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Tom42gs
Themenstarter
Hallo Ihr,
ich habe mir einen 2. Satz Felgen (allerdings Gussfelgen von der GS) für meine R1200GS Adventure (K51, 0A02) BJ07/2015 besorgt, da ich das Umziehen der Reifen für den Urlaub sparen wollte.
Ich war auch so naiv, zu glauben, das die Kombination von BMW freigegeben ist --> Pech gehabt.
Laut Aussage von BMW ist das technisch kein Problem und passt auch aber es gibt diese Freigabe/Homologation nicht.
Nun muss ich wohl den Weg der Einzelabnahme beim TÜV gehen.
... und da wäre es natürlich hilfreich, wenn ich dem TÜV-Meschen etwas in die Hand geben kann, damit ihm das leichter fällt.
Hat einer von Euch so eine Eintragung im Brief, welches ich als Referenz-Dokument bekommen könnte?
.. oder gar irgend eine andere Unbedenklichkeitsbescheinigung..
Ich kann mir ja kaum vorstellen, das ich der Erste und Einzige bin der diese Kombination fahren will.
(... ja, meine Speichenfelgen sind viel viel viel schöner, keine Frage ... aber in Schwarz gehen die Gussfelgen fast schon ...
DANKE und GRÜße aus Lüneburg
ich habe mir einen 2. Satz Felgen (allerdings Gussfelgen von der GS) für meine R1200GS Adventure (K51, 0A02) BJ07/2015 besorgt, da ich das Umziehen der Reifen für den Urlaub sparen wollte.
Ich war auch so naiv, zu glauben, das die Kombination von BMW freigegeben ist --> Pech gehabt.
Laut Aussage von BMW ist das technisch kein Problem und passt auch aber es gibt diese Freigabe/Homologation nicht.
Nun muss ich wohl den Weg der Einzelabnahme beim TÜV gehen.
... und da wäre es natürlich hilfreich, wenn ich dem TÜV-Meschen etwas in die Hand geben kann, damit ihm das leichter fällt.
Hat einer von Euch so eine Eintragung im Brief, welches ich als Referenz-Dokument bekommen könnte?
.. oder gar irgend eine andere Unbedenklichkeitsbescheinigung..
Ich kann mir ja kaum vorstellen, das ich der Erste und Einzige bin der diese Kombination fahren will.
(... ja, meine Speichenfelgen sind viel viel viel schöner, keine Frage ... aber in Schwarz gehen die Gussfelgen fast schon ...
DANKE und GRÜße aus Lüneburg