Zubehörauspuff

Diskutiere Zubehörauspuff im R 1250 GS und R 1250 GS Adventure Forum im Bereich Motorrad Modelle; Das ist der Akra von Akra für die 1250
fralind

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Das ist der Akra von Akra für die 1250

IMG-20181213-WA0016.jpg 1250.jpg

IMG-20181213-WA0021.jpg 1250.jpg

IMG-20181213-WA0020.jpg 1250.jpg
 
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Mucki

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20181213_200244.pngHallo Frank,

entweder liegt's an meinen Bazl-Augen oder an deinen Fotos. Leider kann ich an dem Akra diesen "tiefgezogenen Falz" nicht erkennen.
Auf der Akrapovic Website ist dieser aber deutlich zu sehen.

Gruß
Da Mucki
 
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@Frank, warst Du bei Heiko oder wie kommst Du an das Foto seiner R1250GS HP? Das ist der Akra der R1200GS LC von seiner Vorgänger R1200GS LC.
 
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es gibt den Werks Akra mit dem Falz da steht HP drauf, und es gibt von Akra den für die 1250 der den Falz nicht hat und hinten auch nicht schmäler wird, es gibt ihn in schwarz und titan farben
 

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es gibt den Werks Akra mit dem Falz da steht HP drauf, und es gibt von Akra den für die 1250 der den Falz nicht hat und hinten auch nicht schmäler wird, es gibt ihn in schwarz und titan farben
Das wage ich zu bezweifeln .......
 
Tomson128

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hey du zweifler, brauchst doch nur auf die Akra seite gehn und 1250 gs nehmen dann sind sie da die Endtöpfe, immer erst reden und zweifeln und vorher nicht schlau machen. Preise gibts auch schon, soll ich dir die gleich raussuchen oder magst selber schauen.
 

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Es wird von Akrapovic für die 1250er (in der Nachrüstung) den Auspuff in schwarz und metallfarben ausschließlich mit der Falz geben.
Also rein optisch ein minimaler Unterschied zu dem Akra für die 1200er.
 
fralind

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Stimmt, und.

Die 1250 ist Euro 4 und hat doch keine neue, nur eine erweiterte BE (Eine HP2 Sport mit DOHC Einzelzündung ist auch nur eine 12 S ).

So wie viele (z.B Mivv) den Euro 3 ESD weiter auf der Euro 4 (legal) fahren lassen.

Hier mal als Beispiel einer der mittlerweile vielen Hersteller, weil die genau die geltende Verordnung entsprechend ihrem Wortlaut umgesetzt haben

https://www.mivv.com/de/produkte/b-0...-1200-gs-2013/

EU-Geräuschverordnung – Viel Lärm um Nichts?

Seit dem 1. Januar 2016 bestehen für neue Motorräder bezüglich der Lärmentwicklung geänderte Vorgaben, die jedoch nicht dem deutschen Verkehrsministerium entstammen, sondern der Wirtschaftskommission für Europa, der United Nations Economic Commission for Europa, kurz UNECE. Diese Kommission, die bereits seit 1947 besteht, arbeitet in verschiedenen Sektoren Vorschläge zu wirtschaftlichen oder umweltpolitischen Themen aus und gibt diese an die Mitgliedsländer der UNECE weiter. Deutschland ist seit 1973 Mitglied der Kommission und damit eines von 56 Ländern weltweit, das die Vorschläge der UNECE in nationales Recht umsetzt. Die nun neu in Kraft getretene UNECE-R 41.04 basiert auf dem im Jahr 1958 beschlossenen Übereinkommen der Mitgliedsländer zur Annahme technischer Vorschriften für Radfahrzeuge, Ausrüstungsgegenstände und Teile, die in Radfahrzeugen eingebaut und verwendet werden.

In der Regel werden Vorgaben der UNECE von der EU zuerst in eine EU-Verordnung umgewandelt und dann an die Mitgliedsländer zur Umsetzung weiter gegeben. In diesem Fall war es die EU-Verordnung Nr. 168/2013 mit der CELEX Nummer 32013R0168, die am 21.02.2014 verkündet wurde und am 1. Januar 2016 in Kraft getreten ist. Diese EU-Verordnung wiederum findet im § 49 der deutschen StVZO ihren Niederschlag.
Dies ist keineswegs die erste EU-Verordnung durch die UNECE bezüglich der Eindämmung des Motorenlärms von Motorrädern, sondern bereits die 4. Änderung der R 41, wie am Zusatz 04 zu erkennen ist.
Was ist neu in der UNECE-R 41.04?
Ab dem 1. Januar 2016 müssen neue Motorräder für die Erlangung der EU-Typgenehmigung folgende Anforderungen erfüllen:

1. zusätzliche Geräuschanforderungen im Bereich von 20 bis 80 km/h (ASEP),
2. Grenzwerterfüllung in allen evtl. Betriebsarten/Klappenstellungen,
3. Verbot von Testzykluserkennungen durch die Motorsteuerung

4. manipulationserschwerende Maßnahmen inklusive dem Verbot entfernbarer
Schalldämpfereinsätze (sog. „dB-Eater“ / „dB-Killer“),

5. Kennzeichnung von Geräuschwerten am Motorrad zur Überprüfung von
Geräuschemissionen im Verkehr

Das ist aber noch nicht alles. Die UNECE-R 41.04 beinhaltet zudem das Inkrafttreten der Abgasnorm Euro 4, was eine zusätzliche Einschränkung des maximalen Geräuschpegels von bisher 80 auf zunächst 78 und ab 2017 auf 77 dB(A) beinhaltet. Auch für die weitere Zukunft ist mit der Emissionsstufe 5 durch dieselbe EU-Verordnung schon vorgesorgt. Ab dem Jahr 2020 müssen Motorradfahrer mit weiteren Maßnahmen zur Lärmsenkung rechnen.
Mit den neuen Prüfverfahren werden bisherige Gesetzeslücken geschlossen, die es den Herstellern erlaubten, die Lärmregelungen nicht unbedingt zu umgehen, aber eben nur für den vorgegebenen Testbereich einzuhalten. Darüber, ab 80 km/h kann sich die Kraftentfaltung des Zweirades deutlich bemerkbar machen. In der neuen Verordnung besteht der Zusatz: Motorräder ab einem Leistungsgewicht von 50 kW/t. müssen diesen Grenzwert (78 dB) einhalten. Das bedeutet schlicht, das in allen Fahrsituationen der vorgegebene Schallhöchstwert einzuhalten ist.

Die Verordnung gilt jedoch nur für neue Typenzulassungen. Für bestehende Motorrad-Typen bleibt die bisherige Regelung gültig. Wer folglich im Jahr 2016 plant, ein neues Motorrad anzuschaffen, sollte einen Blick auf das Jahr der Typgenehmigung werfen, wenn denn der Sound ein unbedingtes Kaufkriterium darstellt.

Ein weiteres interessantes Detail findet sich in der Verordnung UNECE 92.01, die sich mit Zubehör-Auspuffanlagen beschäftigt. Während die serienmäßig vom Hersteller verbauten Auspuffanlagen natürlich unter die UNECE-R 41.04 fallen, tritt die UNECE 92.01 für Zubehör-Auspuffanlagen erst im Jahr 2020 in Kraft. Theoretisch könnte also ein Motorradfahrer, der ein der UNECE-R 41.04 entsprechendes Motorrad erworben hat, an dieses eine Auspuffanlage mit alter E-Typgenehmigung verbauen und so das Motorrad ganz legal „soundtechnisch“ wieder aufrüsten. Im Besonderen ausländische EU-Genehmigungsbehörden gehen bei der Typ-Genehmigung für Zubehör-Auspuffanlagen mit den Grenzwerten recht locker um.

Solange die Auspuffanlage für das jeweilige Motorrad zugelassen ist, können auch die deutschen Behörden kaum etwas dagegen ausrichten, allerdings werden schon im Jahr 2020 die Karten bezüglich der Grenzwerte und der Zulassungsrichtlinien wieder neu gemischt.
 
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Mucki

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hey du zweifler, brauchst doch nur auf die Akra seite gehn und 1250 gs nehmen dann sind sie da die Endtöpfe, immer erst reden und zweifeln und vorher nicht schlau machen. Preise gibts auch schon, soll ich dir die gleich raussuchen oder magst selber schauen.
Hey Tomson128,
...leider hast du nicht recht,....wenn du mal genau hinschaust, siehst du, dass der Akra (NICHT der Werks-Akra) für die 1250er einen Falz (schau mal Bild in meinem Kommetar #62 auf Seite7) bekommen hat. Diesen hatte der Akra für die R1200GS LCnicht. Geh nochmal auf die Akrapovic Website, bei dem "silbernen" Akra sieht man den NEUEN Falz recht gut.
Also, der Zweifler GS Sven hat schon recht....

Da Mucki
 
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War nicht böse gemeint Ludwig, würde den so auf der 1250 fahren wenn ich einen hätte und nicht kaufen wollte.

1200 Euro 3
1200 Euro 4
1250 Euro 4
1250 Euro 5

Und sehen fast alle gleich aus.
 
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der zubehör akra hat einen kleinen Falz und ist hinten Dick wie der von der 1200, der werks akra hat vorne auch einen Falz und wird hinten dünner, hab nix anderes geschrieben und auch noch 2 fotos angehängt, was gibts da nicht zu verstehen, jeder definiert halt den Falz anders
 
Tomson128

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da brauch ich nicht auf die akra seite gehen den ich hab ja die fotos von den 2 töpfen angehängt, aber der werks HP ist um welten schöner, weil er hinten kein Nietenband mehr hat und schlank zuläuft, das passt besser zur GS Rally sitzbank und dem schlenken Heck der HP
 
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Stimmt, und.

Die 1250 ist Euro 4 und hat doch keine neue, nur eine erweiterte BE (Eine HP2 Sport mit DOHC Einzelzündung ist auch nur eine 12 S ).

So wie viele (z.B Mivv) den Euro 3 ESD weiter auf der Euro 4 (legal) fahren lassen.

Hier mal als Beispiel einer der mittlerweile vielen Hersteller, weil die genau die geltende Verordnung entsprechend ihrem Wortlaut umgesetzt haben

https://www.mivv.com/de/produkte/b-0...-1200-gs-2013/

EU-Geräuschverordnung – Viel Lärm um Nichts?

Seit dem 1. Januar 2016 bestehen für neue Motorräder bezüglich der Lärmentwicklung geänderte Vorgaben, die jedoch nicht dem deutschen Verkehrsministerium entstammen, sondern der Wirtschaftskommission für Europa, der United Nations Economic Commission for Europa, kurz UNECE. Diese Kommission, die bereits seit 1947 besteht, arbeitet in verschiedenen Sektoren Vorschläge zu wirtschaftlichen oder umweltpolitischen Themen aus und gibt diese an die Mitgliedsländer der UNECE weiter. Deutschland ist seit 1973 Mitglied der Kommission und damit eines von 56 Ländern weltweit, das die Vorschläge der UNECE in nationales Recht umsetzt. Die nun neu in Kraft getretene UNECE-R 41.04 basiert auf dem im Jahr 1958 beschlossenen Übereinkommen der Mitgliedsländer zur Annahme technischer Vorschriften für Radfahrzeuge, Ausrüstungsgegenstände und Teile, die in Radfahrzeugen eingebaut und verwendet werden.

In der Regel werden Vorgaben der UNECE von der EU zuerst in eine EU-Verordnung umgewandelt und dann an die Mitgliedsländer zur Umsetzung weiter gegeben. In diesem Fall war es die EU-Verordnung Nr. 168/2013 mit der CELEX Nummer 32013R0168, die am 21.02.2014 verkündet wurde und am 1. Januar 2016 in Kraft getreten ist. Diese EU-Verordnung wiederum findet im § 49 der deutschen StVZO ihren Niederschlag.
Dies ist keineswegs die erste EU-Verordnung durch die UNECE bezüglich der Eindämmung des Motorenlärms von Motorrädern, sondern bereits die 4. Änderung der R 41, wie am Zusatz 04 zu erkennen ist.
Was ist neu in der UNECE-R 41.04?
Ab dem 1. Januar 2016 müssen neue Motorräder für die Erlangung der EU-Typgenehmigung folgende Anforderungen erfüllen:

1. zusätzliche Geräuschanforderungen im Bereich von 20 bis 80 km/h (ASEP),
2. Grenzwerterfüllung in allen evtl. Betriebsarten/Klappenstellungen,
3. Verbot von Testzykluserkennungen durch die Motorsteuerung

4. manipulationserschwerende Maßnahmen inklusive dem Verbot entfernbarer
Schalldämpfereinsätze (sog. „dB-Eater“ / „dB-Killer“),

5. Kennzeichnung von Geräuschwerten am Motorrad zur Überprüfung von
Geräuschemissionen im Verkehr

Das ist aber noch nicht alles. Die UNECE-R 41.04 beinhaltet zudem das Inkrafttreten der Abgasnorm Euro 4, was eine zusätzliche Einschränkung des maximalen Geräuschpegels von bisher 80 auf zunächst 78 und ab 2017 auf 77 dB(A) beinhaltet. Auch für die weitere Zukunft ist mit der Emissionsstufe 5 durch dieselbe EU-Verordnung schon vorgesorgt. Ab dem Jahr 2020 müssen Motorradfahrer mit weiteren Maßnahmen zur Lärmsenkung rechnen.
Mit den neuen Prüfverfahren werden bisherige Gesetzeslücken geschlossen, die es den Herstellern erlaubten, die Lärmregelungen nicht unbedingt zu umgehen, aber eben nur für den vorgegebenen Testbereich einzuhalten. Darüber, ab 80 km/h kann sich die Kraftentfaltung des Zweirades deutlich bemerkbar machen. In der neuen Verordnung besteht der Zusatz: Motorräder ab einem Leistungsgewicht von 50 kW/t. müssen diesen Grenzwert (78 dB) einhalten. Das bedeutet schlicht, das in allen Fahrsituationen der vorgegebene Schallhöchstwert einzuhalten ist.

Die Verordnung gilt jedoch nur für neue Typenzulassungen. Für bestehende Motorrad-Typen bleibt die bisherige Regelung gültig. Wer folglich im Jahr 2016 plant, ein neues Motorrad anzuschaffen, sollte einen Blick auf das Jahr der Typgenehmigung werfen, wenn denn der Sound ein unbedingtes Kaufkriterium darstellt.

Ein weiteres interessantes Detail findet sich in der Verordnung UNECE 92.01, die sich mit Zubehör-Auspuffanlagen beschäftigt. Während die serienmäßig vom Hersteller verbauten Auspuffanlagen natürlich unter die UNECE-R 41.04 fallen, tritt die UNECE 92.01 für Zubehör-Auspuffanlagen erst im Jahr 2020 in Kraft. Theoretisch könnte also ein Motorradfahrer, der ein der UNECE-R 41.04 entsprechendes Motorrad erworben hat, an dieses eine Auspuffanlage mit alter E-Typgenehmigung verbauen und so das Motorrad ganz legal „soundtechnisch“ wieder aufrüsten. Im Besonderen ausländische EU-Genehmigungsbehörden gehen bei der Typ-Genehmigung für Zubehör-Auspuffanlagen mit den Grenzwerten recht locker um.

Solange die Auspuffanlage für das jeweilige Motorrad zugelassen ist, können auch die deutschen Behörden kaum etwas dagegen ausrichten, allerdings werden schon im Jahr 2020 die Karten bezüglich der Grenzwerte und der Zulassungsrichtlinien wieder neu
Wenn ich den alten Euro 4 Akra der R1200GS LC auf die R1250GS draufmache.............................wie folgt:

Die ganzen technischen und theoretischen Erklärungen in zusammengewürfelten Textbausteinen in Foren kann ich dem Beamten und der Versicherung, wenn mir einer vor die Karre gelaufen ist und ich den über den Haufen gefahren habe, nicht zeigen.........................anstelle einer ABE in der drinsteht Akra ESD 2019 zugelassen für "BMW R1250GS" mit einer ABE Nr. und KBA Nummer drin enthalten. Das zweitere wäre m.E. die bessere Wahl.

Den Ärger hätte ich erstmal an der Backe, warum sollte ich mir das antun?

Bei einem Fahrzeug von 20.000 Euro und einer Ersparnis von vllt 300 Euro, wenn ich den alten Akra wieder draufmache, habe ich den Ärger mit dem Gesetzt und der Versicherung das ich den Schaden nicht selbst bezahlen muss, weil ich mit einem nicht zugelassenen ESD für "diese" Fahrzeug rumfahre. Brauche ich das wegen dieser geringen Ersparnis? Manche anscheint schon.

Würdest Du als Hersteller Akra einen neuen ESD auf den Markt werfen wenn der Vorgänger Akra auch auf die R1250GS zugelassen wäre? Nein, würdest Du nicht, die würden bis auf ein paar im Lager vergammeln.

Sorry wegen solch einem Furz mein Haus und Hof aufs Spiel zu setzen, da wirst Du Deines Lebens nicht mehr glücklich. Ich frage mich auch wie intelligente Menschen auf die Idee kommen können, den lieben langen Tag solche Textbausteine von Instutionen, "was wäre wenn und was sein könnte" im Internet zu suchen und solch einen Käse dann in Foren zu verzapfen. Das die BE einer R1250 eine "Erweiterung" ist von einer 1200 BE erkläre mal den Beamten. Sorry, ich frage mich sehr oft was in manchen Menschen so vorgeht.

Wo steht in der "Akra Euro 4 R1200GS LC ABE" oder auch beim KBA, das dieser Akra für die R1250GS zugelassen ist?
Oder in welchen anderen Papieren steht das, das ich im Fall der Fälle, das dem Beamten unter die Nase reiben kann?
Wieso schreibst Du das auf Heiko seiner der R1250GS der Akra, der für die R1250GS ist, obwohl er es nicht ist?
 
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fralind

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Das hat Heiko in die Welt gesetzt, seine Worte. Er verkauft das genau so mehrere Male in der Woche. So wie die Gutachten der Felgen für ein Anbaugutachten nach 19/3 die Erweiterung der BE beinhalten.

Und beim Rest musst du nur lesen. Und dann den ganzen miteinander zusammenhängenden Käse verstehen.
 
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. Gelöscht bringt nix.
 
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Das hat Heiko in die Welt gesetzt, seine Worte. Er verkauft das genau so mehrere Male in der Woche. So wie die Gutachten der Felgen für ein Anbaugutachten nach 19/3 die Erweiterung der BE beinhalten.

Und beim Rest musst du nur lesen. Und dann den ganzen miteinander zusammenhängenden Käse verstehen.
Um eine nach $21 oder $19 Abnahme zu verstehen muss ich nichts lesen.

Gegenwärtig Deines Eingangsbeitrages, so wie ich und andere User hier seit einigen Seiten geschrieben haben , ist es also doch richtig, das es sich "nicht" um den Akra für die R1250GS handelt sondern um den für die R1200GS LC.

Hättest Du in Deinem Eingangsbeitrag dazu erwähnt das es sich um einen nachgerüssteten R1200GS LC Akra handelt, hätte man viel Verwirrung einsparen können. Dann ist Deine Aussage, das es der Akra für die R1250GS ist weiterhin falsch.

Als Dritter, über Abnahmen anderer Personen oder Firmen, noch mit Fotos, würde ich mich persönlich in Foren, somit in der Öffentlichkeit, nicht äussern.
 
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GSLudwig

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R1250GSA, und andere.
Dieser Fred ist zwischenzeitlich völlig inakzeptabel, hier kennt sich offensichtlich keiner mehr aus!
Das beste wäre, die Mods würden ihn LÖSCHEN!!!
Bitte nicht verallgemeinern. Sind doch einige nützliche Informationen enthalten und es ist sicher nicht der Sinn eines Forums einen Fred zu löschen, nur weil ein Mitglied inhaltlich überfordert ist und sich nicht mehr auskennt.
 
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