Hallo Frank, sehr interessante Info. Weiss noch jemand über diese Zeitspanne Bescheid? Gruss BMWTroller
Der Schaden ist der Schaden. Die Versicherung hat Deinen Anspruch anerkannt, damit bleibt Dir erst mal theoretisch alle Zeit der Welt.
Praktisch, mußt Du entscheiden, ob Du nun ein neues Fahrzeug kaufen willst oder nicht, das teilst Du denen mit (dabei geht es nur um die MwSt.) Und dann gehst Du auf die Suche, wenn die nen halbes Jahr dauert, auch egal. Ein anerkannter Anspruch hat keine Verjährungsfrist.
Erst wenn Dir die Versicherung mit ausdrücklicher Fristsetzung einen Liebesbrief schreibt, nun endlich zu entscheiden oder eine Rechnung einzureichen oder sonstwie tätig zu werden, geräts Du in Annahmeverzug. Die Inverzugsetzung müssen sie Dir aber schriftlich mitteilen.
Hintergrund ist folgender, durch ihr Anerkenntnis schuldet Dir die Versicherung eine Leistung, in dem Falle Geld, sie kann erwarten, das Du diese Leistung annimmst. Dafür muß aber erst ein Mal bekannt sein wie hoch die Leistung ist (Bestimmbarkeitsbegriff). Da dies momentan noch nicht bekannt ist, kann Dich die Versicherung auch nicht in Verzug setzen.
Ich würde der Versicherung ein Fax schicken, sagen das ich ein gleichwertiges Motorrad suche, daß sich das aber ob der Witterungsverhältnis und der Jahreszeit etwas ziehen kann (Probefahrten bei Schnee sind nicht der Bringer und Saisonkennzeichen, etc.). Falls Sie damit nicht einverstanden sind und rummucken, kannst Du ihnen ja vorschlagen den Schaden inkl. MwSt zu regulieren.
Wichtig dafür sind die Paragraphen im 2ten Buch BGB Schuldverhältnisse. §241BGB folgende. Da bei Dir die Leistung nicht bestimmbar ist, die sich aus §249 Abs. 2 ergibt --> MwSt., kann Dich die Versicherung nicht in Verzug setzen. Erst wenn die Leistung der Versicherung bestimmbar wird, sprich Du weißt was ein Motorrad kostet und das Geld bei der Versicherung nicht abrufst, geht das.
Lass Dich nicht ins Bockshorn jagen.