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Zum Platzverweis gibt es eine Ohrfeige
von Jutta Oerding Neustadt.
Wegen einer Ohrfeige hat sich gestern ein 52-jähriger Polizeibeamter vor dem Amtsgericht Neustadt verantworten müssen. Richter Hartmut Pinkenburg erkannte auf Notwehr und sprach den Oberkommissar vom Vorwurf der Körperverletzung im Amt frei. Der Staatsanwalt hatte eine Geldstrafe beantragt. Zu der Tätlichkeit, die vor Gericht unterschiedlich geschildert wurde, war es voriges Jahr am 3. Juli bei einem Einsatz in Poggenhagen gekommen. In einem Fall von häuslicher Gewalt mussten vier Beamte einen 52-jährigen Koch beruhigen und einen Platzverweis gegen ihn aussprechen. Der Mann war offenbar extrem aggressiv. Er soll lamentiert, geschrien und die Beamten immer wieder verbal attackiert haben. Der Angeklagte erklärte, er habe sich zu dem auf dem Bett sitzenden Mann hinunter gebeugt, als dieser plötzlich mit der Schulter zuckte und den Arm anhob. „Ich habe mit einem Angriff gerechnet und wollte ihn mit der flachen Hand abwehren“, erläuterte der Polizist. „Dabei habe ich das Gesicht gestreift.“ Einer seiner Kollegen, der am Türrahmen gelehnt hatte, schilderte den Vorfall anders: Anzeichen eines bevorstehenden Angriffs habe er nicht bemerkt. „Das war eindeutig eine Ohrfeige“, sagte der Zeuge. Durch ihn war der Schichtleiter informiert worden. „Wenn du das nicht tust, mache ich es“, habe er dem Angeklagten gesagt. Das „Opfer“ selbst hatte keine Anzeige erstattet, sprach jedoch vor Gericht von „einem Faustschlag ins Gesicht“. Eine Rötung oder Schwellung der Wange hatte keiner der Zeugen bemerkt. Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft ist dem Oberkommissar in jener Nacht schlicht „der Kragen geplatzt“. Schon seine Worte nach der Ohrfeige, „jetzt ist hier Ruhe“, deuteten keineswegs auf Notwehr hin. Die Anklagebehörde beantragte eine Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu 70 Euro. Verteidiger Harald Zimbehl forderte Freispruch. Dem schloss sich das Gericht an. „Wenn Restzweifel vorhanden sind, muss das Gericht freisprechen“, betonte Richter Pinkenburg. „Die Restzweifel sind aber ziemlich klein“, ließ er den Angeklagten wissen. Der Oberkommissar ist nach dem Vorfall nach Garbsen versetzt worden. Sein 37-jähriger Kollege, der den Stein ins Rollen gebracht hatte, sagte als Zeuge aus: „Ich habe keinen leichten Stand im Polizeikommissariat Neustadt.“
29.04.2014 / LKNW Seite 3 Ressort: NEUS
von Jutta Oerding Neustadt.
Wegen einer Ohrfeige hat sich gestern ein 52-jähriger Polizeibeamter vor dem Amtsgericht Neustadt verantworten müssen. Richter Hartmut Pinkenburg erkannte auf Notwehr und sprach den Oberkommissar vom Vorwurf der Körperverletzung im Amt frei. Der Staatsanwalt hatte eine Geldstrafe beantragt. Zu der Tätlichkeit, die vor Gericht unterschiedlich geschildert wurde, war es voriges Jahr am 3. Juli bei einem Einsatz in Poggenhagen gekommen. In einem Fall von häuslicher Gewalt mussten vier Beamte einen 52-jährigen Koch beruhigen und einen Platzverweis gegen ihn aussprechen. Der Mann war offenbar extrem aggressiv. Er soll lamentiert, geschrien und die Beamten immer wieder verbal attackiert haben. Der Angeklagte erklärte, er habe sich zu dem auf dem Bett sitzenden Mann hinunter gebeugt, als dieser plötzlich mit der Schulter zuckte und den Arm anhob. „Ich habe mit einem Angriff gerechnet und wollte ihn mit der flachen Hand abwehren“, erläuterte der Polizist. „Dabei habe ich das Gesicht gestreift.“ Einer seiner Kollegen, der am Türrahmen gelehnt hatte, schilderte den Vorfall anders: Anzeichen eines bevorstehenden Angriffs habe er nicht bemerkt. „Das war eindeutig eine Ohrfeige“, sagte der Zeuge. Durch ihn war der Schichtleiter informiert worden. „Wenn du das nicht tust, mache ich es“, habe er dem Angeklagten gesagt. Das „Opfer“ selbst hatte keine Anzeige erstattet, sprach jedoch vor Gericht von „einem Faustschlag ins Gesicht“. Eine Rötung oder Schwellung der Wange hatte keiner der Zeugen bemerkt. Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft ist dem Oberkommissar in jener Nacht schlicht „der Kragen geplatzt“. Schon seine Worte nach der Ohrfeige, „jetzt ist hier Ruhe“, deuteten keineswegs auf Notwehr hin. Die Anklagebehörde beantragte eine Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu 70 Euro. Verteidiger Harald Zimbehl forderte Freispruch. Dem schloss sich das Gericht an. „Wenn Restzweifel vorhanden sind, muss das Gericht freisprechen“, betonte Richter Pinkenburg. „Die Restzweifel sind aber ziemlich klein“, ließ er den Angeklagten wissen. Der Oberkommissar ist nach dem Vorfall nach Garbsen versetzt worden. Sein 37-jähriger Kollege, der den Stein ins Rollen gebracht hatte, sagte als Zeuge aus: „Ich habe keinen leichten Stand im Polizeikommissariat Neustadt.“
29.04.2014 / LKNW Seite 3 Ressort: NEUS