R 1150 GS Blinkerarme vorne kürzen

Diskutiere Blinkerarme vorne kürzen im Technik & Bastel-Ecke Forum im Bereich Modellunabhängige Foren; Hallo Gemeinde Ich möchte die Blinkerarme vorne bei meiner R 1150 GS um etwa 3,5cm pro Seite kürzen, da ich Nebelscheinwerfer von Motobozzo ( Die...
Bogsermark

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Hallo Gemeinde
Ich möchte die Blinkerarme vorne bei meiner R 1150 GS um etwa 3,5cm pro Seite kürzen, da ich Nebelscheinwerfer von Motobozzo ( Die Runden mit H8 Leuchtmittel, die normaler Weise für die R 1200 gedacht sind, aber durch eine andere Bohrung für die Befestigung des Halters auch sehr schön passen. ) montiert habe. Die Blinker stehen für meinen Geschmack nun zu weit nach aussen, da die Nebler direkt unter den Blinkern liegen. Gekürzt würde das etwas stimmiger an der Front der GS wirken. Wer hat das schonmal gemacht, oder wer kann mir sagen, wie man das möglichst gut und einfach umsetzen kann?:confused:
Bin für jeden Tip dankbar. Gruss
 
GS HOTTE

GS HOTTE

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Hast du schon die Suchfunktion benutzt?? Ich habe hier schon mal irgendwas über Blinkerarme kürzen gelesen.
Vielleicht sogar auf der Powerboxerseite vom Gerd.Sorry ich kriege das mit den Links einstellen irgendwie nicht hin.
 
Bogsermark

Bogsermark

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Hallo
Ja, habe ich schon gesehen. Das betrifft aber die Blinker hinten. die sind anders verbaut. Daher ist mir das nicht wirklich nützlich. Aber Danke für den Hinweis.
Gruss
 
gerd_

gerd_

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Hi
Mit gekürzten vorderen Armen kommt man nicht durch den TÜV. Die vorgeschriebene Sichtbarbeit ist dann nicht mehr gegeben (es sei denn man rückt die Dinger gleichzeitig wesentlich nach vorne).
Jaaa, ich weiss, dass diverse TÜVs das nicht bemerken werden oder bemerken wollen. Nachdem sie aber seit Kurzem ein fehlendes Kontrolllichtlein für's Fernlicht als "schweren Mangel" bewerten sollen . . .
gerd
 
Bogsermark

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Hi Gerd
Mir ist deine Antwort zwar eindeutig klar, aber die Originalblinkerarme zu kürzen beeinträchtigt die Sichtbarkeit der Blinker doch nicht wirklich. Was sagt denn der TÜV u. Konsorten, wenn man miniblinker verbaut, oder diese hässlichen Schnabelintegrierten Blinker hat????? Die ragen sicher kaum weiter heraus, als die gekürzten Originalen an der R1150GS. Welche Blinker, ausser den Originalen, sind denn überhaupt TÜV_ konform?
Beste Grüsse und vorab schonmal DANKE für deine Antwort
Markus
 
gerd_

gerd_

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Hi
Da stellst Du eine heikle Frage.
Schau doch mal aus, sagen wir 25m Entfernung, direkt von vorn auf Dein Mopped. Du siehst u.A. die beiden vorderen Blinker.
Jetzt gehst Du so weit nach links (oder rechts) bis Du den aus Deiner Sicht rechten Blinker nicht mehr siehst. Somit hast Du den Winkel ermittelt aus dem Dein rechter Blinker von links aus zu sehen ist.
Baust Du die Blinker näher zusammen, wird dieser Winkel spitzer werden. Vorgeschrieben ist eine Sichtbarkeit der gesamten Leuchtfläche unter Winkeln von (wir reden vom rechten Blinker!) mindestens 80° aus der Sicht von rechts und 20° von links. Für oben/unten gibt's auch Masse und auch "Leuchtfläche" ist definiert.
Kannst Du alles nachlesen in der
RICHTLINIE 93/92/EWG DES RATES vom 29. Oktober 1993 über den Anbau der Beleuchtungs- und Lichtsignaleinrichtungen an zweirädrigen oder drei-rädrigen Kraftfahrzeugen. Seite 1993L0092 — DE — 19.12.2000 — 001.001 — 50

Die Miniblinker erfüllen erst mal nur die Voraussetzungen für Blinker, nicht aber unbedingt die Anbauvorschriften für ein bestimmtes Mopped. Gehen wir aber davon aus, dass sie an der gleichen Position angebaut sind, dann wird es ungefähr hinkommen.
Gleiche Position heissst nicht "gleiches Anschraubloch", sondern räumlich gleiche Position der geometrischen Mitte des inneren Randes der Leuchtfläche wie das Original.

Natürlich kommt in der Praxis noch etwas der "Nasenbonus" dazu. Ist das Gesamtbild des Moppeds OK, dann wird sich der eine Prüfer denken "sch..., was soll's".
Hast Du einen Prüfer dem MiniLED-Blinker ein Dorn im Auge der Zulasssungswelt sind, der mit dem Linken Fuss aufgestanden ist, oder dem Du vermeintlich "blöd gekommen" bist, dann wird er bedauernd bemerken, dass es ein Problem mit der Anbringung der typgeprüften Leuchtkörper gibt. Klar gehst Du dann einfach zu einer anderen Prüfstelle! Aber er hat die Kohle und Du keinen Stempel!


Das ist so ähnlich wie bei den tiefergelegten Autos der Prolls mit den coolen Breitreifen bei denen die Kotflügelkante in Kurven auf den Reifen aufsetzt sobald auch nur eine Schachtel Kippen den Rücksitz belastet. "Boah eyh, was willst Du? Hat sie Zulassung die Breitfelge!"
Jein, erstens ist es ein Breitrad, zweitens hat dieses (vielleicht) nur ein Gutachten oder ABE für das Fahrzeug.
Aber: Die Anbauvorschrift ist nicht unbedingt erfüllt.
Die Räder dürfen nicht über die Karosseriekanten hinausragen (beim Traktor schon!)
Die Lauffläche muss zu einem bestimmten Teil abgedeckt sein.
Klartext: U.U. ist der Kotflügel auszuschneiden und es sind Verbreiterungen ( mit Gutachten oder ABE :-)!) zu montieren. Dengelt man das Blech nach aussen und ist es nicht scharfkantig dann braucht es kein Gutachten!
Beide Punkte werden inzwischen zwar wesentlich liberaler gehandhabt als früher, aber Vieles ist schlicht und ergreifend unzulässig und es gibt beim TÜV ein "Erwachet ".
Dann ist noch die lästige Bestimmung "Freigängigkeit in allen Fahrzuständen". Sehr gut erinnern kann ich mich, als ich auf meinem BMW 1600-2 die Monsterräder des 2002turbo eintragen liess (195/70-13 anstatt 165-13 :-)). Der TÜVie holte seine 4 verfressendsten Kollegen, stopfte sie in mein Auto und fuhr dann wie ein Narr bei voll eingeschlagener Lenkung im Kreis. Das entlockte mir ein müdes Lächeln. Nur trampelte er dann noch voll auf die Bremse und beim dritten Anlauf setzte der vordere Kotflügel für Sekundenbruchteile auf dem Reifen auf.
"Tut mir leid, nicht freigängig . . . .!"
Mein Gegenargument "bei diesem, vollkommen konstruierten Fahrmanöver setzt das Serienfahrzeug bereits 14 Tage früher auf" wurde beschieden "weiss ich, aber dafür haftet BMW. Nach der Umrüstung hafte ich!".
Wir haben uns auf einen einfachen Vorschlag seinerseits geeinigt auf dessen Vorführung er verzichtete.

Merke: Jeder "Grüne" kriegt uns am Arsch wenn er unbedingt will!

gerd
 
m.a.d.

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1200 GS ADV TÜ (technische Überlegenheit)
Hi
Da stellst Du eine heikle Frage.
Schau doch mal aus, sagen wir 25m Entfernung, direkt von vorn auf Dein Mopped. Du siehst u.A. die beiden vorderen Blinker.
Jetzt gehst Du so weit nach links (oder rechts) bis Du den aus Deiner Sicht rechten Blinker nicht mehr siehst. Somit hast Du den Winkel ermittelt aus dem Dein rechter Blinker von links aus zu sehen ist.
Baust Du die Blinker näher zusammen, wird dieser Winkel spitzer werden. Vorgeschrieben ist eine Sichtbarkeit der gesamten Leuchtfläche unter Winkeln von (wir reden vom rechten Blinker!) mindestens 80° aus der Sicht von rechts und 20° von links. Für oben/unten gibt's auch Masse und auch "Leuchtfläche" ist definiert.
Kannst Du alles nachlesen in der
RICHTLINIE 93/92/EWG DES RATES vom 29. Oktober 1993 über den Anbau der Beleuchtungs- und Lichtsignaleinrichtungen an zweirädrigen oder drei-rädrigen Kraftfahrzeugen. Seite 1993L0092 — DE — 19.12.2000 — 001.001 — 50

Die Miniblinker erfüllen erst mal nur die Voraussetzungen für Blinker, nicht aber unbedingt die Anbauvorschriften für ein bestimmtes Mopped. Gehen wir aber davon aus, dass sie an der gleichen Position angebaut sind, dann wird es ungefähr hinkommen.
Gleiche Position heissst nicht "gleiches Anschraubloch", sondern räumlich gleiche Position der geometrischen Mitte des inneren Randes der Leuchtfläche wie das Original.

Natürlich kommt in der Praxis noch etwas der "Nasenbonus" dazu. Ist das Gesamtbild des Moppeds OK, dann wird sich der eine Prüfer denken "sch..., was soll's".
Hast Du einen Prüfer dem MiniLED-Blinker ein Dorn im Auge der Zulasssungswelt sind, der mit dem Linken Fuss aufgestanden ist, oder dem Du vermeintlich "blöd gekommen" bist, dann wird er bedauernd bemerken, dass es ein Problem mit der Anbringung der typgeprüften Leuchtkörper gibt. Klar gehst Du dann einfach zu einer anderen Prüfstelle! Aber er hat die Kohle und Du keinen Stempel!


Das ist so ähnlich wie bei den tiefergelegten Autos der Prolls mit den coolen Breitreifen bei denen die Kotflügelkante in Kurven auf den Reifen aufsetzt sobald auch nur eine Schachtel Kippen den Rücksitz belastet. "Boah eyh, was willst Du? Hat sie Zulassung die Breitfelge!"
Jein, erstens ist es ein Breitrad, zweitens hat dieses (vielleicht) nur ein Gutachten oder ABE für das Fahrzeug.
Aber: Die Anbauvorschrift ist nicht unbedingt erfüllt.
Die Räder dürfen nicht über die Karosseriekanten hinausragen (beim Traktor schon!)
Die Lauffläche muss zu einem bestimmten Teil abgedeckt sein.
Klartext: U.U. ist der Kotflügel auszuschneiden und es sind Verbreiterungen ( mit Gutachten oder ABE :-)!) zu montieren. Dengelt man das Blech nach aussen und ist es nicht scharfkantig dann braucht es kein Gutachten!
Beide Punkte werden inzwischen zwar wesentlich liberaler gehandhabt als früher, aber Vieles ist schlicht und ergreifend unzulässig und es gibt beim TÜV ein "Erwachet ".
Dann ist noch die lästige Bestimmung "Freigängigkeit in allen Fahrzuständen". Sehr gut erinnern kann ich mich, als ich auf meinem BMW 1600-2 die Monsterräder des 2002turbo eintragen liess (195/70-13 anstatt 165-13 :-)). Der TÜVie holte seine 4 verfressendsten Kollegen, stopfte sie in mein Auto und fuhr dann wie ein Narr bei voll eingeschlagener Lenkung im Kreis. Das entlockte mir ein müdes Lächeln. Nur trampelte er dann noch voll auf die Bremse und beim dritten Anlauf setzte der vordere Kotflügel für Sekundenbruchteile auf dem Reifen auf.
"Tut mir leid, nicht freigängig . . . .!"
Mein Gegenargument "bei diesem, vollkommen konstruierten Fahrmanöver setzt das Serienfahrzeug bereits 14 Tage früher auf" wurde beschieden "weiss ich, aber dafür haftet BMW. Nach der Umrüstung hafte ich!".
Wir haben uns auf einen einfachen Vorschlag seinerseits geeinigt auf dessen Vorführung er verzichtete.

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gerd
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Bogsermark

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Hallo Gerd
Absolut geniale Antwort. Demnach gibt es nur dann keine Probleme mit den Tüvi`s, wenn man alles lässt, wie es ist. Es sei denn, man ersetzt die vorderen Blinker durch solche, die den gleichen Abstand und die gleichen Höhenmasse haben. Nun denn?!?!:bia:Vielen Dank für diese, nach deutschem Vorschriftengewusel, tolle Erklärung!!!
Gruss
Markus
 
gerd_

gerd_

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Hi
Nenene, so schlimm ist es nicht.
Man kann jeden zugelassenen Blinker montieren (auch z.B. einen Serienblinker von Honda). Nur muss der, wenn es hart auf hart geht, eben an der gleichen räumlichen Position montiert werden, d.H. u.U. muss sein Tragarm verlängert oder die Montageposition so verändert werden dass sowohl die Sichtwinkel und restliche Bestimmungen der ECE-Richtlinie wie auch diejenigen der StVZO §54 Abs 4.2 eingehalten werden.
Hatte ich vergessen:
>>>>>
Erforderlich als Fahrtrichtungsanzeiger sind paarweise angebrachte Blinkleuchten an der Vorderseite und an der Rückseite. Der Abstand des inneren Randes der Lichtaustrittsfläche der Blinkleuchten muss von der durch die Längsachse des Kraftrades verlaufenden senkrechten Ebene bei den an der Rückseite angebrachten Blinkleuchten mindestens 120 mm, bei den an der Vorderseite angebrachten Blinkleuchten mindestens 170 mm und vom Rand der Lichtaustrittsfläche des Scheinwerfers mindestens 100 mm betragen. Der untere Rand der Lichtaustrittsfläche von Blinkleuchten an Krafträdern muss mindestens 350 mm über der Fahrbahn liegen.
>>>>>>

gerd
 
LeBeu

LeBeu

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Ich sehe da noch ein anderes Problem. Wenn du die "Arme " kürzt, und die Blinker direkt über den Neblern liegen (die du wohl nicht als solche nutzen willst),
ist die Erkennbarkeit der Blinker durch die hellen Lampen schlecht. Ich ärgere mich z.Z. über irgend einen neuen Audi?, bei dem sind die Blinker in die Tagfahrleuchten
integriert und sehr schlecht zu erkennen. Mag ja vielleicht noch zulassungsfähig sein, was du möchtest, aber gerade auf dem Mopped möchte ich nicht abgeräumt werden, weil jemand meinen Blinker nicht gesehen hat.
Es gibt da noch die Lösung mit Blinkern in den Handschützern, oder in den Spiegeln, dann brauchst du gar keine "Arme"

Gruß Dirk
 
Bogsermark

Bogsermark

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Hallo Gerd-hallo Dirk
Es sieht also so aus, das es keine zulassungsfähige Alternative zu den Originalblinkern mit angepasstem Abstand ( verkürzt ) gibt. Bringe ich also andere Blinker an der Originalposition an, müssten diese, genau wie die Originalen, ebenso seitlich weiter rausstehen, wie die darunter liegenden Nebelscheinwerfer. Die Armlänge der neuen Blinker wäre also ähnlich der Originalen, um den zulässigen Positionen zu entsprechen.
Wenn man also nun hergeht und die Blinker entfernt, dann z. B. Handschützer montiert, die integrierte Blinker haben, wäre das dann TÜV - konform? Die Lösung mit den Spiegeln kommt bei mir etwas zu spät, da ich sehr teure Spiegel montiert habe. Der Hersteller dieser Spiegel bietet zwar die Lösung mit integrierten Blinkern im Spiegelarm an, das hat mir aber optisch garnicht gefallen. ( MFW ). Ich werde mal versuchen, einige Bilder von meiner GS im momentanen Zustand einzustellen.
Gruss
Markus

- - - Aktualisiert - - -

Nochmal Halloo
Hier mal einige Bilder vom aktuellen Stand der bisherigen Umbauten meiner GS!
Da hätten wir eine neue Sitzbank von Jungbluth ( alles für`n Arsch ) Nur so nebenbei.
Damit man sich vorstellen kann, warum ich die Blinkerarme gerne gekürzt hätte, zeige ich mal, wie sich die GS Front aktuell darstellt.
Die Nebelscheinwerfer sollen erstens als Zusatzleuchten bei Tag, zur besseren Erkennbarkeit dienen. Zum Anderen soll die Seitenausleuchtung bei Dunkelheit verbessert werden. Die gezeigte Position der Kontroll LED ist noch nicht so, wie ich es gerne hätte. Zur Zeit möchte ich aber kein Loch in die Armatur bohren, um die LED dort einzubauen. Da muss noch eine schönere Lösung her. Die komplette Leuchteneinheit passt nämlich auch auf die R 1200 GS, sodass ich bei einem evtl. wechsel des Moppets die Lampen umbauen kann, incl. LED.
Gruss
Markus
063.jpg167.jpg168.jpg172.jpg175.jpg177.jpg182.jpg
 
gerd_

gerd_

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Wo ist das Problem? Bei Nebel sieht man die Blinkleuchten ohnehin nicht richtig und ohne Nebel ist der Gebrauch der Nebelleuchten verboten :-)
gerd
 
Larsi

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... und ohne Nebel ist der Gebrauch der Nebelleuchten verboten :-)
gerd
und ich schelm dachte immer "bei sichtbehinderung durch regen, nebel oder schnee und einer sichtweite unter 100m" ...
im gegensatz zur nebelschlussleuchte "bei sichtbehinderung durch nebel und einer sichtweite unter 50m"

:biggrin:



mal sehen, wann meine schnabelblinker moniert werden ...
 
SUZM9

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R1200GS ADV LC und R1200R LC
Mach kurz und gut ist.
So sieht das Ganze dann in "schön" aus:

101003 Microflooter.jpg101003 Vorne.jpg

Gruß
Peter
 
LeBeu

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nebelschlussleuchte "bei sichtbehinderung durch nebel und einer sichtweite unter 50m"
Lass das Thema man lieber weg, sonst wird das hier auch noch Mode "Damit ich von hinten besser gesehen werde" und dann fährt jede 3. GS mit ner zusätzlichen Nebelschlußleuchte rum. :D
 
Bogsermark

Bogsermark

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Mach kurz und gut ist.
So sieht das Ganze dann in "schön" aus:

Anhang anzeigen 90507Anhang anzeigen 90508

Gruß
Peter
Hi
Na ja, gegensätzlicher geht es dann auch nicht. Es ging mir eben nicht darum, ob hier irgend jemand meine Lösung schön findet oder nicht. Deine ist halt schwarz, mit unzulässigen Blinkern und wunderlichen Neblern. Mir gefällt das auch. Meine Nebler sollten aber rund sein und nicht eckig. Meine Q ist halt nicht schwarz, was dir, naturgemäss, nicht gefallen kann!!!:bia: Was nun schön ist und was nicht, entscheidet nun mal jeder für sich. Prost
 
Locky

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Na ja, gegensätzlicher geht es dann auch nicht. Es ging mir eben nicht darum, ob hier irgend jemand meine Lösung schön findet oder nicht. Deine ist halt schwarz, mit unzulässigen Blinkern und wunderlichen Neblern. Mir gefällt das auch. Meine Nebler sollten aber rund sein und nicht eckig. Meine Q ist halt nicht schwarz, was dir, naturgemäss, nicht gefallen kann!!!:bia: Was nun schön ist und was nicht, entscheidet nun mal jeder für sich. Prost

Hallo,
was heißt unzulässige Blinker? Das sind LED Blinker von Kellermann und haben wohl eine Zulassung und von daher legal. Das alles Geschmackssache ist, da gebe ich Dir allerdings recht. Ich finde das mit den Kellermann LED-Blinkern und den Wunderlich Nebelscheinwerfern, übrigens, auch sehr gelungen.

Gruß
Mario
 
Bogsermark

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Hallo Mario
Ich finde die Lösung mit den guten und teuren Kellermännern mit E Zulassung auch schööön. AAAAAber wir haben vom Gerd gelernt, das es einer gewissen Position der Blinker bedarf, die dem TÜV und Konsorten genehm ist. Wenn man sich diese von Gerd sehr intensiv ausgeführten Erklärungen also mal gut durchliest, kommt man automatisch zu dem Schluss, das die Kellermann LED Blinker garantiert NICHT TÜV - konform sein können. Trotz Zulassung der Blinker selbst. ( ZU KURZ an der montierten Stelle ):cool:
Gruss
Markus
 
Locky

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R1100GS
Hallo Mario
Ich finde die Lösung mit den guten und teuren Kellermännern mit E Zulassung auch schööön. AAAAAber wir haben vom Gerd gelernt, das es einer gewissen Position der Blinker bedarf, die dem TÜV und Konsorten genehm ist. Wenn man sich diese von Gerd sehr intensiv ausgeführten Erklärungen also mal gut durchliest, kommt man automatisch zu dem Schluss, das die Kellermann LED Blinker garantiert NICHT TÜV - konform sein können. Trotz Zulassung der Blinker selbst. ( ZU KURZ an der montierten Stelle ):cool:
Gruss
Markus
Hallo,
diese gewisse Position der Kellermannblinker kann man durch entsprechende Verlängerungen, die man bei Kellermann für diese Blinker bekommt, ganz unkompleziert erreichen. Also doch wieder TÜV-Konform.

Gruß
Mario
 
gerd_

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Hallo Mario

Lies doch einfach den Beitrag mit allen Einträgen durch. Dann sparst Du Luft und viele halbrichtige Aussagen. :-)
gerd
 
Thema:

Blinkerarme vorne kürzen

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