Haftungsausschluss in Motorradgruppe - Sinn oder Unsinn?

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ChiemgauQtreiber

ChiemgauQtreiber

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in Anbetracht eines (Eigen) Schadens kann sich aber das u.U. ganz schnell ändern - manchmal lenrnt man da auch "Neue Seiten" an einem ansonsten Bekannte kennen, die man so nicht vermutet hätte...

Ist ein interessantes Thema, vor allem für mich, da ich gerne als "Tourguide" ausgewählt werde, weil ich mich halt auch im Vorfeld viel mit der Region und den Tourenmöglichkeiten befasse.

aber wenn dann der, der sich schon die Mühe für die Planung macht, auch in so einem Fall der "Depp" sein soll :confused:

Ich hoffe zwar, daß die Leute die wir dabei haben vernünftig sind, aber sicher ist man wohl nie.
Und wir hatten bislang auch keine gröberen Sachen, ausser mal nen "Ausrutscher" ... aber wenns dann doch mal anders wird ??

Aber ich will eigentlich weiterhin mich irgendwo treffen können und dann losfahren und nicht erst eine halbe Stunde Papierkram, Verzichts-, Datenschutz und Haftungsausschluß regeln müssen incl. theoretischer Einweisung in das Gruppenfahren ....

es soll eine Ausfahrt bleiben und nicht zur "Draussenschulung" mutieren
 
maxquer

maxquer

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Deshalb suche ich ja auch dieses Urteil zu solch einem spezifischen Fall. Kann ich im Moment nicht finden.
Wurscht, ihr habt ja alle den Lotuseffekt und gute Anwälte, da wird das schon an Euch abprallen.:spin:

Gruß,
maxquer
 
G

Gast 5187

Gast
Im dem - mit an den Haaren herbeikonstruierten Konstellationen gesprickten - Artikel streben offenbar zwei RA nach PR und ein kostenpflichtiger Veranstalter nach Buchungen.

Ich werde jedenfalls künftig jedes Bier von meinen Freunden ablehnen, sobald ich irgendwo angerufen und nach mehr als einem freien Zimmer gefragt habe. :bounce:
 
Klausmong

Klausmong

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Ja, was macht jemanden zum Veranstalter? Genau das, was Du da aufgezählt hast, mache ich für unsere jährliche Alpentour. Ich plane die Tour und versende sie an die Teilnehmer. Ich buche das Start- und Endhotel. Ich lade über Messenger ein und ich mache den Tourguide. Die Rechnungen bezahle ich großteils auch, weil wir jeden Monat €50,- im Vorfeld auf ein Tourkonto überweisen. Alles natürlich ohne irgendetwas daran zu verdienen.-> Bin ich jetzt Veranstalter?
Ich meine nein, die Rechtssprechung sieht das aber teilweise anders.

Gruß,
maxquer
Wenn das wer genau so aussagt nach einem Unfall bist vermutlich dabei.

In deinem Fall wäre ein Haftungsverzicht auf jeden Fall angebracht.
Ob der aber was nützt ist eine andere Sache.
 
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Randyacres

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Ja, was macht jemanden zum Veranstalter? Genau das, was Du da aufgezählt hast, mache ich für unsere jährliche Alpentour. Ich plane die Tour und versende sie an die Teilnehmer. Ich buche das Start- und Endhotel. Ich lade über Messenger ein und ich mache den Tourguide. Die Rechnungen bezahle ich großteils auch, weil wir jeden Monat €50,- im Vorfeld auf ein Tourkonto überweisen. Alles natürlich ohne irgendetwas daran zu verdienen.-> Bin ich jetzt Veranstalter?
Ich meine nein, die Rechtssprechung sieht das aber teilweise anders.
ich denke, dass das als Veranstalter gewertet würde, ja
 
G

Gast 5187

Gast
Doch, nur stelle ich mich mich damit nicht auf den Marktplatz und noch weniger schreibe ich das in einen Unfallbericht.

Und wenn jemand so eine Konstellation nach einem Unfall "zieht" ist er ein Arsch und das letzte Mal dabei gewesen.
Spätestens dann ist zudem die intakte Gruppe im Rahmen ihrer Ausssagen gefragt, die Sache gerade zu rücken.
 
Zörnie

Zörnie

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Und soetwas macht keiner von euch für Freunde?

Gruß,
maxquer
Doch, habe ich auch schon für Freunde gemacht - Reisedaten und -orte vorgeschlagen, Hotels rausgesucht, gebucht und bezahlt und einen Teil der Reiserouten geplant und geführt. Natürlich kam ich mir dabei nicht wie ein Veranstalter vor, aber entscheidend wäre ja im Fall eines Falles, wie Versicherung und Rechtsprechung das sehen.
 
GummiQ-Treiber

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Doch, habe ich auch schon für Freunde gemacht - Reisedaten und -orte vorgeschlagen, Hotels rausgesucht, gebucht und bezahlt und einen Teil der Reiserouten geplant und geführt. Natürlich kam ich mir dabei nicht wie ein Veranstalter vor, aber entscheidend wäre ja im Fall eines Falles, wie Versicherung und Rechtsprechung das sehen.
Im Fall der Fälle bist Du der Reiseveranstalter und hast das Loch im Knie, wenn der Kläger es drauf anlegt. Zumindest könntest Du erstmal den Ärger an der Backe haben.
 
Zörnie

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Im Fall der Fälle bist Du der Reiseveranstalter und hast das Loch im Knie, wenn der Kläger es drauf anlegt. Zumindest könntest Du erstmal den Ärger an der Backe haben.
Ja, hätte passieren können. Aber da bin ich ganz bei Beitrag #31.
 
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Gast20919

Gast
Ich schlage die Tour vor Jeder ist für sich selbst verantwortlich wird vor der Tour angesagt .
Ich schlage das Hotel vor
Jeder bucht sein Zimmer selbst Er -Sie-Es ruft selbst an und bucht .

Bei meinen Trainings unterschreibt JEDER ein Haftungsverzichtserklärung ...mache ich schon immer so .
 
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Ja, hätte passieren können. Aber da bin ich ganz bei Beitrag #31.
Ich kann in Beitrag 31 nicht erkennen wie Du Dich schon vor dem Prozess schützen kannst, darum geht es ja, das Du den Prozess erstmal an der Backe hast, ob ich im nachhinein mit dem noch ein Bier trinke schütz mich nicht vor dem monate oder sogar jahrelangen Ärger und Prozesskosten. Haftungsverzichterklärungen bringen Dich auch "erstmal" nicht weiter. Es geht oft nicht nur um Blechschaden.

Ich bin da seit langen raus, genug Erfahrung gesammelt. Ich wäre ja bescheuert als Veranstalter mit Haus und Hof zu haften. Manche haben hier glaube ich keine Vorstellung was das bedeuten kann und wie schnell Haus und Hof für mehrere 100K weg sein können.

Wir hatten schon einen Todesfall, da geht es richtig zur Sache. Allein schon sämtliche Angehörigen im Gerichtssaal.......da geht es schon los....

Nee, nie mehr!

Papier ist geduldig. Die ganzen Versicherungen und Verzichtserklärungen schützen Dich nicht vor dem Ansturm des Ärgers auch wenn man den Prozess gewinnt.

Vllt versteht der Eine oder Andere warum ich auch für eine lächerliche Lenkererhöhung eine ABE haben möchte.
 
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silverfox

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Hallo,

< Ich plane die Tour und versende sie an die Teilnehmer. Ich buche das Start- und Endhotel. Ich lade über Messenger ein und ich mache den Tourguide. Die Rechnungen bezahle ich großteils auch, weil wir jeden Monat €50,- im Vorfeld auf ein Tourkonto überweisen. Alles natürlich ohne irgendetwas daran zu verdienen.-> Bin ich jetzt Veranstalter?>

ja, Du bist Veranstalter.
Das ist kein zufälliges Zusammenkommen, sondern im Voraus geplant.
Ob Du damit etwas verdienst, spielt keine Rolle.
Bis hierhin wäre es auch noch nicht schlimm, ausser daß man Dir im Falle eines
Schadens als Veranstalter eine Fürsorgepflicht anhängen wird.
Und diese Fürsorgepflicht ist der Dosenöffner für Schadenersatzansprüche.
Bitter, ist aber so.

Auch wenn sich Firmenmitarbeiter zu einer Wanderung, Radtour, Kanufahren etc. verabreden und dies
per schwarzem Brett, Netzwerk o.Ä. verkünden, muß von Anfang an klargestellt werden, daß es sich
um eine rein private Angelegenheit der Mitarbeiter handelt.
Schon der Aushang am schwarzen Brett einer solchen Veranstaltung birgt ein gewisses Risiko.

Gruß
Christian
 
Quallentier

Quallentier

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TÜ, PD BJ. 93, Naundorf auf Basis R100GS Bj. 90, Suzi DR650 Bj. 94 zum Spielen
Unser Stammtisch macht auch jedes Jahr eine WE-Tour:
Freitag Morgen wird sich zum gemeinsamen Frühstück getroffen, danach geht's ins Zielgebiet, Samstag Tour vor Ort, Sonntag Rückfahrt mit gemeinsamem Abendessen in Heimatnähe als Abschluß.

Meine Liebste kümmert sich um die Unterkunft aber lediglich mit Zimmerreservierung, ich um die Tourplanung. Insofern wäre ich ja nach aktueller Rechtsprechung (wobei dieser Begriff bei Betrachtung mancher Urteile aus meiner Sicht unpassend ist) ja auch Veranstalter.

Jedem ist - wie auch bei Tagestürchen - klar, daß er eigenverantwortlich unterwegs ist. Dementsprechend wird auch gefahren, man achtet aufeinander, niemand muß irgendwem etwas beweisen, alle sind routinierte Fahrer und es ist noch nie irgendwas passiert.

Da wir nicht nur auf Asphalt unterwegs sind kommt es schon mal vor daß wir anhalten, ich vorfahre und erst mal alleine die Fahrbarkeit überprüfe. Je nach dem geht's dann zusammen durch die "Situation" oder sie wird nehmen einen anderen Weg wenn ich der Meinung bin daß es nicht für alle fahrbar ist. Oder wir teilen uns nach Absprache, um uns nach der "Situation" an Punkt X wieder zu treffen und gemeinsam weiterzufahren.

Im vergangenen Jahr fuhr ich vor und stellte mein Mopped in Sichtweite der anderen Fahrer/innen ab um die Lage genauer beurteilen zu können. Einer der Fahrer meinte er müsse auch mal guggn kommen, fuhr in die "Situation" und erkannte zu spät, daß ein Betonstück auf dem ich stand besandet war und null Gripp bot. Er bremste, stürzte, rutschte in mein Mopped was daraufhin vom Seitenständer geschubst wurde und ebenfalls umkippte.
Schaden an meinem Mopped nach Gutachten waren knapp 2.400 €.

Er sagte mir sofort zu sich um die Schadensbegleichung zu kümmern und das klappte auch problemlos.

So und nicht anders erwarte ich das auch wenn etwas bei einer Ausfahrt - egal ob Wochenendtour oder Tagestürchen - passiert.

Wir kennen uns alle schon ein paar Jahre und wissen wie wir ticken, das paßt dann schon. Für Fahrfehler einzustehen ist Ehrensache. Keiner käme überhaupt auf die Idee einen andere auf seinem Schaden sitzen zu lassen.

Leider ist das aber nicht überall so...
 
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