Polizeikontrolle

Diskutiere Polizeikontrolle im Motorrad allgemein Forum im Bereich Community; @ Anbau nur am Originalmotorrad bzw. Serienmotorrad erlaubt .. Wenn man das spitzfindig auslegt , dann darf man vieles nicht einmal am...
Harald_NDS

Harald_NDS

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Anbau nur am Originalmotorrad bzw. Serienmotorrad erlaubt ..

Wenn man das spitzfindig auslegt , dann darf man vieles nicht einmal am Serienmoped mit zusätzlichen Sturzbügeln oder Kofferträgern anbauen .
Harley mit speziellem Luftfilter plus anderem Auspuff ist in der Kombination auch so ein Fall wo man stehen bleiben darf 😉
Aus dem Grund und weil meine Änderungen weiterreichender sind , lasse ich grundsätzlich alles eintragen .
So spare ich mir jede Disskussion vor Ort und zig Abe s mitzuführen.
Es gab zwar des öfteren Bemerkungen das sonetwas ja wohl kaum legal ist , aber unter Der Vorlage der Eintragungen war dann schnell ruhe .
Spart mir auch zeit die ich dann vor Ort mit warten auf deren Rückfragen verplempere ..
 
KlausB

KlausB

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Das Eintragen ist sicherlich der richtige Weg, um keine Probleme zu bekommen. Trotzdem hilft es, sich jede ABE bezüglich der Auflagen zum Aufbau wirklich durchzulesen. Das scheinen leider viel zu wenige zu machen. Nur dann, wenn in mehr als einer ABE der Begriff "Serienmotorrad" oder "Originalausstattung" oder so etwas ähnliches drin steht, kann es rechtlich Probleme geben. Man kann einen Ordnungshüter auch auf so etwas hinweisen, wenn er meckert. Hat man nur eine solche ABE, dann wird der Anbau am Originalmopped gemacht, alle anderen Umbauten kommen danach und sind damit legal ohne Eintragung machbar.

Gruß
Klaus
 
Harald_NDS

Harald_NDS

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Klaus B
Und genau das ist falsch
Siehe Harley Beispiel.
Entweder Luftfilter oder Auspuff 😉
Beides beendet die Weiterfahrt …
Beides aber eingetragen kommt ” gute Fahrt ”

Ich leg mal den Finger in die Wunde
Allseitsbeliebte ” Reifenfreigaben ”
Ganz unten im Kleingedruckten steht .
” Nur am Moped im Orginalzustand ”.
Wäre also hier ein anderer Auspuff montiert wäre damit Schluss und die Reifenfreigabe ungültig …
Selbst andere

Abgesehen davon gibts KEINE Reifenfreigaben mehr obwohl die immer noch angeblich gültig sind .
Weil aber keiner mehr richtig liest wird der kleine Text und auch die großen Buchstaben am Anfang ” Reifenempfehlung ” geflissentlich ignoriert 😉
 
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KlausB

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Klaus B
Und genau das ist falsch
Siehe Harley Beispiel.
Entweder Luftfilter oder Auspuff 😉
Beides beendet die Weiterfahrt …
Beides aber eingetragen kommt ” gute Fahrt ”
Das gilt doch nicht für ein Motorrad mit EU-Homologation. Da kannst du den homologierten Auspuff einfach montieren. Insofern kann ich das nicht nachvollziehen. Denn für solch einen Auspuff gibt es keine ABE. Woher soll denn ein Ordnungshüter wissen, ob der Akrapovic mit EU-Homologation an der BMW ab Kauf oder erst danach montiert wurde? Das gilt immer noch als Serienzustand, die Homologation trägt dafür sorge.
Wenn es sich also um ein älteres Motorrad handelt, welches vor der EU-Homologation in den Markt gebracht wurde, dann können die ABEs auch noch Texte enthalten, wie sie heute nicht mehr drin stehen. Die Hersteller haben auch dazu gelernt.

Mir wäre auch nicht bekannt, dass man für einen Luftfilter eine ABE braucht, aber da habe ich mich bisher nie schlau gemacht. Bei Motorrädern mit EU-Homolagation dürfte es keine lauteren Luftfiltermöglichkeiten geben, da die Lärmgrenzwerte so etwas verhindern dürften.

Gruß
Klaus
 
KlausB

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Ich leg mal den Finger in die Wunde
Allseitsbeliebte ” Reifenfreigaben ”
Ganz unten im Kleingedruckten steht .
” Nur am Moped im Orginalzustand ”.
Wäre also hier ein anderer Auspuff montiert wäre damit Schluss und die Reifenfreigabe ungültig …
Selbst andere
Ich führe doch keine Schreiben von Reifenherstellern bei einem Mopped ohne Reifenbindung mit. Der Reifen muss tauglich sein, also Geschwindigkeitsindex, Traglast und Breite müssen mit den Angaben im Fahrzeugschein übereinstimmen. Der Hersteller kann in seine Empfehlung schreiben, was er will. Wenn diese Werte passen, kann ich den Reifen montieren. Bei Motorrädern ohne EU-Homologation dürfte das anders sein.

Gruß
Klaus
 
Harald_NDS

Harald_NDS

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Die größten Korinthenkacker in der EU gibt es in Deutschland!😎
Gruß,
maxquer
Falsch
Die ” bescheidensten Vorschriften ” gibts in D .
Und wer die ignoriert bezeichnet dann andere als solche .
Fakt ist das in D viel reglementiert ist , was außerhalb eben keinen juckt .
Ob das dann da legal ist wäre ein anderes Prozedere …
Und die Ordnungshüter können innerhalb weniger Minuten die KBA Datenbank vor Ort bei der Kontrolle einsehen was Serie ist und was nicht ….
Wurde bei meinem Umbau schon bei der Kontrolle gemacht ,
Und glaube nicht das die Mot oder die Motorrad Kontrollgruppe nicht wissen was Serie oder nicht ist 😉
Tenor war ” sie können uns viel erzählen ob das alles eingetragen ist .
5 Minuten später kam dann ” Gute Fahrt ” mit dummen Gesicht 😉
 
lederkombi

lederkombi

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Meine Erfahrung ist, dass man eine ABE hinsichtlich der Wortwahl ganz genau lesen sollte. Hat man 2 ABEs dabei, in denen der Anbau nur am Originalmotorrad bzw. Serienmotorrad erlaubt ist, dann muss man eintragen lassen. Enthält eine der beiden ABEs diese Vorgabe nicht, dann ist es legal ohne Eintragung. Beim Wilbers-Fahrwerk an der MT-07 meiner Frau steht drin, dass damit die Serienfederung ersetzt werden darf. Die Tieferlegung, die gemäß ABE nur am Serienmotorrad verbaut werden darf, ist davon dann unberührt. Es wäre sicherer, alles eintragen zu lassen, ist aber rechtlich kein Problem. Beim letzten Dekra-Termin hat der Prüfer zur Einarbeitung eines Neulings alle Texte genau studiert, um mir dann mitzuteilen, dass alles in Ordnung ist. Das hatte ich bisher auch noch nicht.

Gruß
Klau
Ich fahre und lebe zwar in der Schweiz und somit sind die Deutschen Regeln für mich primär nicht relevant, da aber der Schwarzwald vor der Haustüre liegt, habe ich bei meiner Rninet alles, aber auch wirklich jeden Furz in meinen schweizerischen Fahrzeugausweis eintragen lassen. Weil wenn ich in DE in eine Kontrolle komme und dann die Diskussion losgeht....auweia. Und ich will nicht heimlaufen müssen, auch wenn ich letztlich im Recht wäre. Das Eintragen war nicht ganz so einfach, da bei uns nicht einfach eingetragen wird! War eine grössere Diskussion über (Un)sinn des Wunsches.
 
Eckart

Eckart

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Ich fahre und lebe zwar in der Schweiz und somit sind die Deutschen Regeln für mich primär nicht relevant
Die deutschen Regeln der StVZO (nicht: StVO) für Dich nicht etwa deswegen nicht relevant, weil Du in der Schweiz lebst, sondern weil Dein Motorrad dort wohnt, sprich: in der Schweiz zugelassen ist.
Weil wenn ich in DE in eine Kontrolle komme und dann die Diskussion losgeht
Polizisten sollten den Unterschied kennen. Hat es denn da schon Diskussionen gegeben und wenn ja, welche ?
 
lederkombi

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Die deutschen Regeln der StVZO (nicht: StVO) für Dich nicht etwa deswegen nicht relevant, weil Du in der Schweiz lebst, sondern weil Dein Motorrad dort wohnt, sprich: in der Schweiz zugelassen ist.
Polizisten sollten den Unterschied kennen. Hat es denn da schon Diskussionen gegeben und wenn ja, welche ?
Ja, bei der R nineT z.B.
  • Riser am Lenker -> wo ist ABE. Durfte aber weiterfahren, da eine KBA Nr. aufgedruckt ist.
  • Frontscheibchen (so ein kleines um die Instrumente zu schützen) wollten auch gerne eine ABE.

Sie haben mir dann empfohlen alles in den Fahrzeugausweis eintragen zu lassen. Was eben nicht ganz so einfach ist bei uns. Die Schwierigkeit sei für sie heruaszufinden, was denn nun in der Schweiz abgenommen ( = legal ) sei und was nicht. Daher sei es besser, wenn ich die An/Umbauten gleich alle in den Ausweis eintragen liese. So verhindere man auch, dass allenfalls das Fahrzeug vor Ort stillgelegt würde bzw. man nicht weiterfahren dürfe. Hat mir eingeleuchtet und daher habe ich sogar die nicht sichtbaren Wilbers Federn in der Gabel eintragen lassen.
 
B

BMWMichel

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Umgekehrt sind die Schweizer aber auch lustig.
Da darf man z.B. nicht mit Magnesium Räder fahren, auch wenn diese eingetragen sind.
Kumpel hat es da erwischt mit seinen PVM Rädern in der DUC.
Sie haben ihm dann erlaubt direkt zur Landesgrenze zu fahren, mit Zeitvorgabe.
Also nicht nur bei uns haben die was an der Waffel.
 
Wheelgunner

Wheelgunner

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Bei den ABE's hängt es aber auch daran, ob die sich gegenseitig beeinflussen können. Kupplungs- und Bremshebel und SlipOn-Endtopf beeinflussen sich nicht, daher kein Thema. Kupplungs- und Bremshebel zusammen mit anderen Bremsbelägen dagegen schon . . .
 
trailsurfer

trailsurfer

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John_Stiles

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Mal zurück zum ursprünglichen Thema Polizeikontrolle.

Ich vermute, alles was hier steht und berichtet wurde, hat sich in der ein oder anderen Form so auch zugetragen. Insofern liest es sich so, als ob ihr mit euren BMWs nahezu an jeder Ecke kontrolliert werdet/worden seid. Ich weiß natürlich, dass dem nicht so ist.

Worauf will ich hinaus? Ich nehme es tatsächlich so wahr, dass man mit ner BMW, zumal mit ner GS, mehrheitlich unterm Radar bei solchen Kontrollen fliegt. So kommt es mir jedenfalls vor, wenn ich an Kontrollen vorbeifahre, bei denen mehrheitlich Harleys und Supersportler oder ähnliche Wetzeisen im Fokus sind.

Hypothese insofern: Der gemeine BMW Fahrer (Ausnahme möglicherweise 1.000er R4 Fahrer) ist eher nicht kontrollierwürdig, weil diese Fahrer eher weniger manipulieren.
 
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stranger70

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kann ich so nicht bestätigen...

Bei meiner letzten Kontrolle mit BMW wurde alles rausgewunken was zwei Räder hatte.

Allerdings standen die Harley Fahrer deutlich länger da rum, da es an allen Mopeds was aufzuschreiben gab, im Gegensatz zu meinem.
 
Thema:

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