weniger Schmerzensgeld ohne Schutzkleidung

Diskutiere weniger Schmerzensgeld ohne Schutzkleidung im Motorrad allgemein Forum im Bereich Community; http://www.gerichtsentscheidungen.berlin-brandenburg.de/jportal/portal/t/bt6/bs/10/page/sammlung.psml?doc.hl=1&doc.id=JURE090044844%3Ajuris-r02&sho...
Jonni

Jonni

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Entscheidung ist o.k.. Schutzkleidung kostet kein Vermögen und jeder Biker weiß seit Jahrzehnten, welche Folgen es haben kann, z.B. Jeans auf dem Motorrad zu tragen. Versetzt euch auch einmal in die Rolle des Schädigers. Würdet ihr es einsehen, auch für Schäden des Bikers aufzukommen, die allein auf das Tragen einer Jeans zurückzuführen sind?

CU
Jonni
 
Ingmar

Ingmar

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Moin,

ist ja im Grunde genommen richtig, aber dann müsste man auch Fahrer älterer Kleinwagen in die Pflicht nehmen. Denn die bieten auch nicht soviel Insassenschutz, wie große moderne PKW.


Grüße
Ingmar
 
Zörnie

Zörnie

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Moin, ist ja im Grunde genommen richtig, aber dann müsste man auch Fahrer älterer Kleinwagen in die Pflicht nehmen. Denn die bieten auch nicht soviel Insassenschutz, wie große moderne PKW.
Der Vergleich hinkt stark :(

"Ein Mitverschulden des Verletzten ist aber auch bereits dann anzunehmen, wenn er diejenige Sorgfalt außer Acht lässt, die ein ordentlicher und verständiger Mensch zur Vermeidung eigenen Schadens anzuwenden pflegt (BGH NJW 1979, 980, in einem Fall, in dem der Geschädigte noch vor Einführung der Helmpflicht keinen Helm getragen hat). Zu berücksichtigen sind bei der Beantwortung der Frage, ob ein so genanntes Verschulden gegen sich selbst vorliegt, die konkreten Umstände und Gefahren im Verkehr sowie der Gesichtspunkt, was den Verkehrsteilnehmern zuzumuten ist, um diese Gefahren möglichst gering zu halten." Zitat aus dem OLG-Urteil 12 U 29/09

Grüße
Steffen
 
ThSx

ThSx

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M.E. nach sollte es analog zum Sturzhelm eine Pflicht und Norm von Schutzkleidung geben.
Persönlich habe ich wenig Verständnis für "kurze Hosen" oder "T-Shirt Fahrer", ebenso wenig für "Jeans" oder "ohne Handschuh Fahrer".

Gruß
Thomas
 
NC88172

NC88172

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was kommt danach?

Der Vergleich hinkt stark :(

"Ein Mitverschulden des Verletzten ist aber auch bereits dann anzunehmen, wenn er diejenige Sorgfalt außer Acht lässt, die ein ordentlicher und verständiger Mensch zur Vermeidung eigenen Schadens anzuwenden pflegt (BGH NJW 1979, 980, in einem Fall, in dem der Geschädigte noch vor Einführung der Helmpflicht keinen Helm getragen hat). Zu berücksichtigen sind bei der Beantwortung der Frage, ob ein so genanntes Verschulden gegen sich selbst vorliegt, die konkreten Umstände und Gefahren im Verkehr sowie der Gesichtspunkt, was den Verkehrsteilnehmern zuzumuten ist, um diese Gefahren möglichst gering zu halten." Zitat aus dem OLG-Urteil 12 U 29/09

Grüße
Steffen

Hallo,
bei dieser Art von Diskussion ist größte Vorsicht geboten. Denn wenn man die Sorgfaltspflicht in den Vordergrund stellt, ist man schnell auf der Schiene, daß Motorradfahren per se schon gefährlich ist und damit die eigene Sorgfaltspflicht verletzt wird! Damit ist allen zukünftigen Unfallgegnern Tür und Tor geöffnet, wenn es um Teilschuldfragen und Entschädigungen geht. Ich für meinen Teil wundere mich im Stillen über die kurze Hosen Fahrer oder Bauchfrei/Badeschlappenfraktion.

Thomas
 
Ingmar

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Hallo,

bei dieser Art von Diskussion ist größte Vorsicht geboten. Denn wenn man die Sorgfaltspflicht in den Vordergrund stellt, ist man schnell auf der Schiene, daß Motorradfahren per se schon gefährlich ist und damit die eigene Sorgfaltspflicht verletzt wird! Damit ist allen zukünftigen Unfallgegnern Tür und Tor geöffnet, wenn es um Teilschuldfragen und Entschädigungen geht.
Darum mein Hinweis auf Fahrer älterer PKW. Man könnte auch noch Radfahrer anführen, und, und, und...

Ich für meinen Teil wundere mich im Stillen über die kurze Hosen Fahrer oder Bauchfrei/Badeschlappenfraktion.
Ich auch.

Grüße
Ingmar
 
philofax

philofax

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Entscheidung ist o.k.. Schutzkleidung kostet kein Vermögen und jeder Biker weiß seit Jahrzehnten, welche Folgen es haben kann, z.B. Jeans auf dem Motorrad zu tragen. Versetzt euch auch einmal in die Rolle des Schädigers. Würdet ihr es einsehen, auch für Schäden des Bikers aufzukommen, die allein auf das Tragen einer Jeans zurückzuführen sind?
da rollen sich mir die fussnaegel auf.

der schaden ist NICHT auf das tragen einer jeans zurueckzufuehren sondern
auf einen schaden, den ein anderer verursachte. ich kann dir ja mal in den
sack treten und dann behaupten "mit eierbecher waere das nicht so schlimm,
also gibts nur ein pflaster".

und jetzt lese ich erstmal in ruhe, was und wie hier ueberhaupt entschieden
wurde...
 
AmperTiger

AmperTiger

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die Pfarrerstochter Phil mal wieder genau auf den Punkt.:p
Gerade in der wirklich heißen Jahreszeit möchte ich gerne selbst entscheiden, was ich anziehe.
Nebenbei, ich fahre nie in kurzen Hosen oder Badelatschen, aber manchmal in Jeans, Bikerstiefeletten und mit leichter Jacke in die Stadt um schnell was zu besorgen. Wenn ich jetzt die kurze Handschuhvariante aus Leder ohne Protektoren und Rochenhaut wähle, handle ich da schon fahrlässig?
Ist der luftige Jethelm schon fahrlässig, ein eigenes Verschulden,wo doch ein Carbonintegral vieeeel besser schützt?

ein bischen Selbstverantwortung darf schon noch sein,. die Folgen des Unfalls (evtl. dauernde körperliche Blessuren) trägt doch der Mopedler eh selbst.

Wer entscheidet was sicher ist? eine EU-Kommission, die schon seit zig Jahren versucht eine Art aufblasbare Ritterrüstung zu normieren?

Ich finde es bedenklich, wenn eine getragene Jeans schon zu einem Abzug bei der Entschädigung führt, nur weil ich zufällig ein Motorrad als Verkehrsmittel nutze. und das alles bei einem unverschuldeten Unfall?

Tiger
 
B

Baumbart

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Vor allen Dingen hat mich ja erst mal einer abgeschossen wenn um Schmerzensgeld gefeilscht wird, aufpassen dass man hier Täter und Opfer nicht verwexelt, erst mal muss der erklären warum er den Unfall verursacht hat und nich ich warum ich nicht im Bodyairbag gefahren bin um die Folgen seines Unvermögens gering zu halten.
 
NC88172

NC88172

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EU Norm hin oder her, unser deutsches Rechtssystem ist an vielen Stellen schon absurd genug: egal was,wie,wo, in einer Argumentationskette wird immer nachgewiesen, daß das Opfer auch mitschuldig ist ; wenn einem gar nichts mehr einfällt, hatte der Täter dann eine schlimme Kindheit oder das Opfer hat durch rein zufällige Anwesenheit provoziert....... oder wie in unserem Fall: Mopedfahren=gefährlich=wir sind schuld.

Und jetzt gehe ich mich erst mal schuldig machen!

Thomas
 
philofax

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so, das urteil war ja nicht sehr lang und ich moechte auf ein paar passagen
kurz eingehen.

der klaeger begehrte ein schmerzensgeld, welches unangemessen hoch war.
die berufung hatte keinen erfolg, es ist eine einzelfallentscheidung die nicht
zur revision zugelassen wurde. RN 17.

der part, in dem die fehlende schutzkleidung als "verschulden gegen sich
selbst" ausgefuehrt wird, ist nicht minderd auf die hoehe des schmerzens-
geldes gewesen wenn man sich das mal insgesamt betrachtet. RN 18.

es wurden 25.000 eur begehrt, wobei aehnliche unfaelle mit aehnlichen und
teils schwereren veletzungen als referenz herangezogen wurden und dort ist
in keinem fall mehr als etwa 15.000 (der klaeger bekam bereits 14.000) als
ersatz gezahlt worden.

seinen "leicht tauben rist" und seine narben und die wetterfuehligkeit sollten
dann noch 250.- / monat bis zum lebensende betragen, das sind, wenn er
70 jahre alt wird, 180.000.- EUR. hallo?

in meinen augen hat der geschaedigte mit seiner forderung von vornherein
erheblich ueber das ziel hinausgeschossen. die folge dieses urteils, kann
(aber muss nicht) ein generelles schlechterstellen von unfallopfern bedeuten
wenn diese keinen schutzkleidung an den betroffenen stellen trugen. denn
als referenz werden solche ausfuehrungen gerne herangezogen.

insgesamt betrachtet halte ich persoenlich das fahren ohne ausreichende
(die jeder fuer sich selber definieren kann/muss) schutzkleidung fuer doof.
ich fahre immer in voller montur, einfach weil ich weiss, wie schmerzhaft es
ist vom mopped geholt zu werden. schuld hin oder her, derjenige mit dem
groessten theater ist immer der arme sack, der sich aufs maul gelegt hat.
daher kommt fuer mich nur ATGATT in frage.

ein generelles "schutzkleidung ist zu tragen und muss normiert sein" halte
ich dennoch fuer nicht geboten, denn wer sich nicht ausreichend schuetzt,
der muss mit den folgen eben leben. und wer verursacht, der muss ausgleichen.

fertsch.
 
H

HP2Sascha

Gast
Sollte ich demnächst mit der Dose einen Maserati touchieren zahle ich dann auch nur die Reparaturkosten gemäß Dacia Logan; denn damit hätte sich mein Unfallgegner auch fortbewegen können... :rolleyes:
 
C

Christian S

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Hallo,

das Urteil macht auch im www.boxer-forum.de die Runde, ich kopiere mal meine Beiträge von dort hier rein:

1. Beitrag:
Hallo,
hier ist der Link:
http://www.n-tv.de/auto/rechtverkehr/Weniger-Schmerzensgeld-article526973.html

Hier der Text von N-TV:

"Mittwoch, 30. September 2009
Fehlende Schutzkleidung
Weniger Schmerzensgeld
Außer einem Helm gibt es keine Vorschriften für die richtige Kleidung für Motorradfahrer. Im Falle eines Unfalls kann das Fahren in kurzen Hosen und T-Shirt allerdings nicht nur körperlich schmerzhaft werden.
Unter Motorradfahrern gehen die Meinungen über eine ausreichende Schutzkleidung offenbar weit auseinander. Während für den einen eine robuste Kombi zur Grundausstattung gehört, kommen bei anderen neben dem vorgeschriebenen Helm Turnschuhe, kurze Hosen und T-Shirt zum Einsatz. Zwar garantiert eine angemessene Kleidung keine Unfallfreiheit oder gar Unverwundbarkeit, doch lassen sich Gesundheitsschäden oft vermeiden oder verringern. So sieht es auch das brandenburgische Oberlandesgericht.

In einem Urteil (AZ:12 U 29/09) wurde jetzt entschieden, dass das Schmerzensgeld nach einem Unfall gekürzt werden kann, wenn es aufgrund fehlender Schutzkleidung zu Verletzungen kommt. Das Gericht geht hier von einem "Verschulden gegen sich selbst" aus. Ein "ordentlicher und verständiger Mensch" lasse die nötige Sorgfalt außer Acht, um sich zu schützen, wenn er ohne ausreichende Schutzausrüstung Motorrad fährt. Im vorliegenden Fall trug ein Biker an den Beinen keine geeignete Schutzkleidung und hatte so Verletzungen erlitten.

Aufgrund der Instabilität des Fahrzeugs sind Motorradfahrer im Straßenverkehr besonders gefährdet, unabhängig von der Leistungsfähigkeit des Kraftrades. Der ADAC empfiehlt deshalb, beim Führen von Krafträdern entsprechende Schutzkleidung mit Protektoren zu tragen. Biker sollten die Sicherheitsausrüstung als selbstverständlich ansehen."

Die Entscheidung des brandenburgischen Oberlandesgerichts gibt es hier im Volltext:
http://www.gerichtsentscheidungen.berlin-brandenburg.de/jportal/?quelle=jlink&docid=JURE090044844&psml=sammlung.psml&max=true&bs=10

Das wichtigste in Auszügen:

"Selbst unter Berücksichtigung von Ausmaß und Schwere sämtlicher vom Kläger dargestellten Verletzungen und Folgeschäden erscheint nicht zuletzt auch unter Berücksichtigung des Umstandes, dass der Kläger an den Beinen keine Schutzkleidung getragen hat, ein Schmerzensgeld in Höhe von 14.000,00 € angemessen. ...
Schließlich ist auch in gewissem Umfang - wie bereits in der mündlichen Verhandlung vor dem Senat erörtert - ein Mitverschulden des Klägers insoweit anzunehmen, als er an den Beinen keine Schutzkleidung getragen hat, sondern lediglich mit einer Stoffhose bekleidet war. Zwar existieren anders als bei der Helmpflicht keine gesetzlichen Vorschriften darüber, dass jeder Motorradfahrer über das Tragen eines Helmes hinaus insgesamt eine Motorradschutzkleidung zu tragen hat. Ein Mitverschulden des Verletzten ist aber auch bereits dann anzunehmen, wenn er diejenige Sorgfalt außer Acht lässt, die ein ordentlicher und verständiger Mensch zur Vermeidung eigenen Schadens anzuwenden pflegt (BGH NJW 1979, 980, in einem Fall, in dem der Geschädigte noch vor Einführung der Helmpflicht keinen Helm getragen hat). Zu berücksichtigen sind bei der Beantwortung der Frage, ob ein so genanntes Verschulden gegen sich selbst vorliegt, die konkreten Umstände und Gefahren im Verkehr sowie der Gesichtspunkt, was den Verkehrsteilnehmern zuzumuten ist, um diese Gefahren möglichst gering zu halten. Eine Schutzbekleidung hat die primäre Aufgabe, den Motorradfahrer vor den negativen Folgen eines Sturzes zu schützen bzw. diese zu vermindern. Aufgrund der Instabilität des Fahrzeugs ist der Motorradfahrer nicht nur bei Rennveranstaltungen, sondern auch im normalen Straßenverkehr besonders gefährdet. Deshalb empfehlen sämtliche maßgeblichen Verbände, die sich u. a. mit der Sicherheit und im Besonderen auch mit der Motorradsicherheit befassen, einen Schutz bei jeder Fahrt mit sicherer Motorradbekleidung. Entsprechende Empfehlungen findet man z. B. beim ADAC, beim Institut für Zweiradsicherheit (ifz), das zudem eine Statistik veröffentlich hat, wonach die Verletzungshäufigkeit gerade im Bereich der Beine bei etwa 80 % liegt, sowie des Deutschen Verkehrssicherheitsrates e. V. Letztgenannter hat im Jahre 2008 beschlossen, an die Motorradfahrer zu appellieren, Schutzkleidung einschließlich Protektoren zu tragen. Die meisten Motorradfahrer empfinden es heutzutage als eine persönliche Verpflichtung, mit Schutzkleidung zu fahren. Jeder weiß, dass das Fahren ohne Schutzkleidung ein um ein vielfaches höheres Verletzungsrisiko in sich birgt, wobei natürlich nicht verkannt werden soll, dass auch mit dem Tragen von Motorradschutzkleidung nicht jeglichen Verletzungsgefahren entgegengewirkt werden kann. Es kommt auch nicht entscheidend darauf an, zu welchen Leistungen das Motorrad letztlich in der Lage ist. Auch für „kleine Maschinen“ kann auf Schutzkleidung zur Vermeidung schwerer Verletzungen nicht verzichtet werden. Dass es ungeachtet von Überlegungen (auch in der EU) zur Einführung einer Tragepflicht von Motorradkleidung noch nicht zu einer entsprechenden normierten Festlegung gekommen ist, ändert nichts an der Tatsache, dass ein ordentlicher und verständiger Mensch zur Vermeidung eigenen Schadens eine Schutzkleidung trägt und er, sofern er darauf verzichtet, bewusst ein erhebliches Verletzungsrisiko im Falle eines Unfalls eingeht und es deshalb sachgerecht erscheint, im Rahmen der Bemessung des Schmerzensgeldes ein Verschulden gegen sich selbst schmerzensgeldmindernd zu berücksichtigen (so auch - allerdings ohne Begründung - OLG Düsseldorf NZV 2006, 415 f).


19Vorliegend hat der Kläger auf das Tragen einer Schutzkleidung ausgerechnet an den Beinen (Kopf und Oberkörper waren hinreichend geschützt), also dort, wo die Verletzungsgefahr am Größten ist, verzichtet. Es kann ohne weiteres davon ausgegangen werden, dass jedenfalls ein nicht unerheblicher Teil der am linken Bein erlittenen Verletzungen wie Prellungen und Riss-wunden, die eine umfangreiche chirurgische Wundversorgung erforderten, nicht eingetreten wären, wenn der Kläger auch an den Beinen eine Schutzbekleidung getragen hätte."

Meine unwesentliche Meinung dazu:
1.) Immerhin hat sich der Senat etwas Mühe gegeben, seine Meinung zu begründen. Geprägt ist die Enbtscheidung aber von theoretischem Geschwafel. Ausdrücklich stellt der Senat darauf ab, dass auch für kleine Maschinen nicht auf Schutzkleidung verzichtet werden kann. Mit welchem Motorrad hier der KLäger unterwegs war, ergibt sich aus der Entscheidung nicht. Ganz klar, Vollschutz für Rollerfahrer in der Stadt, da passiert nämlich am meisten!!!

2.) Geradezu eine Frechheit ist es, dass der Senat seine Entscheidung unter Berufung auf ein Urteil des BGH aus dem jahre 1979 begründet. In dieser Entscheidung wurde das GEGENTEIL festgestellt. Allgemein heißt es zwar, dass ein Verschulden auch denkbar ist, wenn man das nicht tut, was ein ordentlicher und verständiger Mensch tut, ohne dass es ein Gesetz das vorschreibt. Das Urteil der Vorinstanz wurde, mit welchem ein Mitverschulden angenommen wurde, wurde jedoch aufgehoben. Der Motorradfahrer bekam 100 %, weil "...unter solchen Umständen vom Motorradfahrer nicht erwartet werden konnte, dass er als "verkehrsrichtig" weitergehende Maßnahmen zu seiner Sicherheit für erforderlich halten, mithin eine bessere Einsicht haben mußte als die amtlichen Stellen (= der Gesetzgeber)". So liegt der Fall meines Erachtens auch hier.

3.) Das OLG hat die Revision nicht zugelassen, weil es wohl nicht gemerkt hat, dass es letztlich von der Rechtssprechung des BGH aus dem jahre 1979 abgewichen ist. Gleichwohl bleibt dem Kläger die Möglichkeit einer sogenannten Nichtzulassungsbeschwerde zum BGH. Ich habe in den Veröffentlichungen nicht finden können, ob das Urteil des OLG rechtskräftig wurde. Falls nicht sollte es demnach ein Verfahren vor dem BGH geben, wäre dessen Ausgang sicher hochspannend. Behält der BGH seine Argumentation aus dem urteil aus dem Jahre 1979 bei müßte der Kläger eigentlich recht bekommen.

Ich weiß, dass war jetzt alles wieder geschwollen, ich warte schon auf kritischen Kommentare. Dem ein oder anderen hat die Zusammenfassung gleichwohl geholfen, hoffe ich.

2. Beitrag:
Hallo,

schon interessant, was man hier so für Ansichten liest, aber es wäre ja auch langweilig, wenn alle nur das gleiche denken würden.

Zu den Sicherheitsfanatikern möchte ich aber noch folgendes anmerken.

Ein Motorrad ist kein Sportgerät sondern nichts weiter als ein Beförderungsobjekt von A nach B (wenn auch oft über Umwege und ohne zwingenden Anlaß, von A nach B zu gelangen
)

Ich denke überhaupt nicht daran, Schutzkeidung anzuziehen, wenn ich mich ein paar Kilometer durch die Stadt bewege, um verschiedene Erledigungen zu tätigen (ich weiß, dass gerade Stadtverkehr gefährlich ist, das braucht mir hier jetzt keiner zu schreiben). Der (auch) Sinn und Zweck eine einspurigen Fahrzeuges, nämlich erhöhte Flexiblität, bessere Parkmöglichkeiten in der Stadt usw. würde in sein Gegenteil verkehrt, wenn ich über den Umweg der Mithaftung jeden Nutzer eines solchen Fahrzeuges letztlich zwinge, sich in unpraktische "Watte zu packen".

Das Thema Schutzkleidung läßt sich auf jede Betätigung ausdehnen (Helm bei Skifahren, Rückenprotektor, Schutz beim Inlinern, Skateboard usw., die Liste könnte man beliebig lange schreiben)... und überhaupt gehört schließlich alles verboten oder zumindest sanktioniert, was andere anderes machen als man selbst, zumindest gewinnt man den Eindruck, das diese Meinung vorherrscht, wenn man sich zu solchen Themen umhört. Damit meine ich jetzt nicht nur diese Diskussionsrunde hier. Die 120kgschwerenchipsvordemfernseherinsichhineinstopfer finden, dass Skifahrer höhere Krankenversicherungsprämien bezahlen sollen, die Skifahrer wollen die Dicken zahlen lassen usw.

Leut, wir haben nun wahrlich genug Regeln, wenn nun auch noch jeder Richter daherkommt und eigene Pseudoregeln aufstellt, weil er meint, die vernünftige Mehrheit müßte oder würde bereits so handeln dann können wir einpacken.

Ich kann nur hoffen, dass der Kläger in die Revision geht (und Recht bekommt).
 
Jonni

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Die Frage, um die es geht ist ganz einfach. Wer soll für die Schäden einstehen, die zusätzlich dadurch entstehen, dass nur eine Stoffhose oder eine Jeans ohne jede Schutzwirkung getragen wird? Der Schädiger oder der Geschädigte? Um die Frage, ob der Schädiger per se für den Schaden haftet, geht es nicht.

CU
Jonni
 
topgun

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da wo es schön ist...
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Wer entscheidet denn was durch welche Hose nicht passiert wäre? Nach der Jeans kommt dann die Textil- dann die Lederkombi dann die einteilige Rennkombi, dann alles mit Zusatzprotektoren..., solange nicht geregelt ist was ich zu tragen habe, kann ich tragen was ich will und habe mit den Konsequenzen zu leben, mit oder ohne Schmerzensgeld. Den Kummer habe immer ich, das weiß aber jeder normale Mensch.
 
philofax

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... nicht zuletzt auch unter Berücksichtigung des Umstandes, dass der Kläger an den Beinen keine Schutzkleidung getragen hat, ein Schmerzensgeld in Höhe von 14.000,00 € angemessen. ...
das ein schmerzensgeld hoeher ausgefallen waere, mit schutzkleidung, das
wage ich zu bezweifeln, schliesslich wurden aehnliche verletzungsmuster
als referenz herangezogen.

der klaeger hat schlicht zu hoch gepokert. 25.000.- plus 180.000.- sind
ein wenig an der realitaet vorbei wenn man sich die unfallfolgen ansieht.

Ich denke überhaupt nicht daran, Schutzkeidung anzuziehen, wenn ich mich ein paar Kilometer durch die Stadt bewege, um verschiedene Erledigungen zu tätigen (ich weiß, dass gerade Stadtverkehr gefährlich ist, das braucht mir
dann lass es aber jammer nicht rum wenn es im falle eines unfalles weit mehr
weh tut als es sein muesste. das dir bei einem unverschuldeten unfall ein
ausgleich zusteht, das stelle ich nicht in abrede.

Ich kann nur hoffen, dass der Kläger in die Revision geht (und Recht bekommt).
recht, das man keinen abzug machen darf, wenn er die gesetzlich geforderte
schutzkleidung (vulgo helm) trug und dieser geeignet war zu schuetzen.

nicht jedoch was die hoehe der zugesprochenen forderungen betrifft, hier
sehe ich es aehnlich wie das olg, eine entschaedigung im rahmen dessen
was vergleichbare opfer erhielten, ist ausreichend/angemessen. nicht das
ich es ihm nicht goenne aber irgendwo muss man auch mal den ball im dorf
lassen.

ach uebrigens .. revision ist nicht zugelassen .. nur so am rande.
 
L

LGW

Gast
In der Tat, das ganze ist eine Sache, über die es sich kontrovers zu diskutieren lohnt.

Ich fahre grundsätzlich nur mit Montur, auch auf kurzen Strecken oder wenn es warm ist. Wobei ich das auch gar nicht besonderes "behindernd" empfinde, eine gut ausgesuchte, passende Montur mit herausnehmbarem Innenfutter bietet doch einiges an Tragekomfort (meine hat insgesamt gerade mal 200€ gekostet, also teuer muss das ganze auch nicht sein), und mir sind meine Beine lieber als "für den kurzen Weg ins Büro keine Hose anziehen müssen". Im Zweifel bleibt die Stoffhose drunter, und ich schlüpfe schnell aus der zähen Hose - ein ganzer Tag im Büro, so bequem ist sie ja dann auch wieder nicht.

Trotzdem, muss man sich an die eigenen Nase fassen lassen, wenn einen ne Dose abschiesst? Der Auslöser für den Schaden war ja zweifelsohne der Unfallgegner. Aber trotzdem, irgendwie ist man doch wirklich selber schuld, wenn man sich die Beine aufreisst, weil da keine Schutzkleidung drüber war.

Vergleichbar vielleicht mit einem Arm, der bei einem PKW/PKW-Unfall weit aus dem Seitenfenster heraushing, und just vom anderen PKW zerschmettert wurde.

Ich kann mir nicht helfen, aber ich finde es genauso fahrlässig meinen Arm bei der Fahrt aus dem Fenster zu halten, wie auf dem Möp ohne Komplettmontur durch die Gegend zu fahren.

Natürlich ist schon Motorrad fahren an sich gefährlich, aber hier stellt sich doch irgendwo eine Abwägungsfrage - denn Fahrrad fahren in der Stadt halte ich für NOCH gefährlicher, und da ist auch keine Schutzkleidung vorgeschrieben.

Andererseits zahlt (fast) keine Unfallversicherung, wenn man beim Skateboarden ohne Knie- und Ellenbogenschützer ein paar Knochen zertrümmert.

Ergebnis? Kontrovers. Für mich bedeutet es primär: immer schön brav die Montur anziehen :o
 
lemmi+Q

lemmi+Q

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Münster Westf.
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R 1150 GS
Wenn für die Höhe der Entschädigung vergleichbare Verletzungen herangezogen werden finde ich das schon ok. Wenn jemand meint seine Dummheit, keine Schutzkleidung tragen, muss auch noch mit einem Aufschlag belohnt werden, sorry kein Verständnis. Ebenso habe ich kein Verständnis (mehr) für kurze Hose und Turnschuh Fahrer. Aus eigener Erfahrung weiss ich wie weh grossflächige Schürfwunden tun :( Damals wurde nur gefragt ob ein Helm vorhanden war.

Gruß
Martin

P.S die BG hat kürzlich geschrieben: ob die Verletzung durch geeignete Schutzkleidung hätte vermieden werden können. Auch nett gefragt :rolleyes:
 
Thema:

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