Anruf aus der Werkstatt

Diskutiere Anruf aus der Werkstatt im R 1200 GS LC und R 1200 GS Adventure LC Forum im Bereich Motorrad Modelle; Oh Mann, eine miese Botschaft nach der anderen. Bin gerade in Kontakt mit meinem Händler aber der reagiert grad auf gar nix und fragen brauchst a...
climaxx

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Oh Mann, eine miese Botschaft nach der anderen. Bin gerade in Kontakt mit meinem Händler aber der reagiert grad auf gar nix und fragen brauchst a nix. Bin echt gespannt wie es mit der LC weitergeht.

Gruß Frank
 
Kardan

Kardan

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...
Nur das tickern und tackern wenn man langsam fährt hört sich nicht so Premium an. Dafür ist der Sound obenraus um so bessser.

Gruß Tom
Das kommt vom Ventiltrieb und ist so ziemlich das Einzige, was vom BMW-"Urboxer" übrig geblieben ist. Den Rest (die teils starken Vibrationen, das Links-Kippmoment beim Gasstoß) hat man bei dieser Neukonstruktion ja komplett wegkonstruiert.
 
Huck

Huck

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Hallo also ich weiß nicht was dran ist oder nicht aber ich habe letzte Woche eine E-Mail von meinen freundlichen bekommen mit der Überschrift Rückrufaktion. Morgen hab ich Termin und es soll eine neue Software aufgespielt werden und ein neuer Gasgriff montiert werden obwohl ich nie Probleme damit hatte. Was ich in jedem Fall ansprechen muss ist der undichte Bremsflüssigkeitsbehälter vorne. Habe schon zweimal sachte die Schrauben am Deckel nach gezogen aber es wird nicht Dicht. Ansonsten habe ich kaum Probleme auch das Getriebe lässt sich recht gut schalten.
Nur das tickern und tackern wenn man langsam fährt hört sich nicht so Premium an. Dafür ist der Sound obenraus um so bessser.

Gruß Tom
Das mit dem Gasgriff hat mir mein Freundlicher auch erzählt. Er hatte eine Liste mit den betroffenen Maschinen. Ich hatte Glück :)
 
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cbiker

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Halb so wild, Garantie!!
Welche Garantie? habe schon mal in einem anderen Thread gefragt und bislang keine Antwort bekommen? auch bei BMW finde ich nix zu Garantie! würde doch gern mal wissen wo BMW etwas zu Garantie schreibt! meines Wissens gibt BMW keine Garantie bei Neufahrzeugen, lasse mich aber gern eines besseren belehren. Klär mich doch bitte mal auf, wo Du das mit der Garantie her hast und wenn wie viel! kein "ich glaube"! bitte... mit ein Grund warum für mich abgesehen vom Preis, keine neue BMW in Frage käme.
 
GS Q

GS Q

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Welche Garantie? habe schon mal in einem anderen Thread gefragt und bislang keine Antwort bekommen? auch bei BMW finde ich nix zu Garantie! würde doch gern mal wissen wo BMW etwas zu Garantie schreibt! meines Wissens gibt BMW keine Garantie bei Neufahrzeugen, lasse mich aber gern eines besseren belehren. Klär mich doch bitte mal auf, wo Du das mit der Garantie her hast und wenn wie viel! kein "ich glaube"! bitte... mit ein Grund warum für mich abgesehen vom Preis, keine neue BMW in Frage käme.
Jetzt hättest Du mich aber fast dran gekriegt;)!!

BMW "muß" ne Garantie auf! Neufahrzeuge geben weil die Kisten einfach nicht mehr die Qualität aufweisen wie UNSERE alten!

Warum Du keine neue willst weiß ich leider nicht.

Ich für meinen Teil, kann/will mir keine leisten und bin sehr zufrieden mit meiner Q:cool:!
 
Larsi

Larsi

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BMW gibt keine Garantie.

Allerdings verzichtet BMW auf die Beweislastumkehr der gesetzlichen Gewährleistung nach sechs Monaten.
 
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Totalisator

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...Einzelfall oder wir werden hier richtig ...ja was auch immer.....

Es muss ja dann morgen ne Auflösung geben...ich bin gespannt...

Gruss Thomas
Ein Einzelfall kann es nicht sein. Da muss irgend ein System dahinter stecken.
Ich habe nie wegen irgend etwas reklamiert.
Den Kupplungsnehmerzylinder haben auch mehrere getauscht bekommen.
 
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cbiker

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BMW gibt keine Garantie.

Allerdings verzichtet BMW auf die Beweislastumkehr der gesetzlichen Gewährleistung nach sechs Monaten.
Aha, dachte ich mir, war aber verunsichert weil hier immer wieder welche von Garantie schreiben, m.E. ein Armutszeugnis für BMW :o- woher hast Du die Info mit dem Verzicht auf die Beweislastumkehr der gesetzlichen Gewährleistung nach sechs Monaten?
Wenn der Hersteller von der Qualität seiner Produkte überzeugt ist, sollte er doch Garantie geben, oder:confused:
 
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Funfahrer

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In der Europäischen Union bestimmt die Richtlinie 1999/44/EG Mindeststandards für die Gewährleistung beim gewerblichen Verkauf an private Endverbraucher. Insbesondere darf die Verjährungsfrist zwei Jahre ab Lieferung nicht unterschreiten und innerhalb der ersten sechs Monate muss die Beweislast in der Regel beim Verkäufer liegen. Die Gewährleistungsansprüche bestehen gegenüber dem Verkäufer, nicht dem Hersteller der Ware.
 
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vierventilboxer

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Tickernde Motoren, Schaltschläge und/oder schlecht trennende Kupplungen sind bei BMW-LC's Stand der Technik.
Es werden nun alle zurück gerufen, die nicht unter dem einen oder anderen Phänomen leiden, so auch die von Totalisator, und entsprechend umgerüstet.
Macht auch Sinn! BMW bekommt es seit fast einem Jahr nicht auf die Reihe diese Kinderkrankheiten zu beseitigen. Um alle LC's auf ein gleiches Level zu bringen gibt es nun ein "Upgrade". Sind vermutlich weniger Maschinen bei denen es niGS zu bemängeln gibt als....

Wäre ich der Händler, dann würde ich auch darauf verzichten dem Kunden geradeaus ins Gesicht zu sagen warum ich seine Kiste zur Verschlimmbesserung in der Werkstatt haben will.
....könnte eventuell zu Problemen führen....
....obwohl....
....er bekommt etwas Honig ums Maul geschmiert, nen Kaffee und ein Leihbike, dann passt das....






Wer Sarkasmus findet muss ihn behalten. Rücknahme oder Wandlung gibt's bei mir nicht - ich bin kein Händler. Garantiert! :cool:


P.S.: Wer von euch hat einen schnellen, relativ neuen Wagen? Porsche, Ferrari, Lambo, o.ä.?
Den bräuchte ich die Tage mal. Was ich damit machen werde kann ich momentan noch nicht sagen, aber stellt ihn mir bitte auf meinen Hof. Ihr bekommt auch leihweise ein Klapprad damit ihr mobil bleibt. Mag sein dass nach Wiedererhalt die eine oder andere Schraube verkriesgnaddelt ist, evtl. läuft danach auch der Motor "etwas unrund" ....
...dafür gebe ich euch aber auch einen Kaffee aus...
...nach der Probefahrt....
 
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C-Treiber

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Aha, dachte ich mir, war aber verunsichert weil hier immer wieder welche von Garantie schreiben, m.E. ein Armutszeugnis für BMW :o- woher hast Du die Info mit dem Verzicht auf die Beweislastumkehr der gesetzlichen Gewährleistung nach sechs Monaten?
Wenn der Hersteller von der Qualität seiner Produkte überzeugt ist, sollte er doch Garantie geben, oder:confused:
Naja, Garantie ist eine freiwillige Zusatzleistung eines Herstellers/Verkäufers, meist an irgendwelche Bedingungen geknüpft und beschränkt.

Gewährleistung ist eine gesetzliche Vorgabe, die 24 Monate beträgt und bei Gebrauchten Dingen mindestens 12 Monate. (Immer Gewerblich an Privat).

Die Rechte des Kunden aus Gewährleistung sind in der Regel sehr viel weitreichender als aus einer Garantie, auch wenn inzwischen sogar Kaufleute von Garantie reden, während eigentlich Gewährleistung gemeint ist.

Die Beweislastumkehr ist ebenso ein falsch verwendeter Begriff.

Wer einen Anspruch hat (oder meint zu haben) i.d.F. auf Gewährleistung, muß das beweisen.

Nur während der ersten 6 Monate, geht der Gesetzgeber davon aus, das der Mangel in dem Produkt bereits zum Zeitpunkt der Auslieferung bestand oder dem Grunde nach angelegt war. Nach 6 Monaten trifft den Anspruchsteller die völlig normale Beweislast.

Den Gewährleistungsanspruch hat man auch nicht gegen den Hersteller einer Ware, sondern gegen den Verkäufer der Ware. Man muß sich auch nicht an den Hersteller verweisen lassen, da es mit diesem kein Vertragsverhältnis gibt.

Zuletzt noch, es gilt das Datum der Übergabe Sache für den Beginn der Gewährleistungsfrist und nicht das Datum des Kaufvertrages (obwohl das oft das gleiche ist, aber nicht sein muß) und schon gar nicht das Produktionsdatum!

Sprich, ihr kauft heute eine LC die im August gebaut wurde und holt sie nächste Woche Montag den 30.09. ab. Dann beginnt am 30.09, die Gewährleistungsfrist zu laufen, ab dem 31.03.2014 müßt ihr beweisen das ein Mangel vorlag und die Gewährleistungsfrist endet am 29.09.2015.
 
Q-Tip

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Welche Garantie? habe schon mal in einem anderen Thread gefragt und bislang keine Antwort bekommen? auch bei BMW finde ich nix zu Garantie! würde doch gern mal wissen wo BMW etwas zu Garantie schreibt! meines Wissens gibt BMW keine Garantie bei Neufahrzeugen, lasse mich aber gern eines besseren belehren. Klär mich doch bitte mal auf, wo Du das mit der Garantie her hast und wenn wie viel! kein "ich glaube"! bitte... mit ein Grund warum für mich abgesehen vom Preis, keine neue BMW in Frage käme.
Selten solch einen Mist gelesen!
Für deine 13 jahre alte Möhre wirst auch diesbezüglich nix mehr erwarten können.

Kein Fahrzeughersteller gibt mehr Garantie (zumindest von denen ich weiss, namentlich VW und Mercedes), aber alle MÜSSEN 2 Jahre Gewährleistung geben. Soweit ich weiß verzichten jedoch alle auf die sog. Beweislastumkehr nach den ersten 6 Monaten. Auch BMW.

Die Praxis sieht zum Bleistift so aus:

meine K25 (2009)
- nach 6 Monaten Spiegel getauscht (blinder Fleck) -> null Problem
- nach 7 Monaten Batterie getauscht (obwohl vermutlich Garmin-Fehler) -> null Problem
- nach 1,5 Jahren (22.000km) hintere Bremsscheibe getauscht, wegen Seitenschlag -> null Problem
- kurz darauf Hinterachs-Radlager getauscht wegen Geräuschen - null Problem
- bei 48.000km (!!) nach knapp 4 (!!) Jahren das komplette Hinterachsgeriebe (=die Ursache der beiden Fehler oben) getauscht, dazu noch 80% der Brems-Scheibe übernommen (!!) -> null Problem

Meine K50:
- Bremsbeläge hinten wegen vorzeitigem Verscheiß getauscht -> null Problem
Jetzt werden (11.500km)
- die Handbremsarmatur getauscht wegen Knack-Geräusch und schwankendem Druckpunkt
- die Fliekraftregeler beider Zylinder getauscht (mutmaßliche Urschache für Motorgeräusche ähnlich Klingeln bei schlechtem Sprit)
- das Kupplungsdrückstück gegen ein enger toleriertes getauscht (ein Grund für zuviel Öl in der Kupplung, trennt deshalb schlecht)
- nach einer Quervergleich mit den Gußfelgen des Vorführers ggf. eiernde Speichenräder getauscht (abhängig vom Ergebnis)

BMW zeigte sich IMMER sehr kulant, ich hatte NIE nervende Diskussionen durchzustehen. :super::super::super:

Theoretisch hätte ich die Anspüche gegenüber dem Freundlichen, praktisch kommt aber gerne mal der gute Onkel aus München und schaut die Probleme an. Das Ergebnis was bisher immer zu meiner Zufriedenheit.

Verzicht auf Beweislastumkehr, Fehlerbehebung durch das Werk und größzügige Verfahrensweise machen aus der gesetzlichen Gewähleistung faktisch ein Garanttie.

Soweit die von mir erlebte Praxis.

Gruß, Michael

- - - Aktualisiert - - -

Tickernde Motoren, Schaltschläge und/oder schlecht trennende Kupplungen sind bei BMW-LC's Stand der Technik.
Es werden nun alle zurück gerufen, die nicht unter dem einen oder anderen Phänomen leiden, so auch die von Totalisator, und entsprechend umgerüstet.
Macht auch Sinn! BMW bekommt es seit fast einem Jahr nicht auf die Reihe diese Kinderkrankheiten zu beseitigen. Um alle LC's auf ein gleiches Level zu bringen gibt es nun ein "Upgrade". Sind vermutlich weniger Maschinen bei denen es niGS zu bemängeln gibt als....

Wäre ich der Händler, dann würde ich auch darauf verzichten dem Kunden geradeaus ins Gesicht zu sagen warum ich seine Kiste zur Verschlimmbesserung in der Werkstatt haben will.
....könnte eventuell zu Problemen führen....
....obwohl....
....er bekommt etwas Honig ums Maul geschmiert, nen Kaffee und ein Leihbike, dann passt das....






Wer Sarkasmus findet muss ihn behalten. Rücknahme oder Wandlung gibt's bei mir nicht - ich bin kein Händler. Garantiert! :cool:


P.S.: Wer von euch hat einen schnellen, relativ neuen Wagen? Porsche, Ferrari, Lambo, o.ä.?
Den bräuchte ich die Tage mal. Was ich damit machen werde kann ich momentan noch nicht sagen, aber stellt ihn mir bitte auf meinen Hof. Ihr bekommt auch leihweise ein Klapprad damit ihr mobil bleibt. Mag sein dass nach Wiedererhalt die eine oder andere Schraube verkriesgnaddelt ist, evtl. läuft danach auch der Motor "etwas unrund" ....
...dafür gebe ich euch aber auch einen Kaffee aus...
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C-Treiber

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Wenn ich das hier so lese.

Unwissen vs. Halbwissen vs. nix Ahnung.

@cbiker
siehe Post #31 da steht (fast) alles drin.

@all
Nein, BMW gibt keine Gewährleistung an Euch. Sondern an den Händler (die kann unter Kaufleuten auf 12Monate begrenzt werden). Der Händeler muß Euch 24 Monate Gewährlesitung gewähren.

Ein Rechtsgrundsatz im Zivilrecht ist, "Wer einen Anspruch hat, muß diesen beweisen."

Bloßes Behaupten zählt nicht. In den ersten 6 Monaten der Gewährleistungpflicht entfällt diese Beweispflicht für den Anspruchsteller (und nur bei Gewährleistung, bloßes Behaupten reicht). Nach den 6 Monaten trifft Euch die (Beweis-)Pflicht wieder ganz normal. Natürlich steht es dem Anspruchsgegner (also dem Verkäufer) während der ersten 6 Monate frei, zu beweisen, das der Mangel nicht existiert (das muß er aber nicht tun).
Wo da eine Beweislastumkehr herkommt wissen die Götter, die selben die Garantie und Gewährleistung nicht auseinander halten können.

Garantie auf 5 Jahre gegen Durchrosten, das ist eine Garantie, freiwillige Leistung. Wenn die Karre innerhalb von 23Monaten durchrostet, ist das Gewährleistung.:) (Nein, bitte keine Fiat-Witze jetzt)


Was hier läuft ist im Grunde genommen folgendes, BMW erkennt die Ansprüche auch ohne Nachweis nach mehr als 6 Monaten an, weil bei der Lage lohnt es sich nicht, mit auch nur einem Anspruchsteller nach dem Ablauf von 6 Monaten vor Gericht zu streiten.

Eine Rückruf/Austausch-Aktion ohne das es so heißt.
 
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vierventilboxer

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Wie gut dass ihr wieder das Thema Garantie und Gewährleistung aufgreift, das hatten wir ja schon soooo lange nicht mehr....

Ich sehe nur den TO gerade vor meinem geistigen Auge wie er morgen zum Freundlichen fährt...
Er weiß nicht was kaputt ist (oder kaputt gehen könnte), hat keine Ahnung was er (nachweislich) von dem Händler verlangen soll - denn der weiß es selbst noch nicht (oder will es nicht sagen) - aber Hauptsache er hat Garantie.... oder Gewährleistung... oder....
Darauf kann man wenigstens pochen....
Alter Schwede!!!! Die BILD füllt mit so viel Fakten nicht annähernd 4 Seiten.
 
cug

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Ich sehe mal wieder, dass es weitere Vorteile hat, in Kalifornien zu leben:

Motor Vehicle Warranty and Lemon Law | State of California - Department of Justice - Kamala D. Harris Attorney General

Lemon Law besagt (ganz grob), dass man volle Wandlung oder Geldersatz verlangen kann, wenn innerhalb von 18 Monaten nach Neukauf:

- das Fahrzeug 30 Tage oder mehr nicht benutzbar war (egal wie viele Reparaturen das waren),
- ein "gefährlicher Defekt" nach zwei Versuchen immer noch vorhanden ist, oder
- ein anderer Defekt nach vier Versuchen immer noch vorhanden ist.

BMW gibt drei Jahre "Warranty" in den USA. Innerhalb dieser Zeit gibt es auch eine Möglichkeit der Wandlung, allerdings bedingt diese einen Wertabzug.

Das ist mal was, wo die Gesetzeslage in den USA (zumindest in vielen Staaten) besser für den Verbraucher ist als in Europa. Meist ist das eher anders herum.

Btw: Ich weiß, dass das den Leuten in D nicht hilft, aber hier lesen sicherlich noch Leute mit, die sich in anderen Ländern befinden. Ist immer eine gute Idee, die lokale Gesetzeslage zu verstehen.
 
Spark

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Hallo also ich weiß nicht was dran ist oder nicht aber ich habe letzte Woche eine E-Mail von meinen freundlichen bekommen mit der Überschrift Rückrufaktion. Morgen hab ich Termin und es soll eine neue Software aufgespielt werden und ein neuer Gasgriff montiert werden obwohl ich nie Probleme damit hatte. Was ich in jedem Fall ansprechen muss ist der undichte Bremsflüssigkeitsbehälter vorne. Habe schon zweimal sachte die Schrauben am Deckel nach gezogen aber es wird nicht Dicht. Ansonsten habe ich kaum Probleme auch das Getriebe lässt sich recht gut schalten.
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Gruß Tom

Den Gasgriff-Rückruf kann ich bestätigen.
habe auch einen Anruf von meinem Händler letzte Woche erhalten welcher mir sagte ich solle gelegentlich vorbeikommen, da die Gasgriffeinheit wegen eines mögliche Defekts des Sensors die "Nullstellung" nicht ereicht (Schalterkontakt ? Poti ?) und daher die ganze Gasgriffeinheitausgetauscht werden müsste.
Angeblich kann bei forciertem Zurückdrehen des Gasgriffes auf "Null" die elktromotorische Nullstellung der Drosselklappen nicht erreicht werden.

Ich habe keinerlei Einschränkungen wahrgenommen.

Gruß
Dirk
 
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....wahnsinn, Fehler über Fehler. Ich sollte wieder zu Ducati zurück ;)
 
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ok, ok, ok...
also statt einer neuen GS doch lieber in Palmöl investieren ? :-)
 
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nur 11er GS, 11½er GS und 11½er RT
ich bitte um entschuldigung...
aber ich bin "zufällig" hier gelandet.

eine frage hätte ich doch noch:
warum kauft ihr so einen schrott denn noch von denen ab?
ich fasse es nicht!

vielleicht bekomme ich einige antworten, wetten darauf will ich nicht!


grüße an euch 12er wasserbüffelfahrer vom 11,5er boxer-walle...
 
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Anruf aus der Werkstatt

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