Hi
Da stellst Du eine heikle Frage.
Schau doch mal aus, sagen wir 25m Entfernung, direkt von vorn auf Dein Mopped. Du siehst u.A. die beiden vorderen Blinker.
Jetzt gehst Du so weit nach links (oder rechts) bis Du den aus Deiner Sicht rechten Blinker nicht mehr siehst. Somit hast Du den Winkel ermittelt aus dem Dein rechter Blinker von links aus zu sehen ist.
Baust Du die Blinker näher zusammen, wird dieser Winkel spitzer werden. Vorgeschrieben ist eine Sichtbarkeit der gesamten Leuchtfläche unter Winkeln von (wir reden vom rechten Blinker!) mindestens 80° aus der Sicht von rechts und 20° von links. Für oben/unten gibt's auch Masse und auch "Leuchtfläche" ist definiert.
Kannst Du alles nachlesen in der
RICHTLINIE 93/92/EWG DES RATES vom 29. Oktober 1993 über den Anbau der Beleuchtungs- und Lichtsignaleinrichtungen an zweirädrigen oder drei-rädrigen Kraftfahrzeugen. Seite 1993L0092 — DE — 19.12.2000 — 001.001 — 50
Die Miniblinker erfüllen erst mal nur die Voraussetzungen für Blinker, nicht aber unbedingt die Anbauvorschriften für ein bestimmtes Mopped. Gehen wir aber davon aus, dass sie an der gleichen Position angebaut sind, dann wird es ungefähr hinkommen.
Gleiche Position heissst nicht "gleiches Anschraubloch", sondern räumlich gleiche Position der geometrischen Mitte des inneren Randes der Leuchtfläche wie das Original.
Natürlich kommt in der Praxis noch etwas der "Nasenbonus" dazu. Ist das Gesamtbild des Moppeds OK, dann wird sich der eine Prüfer denken "sch..., was soll's".
Hast Du einen Prüfer dem MiniLED-Blinker ein Dorn im Auge der Zulasssungswelt sind, der mit dem Linken Fuss aufgestanden ist, oder dem Du vermeintlich "blöd gekommen" bist, dann wird er bedauernd bemerken, dass es ein Problem mit der Anbringung der typgeprüften Leuchtkörper gibt. Klar gehst Du dann einfach zu einer anderen Prüfstelle! Aber er hat die Kohle und Du keinen Stempel!
Das ist so ähnlich wie bei den tiefergelegten Autos der Prolls mit den coolen Breitreifen bei denen die Kotflügelkante in Kurven auf den Reifen aufsetzt sobald auch nur eine Schachtel Kippen den Rücksitz belastet. "Boah eyh, was willst Du? Hat sie Zulassung die Breitfelge!"
Jein, erstens ist es ein Breitrad, zweitens hat dieses (vielleicht) nur ein Gutachten oder ABE für das Fahrzeug.
Aber: Die Anbauvorschrift ist nicht unbedingt erfüllt.
Die Räder dürfen nicht über die Karosseriekanten hinausragen (beim Traktor schon!)
Die Lauffläche muss zu einem bestimmten Teil abgedeckt sein.
Klartext: U.U. ist der Kotflügel auszuschneiden und es sind Verbreiterungen ( mit Gutachten oder ABE :-)!) zu montieren. Dengelt man das Blech nach aussen und ist es nicht scharfkantig dann braucht es kein Gutachten!
Beide Punkte werden inzwischen zwar wesentlich liberaler gehandhabt als früher, aber Vieles ist schlicht und ergreifend unzulässig und es gibt beim TÜV ein "Erwachet ".
Dann ist noch die lästige Bestimmung "Freigängigkeit in allen Fahrzuständen". Sehr gut erinnern kann ich mich, als ich auf meinem BMW 1600-2 die Monsterräder des 2002turbo eintragen liess (195/70-13 anstatt 165-13 :-)). Der TÜVie holte seine 4 verfressendsten Kollegen, stopfte sie in mein Auto und fuhr dann wie ein Narr bei voll eingeschlagener Lenkung im Kreis. Das entlockte mir ein müdes Lächeln. Nur trampelte er dann noch voll auf die Bremse und beim dritten Anlauf setzte der vordere Kotflügel für Sekundenbruchteile auf dem Reifen auf.
"Tut mir leid, nicht freigängig . . . .!"
Mein Gegenargument "bei diesem, vollkommen konstruierten Fahrmanöver setzt das Serienfahrzeug bereits 14 Tage früher auf" wurde beschieden "weiss ich, aber dafür haftet BMW. Nach der Umrüstung hafte ich!".
Wir haben uns auf einen einfachen Vorschlag seinerseits geeinigt auf dessen Vorführung er verzichtete.
Merke: Jeder "Grüne" kriegt uns am Arsch wenn er unbedingt will!
gerd