Servus,
Solltest du Interesse haben, seitens BMW die freiwillige Gewährleistung über zwei Jahre zu erhalten, und dann später in den Genuss eventueller Kulanzleistungen zu kommen,so gilt folgende Regel:
Nach der EInfahrkonrtolle bei 1.000 km ist ab 10.000 km alle 10.000 km oder aller 12 Monate ein Wartungsdienst durch eine autorisierte BMW-Werkstatt durchzuführen. Sollten in den 12 Monaten die 10.000 km nicht erreicht werden, so ist dennoch ein Wartungsdienst gemäß der Vorgaben des Herstellers durchzuführen.
Je nachdem, was zuerst kommt, schlägt also die 10.000km-Regel, oder die 12 Monate Regel zu. Blöd ist halt, wenn in einer Saison zuerst die 12 Monate-regel zuschlägt und du dann auch noch die nächsten 10.000 km voll hast.
Und es interessiert BMW einen feuchten Kehricht, ob du es übertrieben findest - wenn du Gewährleistung und Kulanz haben willst, gibt BMW die Regeln vor.
Und diesem Dillemma entgeht man, indem man einfach mehr fährt - dann sind immer die 10.000km zuerst dran. ;-)
(und die Rechtskundigen entschuldigen bitte meine eventuelle Durcheinanderbringung von Garantie, Gewährleistung und wie das sonst alles heisst)
Liebe Grüße
Wolfgang