Action -Cam Verbot in Österreich

Diskutiere Action -Cam Verbot in Österreich im Smalltalk und Offtopic Forum im Bereich Community; ist Personen-und nicht Fahrzeugbezogen! Vulgo "Halterhaftung" !:tongue::tongue:
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ist Personen-und nicht Fahrzeugbezogen!

Vulgo "Halterhaftung" !:tongue::tongue:
Ähm, ich bring Dich mal auf den neusten Stand, Grenzkontrollen zwischen A und D, ich kann mich nicht erinnern je eine erlebt zu haben.:) Also wir es schon schwierig.

Die GSsen sind auch so seltene Motorräder, man findet fast keine auf den Straßen in Österreich. Und wie es der Zufall will, sind mehrere Berliner mit GSen dort im Umkreis unterwges. :)

Nix mit Sondersteuer.:aetsch:
 
Woidl

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Ich habe am Freitag abend mal dem Tourenfahrer gemailt:
Hallo,
zu Ihrem Thema "Action-Cam-Verbot in Österreich" erlaube ich mir folgenden Hinweis:

Bevor die gesamte Biker-Szene völlig verunsichert wird wäre es angebracht gewesen, Ihrerseits etwas genauer zu recherchieren.

Ein Vorarlberger "Dorf"-Polizist ist sicherlich nicht der kompetenteste Absprechpartner in dieser Angelegenheit, wenn seine von
Ihnen publizierte Aussage stimmt. Denn diese entspräche dann nur der Halbwahrheit. Richtig ist wohl, dass die sog. Dash-cams, welche ständig(!) filmen, verboten sind, allerdings nicht die Action-cams bei "vorschriftsmäßiger" Anwendung. Dazu hier ein Auszug aus der Publikation "Mythen und Fakten zur mobilen Videoüberwachung" der ARGE DATEN:


Umfang und Systematik bestimmen Videoüberwachung

Eine Videoüberwachung iSd Datenschutzgesetz 2000 (DSG 2000) liegt vor, sofern systematisch und fortlaufend Bildaufnahmen
angefertigt werden (§§ 50a ff DSG 2000). Im Falle der mobilen PKW-Überwachung wäre jede Fahrt systematisch und fortlaufend ohne konkreten Anlass aufgezeichnet worden. Aus diesem Grund hat die DSK festgestellt, dass die Videoüberwachungsbestimmungen des DSG 2000 Videoüberwachung zur Anwendung kommen.

Videos die aus Anlass spezieller familiärer Feiern (z.B. Hochzeiten oder Geburtstagen) angefertigt werden erfolgen hingegen nicht
systematisch. Schließlich trifft die filmende Person stets die Entscheidung was gefilmt werden soll und was nicht.


Auch Touristen filmen nicht ständig alles, was um sie herum geschieht, sondern wählen besondere Sehenswürdigkeiten aus, um diese
als Erinnerung festzuhalten. Gleiches gilt für Sportler die mittels Helmkamera Aufzeichnungen durchführen. Für diese ist der Weg z.B. zu einer Skipiste ebenfalls uninteressant, es wird lediglich die spannende Abfahrt gefilmt. Bei diesen Arten von Aufnahmen handelt es sich nicht um Videoüberwachungen im Sinne des Gesetzes - das DSG 2000 kommt nicht zur Anwendung.

Persönlichkeitsrechte sind in diesem Fall weiterhin zu beachten, so dürften derartige Aufnahmen, bei denen fremde Menschen erkennbar sind, nicht ohne deren Zustimmung auf YouTube & Co veröffentlicht werden.

Und hier der gesamte Artikel: Mythen
und Fakten zur mobilen Videoüberwachung


Meiner Meinung nach wären Sie gut bedient gewesen, sich im Vorfeld Informationen an kompetenter Stelle einzuholen, wie z.B. der o.a. Arge Daten oder dem Datenschutzgesetz DSG 2000. Dann hätte sich für Sie auch herausgestellt, dass Action-Cams iSd DSG 2000 so lange NICHT verboten sind, so lange sie nicht zur sog. Videoüberwachung, d.h. im Dauerbetrieb bzw. systematisch, eingesetzt werden.


Mit freundlichen Grüßen


Offensichtlich haben sie jetzt zurück gerudert:
Verwirrung um Action-Cam-Verbot in Österreich: TOURENFAHRER ONLINE
 
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apfelrudi

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Nur haben die nicht meinen Namen angegeben. Entweder haben sie einfach einen anderen Namen genommen, oder dieser Thomas Köhler hat denau das selbe gemailt wie ich!:cool:
 
apfelrudi

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Nur haben die nicht meinen Namen angegeben. Entweder haben sie einfach einen anderen Namen genommen, oder dieser Thomas Köhler hat denau das selbe gemailt wie ich!:cool:
ich würde sie trotzdem verklagen, rein prophylaktisch, Ewald (nehme ich an....)

kannst mich auch gleich mitverklagen;)
 
G

Gast20919

Gast
Ich tanze mal aus der Reihe ...!!!Action -Cam Verbot in Österreich


ist mir völlig egal , meine Go Pro habe ich verkauft ....weil ich fahren will und mir das ganze Theater mit Akkus Einstellung usw auf die Nüsse ging .....

:wavespin:
 
Woidl

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Sorry, kann dir nicht ganz folgen!;)
 
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woidl aka Thomas Köhler aka Ewald aka Walter schreibt einen Leserbrief, also eigentlich vier und stiftete damit Verwirrung und verwischt seine Spuren. Zumindest beim Polizeipfosten in Vorarlberg (wie sagt ihr Mützenständer oder so) ist jetzt die Verwirrung groß, da die rechtliche Auslegung des Filmverbotes 4 Personen übertragen ist, die offenkundig "Tourenfahrer" als Publikationsplattform nutzen.

Sämtliche Gesetzbücher, Dienstanweisungen und Verordnungsblätter werden geschreddert und ein Abo des "Tourenfahrer" eingerichtet, es folgt "Motorrad". Vorarlberg steigt innerhalb weniger Wochen zum Motorradparadies auf.

Geniale Taktik.:D
 
cowy

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Ich denke, da schenken sich die einzelnen Staaten gegenseitig nichts.
geht wohl allen in allen Ländern so

PS: absichtlich "Abhocke" geschrieben??? ;)

Die schreibkorrektur geht lieber in den Knast .....
 
cowy

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ICH täts dir ja gern sagen , aber ich bin ja Ausländer ..







und aus allem macht ihr gleich eine Staatsaffäre, oder wieso schaltet sich da gleich der Landeshauptmann ein ... ;-))
 
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morepower

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Du glaubst tatsächlich, ich argumentiere mit Dir, armer Irrer. :)Wenn ich Deine dümmliche Interpretation meiner Aussage richtigstelle, ist das nicht der Austausch von Argumenten. Sogar für diese einfach Erkenntnis fehlen Dir die notwendigen Kapazitäten.

Von Dir habe ich ausser Mutmaßungen zu meiner Person noch kein Argument gehört. Passt schon.
Und Ich dachte, almöhi oder sugus könnte man nicht mehr toppen, aber der Hinterwäldler aus Tirol schafft das im ersten Anlauf.:preis:
Diese Antwort passt perfekt ins Bild....und wieder bestätigt: einfältig und lächerlich.
 
glattfoxen

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Jetzt hört doch bitte damit auf, den C-Treiber zu zitieren. So untergrabt ihr die Funktion der Ignorier-Liste, und ich muss sein selbstgefälliges Geschreibsel wieder ertragen :help: Danke für euer Verständnis :redface:
 
Wolfgang

Wolfgang

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Zusammenfassung.

Trotz der vielen Querschüsse und Unfreundlichkeiten in diesem thread, kann man wohl positiv festhalten:

Gut, dass wir drüber gesprochen haben! Wie sich für den aufmerksamen Leser in dem Update vom Tourenfahrer herausstellt, sind klare Aussagen zu dem Thema Dash- / Action - cam ausgesprochene Mangelware. Auch die finale Aussage der ARGE hat Bestand bis zum nächsten Statement, oder zur nächsten Interpretation. Gemeinsam und durch unterschiedliche Blickwinkel auf dieses Thema, wurde das Ganze dann doch ein bisschen "griffiger" - für mich zumindest. Und der Ulli Böckmann schreibt zum Schuss ja auch richtig:

So weit, so gut

Soweit der Stand heute. Demnach scheint die gelegentliche Filmerei schöner Streckenabschnitte auch in Österreich kein Problem zu sein. Aber wer weiß, wann die nächste Antwort kommt und was drin steht.
Vielleicht zum Schluss noch ein Hinweis an den Hofrat: Wenn mal wieder die Auslegung eines Gesetzes aus dem Ruder zu laufen droht, fragen Sie doch einfach unsere Leser …
Für mich sind solche Informationen wichtig, denn wie heißt es: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Da dann gleich von Bildniveau oder mangelhafter Recherche zu sprechen, halte ich für unfair. Aktuell sollen die Nachrichten ja sein, denn wenn die Sau bereits das zweite Mal durchs Dorf getrieben wird, schert sich kein Mensch mehr drum.

Ich freu mich auf alle Fälle auf Hirschegg und die Steiermark - und die GoPro ist dabei.
 
Woidl

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Die heutige TF-Reaktion auf meine Email:

Sehr geehrter Herr B....,

Sie haben natürlich recht. Mit Verzögerung
haben auch wir die richtigen
Antworten erhalten und auf unserer
Internetseite dokumentiert. Doch hat
die Fehlinformation weniger mit
fehlender Recherche zu tun, vielmehr
wurde uns im Zuge unserer Recherchen
das Verbot von zahlreichen
offiziellen Stellen zunächst bestätigt – sowohl
von mehreren
Landespolizeidirektionen wie auch von Automobilclubs. Wir haben
all das
inzwischen im Netz dokumentiert, siehe Link:

http://www.tourenfahrer.de/artikel/artikel/detail/News/verwirrung-um-action-cam-verbot-in-oesterreich/

Ich
möchte mich sehr für Ihren Hinweis bedanken und die vorschnelle
Meldung
entschuldigen.

Mit besten Grüßen

Uli
Böckmann

Geschäftsführender Redakteur
 
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Die heutige TF-Reaktion auf meine Email:

Sehr geehrter Herr B....,

Sie haben natürlich recht. ...


http://www.tourenfahrer.de/artikel/artikel/detail/News/verwirrung-um-action-cam-verbot-in-oesterreich/

Ich
möchte mich sehr für Ihren Hinweis bedanken und die vorschnelle
Meldung
entschuldigen.

Mit besten Grüßen

Uli
Böckmann

Geschäftsführender Redakteur
Na also.:)

Viel wichtiger fände ich allerdings, das die jewiligen Landestrachtenvereine samt ihrer Mützenständer darüber informiert werden, dass ihre Auslegung falsch ist.

Was nutzt mir nen Onlineartikel, wenn der Dorfpolizist nicht informiert ist?
 
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Diese Antwort passt perfekt ins Bild....und wieder bestätigt: einfältig und lächerlich.

Argumente, ich vergaß Du hast ja keine, sind ja nur Beleidigungen, gilt für die aber auch, gewinnen durch bloßes Wiederholen nicht an Gewicht.:D

Geh doch einfach nen paar Pilgerer auf dem Jacobsweg belästigen, ersatzweise lass Dir was besseres einfallen.:)
 
Thema:

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