Werkstattersatzmotorrad beschädigt - Hat man als Kunde/Nichteigner Anspruch auf die defekten Teile?

Diskutiere Werkstattersatzmotorrad beschädigt - Hat man als Kunde/Nichteigner Anspruch auf die defekten Teile? im Motorrad allgemein Forum im Bereich Community; Hallo Forum, ich bräuchte mal Euren Erfahrungsschatz. :flehan: Als meine Maschine zur Inspektion war, hab ich das Ersatzmopped (Vollkasko 1.000€...
WorldEater

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Hallo Forum,

ich bräuchte mal Euren Erfahrungsschatz. :flehan:

Als meine Maschine zur Inspektion war, hab ich das Ersatzmopped (Vollkasko 1.000€ SB) der Werkstatt in einem pitschnassen Kreisel abgelegt.
Werkstatt macht Kostenvoranschlag.
Natürlich sollen wieder alle möglichen Teile getauscht werden, die auch nur den kleinsten Kratzer davon getragen haben usw. usf.
Natürlich liegt der KVA bei knapp unter 1.000€... welch Zufall.... :smoke:

Zur eigentlichen Frage:

Kann ich Anspruch auf die "kaputten" ausgebauten Teile erheben?
Wenn man mit einer Versicherung einen Kaskoschaden abwickelt, kann es ja auch sein, dass die die alten Teile haben wollen... :schulterzucken:

Dann könnte ich nämlich zum einen sicher gehen, dass das Mopped auch wirklich so wie auf dem KVA repariert wird, und nicht nur das nötigste.
Das Teil läuft bei denen nämlich schon seit Ewigkeiten als reines Werkstattmopped und ist auch nicht wirklich im Topzustand bzw. bekommt an Pflege wohl nur das allernötigste.
Und durch den Teileverkauf könnte ich noch ein paar € wieder rausholen.

Gruß Carsten
 
fralind

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Begründe das bitte, ein einfaches Ja reicht nicht aus.

Es ist schließlich nicht das eigene Motorrad man Besitzansprüche stellt.


Einen Eigentumsübergang oder auch nur einen Anspruch des Schädigers auf Überlassung der Altteile kennt das deutsche Recht nicht. Sie gehören nach der Reparatur dem, dem sie vorher auch gehört haben. Dieser kann darüber bestimmen, was mit den Teilen passieren soll.


In diesem Fall, da dass Motorrad der Werksatt gehört, also ein klares nein.
 
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yr1

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Ja, sofern der Kostenvoranschlag den Restwert der ausgebauten Teile nicht berücksichtigt hat.
So siehts aus, sicherlich wird kein Restwert über die Teile erstellt. Ausgenommen sind Austausch ET, d.h. die defekten ET müssen an den Hersteller, bei einem Unfall eher unwahrscheinlich.
Betrifft eher Motorschäden usw.
 
fralind

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So siehts aus, sicherlich wird kein Restwert über die Teile erstellt. Ausgenommen sind Austausch ET, d.h. die defekten ET müssen an den Hersteller, bei einem Unfall eher unwahrscheinlich.
Betrifft eher Motorschäden usw.
Nur wenn es das eigene Motorrad ist.
 
WorldEater

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Also Restwert ist nicht angegeben.
Wenn ich die Teile selbst aus einem ETK zusammen suchen und selbst bestellen würde, wäre ich sogar noch günstiger dran, als der KVA.
Arbeitsaufwand ist extra ausgewiesen, also nicht in die Teile eingepreist.
 
fralind

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Und

man möge sich jetzt das ganze anders herum vorstellen.

Werkstatt stürzt bei Probefahrt und der Kunde will, dass
wieder alle möglichen Teile getauscht werden, die auch nur den kleinsten Kratzer davon getragen haben usw. usf.
Für bei Situationen gibt es auch eine Position, Abzug "Alt gegen Neu" (nehmen wir da als Beispiel die Reifen) und den Ausgleich für die (falls entstandene) Wertminderung.


Am einfachsten ist es, dass im Vorfeld anzufragen.
 
fralind

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Und wenn Restwerte genannt werden, auch für Et., muss ein Käufer benannt werden der diese dafür auch aufkauft.

Diese Summe wird dann angerechnet, ob dafür verkauft oder behalten wird.
 
Dexter

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Ich kann zwar nichts sachdienliches beitragen, aber spannendes Thema - ich lese mal mit...
 
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Gast2878

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Wenn du die gesamten Teile für knapp 1000 Euro bezahlst, werden sie es nicht noch über die VK abwickeln können. Sonst macht ja die SB keinen Sinn und es wäre es ja Betrug wegen doppelter Abrechnung. Dann solltest du auch Anrecht auf die defekten Teile haben und die für kleines Geld in der Bucht verkaufen können.
 
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Vielleicht reicht ja schon ein !feundliches! Gespräch mit der Werkstatt.
Das ist der Plan... ich konnte den KVA erst am WE sichten und die Werkstatt macht Montags aber erst um 14 Uhr auf... :wink:

Danke schon mal an alle für die vielen Antworten. Ich werde heute Nachmittag anrufen und einfach mal treudoof fragen, wann sie das Motorrad reparieren wollen und ich dann zum bezahlen und abholen der alten Teile kommen kann. :biggrin:

Wenn du die gesamten Teile für knapp 1000 Euro bezahlst, werden sie es nicht noch über die VK abwickeln können. Sonst macht ja die SB keinen Sinn und es wäre es ja Betrug wegen doppelter Abrechnung. Dann solltest du auch Anrecht auf die defekten Teile haben und die für kleines Geld in der Bucht verkaufen können.
Ganz ehrlich... den Chef der Werkstatt schätze ich inzwischen als "Sparfuchs" ein.
Ich hab da so'ne Ahnung, dass die Werkstattmoppeds gar nicht VK-Versichert sind.
Die Dinger sind durchweg 10 Jahre oder älter... die, die ich hatte, ist von 2008 und vergleichbare Modelle gibt's bei Mobile.de für ca. 3.600-4.400€.
Wer versichert sowas mit VK?
 
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Gast2878

Gast
Das ist der Plan... ich konnte den KVA erst am WE sichten und die Werkstatt macht Montags aber erst um 14 Uhr auf... :wink:

Danke schon mal an alle für die vielen Antworten. Ich werde heute Nachmittag anrufen und einfach mal treudoof fragen, wann sie das Motorrad reparieren wollen und ich dann zum abholen der alten Teile kommen kann. :biggrin:



Ganz ehrlich... den Chef der Werkstatt schätze ich inzwischen als "Sparfuchs" ein.
Ich hab da so'ne Ahnung, dass die Werkstattmoppeds gar nicht VK-Versichert sind.
Die Dinger sind durchweg 10 Jahre oder älter... die, die ich hatte, ist von 2008 und vergleichbare Modelle gibt's bei Mobile.de für ca. 3.600-4.400€.
Wer versichert sowas mit VK?
Guter Plan. So würde ich es auch machen.

Ob er für sich die VK spart ist seine Entscheidung, so lange vertraglich festgelegt ist, das er die auch bei einem Komplettschaden nicht mehr als die 1000 Euro verlangen kann. Dann trägt er das Restrisiko für sich.
Die Argumentation, das das deutsche Recht keinen Eigentumsübergang an beschädigten Teilen im Falle der Anschaffung von Neuteilen kennt, ist eine gerne genommene Phrase von Werkstattbesitzern, die 2x abkassieren wollen.
Umgekehrt würde ja dann auch keine Versicherung das Recht der Zweitverwertung an einem verunfallten Bike bekommen, wenn sie aufgrund eines VK-Vertrages den Schaden dem Besitzer voll erstatten würden.
 
fralind

fralind

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Die Argumentation, das das deutsche Recht keinen Eigentumsübergang an beschädigten Teilen im Falle der Anschaffung von Neuteilen kennt, ist eine gerne genommene Phrase von Werkstattbesitzern

Mag sein, so ist aber das Recht
 
Jonni

Jonni

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Ich würde zuerst in den mit der Werkstatt geschlossenen Mietvertrag schauen. Evtl. gibt es dort eine Regelung. Ansonsten sehe auch ich für den Eigentumsübergang auf den Schädiger keine Anspruchsgrundlage. Man könnte die Werkstatt höchstens über einen Abzug "neu für alt" dazu bringen, eine Altmotorrad nicht auf Kosten des Schädigers wertmäßig zu verbessern. Dazu müsste der Sachverständige dann allerdings etwas in seinem Gutachten ausführen.

CU
Jonni
 
WorldEater

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Ich würde zuerst in den mit der Werkstatt geschlossenen Mietvertrag schauen. Evtl. gibt es dort eine Regelung.
Mietvertrag gibt's nicht... man trägt sich in eine Liste ein, in der steht wer welches Motorrad von wann bis wann gefahren hat und dass es 1.000€ SB sind.

Vielleicht will er gar nicht reparieren.
Warum soll er dir die beschädigte teile geben ?
Das ist ja meine Befürchtung... Vielleicht will er nicht reparieren (oder zumindest nicht so umfangreich wie im KVA), aber mir trotzdem die Neuanschaffung und Montagekosten der neuen Teile berechnen.

Nach dem Telefonat weiß ich mehr...
 
A

akkuschrauber

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Die Werkstatt kann aber auch die Summe einbehalten, und keine Reparatur ausführen. Das ist ihr gutes Recht über die Abwicklung zu entscheiden. Das muss dann nur der Versicherung gemeldet werden, damit die Vorschäden erfasst werden. MfG Christian
 
Thema:

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