Voll LED Scheinwerfer für luftgekühlte GS....
Erstellt von Topas, 22.03.2018, 19:19 Uhr · 1.113 Antworten · 171.908 Aufrufe
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22.03.2018, 19:32
China Scheinwerfer mit E4 (Niederlande) Nummer?? hmmmm ....
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22.03.2018, 19:37

Zitat von
DeisterGSA
China Scheinwerfer mit E4 (Niederlande) Nummer?? hmmmm ....

Warum nicht.
Eine E-Prüfung in China gibt es ja nicht, also müssen sie die Prüfung in einem europäischen Land machen lassen.
Und warum nicht in den Niederlanden?
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22.03.2018, 19:48
hab ein Video gefunden - aus Spanien...
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22.03.2018, 20:19

Zitat von
DeisterGSA
China Scheinwerfer mit E4 (Niederlande) Nummer?? hmmmm ....

mein Klarglas Ersatzscheinwerfer für die R1150R hatte dazumal ein E Nummer aus Polen... war für die CH MFK in Ordnung...
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22.03.2018, 20:58

Zitat von
Topas
hab ein Video gefunden - aus Spanien...
Klingt wie von Fidel Castro gesprochen :-)))
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22.03.2018, 23:07

Zitat von
Wolfgang.A
Warum nicht.
Eine E-Prüfung in China gibt es ja nicht, also müssen sie die Prüfung in einem europäischen Land machen lassen.
Und warum nicht in den Niederlanden?
Wieso meinst Du dass er ernsthaft ne Zulassung hat?
Weil da ein E drauf ist und ggf. noch ein Stück bedrucktes Papier dabei liegt? Ha-ha!
Als Direktimporteur und damit Inverkehrbringer aus dem nicht-EU Raum (so Du das bei ebay China direkt orderst und einbaust) bist Du für das Ding komplett verantwortlich - mit allen Konsequenzen.
Aber Du kannst ja im Notfall schnell mal den Hersteller rechtlich belangen 
Im Zweifel mal die ganze Nummer durchgeben lassen für die Konformitätserklärung und dann mit den Holländern abklären.
Ich wette dabei 10 zu 1 dass die von Nix wissen.
Viel Spaß....
Bis dann,
Ralf
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22.03.2018, 23:22
die Zulassungsfrage und deren Sachlage wurde ja schon bei der 800 er besprochen, interessieren würde mich der Einbau - ob der auch so problemlos ist - bzw. wie es mit der unteren im oberen Bereich ausschaut.
Diese Arretierung sorgt ja beim BMW SW dafür, dass er sich im Betrieb nicht verstellt.
grad gefunden - sollte ja in D so sein...
Der liebe TÜV- Was ist machbar und was nicht:
Licht und Signalanlage: |
|
 |
Scheinwerfer, Rücklicht etc. müssen ein Prüfzeichen tragen:
"Prüfschlange" oder E-Zeichen.
Doppelscheinwerfer: Fernlicht grundsätzlich zulässig, Abblendlicht bei
gemeinsamer Streuscheibe (deutsche Fahrzeug-ABE).
Standlicht nicht vorgeschrieben. |
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23.03.2018, 09:54
und das ganze noch etwas günstiger bei " identischer " Ware (so es den Anschein hat )
https://www.ebay.de/itm/HEADLIGHT-FA...19.m1438.l2649
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23.03.2018, 10:23
Hat denn den Scheinwerfer schon jemand getestet? Wie ist das Ergebnis im Gegensatz zum normalen Halogen Scheinwerfer bzw. einem mit Xenon modifizierten Scheinwerfer?
Danke Guy
Gesendet von meinem Nexus 5X mit Tapatalk
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