestraft. (Satz 2) Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter
1. (…….)
2.
eine Sache stiehlt, die durch ein verschlossenes Behältnis oder eine andere Schutzvorrichtung gegen Wegnahme besonders gesichert ist,
3. - 7. (………….)

(2)
In den Fällen des Absatzes 1 Satz 2 Nr. 1 bis 6 ist ein besonders schwerer Fall ausgeschlossen, wenn sich die Tat auf eine geringwertige Sache bezieht."


Auch wenn der Bestohlene -möglicherweise wahrheitswidrig- behauptet, es wären 500 Euro gewesen und es in Wirklichkeit doch nur 20 Euro waren: Sind 20 Euro geringwertig?




 
Mandi

Mandi

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Ser's,

ich habe die Erfahrung gemacht: Der Mensch lernt nur durch Schmerz (nicht notwendigerweise körperlichen, aber auch - Beispiel Herdplatte)

Leider lernt der Mensch nicht durch Erfahrungen anderer (Thema Abschreckung)

Und daher muss Strafe spürbar sein (also in der einen oder anderen Weise Schmerz bereiten)

Und da heutzutage der Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis und auch der Besitz eines KFZ irgendwie dazugehört, ist der temporäre Entzug der Fahrerlaubnis möglicherweise ein probates Mittel um "Schmerz" hervorzurufen.

Ein anderer Aspekt ist der, dass zum Erwerb der Fahrerlaubnis auch dazugehört, Verlässlichkeit und Zuverlässigkeit zu zeigen und zum Erhalt derselben auch im "Normalbetrieb" des Lebens zu zeigen.

Wenn sich also jemand nicht an geltende Gesetze hält, kann man sich die Frage stellen, inwieweit es mit der Verlässlichkeit und Zuverlässigkeit bestellt ist
(Bei der psychologischen Untersuchung werden zB überprüft: Soziales Verantwortungsbewusstsein, Selbstkontrolle, Psychische Stabilität, Risikobereitschaft in Verkehrssituationen, Tendenz zu aggressiver Interaktion im Straßenverkehr und noch mehr)

Ob man, wenn jemand einen Diebstahl begeht alle diese Punkte positiv beantworten kann, mag bezweifelt werden.

Ich wünsche den Beteiligten trotzdem eine nicht allzu negative Beendigung der Angelegenheit.

Liebe Grüße

Wolfgang

Lieber Freund IAMI !

Mit deiner kühnen These, wonach man nur durch Schmerzen lernen würde, liegst du aber mehr als gewaltig daneben!

Ich bin jetzt seit 34 Jahren im österr. Strafvollzug tätig und kann dir deshalb mit Sicherheit sagen, dass unsere Gesetze niemals darauf abzielen, "Schmerzen" -wenn auch nur im übertragenen Sinne- zu bereiten, sondern vielmehr dazu, den Täter zu einer rechtschaffenen Lebensweise zu verhelfen und ihm den Unrechtgehalt der zugrunde liegenden Straftat vor Augen zu führen.

Das das nicht immer (oder vielleicht sogar nur selten wirklich) gelingt, soll jetzt nicht dazu führen, eine neue Diskussion darüber zu führen.
mfg
Mandi
 
grautnix

grautnix

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Ist der 22jährige erstmalig auffällig oder warum lässt sein Vater ihm in Stich?

Viele Grüße

Carsten
 
IamI

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Lieber Freund IAMI !

Mit deiner kühnen These, wonach man nur durch Schmerzen lernen würde, liegst du aber mehr als gewaltig daneben!

Ich bin jetzt seit 34 Jahren im österr. Strafvollzug tätig und kann dir deshalb mit Sicherheit sagen, dass unsere Gesetze niemals darauf abzielen, "Schmerzen" -wenn auch nur im übertragenen Sinne- zu bereiten, sondern vielmehr dazu, den Täter zu einer rechtschaffenen Lebensweise zu verhelfen und ihm den Unrechtgehalt der zugrunde liegenden Straftat vor Augen zu führen.

Das das nicht immer (oder vielleicht sogar nur selten wirklich) gelingt, soll jetzt nicht dazu führen, eine neue Diskussion darüber zu führen.
mfg
Mandi
Ser's,

dieser Zugang ist auch sehr rechtschaffen und grundsätzlich korrekt.

Und es ist grundsätzlich richtig keine Schmerzen zuzufügen (die Zeiten der Körperstrafen sind zurecht lange vorbei).

Aber leider deckt sich dieser Ansatz nicht mit MEINER Lebenserfahrung.

Liebe Grüße
Wolfgang
 
Mandi

Mandi

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Wenn sich also jemand nicht an geltende Gesetze hält, kann man sich die Frage stellen, inwieweit es mit der Verlässlichkeit und Zuverlässigkeit bestellt ist
(Bei der psychologischen Untersuchung werden zB überprüft: Soziales Verantwortungsbewusstsein, Selbstkontrolle, Psychische Stabilität, Risikobereitschaft in Verkehrssituationen, Tendenz zu aggressiver Interaktion im Straßenverkehr und noch mehr)

Ob man, wenn jemand einen Diebstahl begeht alle diese Punkte positiv beantworten kann, mag bezweifelt werden.

Ich wünsche den Beteiligten trotzdem eine nicht allzu negative Beendigung der Angelegenheit.

Liebe Grüße

Wolfgang

Kurzer Nachsatz:

Was glaubst du, wieviele Motorradfahrer keine Fahrerlaubnis besitzen würden, wenn man diese Fragen der Verlässlichkeit und Zuverlässigkeit zum Einhalten der gesetzlichen Bestimmungen dort genau so anlegen würde?

Ist ein nicht ernstzunehmender Zusatzaspekt, aber doch wert, darüber zu nachzudenken.

lg
Mandi
 
Qurator

Qurator

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Wie ist der 22 jährige denn an den spindschlüssel gelangt?
Lag der irgendwo öffentlich rum?
Dann könnte eine Mitschuld des Geschädigten vorliegen:
Vielleicht sogar Verleitung zu einer Staftat???
 
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Rapido

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Es ist schon eine kriminelle Energie vorhanden, Schlüssel entwenden und Spind
für Diebstahl öffnen. Da stimmt ja schon etwas zuhause nicht. Um den Jungen
muss sich gekümmert werden. Alle die zu meiner Jugend so begonnen haben
sind im Leben gescheitert.
 
Mandi

Mandi

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zu #34 und #35:

Genau so ist es! machen wir einfach das Opfer zum Täter und behaupten auch noch mal schnell, dass die Eltern grundlegend versagt haben, dann ist das Problem gelöst und wir haben wieder einmal Recht behalten ! BRAVO !

Ihr seid wirklich SUPER !!!
 
D

Doug Piranha

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Wie ist der 22 jährige denn an den spindschlüssel gelangt?
Lag der irgendwo öffentlich rum?
Dann könnte eine Mitschuld des Geschädigten vorliegen:
Vielleicht sogar Verleitung zu einer Staftat???
Sag mal: Geht's noch? Was ist das denn für ein Versuch, Tatsachen zu verdrehen?
Er hat den Spindschlüssel entwendet, sprich: Gestohlen!
Nachzulesen so im ersten Beitrag hier, #1, zweiter Satz!

Was ist das für eine Rechtsauffassung... "Verleitung zu einer Straftat"... dazu passen die drei Fragezeichen.
 
Mandi

Mandi

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Da kann man wieder sehen, dass der Spruch "jede Minute wird ein Vollkoffer geboren" sehr zutreffend ist
 
maxquer

maxquer

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Meine Erfahrung ist, einmal im Leben baut jeder Schei55e! Man muss nur daraus lernen.
"Und wer hier ohne Sünde ist, der werfe den 1. Stein auf sie."
Passt in diesem Zusammenhang ganz gut.
Gucken wir mal, was da raus kommt. Bei Ersttaten in diesem Alter (wahrscheinlich wird es noch im Jugendstrafrecht verhandelt) bleibt es meistens bei Strafen unterhalb der Vorstrafe.

Gruß,
maxquer
 
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