G
Gast39385
Gast
Hallo Theo,
zweifelsohne! Darum geht es aber gar nicht. Sondern darum, welche Leistungen man erhält.
Beispiel: meine GS (1200er LC, 4/2018, aktuell 23 tkm) erleidet bei einem Unfall durch einen Dritten einen wirtschaftlichlichen Totalschaden. Der Krafthaftpflichtversicherer ersetzt nur diesen, logisch. Ich habe aber eine Vollkaskoversicherung, welche u.a. für 24 Monate eine Neupreisentschädigung beinhaltet. Voraussetzung ich bin Erstbesitzer und das Motorrad hat einen wirtschaftlichen Totalschaden. Hier würde ich mit wehenden Fahnen zur Kasko wetzen und mir eine neue 1250er LC holen.
Die restlichen Schadenersatzansprüche (Gutachten, Ausfall, immaterieller Schaden ect.) hole ich mir vom Schädiger, das ist doch klar.
Gruss
Klaus
zweifelsohne! Darum geht es aber gar nicht. Sondern darum, welche Leistungen man erhält.
Beispiel: meine GS (1200er LC, 4/2018, aktuell 23 tkm) erleidet bei einem Unfall durch einen Dritten einen wirtschaftlichlichen Totalschaden. Der Krafthaftpflichtversicherer ersetzt nur diesen, logisch. Ich habe aber eine Vollkaskoversicherung, welche u.a. für 24 Monate eine Neupreisentschädigung beinhaltet. Voraussetzung ich bin Erstbesitzer und das Motorrad hat einen wirtschaftlichen Totalschaden. Hier würde ich mit wehenden Fahnen zur Kasko wetzen und mir eine neue 1250er LC holen.
Die restlichen Schadenersatzansprüche (Gutachten, Ausfall, immaterieller Schaden ect.) hole ich mir vom Schädiger, das ist doch klar.
Gruss
Klaus