Unfallmaschine

Diskutiere Unfallmaschine im Motorrad allgemein Forum im Bereich Community; Du bekommst ja die Wiederbeschaffung finanziert und nicht Deinen damaligen Neukauf ersetzt. Erwartest Du, dass Du von privat eine Gebrauchte um...
Wolfgang.A

Wolfgang.A

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Ich hab sie aber mal bezahlt beim neukauf, deswegen ist es mir völlig unverständlich .
Du bekommst ja die Wiederbeschaffung finanziert und nicht Deinen damaligen Neukauf ersetzt.

Erwartest Du, dass Du von privat eine Gebrauchte um 10.000,- kaufst und die Versicherung Dir 11.900,- auszahlt?
 
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Wenn ich in den ersten zwei Jahren den Neuwert ersetzt bekommen soll, schon.
 
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Wenn ich in den ersten zwei Jahren den Neuwert ersetzt bekommen soll, schon.
so ist es aber leider nicht. Das, was Du bezahlt hast, minus MwSt. Kannst Dich bei der Versicherungslobby und willfährigen Regierungsbeamten beschweren, die das erreicht haben. Und das alles nur, weil Versicherungen nicht zum Abzug der Vorsteuer berechtigt sind, sonst wäre es ihnen egal. So ist die MwSt. Kosten für die, welche sie vermeiden wollen
 
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Ja ich weiß, musste ja meine Erfahrungen damit machen.
 
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...

Erwartest Du, dass Du von privat eine Gebrauchte um 10.000,- kaufst und die Versicherung Dir 11.900,- auszahlt?
nein, aber ich würde eigentlich erwarten, dass ich den wiederbeschaffungswert ersetzt bekomme.

folgendes szenario dazu:

ich kaufe heute ein motorrad vom händler für 11950€
morgen zerschiesst mir jemand das gerät, der gutachter errechnet 11900€ wiederbeschaffungswert.
ich hab mir beim unfall böse das bein verletzt und kaufe nie wieder ein mopped.
in der restwertbörse werden 8000€ geboten und das ding wird verkauft.
die versicherung überweist mir 2000€ (11900€ minus mwst) und ich darf 1900€ in den wind schreiben.

so verstehe ich die aktuelle regelung und das missfällt mir!!
 
S

Schlonz

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n

so verstehe ich die aktuelle regelung und das missfällt mir!!
nicht nur Dir. Aber es ist keine Regelung, es ist Gesetz und eine echte Sauerei und ein klassisches Beispiel dafür, wie die Regierung für Unternehmen arbeitet. Ich hätte gerne den Betrag, den Versicherungen täglich sparen, weil sie die MwSt. nicht auszahlen
 
Jonni

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Dagegen hilft nur eins. Beim Händler ein preislich attraktives Gebrauchtmotorrad mit MwSt.-Ausweis kaufen. Ja, die gibt es sogar in relativ großer Anzahl. Beispielsweise wird bei allen Werksmotorrädern, Händlermotorrädern und Fahrschulmotorrädern die MwSt. gesondert ausgewiesen. Kaufvertrag der Versicherung vorlegen und Zahlung der MwSt. fordern. Das neue Motorrad gar nicht erst zulassen und sofort weiter verkaufen. So hat man die MwSt. wieder hereingeholt.

CU
Jonni
 
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Man kann dann aber leider kein Schnäppchen mehr von Privat machen, dadurch wird jedes Schnäppchen zum teuren kauf.
 
SLK

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Moin,

die Mehrwertsteuer wird auch nachentrichtet, wenn ein Gebrauchtkauf von privat nachgewiesen wird und mindestens der Wiederbeschaffungswert des alten Fahrzeugs bezahlt wird. Es spielt hierbei keine Rolle, ob's ein Vollkasko- oder Haftpflichtschaden ist. Es ist auch egal, ob auf Totalschaden- oder Reparaturbasis abgerechnet wird.
 
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der niederrheiner

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"Wiederbeschaffungswert" soll heißen inklusive der berechneten MWSt. des Wiederbeschaffungswerts?!?
 
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Im schreiben der Versicherung steht, die MwSt wird nur erstattet wenn sie auch tatsächlich anfällt.
 
SLK

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Moin,

der Wiederbeschaffungswert beinhaltet die sogenannte Differenzbesteuerung. Hierbei wird davon ausgegangen, dass der Händler ein KFZ ohne Mehrwertsteuerausweis einkauft und dann weiter verkauft. Auf die Differenz von Einkaufs- zum Verkaufspreis führt er die Steuer ab.
 
Snoppy14

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Der Wiederbeschaffungswert ist super. Ich spreche aus Erfahrung, meine 2010er wurde 2013 geklaut.
Das passiert mir, einem Versicherungsfuzzy.
Ehrlich , verkaufe das Unfallmotorrad, nimm das Geld und gut. Den Streß mit Weiterverkauf, eventuellem Ärger mit dem Käufer usw willst Du nicht wirklich.
Und gefühlt erwarte ich mit Glück einen Gewinn von ca 300 bis 400 € maximal. Das wäre es mir nicht wert.
Schau mal in mobile und gib Dein Mopped ein, mit der Zahlung der Versicherung bekommst Du bestimmt eine gleichwertige GS.

Und auch von mir den Tip, gleich anders Moped kaufen und bitte weiterfahren. Statistisch bist Du für die nächsten 20 Jahre durch mit Unfall :o

Gruß
Torsten
 
Theo.Turnschuh

Theo.Turnschuh

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Ich hab sie aber mal bezahlt beim neukauf, deswegen ist es mir völlig unverständlich .
Da Du die MwSt. beim Neukauf bezahlt hast, würdest Du sie bei Wiederbeschaffung durch Neukauf auch wiederbekommen. Ansonsten ... MwSt. bezahlt Jeder, wenn er etwas Neues kauft.
 
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vierventilboxer

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Da Du die MwSt. beim Neukauf bezahlt hast, würdest Du sie bei Wiederbeschaffung durch Neukauf auch wiederbekommen. Ansonsten ... MwSt. bezahlt Jeder, wenn er etwas Neues kauft.
MwSt.-Abzug war eine Erfindung eines spitzfindigen Anwalts oder Versicherungsmenschen um die Schadensleistung kürzen zu können.

Ein Schaden kann nur an einer vorhandenen Sache entstehen. Sie ist also bereits in meinem Besitz und ich habe sie bezahlt.
Immer davon ausgehend dass ich Privatperson bin, habe ich ergo auf diese Sache beim Kauf die gesetzliche MwSt. abgeführt,
die Sache beinhaltet somit zum Zeitpunkt des Schadens immer noch 19% MwSt., wenngleich (basierend auf dem Wiederbeschaffungswert) anteilig weniger.

Beispiel (rein fiktiv):

Wert Neufahrzeug 2013: 20000,-€ (inkl. MwSt.)
Wert heute: 15000,-€
Fahrzeug wird an Privat veräußert: Wert 15000,-€ - Preis Brutto=Netto da MwSt. nicht ausgewiesen wird.
Fahrzeug wird beschädigt, Versicherung ist zu Schadensleistung verpflichtet: Sie zieht ca. 2850,-€ ab (MwSt. bei 15000,-€) sofern keine vergleichbare Sache mehr angeschafft wird auf die auch MwSt. anfällt.

Darf eigentlich nicht sein, da mich keine Versicherung dazu zwingen darf wieder eine Sache anschaffen zu müssen damit ich bereits geleistete Zahlungen zurück bekomme.

Bis zum Zeitpunkt des Schadens hat der Gegenstand im Beispiel 5000,-€ an Wert verloren, dafür kann weder die Versicherung noch der Staat etwas. Jedoch verliert die Sache auch nur anteilig 19% an MwSt. Das wären hier 950,-€.
Die Versicherung spart sich somit bei Schadensleistung mit MwSt.-Abzug (fiktiver Abrechnung) schlappe 1900,-€ !!!

Eine riesen Schweinerei die der Gesetzgeber auch noch unterstützt!
Der Geschädigte hat 2013 ein Fahrzeug angeschafft und die volle MwSt. darauf entrichtet und wird nun dazu genötigt erneut eines mit ausgewiesener MwSt. zu kaufen. Dabei ist ihm der Schaden von 1900,-€ (anteilige MwSt. auf 15000,-€) real entstanden, für den er auch berechtigt ist entschädigt zu werden.

Wie ich mein Geld ausgebe, ob für 7%ig besteuerte Lebensmittel oder 19%ig besteuerte Fahrzeuge, obliegt allein mir.
Tritt ein Haftpflichtschaden ein, dann ist die Versicherung des Schädigers (oder der Schädiger selbst sofern er keine hat) dazu verflichtet mir diesen Schaden vollumfänglich zu ersetzen, unabhängig davon ob ich die selbe, gleichwertige oder andere Sache wieder anschaffe.
Versichert wird der Wert der Sache, nicht die Sache selbst! Denn eine Versicherung stellt mir nicht wieder ein vergleichbares Fahrzeug vor die Tür sondern bezahlt Geld aus. Und um Geld geht es den Versicherungen (und mir insgeheim ja auch).

Für mich als Privatperson ist es also nicht von Belang wie sich die Schadenshöhe zusammensetzt, sprich wie viel %-Punkte MwSt. beim Kauf enthalten waren, denn ich musste einen Betrag XXXX,XX € bezahlen. Um die Kaufkraft dieses Betrages nicht zu schmälern muss immer auch dieser Betrag wieder beglichen werden, unabhängig vom MwSt-Satz den sie enthielt.
Was ich mit der Kohle mache welche mir die Versicherung bezahlen muss geht niemanden etwas an, denn es ist mein Geld.
Kaufe ich damit 50000 Tulpenzwiebeln die bis zum Frühjahr im feuchten Keller vor sich hin schimmeln, dann ist das einzig mein Problem. Sind sie nicht versichert, muss ich den Schaden selbst tragen. Ob dies Sinn macht oder nicht, ist dabei zweitrangig.
De facto sollte mir aber niemand Geld vorenthalten können obwohl es mir eigentlich zustehen würde.

Die Versicherungen tun es trotzdem und der Staat lacht weil dem dummen Bürger im Prinzip nichts anderes übrig bleibt als sich wieder eine gleichwertige Sache anzuschaffen sofern er nicht auf den MwSt.-Betrag verzichten will.

Das war grandiose Lobby-Arbeit und es würde mich nicht wundern wenn ein Fall (bei dem es mal um richtig Schotter geht) nicht vor dem BGH landet.


Mir ging es übrigens vor kurzem ähnlich als meine Dose beschädigt wurde.
Der Wiederbaschaffungswert des beschädigten Fahrzeugs war laut Gutachten höher als der Betrag (inkl. MwSt.!) des angeschafften Ersatzfahrzeugs. Auf der MwSt. (ca. 200,-€) des Differenzbetrages bin ich sitzen geblieben weil der Betrag nicht "abrechnungsfähig" war.
Alternative wäre gewesen mir ein noch besser ausgestattetes Modell zu kaufen (2500,-€ Aufpreis), aber das wollte ich gar nicht weil es nicht meinen Bedürfnissen entsprach.
Warum sollte ich etwas kaufen was ich gar nicht brauche nur damit ich die bereits entrichtete MwSt. erstattet bekomme?
Dass mir in dem Fall die 200,-€ egal waren, ist lediglich dem Umstand geschuldet dass die Versicherung ansonsten anstandslos bezahlt hat und insbesondere die Nutzungsausfallentschädigung deutlich über den real entstandenen Kosten lag, ergo der MwSt.-Ausfall mehr als ausgeglichen wurde. Dies aber nur durch mein Zutun und weil die Versicherung gesetzlich dazu verpflichtet ist.
Freiwillig geschenkt bekommt man dort nichts!
 
S

Schlonz

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das hat die Versicherungs-Lobby schön durchgedrückt, weil die MwSt. für Versicherungsuntenehmen Kosten bedeuten und nicht -wie beim Gewerbe- kostenneutral durchgebucht werden. Riesen Sauerei
 
SLK

SLK

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Wert Neufahrzeug 2013: 20000,-€ (inkl. MwSt.)
Wert heute: 15000,-€
Fahrzeug wird an Privat veräußert: Wert 15000,-€ - Preis Brutto=Netto da MwSt. nicht ausgewiesen wird.
Fahrzeug wird beschädigt, Versicherung ist zu Schadensleistung verpflichtet: Sie zieht ca. 2850,-€ ab (MwSt. bei 15000,-€) sofern ...
Moin,

das Rechnen scheint nicht Deine Stärke zu sein. In den 15.000,-- € sind ganz genau 2.394,96 € MwSt. enthalten. Du musst nicht 15.000,-- € mal 19 % rechnen, sondern 15.000,-- € durch 1,19 teilen, dann hast Du den Nettobetrag und die MwSt.

Wer auch immer die Idee hatte, dass die MwSt nur dann erstattungspflichtig ist, wenn sie auch tatsächlich zur Schadenbehebung gezahlt wird, ist unwichtig. Tatsache ist nun mal, dass es seit dem 01.08.2002 per Gesetz so geregelt ist.

Es profitieren auch nicht nur die Versicherer ( und damit auch die Versicherungsnehmer), sondern auch der Staat und die Werkstätten, wenn nicht schwarz repariert wird.
 
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arwis65

Gast
Moin,

das Rechnen scheint nicht Deine Stärke zu sein. In den 15.000,-- € sind ganz genau 2.394,96 € MwSt. enthalten. Du musst nicht 15.000,-- € mal 19 % rechnen, sondern 15.000,-- € durch 1,19 teilen, dann hast Du den Nettobetrag und die MwSt.

Wer auch immer die Idee hatte, dass die MwSt nur dann erstattungspflichtig ist, wenn sie auch tatsächlich zur Schadenbehebung gezahlt wird, ist unwichtig. Tatsache ist nun mal, dass es seit dem 01.08.2002 per Gesetz so geregelt ist.

Es profitieren auch nicht nur die Versicherer ( und damit auch die Versicherungsnehmer), sondern auch der Staat und die Werkstätten, wenn nicht schwarz repariert wird.
Richtich,
 
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So sei es.
SLK darf nun noch die Differenz berechnen um die ich mich verrechnet habe und die Peanuts beiseite legen oder sich darüber freuen.
Bei solchen Schadenssummen rechne ich selbst nämlich auch nicht mehr mit dem spitzen Bleistift weil es schlicht nicht lohnt.

Kernaussage bleibt dennoch bestehen, hier werden Kunden schlicht beschissen. Nicht mehr nicht weniger.
Für Privat ist Schaden gleich Schaden, egal ob mit oder MwSt.
denn er muss sie immer bezahlen, egal ob die Sache ein Fernseher oder Motorrad ist.
Ausnahme Lebensmittel u.ä.
Nur weil es Gesetz ist, heißt das noch lange nicht dass es auch fair ist. Und so wie es ist, nehme ich es nur hin weil ich es nicht ändern kann. Akzeptieren tue ich es nicht, deswegen habe ich in meinem Fall auch auf Erstattung aller anderen Kosten bestanden die ich irgendwie (selbstverständlich legal) einfordern konnte. Ab einem gewissen Grad werde ich auch kleinlich, besonders dann wenn der Gegenüber versucht mir meine Kohle zu klauen. Für mich ist es nämlich legaler Diebstahl und nichts anderes.
Versichere ich ein Risiko so muss ich es auch tragen, nicht zu 81% sondern zu 100%. Darauf basiert schließlich auch der Beitragssatz den die Versicherungen aufrufen.

Noch am Rande:

Die übliche Unsitte, Schäden erst nach 4...6 Wochen zu begleichen, hat auch die Versicherung in meinem Fall praktiziert.
5 Wochen hat es insgesamt gedauert. Die Anschaffung meines Neuwagens gerade mal 2,5 Wochen, dabei hatte ich mehr Aufwand als sie und durfte alles noch nebenzu in der Freizeit erledigen, inkl. Kohle für die neue Dose vorstrecken und Unfallwagen verkaufen.
Das habe ich mir freilich vergüten lassen, denn von der Hand im Mund lebe ich schließlich nicht.
Nicht einen € Verlust trage ich freiwillig sofern es irgend geht. Warum auch?! Bin schließlich kein Versicherer...
 
Zuletzt bearbeitet:
Wolfgang.A

Wolfgang.A

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Es profitieren auch ... die Werkstätten, wenn nicht schwarz repariert wird.
Das war, soweit ich mich erinnern kann, damals die Begründung (nicht der Grund ;) ) für die Einführung der Regelung.
Damit sollte die Schwarzarbeit bei Reparaturen unattraktiver werden.
 
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