Die Steuer ist dann fällig, wenn der Umsatz erfolgt. Der Geldfluß zählt..
Nein. Der Leistungszeitraum zählt.
liefert der Händler die Maschine nach dem 1.7. aus, fallen 16% Mehrwertsteuer an. Und falls die Rechnung und Zahlung bereits erfolgt ist, muss die Rechnung korrigiert werden. (Ob der Kunde auch tatsächlich Geld wieder bekommt, oder ob der Händler den nettobetrag so anpasst, dass er bei gleicher endsumme mehr in der Tasche hat, ist eine andere Frage - kommt auf den Kaufvertrag an).
Umgekehrt, du schenkst einer Gattin eine neue Maschine als Weihnachtsgeschenk, bezahlst die im Dezember, willst sie Heiligabend abholen und kommst auf dem Weg in einen Stau, der Händler hat zu, hat zwischen den feiertagen geschlossen und du holst die Maschine erst in der ersten Januarwoche ab - die Rechnung muss angepasst werden, die MwSt ist nachträglich zu erheben. Auch hier: Ob nur die Rechnung angepasst wird und der Händler geringere Nettoeinnahmen hat, oder Du die MwSt nachzahlen musst, kommt auf den Kaufvertrag an.
Und um das nicht zu einfach zu machen: kaufst Du im Herbst eine "12 Monate Motorradwäsche + Inspektion + Verbrauchmaterial"-Flatrate, dann wird auch diese Rechnung mit 19% ausgestellt werden, entweder anteilig (wenn sich die Leistung wirtschaftlich sinnvoll auf 2020/2021 aufteilen lässt) oder vollständig (weil das als nicht teilbare Leistung eingestuft wird, in dem Fall gilt das Ende des Leistungszeitraums als Stichtag).
Und genauso: wenn dem Händler Ostern nächsten Jahres auffällt, dass er eine Inspektion im Herbst vergessen hat zu berechnen, dann wird auch diese in 2021 gestellte und bezahlte Rechnung mit 16% MwSt ausgewiesen.
Oder hat der Händler einen Anspruch darauf das auch im Juli nachzufordern,, da er über die Umsatzsteuervoranmeldung für Juni ja bereits die erwartete Umsatzsteuer von 19 % des Kaufs abgeführt hat?
ja, natürlich. Bei einer Voranmeldung sowieso, denn das ist quasi nur ein Vorschuss, da sind Korrekturen usw. an der Tagesordnung.
Aber auch bei der endgültigen USt-Anmeldung wäre das üblich (also wenn die Rechnung noch 2019 geschrieben und bezahlt wurde, sich die Lieferung aber wegen Lieferproblemen in Q3/2020 verzögert.
Das ist übrigens alles nur die Kurzform. Anzahlungen, Gutscheine uvam. kommen natürlich noch als Besonderheiten dazu.
Bin ich im falle der Einkommensteuer
Ist ne ganz andere Baustelle.