Unsere Rechtspflege einmal plastisch erklärt...

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Gast 5187

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Zum Platzverweis gibt es eine Ohrfeige
von Jutta Oerding Neustadt.
Wegen einer Ohrfeige hat sich gestern ein 52-jähriger Polizeibeamter vor dem Amtsgericht Neustadt verantworten müssen. Richter Hartmut Pinkenburg erkannte auf Notwehr und sprach den Oberkommissar vom Vorwurf der Körperverletzung im Amt frei. Der Staatsanwalt hatte eine Geldstrafe beantragt. Zu der Tätlichkeit, die vor Gericht unterschiedlich geschildert wurde, war es voriges Jahr am 3. Juli bei einem Einsatz in Poggenhagen gekommen. In einem Fall von häuslicher Gewalt mussten vier Beamte einen 52-jährigen Koch beruhigen und einen Platzverweis gegen ihn aussprechen. Der Mann war offenbar extrem aggressiv. Er soll lamentiert, geschrien und die Beamten immer wieder verbal attackiert haben. Der Angeklagte erklärte, er habe sich zu dem auf dem Bett sitzenden Mann hinunter gebeugt, als dieser plötzlich mit der Schulter zuckte und den Arm anhob. „Ich habe mit einem Angriff gerechnet und wollte ihn mit der flachen Hand abwehren“, erläuterte der Polizist. „Dabei habe ich das Gesicht gestreift.“ Einer seiner Kollegen, der am Türrahmen gelehnt hatte, schilderte den Vorfall anders: Anzeichen eines bevorstehenden Angriffs habe er nicht bemerkt. „Das war eindeutig eine Ohrfeige“, sagte der Zeuge. Durch ihn war der Schichtleiter informiert worden. „Wenn du das nicht tust, mache ich es“, habe er dem Angeklagten gesagt. Das „Opfer“ selbst hatte keine Anzeige erstattet, sprach jedoch vor Gericht von „einem Faustschlag ins Gesicht“. Eine Rötung oder Schwellung der Wange hatte keiner der Zeugen bemerkt. Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft ist dem Oberkommissar in jener Nacht schlicht „der Kragen geplatzt“. Schon seine Worte nach der Ohrfeige, „jetzt ist hier Ruhe“, deuteten keineswegs auf Notwehr hin. Die Anklagebehörde beantragte eine Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu 70 Euro. Verteidiger Harald Zimbehl forderte Freispruch. Dem schloss sich das Gericht an. „Wenn Restzweifel vorhanden sind, muss das Gericht freisprechen“, betonte Richter Pinkenburg. „Die Restzweifel sind aber ziemlich klein“, ließ er den Angeklagten wissen. Der Oberkommissar ist nach dem Vorfall nach Garbsen versetzt worden. Sein 37-jähriger Kollege, der den Stein ins Rollen gebracht hatte, sagte als Zeuge aus: „Ich habe keinen leichten Stand im Polizeikommissariat Neustadt.“
29.04.2014 / LKNW Seite 3 Ressort: NEUS
 
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vierventilboxer

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Urteil soweit okay, ich hätte auch keine Lust von einem Polizisten geschlagen zu werden. Nachdem der Koch aber alles andere als seelenruhig reagierte sehe ich die Reaktion des Beamten als relativ an.

„Ich habe keinen leichten Stand im Polizeikommissariat Neustadt.“

Mit einem solchen Kollegenweichei würde ich aber auch nicht gerne Dienst schieben, insofern hätte er bei mir auch keinen leichten Stand. Loyalität sieht anders aus. Hätte das "Opfer" Anzeige erstattet wäre eine wahrheitsgemäße Aussage das einzig richtige gewesen, so würde ich es ehr als "friendly fire" bezeichnen. Als Beamter im täglichen Dienst kein Spaß wenn man nach allen Seiten hin Ausschau halten muss wo "die Kugel herkommt".
 
DerFlo

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Die Polizei hat eh einen schlechten Ruf und schweren Stand. Und egal wie sehr der die Ohrfeige auch "verdient" hat, das kann man gerade als Polizist nicht machen. Jetzt versucht ein Beamter aktiv gegen Unrecht und Missstände vorzugehen und ihm wird dafür das Leben schwer gemacht. D.h. Aussicht auf Verbesserung der Situation geht gegen null, weil sich keiner anschließen will.

Tolle Wurst, kein Wunder dass niemand diesen Verein leiden kann.


Mit einem solchen Kollegenweichei würde ich aber auch nicht gerne Dienst schieben, insofern hätte er bei mir auch keinen leichten Stand. Loyalität sieht anders aus.
Schuld ist natürlich nicht der, der den (nur zu menschlichen) Fehler gemacht hat, sondern der der darauf hinweißt. Fehler machen und dazu stehen ist ja eh schon lange out. Eine echte Einsicht und Entschuldigung hätte in dieser Situation bestimmt Wunder gewirkt.
 
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vierventilboxer

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Vermutlich hätte der Koch es verdient gehabt gefesselt und geknebelt zu werden damit sich die Situation entspannt.
Darf heutzutage niemand mehr machen, sonst steht er mit einem Bein im Knast.
Wahrscheinlich hat der Beamte nicht zum ersten mal so aggressiv reagiert, sonst hätte ihn sein Kollegen nicht angeschwärzt.

Hätte, hätte - Fahrradkette. Die Hintergründe sind nicht bekannt, der genaue Ablauf ebenfalls nicht.

Ja, die Beamten von heute haben es nicht leicht, sie müssen schon blutend am Boden liegen bevor sie selbst schießen dürfen (überspitzt gesagt).
Anscheinend kann die Ohrfeige aber nicht sooo wild gewesen sein wenn das "Opfer" selbst keine Anzeige macht. Vielleicht war da ein Funken Restverstand am werkeln.....und er hat deswegen von sich aus nichts gemacht???
 
AmperTiger

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Die Polizei hat eh einen schlechten Ruf und schweren Stand. Tolle Wurst, kein Wunder dass niemand diesen Verein leiden kann..
schwerer Stand stimmt, der Rest ist falsch, in D liegt die Polizei als gesamtes seit Jahren auf dem fünften Platz der angesehnsten Berufsgruppen. besser sind nur Feuerwehrler (klar die stellen keine Strafzettel aus) Altenpfleger, Mediziner, Kindergärtner

http://www.t-online.de/wirtschaft/j...g-das-sind-die-angesehensten-berufe-2012.html
 
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Gast 5187

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Die Polizei macht überwiegend einen tollen Job.
Gerade deswegen brauchts solche Sachen mit Geschmäckle ganz und gar nicht.

Verständnis hin, Verständnis her.
Verständnis ist o.k., das hätte in ein Urteil einfliessen können.

Was schlussendlich draus geworden ist, nachdem die "Fakten" auf dem Tisch lagen, ist erschreckend und gibt allen Vorurteilen neue Nahrung.

Und wenn ein Kollege, der sich mit seiner Aussage durchaus in Schwierigkeiten bringt, eine eindeutige Aussage macht und der Angeklagte eine etwas andere, eher lebensfremde Darstellung macht, wäre mir klar, was mit dem Begriff der Schutzbehauptung gemeint ist.

Und mit der Formulierung des Richters „Die Restzweifel sind aber ziemlich klein“ ist alles gesagt.

Formal mag alles passen, mehr aber auch nicht.
Aber so macht das Putin ja auch.
 
AmperTiger

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im übrigen ist nach deutschem Rechtsverständnis eine Ohrfeige durchaus als probates Mittel geeignet einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff auf sich (dazu zählen auch Verbalattacken) abzuwehren.

aber dazu wird sich sicher noch der EINE oder andere melden :rolleyes:
 
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Nordlicht

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Alles gut. Die situation kennt jeder, der in oder mit der Exekutive arbeitet: handelt man noch verhältnismässig oder schon willkürlich?
So eine Ohrfeige ( oder Ähnliches) kommt einfach vor, solange wir Menschen für diesen Job engagieren.
Aber sie wird ja dadurch nicht richtiger. Ich kann die Ohrfeige menschlich verstehen. Und vermutlich hat sie ja auch gewirkt.
Dennoch: durchs Vertuschen wurde es Schlimmer. Selbstvwenn ich einen meiner Jungs nur anremple auf dem gang, kommt dies ins Rapportbuch. Weil ich nicht weiss, was der Jugendliche daraus macht.
In solchen Situationen auf das Schweigen des Gegners
zu hoffen ist zumindest naiv. Und Kollegen in so etwas mit hineinzuziehen ist unfair!
Warum der Schichtleiter dann anzeige erstattet hat oder wer sonst dies war, weiss ich nicht. Auch nicht, ob dies wirklich Notwehr war oder die erste Möglichkeit, einen notorischen Schläger zumindest einmal wegen eines kleinen Deliktes dranzubekommen. Also, für eine Beurteilung der Situation fehlen mir die Fakten. Aber ich kann es würdigen, dass diese Situation offengelegt wurde und schon bei der anklage eine eher milde strafe angepeilt wurde.
 
Theo.Turnschuh

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Vermutlich hätte der Koch es verdient gehabt gefesselt und geknebelt zu werden damit sich die Situation entspannt.
Darf heutzutage niemand mehr machen, sonst steht er mit einem Bein im Knast.
Wahrscheinlich hat der Beamte nicht zum ersten mal so aggressiv reagiert,

... pure Unterstellung, laut Urteil, hat der betreffende Beamte "einen gegenwärtigen, rechtswidrigen Angriff abgewehrt" (So stehts im StGB)

sonst hätte ihn sein Kollegen nicht angeschwärzt.

... auch DER hat nicht angeschwärzt, sondern ist seiner Strafverfolgungspflicht nach § 163 StPO nachgekommen. Wenn nicht, hätte er sich der Strafvereitlung im Amt schuldig gemacht. Wäre somit selbst Straftäter geworden.

Hätte, hätte - Fahrradkette. Die Hintergründe sind nicht bekannt, der genaue Ablauf ebenfalls nicht.

Ja, die Beamten von heute haben es nicht leicht, sie müssen schon blutend am Boden liegen bevor sie selbst schießen dürfen (überspitzt gesagt).
Anscheinend kann die Ohrfeige aber nicht sooo wild gewesen sein wenn das "Opfer" selbst keine Anzeige macht.

Einfache Körperverletzung ist ein Antragsdelikt. Heißt, der Geschädigte muss selbst Strafantrag stellen. Frist 3 Monate. Es sei denn, der Staatsanwalt erkennt öffentliches Interesse. Davon muss man in diesem Fall wohl ausgehen. Sonst hätte er die Anzeige des Kollegen nicht weiter verfolgt.

Vielleicht war da ein Funken Restverstand am werkeln.....und er hat deswegen von sich aus nichts gemacht???

Das mit dem Schießen finde ich absolut richtig geregelt! Der Gebrauch der Schusswaffe ist nun mal das ultima ratio, das letzte Mittel. Von da aus gibt es auch keinen Weg zurück. Wenn man dem Falschen Pfeffer ins Auge sprüht, wird es ausgewaschen und man entschuldigt sich ... zahlt gegebenenfalls Schmerzensgeld ... aber eine Kugel trifft gern auch endgültig. Wohin voreiliger Schusswaffengebrauch führen kann, sieht man regelmäßig in den Staaten. Da dauert auch die Ausbildung eines Polizisten nur 6 Monate. In Deutschland zwischen 2,5 und 3 Jahren. Eine niedrigere Kriminalitätsrate haben die USA durch ihren "lockeren Umgang" mit der Kanone im Übrigen auch nicht.
 
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Als Garbsener darf ich sagen , dass ALLE Namen , einschließlich des Richters , bekannt sind. Dieser hatte schon ein gewaltsames Eindringen eines Polizeibeamten in eine Garbsener Wohnung "weil der nur Widerworte gegeben hatte", straffrei ausgehen lassen.

Ich darf also den neuen "körperlich-Engagierten-in-Uniform " herzlich in Garbsen begrüssen. Einige ihrer neuen Kollegen sind ihres Geistes Kindes und werden sie tatkräftig unterstützen.

Kommen Sie doch an einem sonnigen Samstagabend in den Bürgerpark Berenbostel und "unterhalten sich" mit den 20-30 Jugendlichen , die da ihren Frust wegsaufen. (Wahlweise "Garbsen-Endpunkt" Sonntag morgen , wenn die letzte "4" aus Hannover eingelaufen ist.)
( NICHT um 0800 - 1300 - 1800 , wenn es Hundehalter zu ermahnen gibt. Das sind nur langweilige Menschen )

Ich bin davon überzeugt , sie finden ein offenes Ohr und eine Menge Verständnis für ihre Vorgehensweise.


Zur Erklärung :

-Anzeige gegen Polizeibeamte wird zu 100% als Schutzbehauptung gewertet und verschärft die Anzeige , die man seitens der Beamten mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit bereits am Laufen hat.

- "Interne" der Polizei aus Hannover ermittelt grundsätzlich bei "Widerstand gg. Vollzugsbeamte" und stellt Anzeige aufgrund der Aktenlage


Pinkenburg und Putin in einem Satz ,... mein lieber GSmän ,... wen das einer liest ^^
 
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vierventilboxer

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Das mit dem Schießen finde ich absolut richtig geregelt! Der Gebrauch der Schusswaffe ist nun mal das ultima ratio, das letzte Mittel. Von da aus gibt es auch keinen Weg zurück. Wenn man dem Falschen Pfeffer ins Auge sprüht, wird es ausgewaschen und man entschuldigt sich ... zahlt gegebenenfalls Schmerzensgeld ... aber eine Kugel trifft gern auch endgültig. Wohin voreiliger Schusswaffengebrauch führen kann, sieht man regelmäßig in den Staaten. Da dauert auch die Ausbildung eines Polizisten nur 6 Monate. In Deutschland zwischen 2,5 und 3 Jahren. Eine niedrigere Kriminalitätsrate haben die USA durch ihren "lockeren Umgang" mit der Kanone im Übrigen auch nicht.
Natürlich war das pure Unterstellung, deswegen schrieb ich ja auch vermutlich. Die genauen Umstände sind unbekannt, deswegen kann man nicht mehr als Vermutungen anstellen.
Unsere Presse ist an genauen Nachforschungen und Offenlegungen auch gar nicht interessiert, sie will nur die Sensationslust befriedigen. Einzelschicksale interessieren sie oft nicht sofern man sie nicht (in)direkt zu Geld machen kann.

Ich finde es gut wenn sich Polizisten menschlich verhalten, weil sie genauso Fehler machen wie ich selbst auch. Für mich selbst kann ich behaupten dass ich noch nie unfair von einem Polizisten behandelt wurde (von anderen Beamten schon eher, aber das ist hier nicht das Thema) weil ich entsprechend auf sie reagiert habe. Angeschnautzt oder gar schlimmeres habe ich noch nie einen, das zog die entsprechende Reaktion nach sich. Ob sie dann immer nach Vorschrift gehandelt haben? Mitnichten! Hier und da wurde nämlich schlußendlich die eine oder andere Owi kulant "unter den Teppich gekehrt". Das ist menschlich... und wie ich meine vernünftig.
Angemessen auf die jeweilige Situation zu reagieren ist kein Verhalten das irgendwo im StGB stur geregelt ist, da spielt eher der "Nasenfaktor" die entscheidendere Rolle, und da haben die meisten Polizisten ein ganz gutes Gespür für.
Allzu "dienstgeil" sind meist die jungen, die eher den nächsten Dienstgrad im Auge haben und sich von dem Hintergedanken leiten lassen die Karriereleiter schnell zu erklimmen. Das heißt nicht dass sie unkorrekt handeln (nach dem Gesetz) aber hier den Faktor Menschlichkeit eher hinten angestellt wird.
Ethik und geltende Gesetzeslage lassen sich nicht immer miteinander vereinen - ich denke das ist auch diesen beiden Beamten klar weil es ihnen hier glasklar vor Augen geführt wurde.
Ich will keine amerikanischen Verhältnisse, im Großen und Ganzen passt das schon wie hier in D verfahren wird.
 
AmperTiger

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Der Fall Eisenberg ist wirklich zur Genüge durchgekaut worden. Niemand derer, die darüber reden, war selbst dabei, noch jemals selbst in so einer Situation, deshalb ist er als Beispiel genauso undgeeignet und wirkungsvoll, wie Godwins Law
 
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vierventilboxer

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@Vierventilboxer .... passt weder in Deutschland noch in den USA wirklich richtig.

Beide Systeme verwechseln "Respekt" mit "wer-als-Letztes-oben-liegt-hat-gewonnen"

Zum Thema Schusswaffengebrauch und "ultima - ratio"
Tennessee Eisenberg ? Wikipedia
DER SPIEGEL 49/2012 - Im Kugelhagel
Hier geht es nicht um Schusswaffengebrauch oder ähnlich drastische Mittel.
Ich wage zu bezweifeln dass es sich hier überhaupt um eine Körperverletzung im eigentlichen Sinne handelte. Hier hat jemand seine Nerven verloren, viel mehr ist nicht passiert.
Wäre ich in jungen Jahren für jede verteilte (berechtigte oder unberechtigte) Ohrfeige vor den Kadi gezogen worden, dann würde
ich wohl heute noch auf der Anklagebank sitzen. Manchmal ist es eben nur lächerlich mit anzusehen wegen was Gerichte so beschäftigt werden.
Der Beamte hat überreagiert und seine gerechte Strafe dafür bekommen. Damit ist die Sache gegessen und der Gerechtigkeit Genüge getan.
Aus psychologischer Sicht finde ich es gut dass der Prozess publik gemacht wurde, zeigt er doch dass sich Beamte, allen voran Polizisten, nicht alles gefallen lassen was ihnen tagtäglich so an den Kopf geworfen wird auch wenn darauf entsprechende Konsequenzen folgen.
 
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@AmperTiger ... ich kenne diese Art Situation persönlich sehr genau, leider. Wenngleich ich nicht dabei war.
Schüsse in den Rücken = keine Notwehr

Nach dem Prinzip wird auch gerade der alte Waffennarr im Norden zu Recht verurteilt.Da bin ich ein Vertreter ganz ganz alter Werte , wie sie zum Teil heute noch außerhalb der sogenannten "Ersten Welt" Gültigkeit haben


@Vierventilboxer :
Was den für eine Strafe ? Die Versetzung nach Garbsen ? Hab ich etwas verpasst ?


Verteidiger Harald Zimbehl forderte Freispruch. Dem schloss sich das Gericht an. „Wenn Restzweifel vorhanden sind, muss das Gericht freisprechen“, betonte Richter Pinkenburg.
 
AmperTiger

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@AmperTiger ... ich kenne diese Art Situation persönlich sehr genau, leider. Wenngleich ich nicht dabei war.
Schüsse in den Rücken = keine Notwehr
Notwehr nicht, muß es auch nicht sein. aber Nothilfe (Ausübung der Notwehr zugunsten eines Dritten)
Aber hier kommen wir in eine Diskussion, die mit dem Eingangsthema nichts zu tun hat.

Ich denke, dass der Beamte im genannten Fall einfach auch schlecht beraten war. Er hätte die Ohrfeige einfach als probates Mittel zur Abwehr der andauernden Beleidigungen, als Notwehr deklarieren sollen, was der Realität doch deutlich näher kommt und wäre wohl genauso freigesprochen worden. Grundsätzlich hat er einen Fehler gemacht, als er darauf wartete, dass erst ein Kollege den Einsatz der körperlichen Gewalt öffentlich machte, hätte er es selber gemacht, wäre auch kein Fleck auf seiner Weste
 
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