Endantriebstausch illegal?

Diskutiere Endantriebstausch illegal? im Motorrad allgemein Forum im Bereich Community; servus! ich habe an meiner gs einen anderen (kürzeren) endantrieb verbaut. meine fragen dazu wären: was sagt die rennleitung dazu? wenn sie es...
Almöhi

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Yamaha XJ 550; Suzuki DL 650 V-Strom; Husaberg FE 400 e; MZ ETZ 250 (Gespann); KTM 1190 Adventure
servus!

ich habe an meiner gs einen anderen (kürzeren) endantrieb verbaut.
meine fragen dazu wären: was sagt die rennleitung dazu? wenn sie es merken würde, was aber eher unwahrscheinlich ist, denn den tüv interessierts auch nicht. aber, der teufel ist bekanntlich ja ein eichhörnchen...
und was sagt die versicherung, wenn mal was passieren sollte und ein gutachter (der merkts bestimmt) die mühle mal genauer unter die lupe nimmt.

bis jetzt kenn ich zwei meinungen:
1. böses faul, betriebserlaubnis erlischt
oder
2. alles im grünen bereich, da orginal-bmw-teil.
 
Mad Mex

Mad Mex

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Wenn ich mich auch nicht mehr diesen Zwängen beugen muss, glaub ich nicht, dass illegal. Hab schon vor 35 Jahren die Getriebe meines 2002 von kurz auf lang und umgekehrt getauscht. Probleme beim TÜV nur wegen Rost... :-).

Es ist keine unerlaubte Leistungserhöhung für die es einen anderen Führerschein braucht oder die Versicherungsklasse ändert. Im Endeffekt ist es wie der Wechsel von Ritzel oder Kettenrad.


Frúher... Heute machen wir uns um Alles Sorgen!
 
B

Bahnburner

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Guten Morgen Öhi,

eigentlich ist es nicht legal, aber weniger wegen des besseren "Durchzuges" (also nicht wegen der Sicherheit), sondern weil die Emissionen (sowohl Schadstoffe als auch und vor Allem Geräusche) nicht mehr dem in der Betriebserlaubnis genehmigten Stand entsprechen.
Bei kürzerenm Endantrieb dreht der Motor bei derselben Geschwindiglkeit höher als "vorher" => mehr Spritverbrauch und mehr "Krach".

Ich kenne aber öh... sagen wir Mitarbeiter von amtlich anerkannten Überwachungsorganisationen, die das bei den eigenen Moppeds auch schon gemacht haben... :engel:

Ob man es selber macht, ist dann eine "Gewissensfrage".

Grüße
"Bahnburner"
Matthias
 
Frank1001

Frank1001

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Honda VTR1000SP1 & BMW R1200GS Exclusive
Das Ändern der Endübersetzung ist nicht legal, auch wenn es sicher einige tun und ich persönlich auch nicht glaube, dass es da zu irgendeinem Problem kommen sollte. Warum auch sollte ein Gutachter sich ein Moped anschauen und die Übersetzung nachrechnen? Was für einen Schaden könnte es geben, dass so eine Verfehlung dafür ursächlich wäre?

Das macht die Rennleitung bei den Leichtkrafträdern, da da die Endgeschwindigkeit "optimiert" werden kann. Aber bei anständigen Mopeds?

Ich fahre auch schon seit vielen Jahren mit 2 Zähnen mehr auf dem Hinterrad. Wer braucht schon ein Getriebe, welches auf 300 km/h übersetzt ist....:confused:...(zumindest ich nicht)

Gruß
Frank
 
gerd_

gerd_

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Hi
Kurz und ergreifend illegal
weil a) die Emissionen und b) die Endgeschwindigkeit beeinflussend. Der Gesetzgeber unterscheidet nicht ob man zu schnell werden kann und u.U. andere Reifen braucht oder eben nicht mehr so schnell kann. Theoretisch wird die Karre lauter (weil sie innerhalb der Messstrecke besser beschleunigt) und haut auch mehr Dreck raus.
Praktisch kann ich mir nicht vorstellen, dass irgendein Gutachter dieser Welt das HAG zerlegt und die Zähne zählt. Interessant ist das vielleicht bei Kiddies die mit dem Mofa nur 25 dürf(t)en. Die scheitern aber schon am Hubraum .-).
gerd
 
P

Polozwei

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Wenn bei einem Unfall eine Person zu Schaden kommt und sie nachweisen das dein Moped nicht der StvO entspricht und somit die Betriebserlaubnis erloschen ist ja dann kannste dich aufhängen...
 
1100gs

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R1100GS und 'ne nackte schwarz/weiße
Vor ein paar Jahren war ich wegen einer anderen Sache mit meiner 1100er GS beim TÜV. Da ich den Gedanken hatte, den Endantrieb einer 850er einzubauen, habe ich einfach mal gefragt. Klar, sagte der TÜV-Mann. Kein Problem. Bauen sie ein und kommen vorbei. Dann erfolgt eine Abnahme. U.a. wird Abgas gemessen. Das andere habe ich vergessen... :o und habe es sein lassen.
 
lederkombi

lederkombi

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Honda X-Adv
Kann man in der CH auch problemlos eintragen lassen, sofern das überhaupt passt.

Aber bitte wo gibt es ein anderes Kardan-/Endantrieb zu kaufen? :confused:
 
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DarkCoke

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Wenn bei einem Unfall eine Person zu Schaden kommt und sie nachweisen das dein Moped nicht der StvO entspricht und somit die Betriebserlaubnis erloschen ist ja dann kannste dich aufhängen...
Falsch. Wenn zwischen der Manipulation und dem Unfall ein kausaler Zusammenhang hergestellt werden kann, dann kann die Versicherung dich in Regress nehmen. Und dafür gibt es Obergrenzen, selbst bei Vorsatz. Wegen 5000€ wird sich doch hoffentlich niemand aufhängen.
 
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pius

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R1150GS
Hallo zusammen
Schon interessant, wie das hier gesehen wird. Ich gebe zu bedenken, soweit meine Info.
Die 1150 wurde auch mit dem Sport Getriebe ausgeliefert, also mit kurzem Sechsten, dieses ist auch nicht im Brief vermerkt, oder doch?Demnach müssten die beiden Modelle verschiedene Höchstgeschwindigkeiten bei gleichen Drehzahlen haben.
Der Getriebe Code steht meiner Meinung genauso wenig in den Papieren wie des Übersetzungsverhältnis des Endantriebs.
Sehe ich da was falsch?
Verbessert mich bitte
Edgar
 
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Christian S

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BMW R 1150 GS BJ 2000 578.000 km und BMW Sertao 650 BJ 2013 29.500 km am 28.10.2023
Hallo Allerseits,


Ich habe zwar beruflich grundsätzlich mit solche Fragen zu tun, kann aber auch keine eindeutige Antwort liefern.


1.) in der Praxis kommt das Thema Erlöschen der Betriebserlaubnis praktisch nicht vor. Ich habe jedenfalls in 20 Jahren keinen einzigen Fall erlebt, bei dem die Staatsanwaltschaft oder eine Versicherung Ärger gemacht hätte wegen so technischer Details. Vorgekommen ist es aber schon irgendwo in Deutschland.


2.) Eine Vollkaskoversicherung kann recht schnell leistungsfrei sein (z.B. Chiptuning beim Auto), Stichwort Risikoerhöhung. Die Gefahr, dass beim Motorrad ein anderer Endantrieb überhaupt festgestellt wird, halte ich für minimal.


3.) Eine Haftpflichtversicherung muss gegenüber den Geschädigten Personen immer vollen Schadensersatz leisten. Sie kann hier i.H.v. 2500 oder 5000 € Regress nehmen beim Fahrer. Sofern eine Versicherung leistungsfrei ist, muss sie aber Dritten, die Leistungen wegen eines Unfalls erbringen und auf welche Ansprüche übergehen (Krankenkasse, Berufsgenossenschaft usw.) keinen Cent bezahlen. Diese können sich dann nur direkt an den Fahrer wenden.
 
D

DarkCoke

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Das steht heute tatsächlich alles in den COC Papieren drin, mit den Übersetzungen der einzelnen Gänge. Dieses Papier ist bindend.
Die Kombinationen die es ab Werk gab sind so homologisiert worden. Mit den kurzen Endantrieben nicht (oder gabs das so?). Die Gründe dafür hat gerd ja aufgelistet

Ich fahre auf der R1 auch eine kürzere Übersetzung, da kräht kein Hahn danach.
 
G

gstommy68

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Hallo

soweit ich mich erinnern kann ist die Übersetzung am HAG eingeschlagen, d.h. wenn man will dann kann man recht schnell feststellen ob das richtige HAG verbaut ist.

gruß
gstommy68
 
Larsi

Larsi

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Honda NT1100 DCT, Harley Davidson Street Glide Police, R1150GS (RoGSter), R1200S,
Hallo

soweit ich mich erinnern kann ist die Übersetzung am HAG eingeschlagen, d.h. wenn man will dann kann man recht schnell feststellen ob das richtige HAG verbaut ist.

gruß
gstommy68
Jein.
Es gibt etliche HAG, bei denen im Rahmen einer Reparatur auch die Übersetzung geändert wurde.
 
Karima

Karima

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R 1100 GS, R80GS, F650GS und Beta Alp 4,0
Da ich gerade mit meiner R1100GS beim TÜV war, kann ich nur dazu raten, solche Änderungen eintragen zu lassen. Am besten mit einem "wahlweise" davor. Ich bin bei den Eintragungen explizit nach dem Endantrieb gefragt worden (man sah ihm irgendwie an, dass er neuer war und ein leicht anderes Silber als der Kardantunnel hatte) ob ich da auch was eingetragen haben möchte. Ich habe nur gesagt, dass ich sogar auf originale Übersetzung zurück gerüstet habe. Aber die R1100GS ist ja schon über 20 Jahre alt, da gilt wahrscheinlich noch anderes für Abgas und Lärm ...

Beste Grüße
Hannes
 
lomax

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Habe mal gelesen, dass Übersetzungsänderungen in einem gewissen Prozentrahmen erlaubt sind bzw. nicht eingetragen werden müssen. Weiß jetzt aber nicht mehr, ob es 2% oder 5% waren. Kann die Quelle aber auf die Schnelle nicht finden.
 
lederkombi

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Je nach Modell muss dann aber der Tacho nachjustiert werden, zumindest neuere Modelle greifen den Tacho am Hinterrad ab!
 
Larsi

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Je nach Modell muss dann aber der Tacho nachjustiert werden, zumindest neuere Modelle greifen den Tacho am Hinterrad ab!
Abgriff am Rad ist doch ok, da braucht nix verändert zu werden.
Da ist lediglich ein geänderter Radumfang ggf problematisch.

Anders isses bei Abgriff am Getriebeausgang.
 
lomax

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Je nach Modell muss dann aber der Tacho nachjustiert werden, zumindest neuere Modelle greifen den Tacho am Hinterrad ab!
Meißtens am Getriebe. Für die meisten Motorräder gibt es da Geräte zur Justage, z.B. den SpeedoDRD
für BMW gibt es aber wegen dem CAN-Bus leider keine entsprechenden Geräte
 
C

Chefcook

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BMW GS K50, KTM Freeride, Aprilia RS
Hallo zusammen
Schon interessant, wie das hier gesehen wird. Ich gebe zu bedenken, soweit meine Info.
Die 1150 wurde auch mit dem Sport Getriebe ausgeliefert, also mit kurzem Sechsten, dieses ist auch nicht im Brief vermerkt, oder doch?Demnach müssten die beiden Modelle verschiedene Höchstgeschwindigkeiten bei gleichen Drehzahlen haben.
Der Getriebe Code steht meiner Meinung genauso wenig in den Papieren wie des Übersetzungsverhältnis des Endantriebs.
Sehe ich da was falsch?
Verbessert mich bitte
Edgar
Was im Brief vermerkt ist oder nicht, spielt keine Rolle. Nur, weil etwas nicht im Brief steht, heißt das nicht, dass man das nach Belieben verändern dürfte. Das Motorrad entspricht hinterher nicht mehr der Zulassung und die Betriebserlaubnis ist erloschen.
Praktisch wirds bei einer anderen Endübersetzung an einer GS vermutlich keiner jemals bemerken oder nachprüfen. Ändert aber nichts daran, dass ohne Eintrag die BE erlischt.
 
Thema:

Endantriebstausch illegal?

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