Nö, die Arbeit machen sie sich nicht. In dem Fall wird das Fahrzeug beschlagnahmt und einer geregelten Entsorgung zugeführt ;-) ... Spass beiseite:
98a SVG (findet man im admin.ch) sagt:
1 Mit Busse wird bestraft, wer:
a.
Geräte oder Vorrichtungen, die dazu bestimmt sind, die behördliche Kontrolle des Strassenverkehrs zu erschweren, zu stören oder unwirksam zu machen, einführt, anpreist, weitergibt, verkauft, sonst wie abgibt oder überlässt, in Fahrzeuge einbaut, darin mitführt, an ihnen befestigt oder in irgendeiner Form verwendet;
b.
bei den Tatbeständen nach Buchstabe a Hilfe leistet (Art. 25 des Strafgesetzbuches2).
2 Die Kontrollorgane stellen solche Geräte oder Vorrichtungen sicher. Das Gericht verfügt die Einziehung und Vernichtung.
Absatz 2 sagt nur, dass solche Geräte sichergestellt werden - ob damit auch fest eingebaute Geräte gemeint sind, kann ich nicht beurteilen.
Trotzdem nochmal die Frage: Hat jemand das mal erlebt, dass sein Navi dahingehend geprüft worden wäre?
Greetz
R