Nach Unfall keine Erstattung der Stornokosten durch Unfallgegner

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Unliebsame Überraschung: Ich hatte kurz vor meiner Norwegen-Tour Mitte Juni einen unverschuldeten Motorradunfall (Depp von hinten an einer roten Ampel), dabei wurde ich verletzt. Die Tour konnte ich nicht durchführen. Mein Anwalt meinte, die Kosten für die Stornos eintreiben zu können (insbesondere für die teuren Fähren).

Die gegnerische Versicherung hat sich gewehrt mit dem Argument, das seien sogenannte "frustrierte Reisekosten"*. Das Lachen verging mir, als ich das mal nachgegoogelt habe. Dazu gibt es jede Menge Urteile und tatsächlich muss das nicht ersetzt werden. Zumindest bildet es eine wunderschöne Grundlage, alles zu zerreden und zu verzögern, schlechte Karten vor Gericht (was dazu Jahre dauert). Dazu nochmal viele Grüße an die gegnerische VW-Autoversicherung! Am wahren Leben geht das meiner Meinung nach vorbei, aber so sind die Gesetze.

Die Lösung war dann meine eigene Reiserücktrittskostenversicherung, die für die Kosten eingesprungen ist. Ich habe die Nachweise per Email eingereicht. Die Abwicklung war zügig, sehr freundlich und professionell und absolut empfehlenswert: Würzburger Versicherung mit dem Produkt Reisekarte4you / https://www.travelsecure.de


Ich habe außer meinem Vertrag keine Beziehung zu dieser Versicherung. Aber nach meinem ersten Schaden (für den ich noch nicht mal selbst verantwortlich war), war ich sehr angetan, wie gut das von der Würzburger Versicherung gehandhabt wurde. Zudem war Travelsecure kostengünstig. Ich war vorher beim ADAC, aber die Würzburger hatte bessere Bedingungen für die Familie.

*)
Ausgangspunkt jeder Schadensberechnung ist die Differenztheorie (BGHZ 99, 196). Danach ist nicht die Verletzung des Geschädigten ursächlich für seine Aufwendungen. Sie waren ihm vielmehr unabhängig davon schon vorher entstanden. Den Ersatz von derartigen frustrierten Aufwendungen hat daher die Rechtsprechung in Übereinstimmung mit der Literatur grundsätzlich abgelehnt (Palandt-Grüneberg, vor § 249 BGB Rn 19; § 249 Rn 60 ff.).
 
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SimonADV

SimonADV

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Dein Anwalt wusste das nicht? Dann würde ich mich aber ziemlich schlecht beraten fühlen.
Bei mir war es auch so, aber mein Anwalt meinte sofort, entweder Reise antreten oder eigene Versicherung (wenn vorhanden) ansprechen. Wobei wirtschaftlicher sicherlich Variante 1 war und ist.
 
FlowRider

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Dein Anwalt wusste das nicht? Dann würde ich mich aber ziemlich schlecht beraten fühlen.
Exakt mein Gedanke. Ich war zunächst auch davon ausgegangen, dass unfallbedingte Folgen ersetzt werden, daher hatte ich das entspannt gesehen. Warum meine eigene Versicherung für einen Fehler eines Dritten aufkommen soll, erschließt sich mir aber immer noch nicht. Ohne diese wäre ich jedoch jetzt schuldlos rund 800 Euro ärmer.

Die Reise antreten ging wegen meiner Verletzung leider nicht. Variante 1 wäre mir auch lieber gewesen.
 
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sunday

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Warum meine eigene Versicherung für einen Fehler eines Dritten aufkommen soll, erschließt sich mir aber immer noch nicht.
Mir auch nicht, aber vor Aeonen habe ich mit meiner jetzigen Frau direkt neben den Vermietern in einer umgebauten Scheune gewohnt. Die hatten im Keller einen unerkannten Wasserleitungsbruch und das Wasser ist fleißig in der Wand nach oben zu uns gezogen. Gemerkt haben wir es Wochen später als wir uns ein wenig über den Flaum auf den Schuhen gewundert haben, die hinten im Schrank lagen. Der halbe Inhalt vom Kleiderschrank war hinüber zzgl. Schrank. Außerdem 4 Wochen den lauten Wandtrockner in der Bude.

Gezahlt hat es effektiv dann unsere Hausratversicherung. Haben wir auch null verstanden aber ist wohl so wie sie uns auch bestätigt haben.

Vg
Frank
 
Zörnie

Zörnie

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Wie schon richtig angemerkt hätte der RA das eigentlich wissen müssen 😱
Aufgrund der entgangenen Urlaubsfreuden sollte das Schmerzensgeld höher ausfallen. Wobei die Festsetzung desselben ja ohnehin oft rätselhaft und schwer überprüfbar ist.
 
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silverfox

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Hallo,

eine Unfallversicherung trägt die Kosten aus dem Unfall, also "Wiedergutmachung"
und Schadenbeseitigung. Hypothetische, eventuell in der Zukunft liegende Ereignisse
sind nicht abgedeckt.
Ein unfallbedingt nicht abgegebener Lottozettel und ein daraus eventuell ableitbarar Lottogewinn
sind nicht einklagbar... - auch wenn´s schön wäre

Gruß
Christian
 
gerd_

gerd_

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Hi
Naja "in der Zukunft liegend" und "nicht abgegebener Lottozettel" ist schon etwas anderes als eine Stornorechnung des Hotels weil man nicht gekommen ist (die haben ja Recht!!).
Doch weshalb bin ich nicht gekommen? Weil ich mit zwei gebrochenen Haxe im Krankenhaus lag oder? Weshalb hatte ich die? Weil mich einer umgefahren hat! Schmerzensgeld ist für "Aua".
DA sehe ich einen kausalen Zusammenhang und weder "Zukunft " noch "Lottoschein" oder "hypothetisch sondern ganz real. Ich will ja auch nix wegen "entgangener Urlaubsfreude" sondern es will einer (berechtigt) Geld von mir für etwas was ich nicht verschuldet habe.

Bin ich nicht gekommen weil ich die Schnauze voll hatte und keinen Bock mit einem Leihauto zu fahren weil das Mopped ex war, dann sehe ich auch das anders (ich hätte ja kommen können).
Ob das nun Krankenhaus oder Fähre heisst . . .
Seltsame Rechtsprechung.

Fliege ich mit meinem Ultralight und knalle bei einem Tanklager in einen grossen Tank und der läuft aus (seeehr unwahrscheinlich aber . . . ). Dann sage ich" Ok, morgen kommt der Schlosser und schweisst das Loch. Aber wenn Ihr nicht gegen Umweltschäden versichert seid habt ihr Pech, meine Versicherung wird nicht blechen"?
gerd
 
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Seidl

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Ist doch Scheißegal wer zahlt. Zahlen muss einer.
 
QVIENNA

QVIENNA

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In den angelsächsischen Ländern sieht das schon wieder ganz anders aus. In D (und Ö) ist zudem das Recht extrem „schädigerfreundlich“. Abgesehen davon, dachte ich immer, nach Norwegen fährt man erst ab 75 :-))
 
Uli G.

Uli G.

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In den angelsächsischen Ländern sieht das schon wieder ganz anders aus. In D (und Ö) ist zudem das Recht extrem „schädigerfreundlich“. Abgesehen davon, dachte ich immer, nach Norwegen fährt man erst ab 75 :-))


OT
Ich war mit 6 das erste Mal am Nordkap, und danach regelmäßig in N, im Sommer, wie auch im Winter, mit Auto, mit Motorrad. Solltest Du auch mal machen, dann wärst Du ev. anderer Ansicht ;).

Grüße
Uli
 
QVIENNA

QVIENNA

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Ja N hält die Rentner länger frisch :cool:
Mich zieht es nach Süden :-)
Hannover wär schon genug Norden für mich ... (OT Ende)
 
eMTee

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so eines mit 2 Rädern, 3 Buchstaben und 4 Problemen
...Hannover wär schon genug Norden für mich...
:biggrin:


Ansonsten ist dies ein schönes Beispiel für den Unterschied von Gesetzgebung/Rechtsprechung und persönlichem Gerechtigkeitsempfinden. Da gibt es leider Unterschiede.


Zumindest im Falle von teuren Reisen habe wir uns daher das Abschließen einer Rücktrittsversicherung angewöhnt.
 
MHY

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Die Reisekosten wären dir auch ohne den Unfall entstanden. Allerdings ist dir durch den Unfall die Gegenleistung entgangen. Die alte Lehre meinte, Urlaubsfreude sei nicht geldwert. Es gibt aber durchaus eine neue Linie, wonach der Gewinn an Lebensfreude und Lebenskraft äquivalent zu dem dafür eingesetzten Reisepreis ist. Dies gewinnt in Zeiten von Burn Out und Stresserkrankungen an Gewicht.

Jetzt gilt es, eine Gegenrechnung für „entgangene Urlaubsfreude“ aufzumachen. Ein Killerargument für JEDE Versicherung sind übrigens psychische Dauerschäden durch das Unfalltrauma, also posttraumatische Belastungsstörung. Um einen solchen Dauerschaden auszuschließen, sind Versicherungen zu allem bereit.
 
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Randyacres

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Mir auch nicht, aber vor Aeonen habe ich mit meiner jetzigen Frau direkt neben den Vermietern in einer umgebauten Scheune gewohnt. Die hatten im Keller einen unerkannten Wasserleitungsbruch und das Wasser ist fleißig in der Wand nach oben zu uns gezogen. Gemerkt haben wir es Wochen später als wir uns ein wenig über den Flaum auf den Schuhen gewundert haben, die hinten im Schrank lagen. Der halbe Inhalt vom Kleiderschrank war hinüber zzgl. Schrank. Außerdem 4 Wochen den lauten Wandtrockner in der Bude.

Gezahlt hat es effektiv dann unsere Hausratversicherung. Haben wir auch null verstanden aber ist wohl so wie sie uns auch bestätigt haben.

Vg
Frank
2018, heftiger Sturm, Nachbars schlecht gesicherte Firststeine fliegen ab auf mein Dach und zerstören mehrere Ziegel. Meinen Schaden musste auch meine Versicherung zahlen, was für mich auch kein Problem war, hatte ja ein. Schlecht nur, wenn man keine hat und die A rschgeigen, die diese Besitzer des Nachbarhauses sind (ist an sehr nette Leute vermietet), wäre das sehr lustig geworden, die sind vom Stamme Nimm
 
Boxertyson

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@sunday und @Randyacres :

Für Eure Fälle kommen zwei Sachen zum tragen:

Erstens gilt immer der Grundsatz „Eigenversicherung geht vor Fremdversicherung“. Das hat auch den Vorteil, das die Hausratversicherung
bei Sunday und die Wohngebäudeversicherung bei Randyacres den Neuwert erstattet. Eine Haftpflichtversicherung zahlt immer nur den
Zeitwert. Das ist anlog zur KFZ Haftpflichtversicherung, wenn Ihr mit der GS z.B. Einen 10 Jahre alten Benz schuldhaft schrottet, bekommt
der Geschädigte auch keinen Nagelneuen.

Ausserdem zahlt die gegnerische Haftpflichtversicherung nur bei Verschulden gemäß §823 ff BGB. Sowohl der Vermieter als auch der Nachbar haben den Schaden ja nicht verschuldet.

Wäre das der Fall, hätte Eure Hausrat bzw. Wohngebäudeversicherung aber Regress bei dem Verursacher nehmen können, aber natürlich nur in Höhe des Zeitwerts.

Es gibt zwar auch noch eine Gefährdungshaftung im BGB, die spielt aber nur in wenigen Ausnahmen eine Rolle, z.B. als KFZ Benutzer.

Zum ursprünglichen Thema von @Flowrider, da hätte ich vermutet, das Dein Schäden als Vermögensschaden bewertet wird. Aber ich bin
kein Jurist, sondern Versicherungsfuzzi 😊.
 
FlowRider

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da hätte ich vermutet, das Dein Schäden als Vermögensschaden bewertet wird. Aber ich bin
kein Jurist, sondern Versicherungsfuzzi
Ich dachte auch zunächst an einen Vermögensschaden. Nun gut, wieder was gelernt.
Die VW-Versicherung mag ich zudem überhaupt nicht, die sind die Verzögerungs- und Streichprinzessinen schlechthin.
 
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