Tagesfahrleuchten LED für GS

Diskutiere Tagesfahrleuchten LED für GS im R 1200 GS und R 1200 GS Adventure Forum im Bereich Motorrad Modelle; Mir ist schon klar, dass ich es zurückschicken kann, ich überlege aktuell aber eben noch, ob ich es doch im verbotenen Modus betreiben sollte...
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diro-hh

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Warum schickst du es nicht zurück?

Grüße
Steffen
Mir ist schon klar, dass ich es zurückschicken kann, ich überlege aktuell aber eben noch, ob ich es doch im verbotenen Modus betreiben sollte (wegen der Sichtbarkeit) und wie hoch das Risiko mit den Sheriffs ist. Denn im wohl zulaessigen, gedämmten Modus macht es ja wohl keinen Sinn.....
 
Meera37

Meera37

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Mir ist schon klar, dass ich es zurückschicken kann, ich überlege aktuell aber eben noch, ob ich es doch im verbotenen Modus betreiben sollte (wegen der Sichtbarkeit) und wie hoch das Risiko mit den Sheriffs ist. Denn im wohl zulaessigen, gedämmten Modus macht es ja wohl keinen Sinn.....
Also, ich fahre ganz normale Tagfahrlichter (für PKW) unterhalb der Handschützer und das schon sei über einem Jahr. Bislang hatte ich damit weder in Deutschland, nach in Italien und Österreich irgendwelche Schwierigkeiten. Ich kann sie allerdings per Schalter dimmen, was ich im Falle einer Kontrolle auch machen würde. Ob's hilft, keine Ahnung.

Ich hätte sicher auch die LEDs von Touratech genommen, wenn sie denn eine Zulassung hätten. Aber so sind sie mir zu teuer.

Gruß Siegfried
 
WorldEater

WorldEater

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Mir ist schon klar, dass ich es zurückschicken kann, ich überlege aktuell aber eben noch, ob ich es doch im verbotenen Modus betreiben sollte (wegen der Sichtbarkeit) und wie hoch das Risiko mit den Sheriffs ist. Denn im wohl zulaessigen, gedämmten Modus macht es ja wohl keinen Sinn.....
Da Du die BMW LED-Leuchten schon hast, würde ich auf das TT-Tagfahrlicht wahrscheinlich verzichten... die BMW-LED sollen ja laut des einen Tests ja phänomenal sein.

Außerdem sieht die GS dann nicht ganz so Christbaum-mässig aus. ;)
 
G

GSler_Mirko

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Hallo zusammen,

ich Blick nicht mehr durch - und würde mir gerne
das Touratech Licht LEDayflex ranschrauben (weil ich es optisch
geil finde und gerne gut gesehen werde)

Darf ich nun in D oder nicht? Irgendwie nicht
ganz klar für mich?

Was kann passieren, wenn ich es einfach ranschraube?

Danke für die Info im Voraus :-)
 
Mato_X

Mato_X

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ledayflex von tt

mann darf alles machen,nur mann darf sich nicht erwischen lassen!!!
und wenn ja,in 1 Minuten ist das teil von netz ausgeschaltet,was sollen die scheriffs ausser gute fahrt dann noch sagen!!!
 
Meera37

Meera37

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.....
Was kann passieren, wenn ich es einfach ranschraube?
Höchstwahrscheinlich nix. Fahre seit langem mit LED-Tagfahrleuchten (an den Handschützern), noch nie Probleme gehabt.
Bin gerade am Samstag (zwangsläufig) ca. 10 Minuten direkt hinter der Rennleitung hergefahren, hat die offensichtlich nicht gestört.

Hier noch ein Verweis (TDM-Forum) auf eine Mitteilung des Ministerium für Inneres u. Sport des Landes Niedersachsen zum Tagfahrlicht an Motorrädern. Den Wahrheitsgehalt kann ich aber derzeit nicht überprüfen.

Gruß Siegfried
 
S

sanjaya5

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Höchstwahrscheinlich passiert ja gar nix.

Dieses Auto fährt mit hunderte oder sogar tausende von LEDs rum und sich von der Umgebung tarnen lassen. Und kein Problem mit der Rennleitung :-)



;)
 
Meera37

Meera37

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Neues zur Rechtslage

[FONT=&quot]Ich fahre ja seit längerem mit Tagfahrlichern - siehe hier -
Angeregt durch einige ‘Fundstücke’ in diversen Foren über die Zulässigkeit des Betriebes von Tagfahrlichtern an Motorrädern habe ich ich mit folgender Mail an das Innenministerium Niedersachsen um Klärung gebeten :

Sehr geehrte Damen und Herren,
in einer sehr speziellen Frage möchte ich mich an Sie wenden in der Hoffnung, in Ihnen den richtigen Adressaten für mein Anliegen gefunden zu haben.

Seit längerem bewegt die Frage nach der Zulässigkeit bzw. Tolerierung von LED-Tagfahrlichtern an Motorrädern einen Großteil der aktiven Motorradfahrer. Bedingt durch die 'Aufrüstung' vieler PKW mit Tagfahrlichtern, Xenonscheinwerfen u. dergl. ist die Signalwirkung eines am Tage mit Abblendlicht fahrenden Motorrads bedeutend geringer geworden. Der Wunsch nach 'auffälligerem' Licht ist daher weit verbreitet und verständlich.

Nun taucht in diversen Foren immer wieder ein Zitat auf :

Auszug einer Mitteilung des Ministerium für Inneres u. Sport des
Landes Niedersachsen vom 12.05.2010 zum Tagfahrlicht an Motorrädern
(Mitteilung an die Polizeidienststellen im Land Nds) :

..."Einführung von Tagfahrleuchten für Motorräder
Krafträder (L3-Fahrzeuge) dürfen nach den internationalen technischen Vorschriften,
den ECERegelungen Nr. 53 (Anbau Licht Krad) und Nr. 87 (Tagfahrleuchten),
die bereits seit dem 24.10.2009 in Kraft sind, mit Tagfahrleuchten zugelassen werden.
L3-Fahrzeuge sind Krafträder, ....
Gemäß § 17 Abs. 2a StVO müssen Krafträder auch am Tage mit Abblendlicht fahren. Die
entsprechende Anpassung der StVO wird bei der für dieses Jahr geplanten
StVO-Novelle erfolgen.
Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung hat gebeten,
im Vorgriff auf diese Änderung von der Überwachung und Ahndung abzusehen,
wenn Krafträder der Kategorie L3 am Tage mit eingeschalteten Tagfahrleuchten fahren.
Die Länder haben sich dieser Vorgehensweise einvernehmlich angeschlossen.
In diesem Zusammenhang mache ich darauf aufmerksam, dass § 17 Abs. 1 StVO unberührt bleibt"......

Zitat Ende

Den Wahrheitsgehalt des o.g. Zitats kann ich natürlich nicht nachprüfen und möchte Sie daher um Informationen bitten, ob eine derartige Mitteilung tatsächlich existiert und angewandt wird.

Mit freundlichen Grüßen
....

Vorgestern erhielt ich nun folgende Antwort :

Sehr geehrter Herr L.....,

Ihre Anfrage, gerichtet an das Redaktionssystem Niedersachsen, beantworte ich wie folgt:

Die Niedersächsische Polizei wurde mit dem von Ihnen zitierten Erlass vom 12. 5. 2010 angewiesen, die Benutzung von Tagfahrleuchten im Vorgriff auf eine - vorbereitete - entsprechende Änderung des § 17 Abs. 2a StVO nicht zu ahnden. Diese Anweisung beruht auf einer entsprechenden Bitte des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung an die Länder. Ich gehe davon aus, dass auch die anderen Bundesländer dieser Bitte gefolgt sind, kann jedoch nur für Niedersachsen sprechen. Die Verpflichtung, während der Dämmerung, bei Dunkelheit oder wenn die Sichtverhältnisse es sonst erfordern, mit Abblendlicht zu fahren bleibt bestehen (und wird auch überwacht und geahndet).

Die Anpassung der StVO ist bisher zwar nicht erfolgt. Nach dem Entwurfsstand soll § 17 Abs. 2a wie folgt lauten: " Wer ein Kraftrad führt, muss auch am Tag mit Abblendlicht oder eingeschalteten Tagfahrleuchten fahren. Während der Dämmerung, bei Dunkelheit oder wenn die Sichtverhältnisse es sonst erfordern, ist Abblendlicht einzuschalten."

Ich hoffe Sie hiermit ausreichend informiert zu haben.


Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrage
Margarete Buchholz

Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport
- Abteilung 2, Landespräsidium für Polizei, Brand- und Katastrophenschutz,
Ref. P/B 21 - 21.23 -
- Recht, Präsidialbüro -
Lavesallee 6
30169 Hannover

Zitat Ende

Die Antwort habe ich mir für den Fall einer Beanstandung durch die Polizei ausgedruckt und führe sie mit. Interessant ist ja in dem Zusammenhang folgendes :

[/FONT]" Wer ein Kraftrad führt, muss auch am Tag mit Abblendlicht oder eingeschalteten Tagfahrleuchten fahren."
[FONT=&quot]
wenn auch noch in der Entwurfsphase.

Mich wird das dazu veranlassen, das Abblendlicht deaktivierbar zu machen und die Tagfahrlichter beim Einschalten des Abblendlichts automatisch zu dimmen (als Begrenzungsleuchten). Muß mir nur noch eine Lösung einfallen lassen, die ZE zu überreden, nicht permanent ‘LAMPF’ anzuzeigen.

Gruß Siegfried

p.s. Bitte keine weiteren Kommentare wie 'Tannenbaum' usw. Es wird ja niemand gezwungen, mit TFL zu fahren (siehe oben).

[/FONT]
 
C

cobra1150

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R1150GS
Na das ist doch interessant. Darf ich diesen Brief in anderen Foren verteilen?
 
Meera37

Meera37

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im Norden ;-)
Na das ist doch interessant. Darf ich diesen Brief in anderen Foren verteilen?
Na ich denke schon, es ist ja eine offizielle Antwort des Innenministeriums und durch mich (hier) ja bereits öffentlich gemacht.

Möchte Dich allerdings bitten, wenn, dann die gesamte Antwort zu zitieren.

Gruß
Siegfried
 
K

Karlson

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R 1200 GS ADV
Ich hätt ja gern den Knight Rider look :D:D:D
 
O

Ortega1

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R 1200 GS Triple Black
Touratech LED Tagfahrlicht für die 1200 er GS

Hallo ,

wer hat Erfahrungen mit dem Touratech LED Tagfahrlicht an der GS?

Wie steht es um die Dichtigkeit des Schalters, der am Lenker verbaut sein muß?

Wie steht BMW bei einem Neufahrzeug mit selber eingebautem Touratech LED Tagfahrlicht wg. Garantie/Gewährleistung dazu?



VG Ortega1
 
Zuletzt bearbeitet:
C

Chefe

Gast
Macht das Sinn...

... über eine Rechtslage zum Betrieb dieser Scheinwerfer zu diskutieren, wenn sie verwendet werden, um durch möglichst auffallende Blendwirkung dem Rest-Verkehr die eigene Anwesenheit mitzuteilen (ungeachtet der damit einhergehenden Intention des Unvermögens eigener Aufmerksam- und Reaktionsfähigkeit) und sie andererseits im Falle einer wirklichen Notwendigkeit (nämlich des nächtens, wenn man sehen sollte wo man hinfährt) ausgeschaltet bleiben)???

Ich kann da keinen Denk dahinter entdecken...
 
C

Chefe

Gast
chefe
bitte jetzt noch mal so das ich das auch verstehe!
macht das sinn,kurz und schmerzlos
JA oder NEIN
gruss
Mein Fehler - das mit der humanistischen Bildung und den damit einhergehenden Schachtelsätzen ist nicht immer ein Plus ;)


  • nein, es macht keinen Sinn, damit tagsüber andere zu blenden
  • nein, es macht keinen Sinn, sie nachts nicht zu verwenden und
  • nein, es macht keinen Sinn, deswegen nachts nicht sehen zu können, wo man hinfährt
 
Thema:

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