Zusatzscheinwerfer an 2017er 1200 GS LC

Diskutiere Zusatzscheinwerfer an 2017er 1200 GS LC im R 1200 GS LC und R 1200 GS Adventure LC Forum im Bereich Motorrad Modelle; Ich hab eine 2017er 12er GS LC mit original Bmw Zusatzscheinwerfern und konventionellen Rundinstrumenten ( also noch kein Tft) Jetzt mein...
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nixwiefort

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Ich hab eine 2017er 12er GS LC mit original Bmw Zusatzscheinwerfern und konventionellen Rundinstrumenten ( also noch kein Tft)

Jetzt mein Anliegen: die Zusatzscheinwerfer funktionieren so wie es im verbotenen Buch beschrieben ist ( also nur gemeinsam mit Abblendlicht) nicht mit Tagfahrlicht.
Ich hätts gern, dass es auch mit Tfl geht, mein 😁 behauptet: das kann man nicht umprogrammieren. Liegt angeblich am Baujahr, kein Tft, usw laber laber ….

Dass es (bei anderen Baujahren?) doch geht sieht man an den vielen Gs‘en mit Tfl und Zusatzlicht.
Konkrete Frage: fährt hier wer eine 2017er Gs und kann was dazu sagen ?

spart euch bitte Anregungen, ich könnte ja an Zündungsplus anschliessen, Zusatzscheinwerfer sind sowieso bäh… etc
 
Seefahrer

Seefahrer

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Da war tatsächlich was mit dem Baujahr. Meine vorherige R 1200 GS Adventure Modelljahr und Baujahr 2018 konnte das. Also Zusatzscheinwerfer in Verbindung mit TFL. Meine 2014‘er konnte es definitiv nicht.
 
gerd_

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Wenn das alles serienmässige Bauteile sind, würde ich mich an BMW wenden.
Eigentlich muss parallel zu den Neblern nur das Standlicht funktionieren.
Mit Beginn der Dauerabblendlichtpflicht beim Mopped dann natürlich Abblend und Nebel.
Nachdem es dann aber zulässig wurde mit TFL zu fahren, ist die Schaltung "+Abblend" zumindest nicht rechtlich erforderlich.

Wobei generell gilt. Es kann geschaltet sein wie es will, aber es muss so genutzt werden wie vorgeschrieben. Folglich ist es nicht verboten die Nebler vollkommen isoliert schalten zu können, nur fahren darf man eben nicht nur mit Nebel.
Es ist ja auch unzulässig mit Nebel +Fern zu fahren oder die Nebler ohne Nebel zu nutzen. Kaum jemanden juckt das.
gerd
 
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nixwiefort

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Ja, die Scheinwerfer sind serienmäßig so seit Auslieferung dran. Wie gesagt, es funktioniert alles exakt wie im Handbuch beschrieben. Ich hätts halt gern anders, und der Punkt ist, ob sich das per codieren machen lässt (bei diesem Modell(Bj)

Mit "an BMW wenden" meinst du konkret wen ?
Mein :-) ist ein "Bmw Vertragshändler und Vertragswerkstatt".
 
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nixwiefort

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Da war tatsächlich was mit dem Baujahr. Meine vorherige R 1200 GS Adventure Modelljahr und Baujahr 2018 konnte das. Also Zusatzscheinwerfer in Verbindung mit TFL. Meine 2014‘er konnte es definitiv nicht.

die 2018er hatte ein TFT Display ?
 
KlausB

KlausB

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Ich hab eine 2017er 12er GS LC mit original Bmw Zusatzscheinwerfern und konventionellen Rundinstrumenten ( also noch kein Tft)

Jetzt mein Anliegen: die Zusatzscheinwerfer funktionieren so wie es im verbotenen Buch beschrieben ist ( also nur gemeinsam mit Abblendlicht) nicht mit Tagfahrlicht.
Das sind Nebelscheinwerfer. Da du im Nebel nicht mit Tagfahrlicht fahren darfst, ist die Schaltung nach meinem Kenntnisstand zu 100% korrekt. Ich würde es daher so belassen, wie es BMW vorgesehen hat und stattdessen dann tagsüber mit Abblendlicht fahren, wenn du die Nebelscheinwerfer verwenden willst.

Gruß
Klaus
 
KrisderBiker

KrisderBiker

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Gelöscht - (Themenersteller hat eine genaue Vorstellung davon, welche Antworten er will und diese hat nicht seiner Vorstellung entsprochen - auch gut)
:daumen-hoch:
 
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nixwiefort

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Der Vorschlag von @KlausB ist pragmatisch.

Das Motorrad ist nach einer bestimmten Version der ECE Regelung zugelassen worden. Es hat sich wohl die Regelung, wie diverse Leuchten verschaltet werden müssen, mehrmals geändert. Deshalb gibt es Unterschiede je nach Homologationszeitpunkt und folglich entsprechende Verwirrung.

Es gilt in Deutschland auch noch lt. STVO § 17 Abs. 3
"Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein. Bei zwei Nebelscheinwerfern genügt statt des Abblendlichts die zusätzliche Benutzung der Begrenzungsleuchten."​

Ich sehe gerade, dass der TE in Österreich zu Hause ist.

Da gilt § 99 KFG 1967 - am besten selber genau nachlesen. Einige Bestimmungen sind anders, aber vom Sinne her gleich, zB
"(5) Bei Sichtbehinderung durch Regen, Schneefall, Nebel und dergleichen sind Abblendlicht, Nebellicht oder beide gemeinsam zu verwenden; [...] Unbeschadet der Bestimmungen über die Verwendung von Fernlicht und von Nebelscheinwerfern ist bei einspurigen Krafträdern während des Fahrens stets Abblendlicht oder Tagfahrlicht zu verwenden."​

:verwirrt_2:

Am besten den Vertragshändler fragen, ob sich mit einem SW Update am Verhalten der Schalter etwas ändert. :happyyeah:
an die beiden Oberlehrer: wer lesen kann, ist klar im Vorteil.

In meinem Eingangspost steht bereits, was der 😁 sagt, nämlich er meint, dass mans bei diesem Bj/Modell nicht umcodieren kann
Es ging mir um das Forumswissen, ob/was evtl doch an Funktionsänderung machbar ist.

Weiters hab ich dort oben bereits ersucht von belehrendem Sermon Abstand zu nehmen.
 
KlausB

KlausB

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Jetzt mein Anliegen: die Zusatzscheinwerfer funktionieren so wie es im verbotenen Buch beschrieben ist ( also nur gemeinsam mit Abblendlicht) nicht mit Tagfahrlicht.
Ich hätts gern, dass es auch mit Tfl geht, mein 😁 behauptet: das kann man nicht umprogrammieren. Liegt angeblich am Baujahr, kein Tft, usw laber laber ….

Dass es (bei anderen Baujahren?) doch geht sieht man an den vielen Gs‘en mit Tfl und Zusatzlicht.
Konkrete Frage: fährt hier wer eine 2017er Gs und kann was dazu sagen ?
Wenn die Nebelscheinwerfer nachträglich angeschlossen sind, dann ist alles möglich. Du bist sicherlich in der Lage, Baujahr und Anschlusslösung mit Kennerblick direkt von außen zu sehen, weil ja so viele mit TFL und Nebelscheinwerfer an rumfahren, Hut ab, ich könnte das nicht. Nicht umsonst sind hier im Forum diverse Anschlusslösungen für den nachräglichen Anbau von Nebelscheinwerfern beschrieben. Setz doch eine dieser Lösungen elektrisch um, dann passt das für dich.

Ein "laber, laber" für die Werkstatt ist für mich unverschämt. Die Werkstatt darf dir nur eine legale Lösung anbieten, sonst könnte sie haftbar gemacht werden. Insofern muss diese die Auskunft geben, dass eine offiziell illegale Lösung für dein Mopped mit den Originalscheinwerfern nicht einprogrammiert werden kann. Das mit "laber, laber" abzutun, spricht für mich Bände.

Nix wie weg ...

Gruß
Klaus
 
gerd_

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Das sind Nebelscheinwerfer. Da du im Nebel nicht mit Tagfahrlicht fahren darfst, ist die Schaltung nach meinem Kenntnisstand zu 100% korrekt. Ich würde es daher so belassen, wie es BMW vorgesehen hat und stattdessen dann tagsüber mit Abblendlicht fahren, wenn du die Nebelscheinwerfer verwenden willst.
........
Das ist kniffelig. Da ich bei Nebel mit Standlicht + Nebel fahren darf, müsste es da ja noch eine extra Stellung geben. Schliessich ist "ohne Abblend aber mit Nebel" dazu gedacht, dass das Abblendlicht im Nebel nicht reflektiert und den Fahrer blendet.
Und er fährt dann ja nicht (nur) mit TFL sondern mit Nebel.
Somit erhebt sich die Frage: Ist es untersagt bei Nebel NUR mit TFL zu fahren oder ist es generell verboten bei Nebel TFL zu nutzen?
gerd
 
levoni

levoni

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an die beiden Oberlehrer: wer lesen kann, ist klar im Vorteil.

In meinem Eingangspost steht bereits, was der 😁 sagt, nämlich er meint, dass mans bei diesem Bj/Modell nicht umcodieren kann
Es ging mir um das Forumswissen, ob/was evtl doch an Funktionsänderung machbar ist.

Weiters hab ich dort oben bereits ersucht von belehrendem Sermon Abstand zu nehmen.
Selbstbild-Fremdbild-Inkongruenz ?
 
KlausB

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In §17 der StVO für Deutschland steht: Wer ein Kraftrad führt, muss auch am Tag mit Abblendlicht oder eingeschalteten Tagfahrleuchten fahren. Während der Dämmerung, bei Dunkelheit oder wenn die Sichtverhältnisse es sonst erfordern, ist Abblendlicht einzuschalten. Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren.

Für mich ist das eindeutig. Die Zeiten, als man Nebelscheinwerfer zusammen mit dem Standlicht bei PKWs betreiben durfte, sind wohl schon lange vorbei. Aber nichts hält so lange wie das Wissen, wie es früher mal war, auch bei mir. Ich muss daher auch immer nachlesen. :smile:

Gruß
Klaus
 
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nixwiefort

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Naja, Bestimmungen was zulässig oder vorgeschrieben ist, ändern sich öfter mal. zb. seitliche Rückstrahler an der Gabel.
Insofern kanns schon der Grund sein, dass bei einem Modell etwas "geht" was bei einem früheren/späteren nicht so ist.
Abgesehen davon was aktuell zulässig ist, ist es wohl so, dass bei der GS LC mit Rundtacho das codieren von TFL+Zusatzlicht nicht geht, beim Modell mit TFT schon.
Ich werd jetzt deshalb meine Elektrik nicht auseinander reißen, ich kann gut damit leben wie es ist, wenns einfach per codieren machbar gewesen wär, hätt ichs geändert.
 
IamI

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K51 (2015); K14 (2002); K25 (2005); K48 (2019) - und zwei Vespas (1961)
Ser's,

an den Themenstarter:

die von dir gewünschte Schaltung ist in Österreich definitiv nicht möglich (außer vielleicht bei irgendeinem "halbseidenen" Steuergeräte-Kodierer)
In D gibt's/bzw. gab des diese Schaltung sehr wohl. Das liegt (wahrscheinlich) an unterschiedlichen Zulassungsbestimmungen.
Auch der Freundliche kann das nicht, da diese Schaltung im Computer nicht hinterlegt ist.

Woher ich das weiß?
Ich habe eine K1600GT, die in Hamburg (also D) gekauft und zugelassen wurde (2019) - später legal nach A eingeführt) - , die kann diese Schaltung (also TFL mit ZSW), meine R1200GSA-LC aus 2015, die in A gekauft und zugelassen wurde kann das nicht (also ZSW nur MIT Abblendlicht).

Ich habe auch versucht in D meine GSA umprogrammieren zu lassen, aber auch dort ist das nicht im Computer, laut Aussage des deutschen Freundlichen geht das bei deutschen GSAs schon, bei meiner aus AT nicht, wahrscheinlich (möglicherweise) erkennt das System die Fahrgestellnummer.

Liebe Grüße

Wolfgang
 
KlausB

KlausB

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Naja, Bestimmungen was zulässig oder vorgeschrieben ist, ändern sich öfter mal. zb. seitliche Rückstrahler an der Gabel.
...
Abgesehen davon was aktuell zulässig ist, ist es wohl so, dass bei der GS LC mit Rundtacho das codieren von TFL+Zusatzlicht nicht geht, beim Modell mit TFT schon.
In Österreich ist im Kraftfahrzeuggesetz geregelt, dass für Fahrzeuge der Klasse L die gängigen Bestimmungen der EU gelten. Wenn dort Begrenzungsleuchten erlaubt sind (in Deutschland ist es erlaubt), dann kann man solche zusätzlich montieren und beliebig verschalten, z. B. solche:

Positionsleuchten | LED Positionslicht für Motorräder

Das, was du als "Zusatzlicht" bezeichnest, dürfte auch in Österreich lediglich ein Nebelscheinwerfer sein, für dessen Verschaltung dann die EU-Richtlinie und nicht die StVO von Deutschland greift. Die Werkstatt vor Ort darf dir offiziell nur die richtlinienkonforme Lösung anbieten.

Gruß
Klaus
 
Thema:

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