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dadadave
Themenstarter
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- 15.05.2013
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Servus, ich muss mir auch mal Luft machen.... Ich war / bin auf der Suche nach einem Motorrad was meinen Wünschen entspricht, sprich Qualität und Langlebigkeit. Öfters wurde ich auf die GS Modellreihe von BMW hingewiesen und ich hatte ja auch schon Erfahrung mit einer FS 800 GS, die nur positiv waren von A bis Z. Ich hatte damals das Bike in Marsdorf bei BMW Hammer gekauft, als Vorführmodell und alles aber auch alles hat gepasst Service, After-Sales Service (Zeitpunkt nach Unterschrift im Kaufvertrag), Qualität (ging nur einmal die Ringantenne hinüber), Auch die Wartezeit auf das neue Motorrad wurde verzuckert, ohne wenn und aber wurde mir für die Wartezeit ein Leihmotorrad gegeben. Diesen tollen Service habe ich dieses Zückerchen erhalten, ohne dass ich es gefordert oder angedacht hätte ..... Schade, dass es diesen Händler nicht mehr gibt.
Jedenfalls habe ich mich dieses Jahr für eine R 1200 GS, neues Modell bei MCA Altendiez entschieden und was ich alles ab dem 16.03 erlebt habe könnt Ihr dem nachfolgenden Schreiben an den Händler / an den Kundenservice von BMW und an meinen Anwalt entnehmen:
BMW R 1200 GS / Fristsetzung über Verkehrssicherheit gefährdenden Mangel am Fahrzeug
Sehr geehrte Damen und Herren,
der Kauf am 16.03.2013 der BMW R 1200 GS K50 erwies sich bislang als ungenügend.
Beim Kauf wurde mir die Lieferzeit von 2-4 Wochen angegeben, worauf ich die Hälfte des Kaufpreises anzahlte (9000 Euro)
Nach zwei Wochen erkundigte ich mich nach dem aktuellen Stand wobei man mir mitteilte, dass es sich aufgrund von Problemen an der K50 die Herstellung ab Werk verzögert, da die Produktion auf eine andere Gabelbohrungen umgestellt werden muss. Hier konnte man mir noch keinen Termin nennen. Leider wurde seitens des Händlers versäumt mir diese Information mitzuteilen.
Nach zwei weiteren Woche rief ich erneut an, um mich nach dem aktuellen Sachstand zu erkundigen. Mir wurde mitgeteilt, dass das voraussichtliche Lieferdatum Mitte Mai ist. Leider wurde auch hier wiederum versäumt, durch die Eigeninitiative des Händlers, mir mitzuteilen.
Ich bat nun den Verkäufer, mir eine ausgiebige Probefahrt (für ein Tag) mit meinem gekauften Modell zu ermöglichen, da ich nur ca. 20 Minuten dieses Modell probegefahren war. Er möge sich einen Tag aussuchen und für mich die Probefahrt reservieren und mir dann umgehend den Termin mitteilen. Leider wurde auch dies vom Händler versäumt.
Nach gut einer Woche rief ich erneut an und wiederholte meine Anfrage über die Probefahrt mit der Bitte um Rückruf. Erneut wurde dies versäumt.
Nach weiteren 7 Tagen rief ich den Inhaber an und erklärte ihm diese missliche Situation, wobei er mir anbot, ein anderes Modell solange zu fahren, bis dann endlich das gekaufte Modell eintrifft.
Diesen Vorschlag habe ich dankend angenommen.
Am 06.05.2013 erhielt ich den Anruf, dass die Papiere nun endlich da seien und ich Sie abholen könne. Am gleichen Abend habe ich dann weitere 7500 Euro überwiesen und habe am 07.05.2013 die Papiere in Empfang genommen. Am 08.05.2013 wurde das Motorrad zugelassen und das Kennzeichen am gleichen Tag beim Händler abgegeben. Zu diesem Zeitpunkt konnte noch kein genauer Termin für die Übergabe genannt werden, da die Werkstatt mit Aufträgen überbucht sei.
Am Freitag, den 10.05.2013 erhielt ich den Anruf, dass die Übergabe am darauffolgenden Tag stattfinden könne, was ich dann freudig bestätigte.
Nach Eintreffen gegen 12 Uhr mittags (wie vereinbart) in Altendiez wurde mir erklärt, dass der Schalter für die Zusatzscheinwerfer noch nicht geliefert wurde und aus diesem Grund, die bereits gelieferten Zusatzscheinwerfer ebenfalls nicht montiert werden.
Der Verkäufer teilte mir mit, dass ich die restlichen 1500 Euro gleich zu bezahlen habe, da ich ansonsten das Motorrad nicht in Empfange nehmen dürfte. Worauf ich nur erwiderte, dass das Motorrad ebenfalls nicht komplett ist, aufgrund von den fehlenden Zusatzscheinwerfern ich entgegnete dann die restliche Summe zu überweisen, wenn dann alles was im Kaufvertrag vereinbart wurde, auch geliefert ist. In diesem Moment erhielt ich nur fragende Blicke.
Wiederum habe ich mein aufrichtiges Interesse am Kauf dieses Motorrades bekundet, indem ich dann trotz allem bereitwillig die ausstehenden 1500 Euro per EC Karte zahlte.
Nach geschlagenen 3 Stunden Wartezeit, wurde die Übergabe des Motorrades vorgenommen indem auffiel, dass das Rückenpolster ebenfalls nicht montiert war. Nach Aussagen des Verkäufers, war dieses noch nicht geliefert worden.
Am Montag den 13.05.2013 wollte ich mit meiner Frau eine kleine Tour fahren. Ich stellte gemäß Bedienungsanleitung das ESA auf zwei Personen ein, wartete bis es aufhörte zu blinken und fuhr los. Bei der Fahrt fiel mir auf, dass das Motorrad „einknickte“ und bei Fahrt über eine Bodenunebenheit das hintere Rad vermutlich gegen den Radkasten schlug. Nach Kontrollen der ESA Einstellung fiel mir auf, dass es weiterhin bei einer Person stand. Alle Einstellungensversuche schlugen leider fehl.
Am Dienstag den 14.05.2013 fuhr ich in die Werkstatt um diesen Mangel anzuzeigen und beheben zu lassen.
Der Verkäufer sagte mir, nach Rücksprache mit dem Werkstattleiter, dass ich bis zum 25.05.2013 damit fahren soll und sich dann um das Problem gekümmert wird. Der 25.05.2013 ist der anvisierte Erstinspektionstermin (bei gefahrenen 1000 km). Diesen Vorschlag verneinte ich und ich Bestand auf eine Inaugenscheinnahme des Problems und wollte mich nicht mit einer Ferndiagnose über den Tresen zufrieden geben. Der Werkstattleiter fuhr das Motorrad in die Werkstatt und kam nach gut 45 min wieder mit den Worten, dass er erst Rücksprache und Vorschläge von dem Werk abwarten müsse, bevor er tätig werden kann. Das ESA reagiert nicht und lässt sich auch nicht auslesen und ich könne ruhig, auch zu zweit mit dem Motorrad bis zur Erstinspektion fahren und schickte mich mit diesen Worten wieder mit dem Motorrad nach Hause.
Da es zur Verkehrssicherheit unvermeidlich ist, die Dämpfung und Federung der Beladung anzupassen, befindet sich dieses Motorrad in keinem verkehrssicheren Zustand und eine weitere Fahrt ist aufgrund der fehlenden Einstellungsmöglichkeit lebensgefährlich! Ebenfalls können Folgeschäden auftreten, die dann nicht in der Garantieabwicklung mit einbegriffen sind.
Da ich nun aufgrund des nicht verkehrssicheren Zustandes des Motorrads keinen Meter mehr fahren kann, da ich weder das Leben meines Beifahrers noch mein Eigenes gefährden möchte und ich aufgrund dessen die noch zu fahrenden 800 km bis zur Erstinspektion nicht erreichen werde, setze ich Ihnen eine Frist zum 22.05.2013 den Mangel zu beheben. Ebenfalls fordere ich Sie auf, die fehlenden Anbauteile LED-Scheinwerfer, Zusatzschalter und Rückenpolsterung bis zum 22.05.2013 zu montieren, die ebenfalls vollständig bezahlt sind.
Sollte die Frist Ihrerseits fruchtlos verstreichen, sehe ich mich gezwungen vom Kaufvertrag zurückzutreten.
Das Motorrad steht zur Abholung an meinem Wohnort bereit.
Was ich an dieser Stelle noch anmerken möchte und was meine Frau und ich sehr bedauerlich finden, ist, dass Sie eine Aktion bei Kauf von Motorradbekleidung (Streetguard 3 inklusive Systemhelm 6) bis zum 30.04.2013 hatten, die wir gern in Anspruch genommen hätten, wäre Sie uns doch nur angeboten worden. Ich hatte bei Kaufabschluss mit dem Verkäufer über Motorradbekleidung geredet, dass wir uns vernünftige / passende Kleidung kaufen möchten.
Dieses Schreiben wird in Kopie versendet an
- Anwaltskanzlei van Sambeck, Fritsch & Büsing
- Kundenbetreuung BMW Motorrad Werk
Mit freundlichen Grüßen
Jedenfalls habe ich mich dieses Jahr für eine R 1200 GS, neues Modell bei MCA Altendiez entschieden und was ich alles ab dem 16.03 erlebt habe könnt Ihr dem nachfolgenden Schreiben an den Händler / an den Kundenservice von BMW und an meinen Anwalt entnehmen:
BMW R 1200 GS / Fristsetzung über Verkehrssicherheit gefährdenden Mangel am Fahrzeug
Sehr geehrte Damen und Herren,
der Kauf am 16.03.2013 der BMW R 1200 GS K50 erwies sich bislang als ungenügend.
Beim Kauf wurde mir die Lieferzeit von 2-4 Wochen angegeben, worauf ich die Hälfte des Kaufpreises anzahlte (9000 Euro)
Nach zwei Wochen erkundigte ich mich nach dem aktuellen Stand wobei man mir mitteilte, dass es sich aufgrund von Problemen an der K50 die Herstellung ab Werk verzögert, da die Produktion auf eine andere Gabelbohrungen umgestellt werden muss. Hier konnte man mir noch keinen Termin nennen. Leider wurde seitens des Händlers versäumt mir diese Information mitzuteilen.
Nach zwei weiteren Woche rief ich erneut an, um mich nach dem aktuellen Sachstand zu erkundigen. Mir wurde mitgeteilt, dass das voraussichtliche Lieferdatum Mitte Mai ist. Leider wurde auch hier wiederum versäumt, durch die Eigeninitiative des Händlers, mir mitzuteilen.
Ich bat nun den Verkäufer, mir eine ausgiebige Probefahrt (für ein Tag) mit meinem gekauften Modell zu ermöglichen, da ich nur ca. 20 Minuten dieses Modell probegefahren war. Er möge sich einen Tag aussuchen und für mich die Probefahrt reservieren und mir dann umgehend den Termin mitteilen. Leider wurde auch dies vom Händler versäumt.
Nach gut einer Woche rief ich erneut an und wiederholte meine Anfrage über die Probefahrt mit der Bitte um Rückruf. Erneut wurde dies versäumt.
Nach weiteren 7 Tagen rief ich den Inhaber an und erklärte ihm diese missliche Situation, wobei er mir anbot, ein anderes Modell solange zu fahren, bis dann endlich das gekaufte Modell eintrifft.
Diesen Vorschlag habe ich dankend angenommen.
Am 06.05.2013 erhielt ich den Anruf, dass die Papiere nun endlich da seien und ich Sie abholen könne. Am gleichen Abend habe ich dann weitere 7500 Euro überwiesen und habe am 07.05.2013 die Papiere in Empfang genommen. Am 08.05.2013 wurde das Motorrad zugelassen und das Kennzeichen am gleichen Tag beim Händler abgegeben. Zu diesem Zeitpunkt konnte noch kein genauer Termin für die Übergabe genannt werden, da die Werkstatt mit Aufträgen überbucht sei.
Am Freitag, den 10.05.2013 erhielt ich den Anruf, dass die Übergabe am darauffolgenden Tag stattfinden könne, was ich dann freudig bestätigte.
Nach Eintreffen gegen 12 Uhr mittags (wie vereinbart) in Altendiez wurde mir erklärt, dass der Schalter für die Zusatzscheinwerfer noch nicht geliefert wurde und aus diesem Grund, die bereits gelieferten Zusatzscheinwerfer ebenfalls nicht montiert werden.
Der Verkäufer teilte mir mit, dass ich die restlichen 1500 Euro gleich zu bezahlen habe, da ich ansonsten das Motorrad nicht in Empfange nehmen dürfte. Worauf ich nur erwiderte, dass das Motorrad ebenfalls nicht komplett ist, aufgrund von den fehlenden Zusatzscheinwerfern ich entgegnete dann die restliche Summe zu überweisen, wenn dann alles was im Kaufvertrag vereinbart wurde, auch geliefert ist. In diesem Moment erhielt ich nur fragende Blicke.
Wiederum habe ich mein aufrichtiges Interesse am Kauf dieses Motorrades bekundet, indem ich dann trotz allem bereitwillig die ausstehenden 1500 Euro per EC Karte zahlte.
Nach geschlagenen 3 Stunden Wartezeit, wurde die Übergabe des Motorrades vorgenommen indem auffiel, dass das Rückenpolster ebenfalls nicht montiert war. Nach Aussagen des Verkäufers, war dieses noch nicht geliefert worden.
Am Montag den 13.05.2013 wollte ich mit meiner Frau eine kleine Tour fahren. Ich stellte gemäß Bedienungsanleitung das ESA auf zwei Personen ein, wartete bis es aufhörte zu blinken und fuhr los. Bei der Fahrt fiel mir auf, dass das Motorrad „einknickte“ und bei Fahrt über eine Bodenunebenheit das hintere Rad vermutlich gegen den Radkasten schlug. Nach Kontrollen der ESA Einstellung fiel mir auf, dass es weiterhin bei einer Person stand. Alle Einstellungensversuche schlugen leider fehl.
Am Dienstag den 14.05.2013 fuhr ich in die Werkstatt um diesen Mangel anzuzeigen und beheben zu lassen.
Der Verkäufer sagte mir, nach Rücksprache mit dem Werkstattleiter, dass ich bis zum 25.05.2013 damit fahren soll und sich dann um das Problem gekümmert wird. Der 25.05.2013 ist der anvisierte Erstinspektionstermin (bei gefahrenen 1000 km). Diesen Vorschlag verneinte ich und ich Bestand auf eine Inaugenscheinnahme des Problems und wollte mich nicht mit einer Ferndiagnose über den Tresen zufrieden geben. Der Werkstattleiter fuhr das Motorrad in die Werkstatt und kam nach gut 45 min wieder mit den Worten, dass er erst Rücksprache und Vorschläge von dem Werk abwarten müsse, bevor er tätig werden kann. Das ESA reagiert nicht und lässt sich auch nicht auslesen und ich könne ruhig, auch zu zweit mit dem Motorrad bis zur Erstinspektion fahren und schickte mich mit diesen Worten wieder mit dem Motorrad nach Hause.
Da es zur Verkehrssicherheit unvermeidlich ist, die Dämpfung und Federung der Beladung anzupassen, befindet sich dieses Motorrad in keinem verkehrssicheren Zustand und eine weitere Fahrt ist aufgrund der fehlenden Einstellungsmöglichkeit lebensgefährlich! Ebenfalls können Folgeschäden auftreten, die dann nicht in der Garantieabwicklung mit einbegriffen sind.
Da ich nun aufgrund des nicht verkehrssicheren Zustandes des Motorrads keinen Meter mehr fahren kann, da ich weder das Leben meines Beifahrers noch mein Eigenes gefährden möchte und ich aufgrund dessen die noch zu fahrenden 800 km bis zur Erstinspektion nicht erreichen werde, setze ich Ihnen eine Frist zum 22.05.2013 den Mangel zu beheben. Ebenfalls fordere ich Sie auf, die fehlenden Anbauteile LED-Scheinwerfer, Zusatzschalter und Rückenpolsterung bis zum 22.05.2013 zu montieren, die ebenfalls vollständig bezahlt sind.
Sollte die Frist Ihrerseits fruchtlos verstreichen, sehe ich mich gezwungen vom Kaufvertrag zurückzutreten.
Das Motorrad steht zur Abholung an meinem Wohnort bereit.
Was ich an dieser Stelle noch anmerken möchte und was meine Frau und ich sehr bedauerlich finden, ist, dass Sie eine Aktion bei Kauf von Motorradbekleidung (Streetguard 3 inklusive Systemhelm 6) bis zum 30.04.2013 hatten, die wir gern in Anspruch genommen hätten, wäre Sie uns doch nur angeboten worden. Ich hatte bei Kaufabschluss mit dem Verkäufer über Motorradbekleidung geredet, dass wir uns vernünftige / passende Kleidung kaufen möchten.
Dieses Schreiben wird in Kopie versendet an
- Anwaltskanzlei van Sambeck, Fritsch & Büsing
- Kundenbetreuung BMW Motorrad Werk
Mit freundlichen Grüßen