Vollkasko ist klar, die zahlt.
Frage ist, zahlt die Haftpflicht des Zugfahrzeugs.
Mir ist ein konkreter Fall bekannt, bei dem die Haftplichtversicherung den im verunfallten Wohnmobil mitgeführten Roller des Beifahrers reguliert hat.
In den Versicherungsbedingungen z.B. der HUK liest sich das aber so:
Beschädigung von beförderten Sachen
A.1.5.5
Kein Versicherungsschutz besteht für die Beschädigung, die Zerstörung
oder das Abhandenkommen von Sachen, die mit dem versicherten Fahr-
zeug befördert werden.
Versicherungsschutz besteht jedoch für Sachen, die Insassen eines
Kraftfahrzeugs üblicherweise mit sich führen (z. B. Kleidung, Brille, Brief-
tasche). Bei Fahrten, die überwiegend der Personenbeförderung dienen,
besteht außerdem Versicherungsschutz für Sachen, die Insassen eines
Kraftfahrzeugs zum Zwecke des persönlichen Gebrauchs üblicherweise
mit sich führen (z. B. Reisegepäck, Reiseproviant). Kein Versicherungs-
schutz besteht für Sachen unberechtigter Insassen.
Demzufolge hat Larsi mit seinen Zweifeln nicht ganz unrecht.
Eine R1200 GS oder eine Panigale als üblicherweise mitgeführtes Gepäck durchzubringen, könnte doch nicht ganz unproblematisch sein.
Andrerseits führe ich das Motorrad ja zum persönlichen Gebrauch mit, schwierig.