LaCy-boGSer
was genau meinst du denn jetzt ?Ist die Gepäckplatte denn serienmäßig dabei, oder muss sie extra bestellt werden?
- eine Gepäckplatte für den Soziasitz ?
Diese ist nicht serienmäßig dabei.
was genau meinst du denn jetzt ?Ist die Gepäckplatte denn serienmäßig dabei, oder muss sie extra bestellt werden?
du meinst diese hier ? 77448523742Finde sie auch nicht als Zubehör. Muss ich wohl genauer gucken.
Doch, finde ich interessant. Unter S.1 sind 002 Sitze eingetragen. Würde mich gar nicht wundern, wenn man bei einigen Beamten ohne erforderliche Eintragung auf Unverständnis stößt.Jetzt nur der Vollständigkeit halber und das obwohl es wohl niemanden interessiert.
Bei allen Mopeds bei denen in der "Zulassungsbescheinigung 1" unter der Kennzeichnung "S" eine "2" ohne Zusatz vermerkt ist, muß das Fahrzeug mit 2 vollwertigen Sitzplätzen ausgestattet sein.
das mag ja im Beamtenstaat Deutschland so richtig sein.
Aus meiner Erfahrung kann ich nur sagen, dass auch nach nunmehr 5 Jahren des Fahrens ohne Soziussitz und dadurch auch entsprechenden TÜV Aufenthalten kein Prüfer sich dafür interessiert hat.
Ich habe nicht nur den Frevel begangen und den Soziussitz demontiert, sondern auch gleich die Soziusrasten, keinen interessierts.
Und jetzt ?
Tüv ist eine Sache, Polizeikontrolle die andere.Aus meiner Erfahrung kann ich nur sagen, dass auch nach nunmehr 5 Jahren des Fahrens ohne Soziussitz und dadurch auch entsprechenden TÜV Aufenthalten kein Prüfer sich dafür interessiert hat.
qedEs ist eigentlich eine Sache von Höflichkeit wenn man schon auf eine Frage Antwortet diese Antwort etwas mit der Frage und dem Theman zu tun hat, also nochmal meine Frage:
... auf diese Gepäckplatte für Soziussitz kann das Vario TC direkt montiert werden ?
Das die Soziusgriffe entfernt werden müssen ist mir bekannt. ja
Die Topcasehalterung wird nur dann benötigt wenn das TC ganz hinten auf der Gepäckbrücke montiert wird ? ja
Wenn das Vario TC anstelle des Soziussitz montiert ist passt es dann von der Position her als Rückenlehne ? ja
Könnte mir vorstellen das es als Rückenlehne für den Fahrer eher zu weit weg ist und das auch so gewollt ist, da es sonst "sehr eng" zugehen könnte. nein
Mal ganz ehrlich: Jeder Polizist der sich in der aktuellen Situation um eine zusätzlich eingetragene 1 kümmert hat seinen Job komplett verfehlt. Das Beispiel zeigt sehr gut, dass wir mittlerweile grenzdebil verblödet sind. Während Dealer in aller Öffentlichkeit ihre "Geschäfte" machen und Geldwäscher Kofferweise schwerstkriminell erwirtschaftetes Geld in den Jemen transferieren, kümmern wir uns um verwaltungstechnischen Müll. Peinliche Posse. Zeigt aber ganz gut, in welchem erbärmlichen Zustand sich dieses Land befindet...Ich habe eigentlich schon die ganze Zeit darauf gewartet und wollte aber nicht der Spielverderber sein.
Jetzt nur der Vollständigkeit halber und das obwohl es wohl niemanden interessiert.
Man muß mal in den Fahrzeugschein schauen. Wenn da lediglich zwei Sitzplätze eingetragen sind, dann wäre es, um das Ganze zu legalisieren, nötig etwas einzutragen. Das gilt übrigens für alle Fahrzeuge, auch wenn über dem hinteren Sitzplatz nur eine leicht zu entfernende Abdeckung montiert ist.
Bei allen Mopeds bei denen in der "Zulassungsbescheinigung 1" unter der Kennzeichnung "S" eine "2" ohne Zusatz vermerkt ist, muß das Fahrzeug mit 2 vollwertigen Sitzplätzen ausgestattet sein.
Wenn jetzt ein Sitzplatz durch einen irreversiblen Umbau wegfällt, muß für eine legale Nutzung unter "S" entweder eine "1" für einen Sitzplatz stehen und es dürfen auch keine Beifahrerfußrasten verbaut sein. (das kennt jeder der einen Einmannhöcker verbaut hat)
Wenn aber der Umbau wahlweise oder leicht reversibel ist, reicht nicht der Eigenhinweis aus: "ich brauche für den Rückbau aber weniger als eine halbe Stunde". In der Regel ist dann gefordert, daß das ohne Werkzeug in einer "akzeptablen Zeit" möglich sein muß. Zum "akzeptablen" Zeitbegriff besteht etwas Spielraum und ohne Werkzeug wird von einigen Herstellern zB durch Nutzung von Rändelschrauben erfüllt. Manchmal reicht auch aus, daß der Rückbau mit dem vorhandenen serienmäßgen Bordwerkzeug möglich ist.
Wenn das erfüllt ist, dann erfolgt ein Zusatz in der "Zulassungsbescheinigung 1" zB
*zu S.1 : wahlw. mit Einzels., dann ohne o. Fussrasten f. Beifahrer*
Wenn alles durch eine Eigenkonstruktion erfüllt ist, kann man das übrigens auch problemlos eintragen lassen.Ich will hier auch nicht über den Sinn der Vorschriftenlage diskutieren und es geht nur um die vollständig Darstellung der Situation.
Die Jungs, die sich um die Motorradfahrer kümmern, gehen auf die Argumente sicher gerne ein.Mal ganz ehrlich: Jeder Polizist der sich in der aktuellen Situation um eine zusätzlich eingetragene 1 kümmert hat seinen Job komplett verfehlt. Das Beispiel zeigt sehr gut, dass wir mittlerweile grenzdebil verblödet sind. Während Dealer in aller Öffentlichkeit ihre "Geschäfte" machen und Geldwäscher Kofferweise schwerstkriminell erwirtschaftetes Geld in den Jemen transferieren, kümmern wir uns um verwaltungstechnischen Müll. Peinliche Posse. Zeigt aber ganz gut, in welchem erbärmlichen Zustand sich dieses Land befindet...
Das was Du so formulierst passt dazu, daßMal ganz ehrlich: Jeder Polizist der sich in der aktuellen Situation um eine zusätzlich eingetragene 1 kümmert hat seinen Job komplett verfehlt. Das Beispiel zeigt sehr gut, dass wir mittlerweile grenzdebil verblödet sind. Während Dealer in aller Öffentlichkeit ihre "Geschäfte" machen und Geldwäscher Kofferweise schwerstkriminell erwirtschaftetes Geld in den Jemen transferieren, kümmern wir uns um verwaltungstechnischen Müll. Peinliche Posse. Zeigt aber ganz gut, in welchem erbärmlichen Zustand sich dieses Land befindet...
Der erste Spruch, der von den vermeintlich "Unschuldigen" kommt, ist hat immer den Tenor: "Ich bin ja eigentlich ganz lieb und der kontrollierende "doofe" Beamte soll sich doch besser um die ganz ganz pösen Purschen kümmern."