hallo Gerry
(einen Moment noch, geht gleich weiter: gs69 lies doch den nächstfolgenden Beitrag, weil der hier ist etwas länger)
So, hier bin ich wieder:
ich würd halt Deiner Versicherung mal den Link mit dem Bundesgerichtsentscheid mailen und mich auf den Standpunkt stellen, dass Deine Versicherung sicher nichts zu übernehmen hat. Vorallem würde ich an Deiner Stelle auf keinen Fall eine Teilschuld akzeptieren oder gar unterzeichnen.
Falls Deine Versicherung eine Teilschuld deinerseits gegenüber der anderen Versicherung anerkennt, würd ich ihr klar mitteilen, dass Du keine Regressforderungen und keine Prämienerhöhung akzeptieren wirst. Das setzt aber voraus, dass Du selbst nichts anerkannt oder unterzeichnet hast, was nach Anerkennung einer Teilschuld klingt.
Die Strassenverkehrsregeln in der Schweiz sind nicht gross anders, als diejenigen in Deutschland. Und die Haftung auch nicht.
Es gibt vertragliche Haftungsgründe. Die fallen hier weg, da Du keinen Vertrag mit dem Unfallgegner hast. Dann gibts gesetzliche Haftungsgründe: Hier vorallem aus unerlaubten Handlungen, wie z.B. Verstösse gegen das Strassenverkehrsgesetz. Wenn Du somit gemäss dem erwähnten Entscheid selbst nichts falsch gemacht hast, bist Du nicht strafbar. Wenn Du nicht strafbar bist, liegt keine unerlaubte Handlung vor, aus der man eine zivilrechtliche Haftung ableiten könnte.
Kein Vertrag mit gem Gegner, keine unerlaubte Handlung = keine Haftung, auch zivilrechtlich nicht. (Kausalhaftungen greifen hier nicht und können unbeachtet bleiben)
Braucht aber Nerven, wenn die Gegenseite Dir eine Schuld zuweisen will. Kommt drauf an, was Dir die Sache Wert ist und ob Du Geld für einen Anwalt in die Finger nehmen möchtest oder nicht.
Aber wir malen hier schwarz. Der Fall scheint mir zumindest dermassen klar, dass es mich erstaunen würde, wenn Deine Versicherung eine Teilschuld anerkennt.
Gruss
alex37