Heisst das jetzt, dass es sie für neue Fahrzeuge nicht mehr gibt, oder gilt das auch für ältere?
Zuerst mal, meine Aussagen beziehen sich auf die rechtliche Situatiuon hier in Deutschland, einer Gemengelage aus nationalem und EU-Recht.
Bei vielen neueren Modellen, verzichten die Hersteller darauf, Reifen in der Betriebserlaubnis zu erwähnen, bzw. festzulegen. Da gibt es dann keine Reifenbindung, die Größen müssen aber stimmen. (Grundsätzlich, denn auch da gibt es Ausnahmen)
In allen anderen Fällen gilt: Steht ein oder mehrere bestimmte Reifenmodelle in dem Fahrzeugschein oder in der Zulassungsbescheinigung drin, dann gilt das.
Steht gar nix drin, gibt es keine Reifenbindung.
Steht drin: "Reifenbindung gemäß Betriebserlaubnis beachten" dann muss man eben da hineinsehen, egal mit welchem Aufwand oder Schwierigkeiten das verbunden ist. Mit Betriebserlaubnis ist NICHT das COC-Papier gemeint.
Alle anderen Aussagen wie die von BMW und Conti sind nicht präzise genug formuliert, bzw. sogar fachlich nicht zutreffend.
@MAxell63: Du schreibst: "Du schreibst, dass der Z8 vermutlich mehr Laufleistung haben soll als der NEXT - demzufolge müsste der NEXT auch mehr Grip haben, als der Z8........ !??"
Das ist eine Schlussfolgerung von Dir, sollte ich mich da nicht klar genug ausgedrückt haben, tut mir das leid, aber als Pfälzer bin ich es gewohnt, nicht verstanden zu werden.
Ich habe nur versucht die Aussage von Herbert Kaufmann als Vertreter von Metzeler zum Thema "Z8 für die GS" wiederzugeben. Einen direkten Vergleich von Gripniveau, Nässetauglichkeit wollte ich damit nicht darstellen, es ging nur um das Segment Tourenreifen und die Zielrichtung Laufleistung und Grip. Natürlich haben wir uns auch über Karkasse, Material, Art und Wicklung der Einlagen, Gummimischung und weitere technische Details unterhalten, da waren die Aussagen aber eher grundsätzlicher Art, außerdem würde das hier zu weit führen (Das formuliere ich mal so, weil ich mich nach den 2 Jahren nicht mehr an jedes Detail erinnern kann)