Ärger nach dem Verkauf

Diskutiere Ärger nach dem Verkauf im Motorrad allgemein Forum im Bereich Community; Riss am Lenkeranschlag M900 Käufer meldet sich ****** Hallo, habe ein Problem, hatte mir ja ne ducati Monster 900 geholt, nachdem ich...
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Lino1908

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Riss am Lenkeranschlag M900 Käufer meldet sich
******
Hallo, habe ein Problem, hatte mir ja ne ducati Monster 900 geholt, nachdem ich gemerkt hatte das es von der Sitzposition überhaupt Nicht mein Ding war habe ich sie nach 6 Wochen wieder verkauft.

Jetzt ruft mich gerade der Käufer an( nach 3 Wochen) und meint sein Kawasaki Händler hatte gesehen das er am linken lenkanschlag einen riss hat. Somit wäre es ein rahmenschaden und die Maschine wäre schrott oder für 2200€ einen neuen Rahmen kaufen.

Kann das sein, laut Vorbesitzer Unfall frei.
kann man den Stahlrohrrahmen nicht anheften an der stelle, also nur der Lenkanschlag hat einen riss.
Ich habe keinen Riss gesehen, kann man das Schweißen ? Muss ich wirklich die Maschine zurücknehmen ?

Bin gerade Ratlos, weis ja auch nicht was der in den 3 Wochen mit der Maschine gemacht hat.

Habt ihr eine Idee ?

Im Kauf Vertrag steht drin das die Maschine so verkauft wurde wie sie beim Zustand der Besichtigung und Probefahrt war. Und keine gewährleistung gibt.

Und angekreuzt habe ich noch das zu meiner zeit und soviel mir bekannt war keine Unfallschaden waren.

Bin grad total genervt von dem Typ, er will die Maschine ja behalten aber so ist sie quasi ein Totalschaden bla bla,

Weiß ich was der beim Transport oder in den letzten 3 Wochen gemacht :mad::mad::mad::mad:hat.:rolleyes:
 
Jonni

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Mein Rat: konsultiere einen Anwalt.

Offenbar ein Käufer, der im Nachhinein den Preis drücken will. Diesen Leuten muss man von Anfang an zeigen, dass sie ihr Ziel ohne einen Prozeß nicht erreichen werden.

CU
Jonni
 
GStatten

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Hi, mit Ratschlägen bei drohenden Rechtstreitigkeiten halte ich mich zurück.
Aber ich kann Dir berichten, dass mich mal jemand auf Rücknahme eines gebrauchten Fahrzeuges verklagt hat. Das Gericht hatte mir aber Recht zugesprochen mit der Begründung; Der Käufer muss dem Verkäufer nachweisen, dass er von dem Schaden/Mängel wusste.....
Und das erscheint mir recht schwierig/unmöglich! :confused:
Vielleicht gibts dazu aber noch Kommentare von den Advokados hier!
 
teileklaus

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Hallo
"Sorry", würde ich antworten, "wenn Sie den Kaufvertrag lesen, werden Sie sehen, dass es keine Garantie auf den Kauf gibt und ich ehrlich keinen Unfall hatte, und auch von keinem wusste, wie ich unterschrieben hatte. "
Dann sollte es aber auch so gewesen sein.
Ein guter Schweißer wird den Anschlag anheften können, allerdings muss dann je nach dem, wo der sitzt das Lenkkopflager raus und lackiert werden.
Möglicherweise gibt es auch einen Anschlag an einer anderen Stelle wie der Gelbe von Turatech für die Kuh, der an die Holme anschlägt.
Wenn du einen Kaufvertrag hast, der die unfallfreiheit bei deinem Kauf bescheinigt, kannst du den ja zeigen.
Rückgabe ist nach meiner Einschätzung nicht möglich.
 
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Lino1908

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Er hat ja sogar den Vorbesitzer von mit angerufen, der hat im auch gesagt das da nix war, und ich habs ihm auch gesagt beim verkauf, auf einmal kommt er dann nach 3 wochen.

Ist halt ärgerlich so ne scheisse, echt. Sorry

Er will jetzt mal noch ne andere werkstadt aufsuchen meinte , er möchte das Motorrad ja eigentlich behalten aber wenn es ihm niemand schweist muss ich es halt zurück nehmen .... Gehts noch
 
palmstrollo

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... Der Käufer muss dem Verkäufer nachweisen, dass er von dem Schaden/Mängel wusste.....
..., er möchte das Motorrad ja eigentlich behalten aber wenn es ihm niemand schweist muss ich es halt zurück nehmen ....
Nur, wenn er dir das oben genannte nachweisen kann.
Aber der Tip mit dem Rechtsanwalt ist noch besser. Als ADAC-Mitglied hast du sogar eine Beratung/ Jahr frei. Vielleicht gemeinsam mit dem Advokaten ein freundliches aber deutliches Schreiben aufsetzen.
 
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Lino1908

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Gleich den Brief oder erstmal warten was von ihm noch kommt ? Was meint ihr :confused:
 
teileklaus

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es ist möglich:
- du hast unwissend die Sache beschädigt gekauft.
- er hat das Motorrad wissend oder unwissend beschädigt, evtl auch beim Transport
- der Händler hat den Schaden verursacht.
Wenn du nichts beschädigt hast, auch nichts davon wusstest, kannst du gleich zum Advokaten gehen und einen Brief aufsetzen lassen.
 
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GSATraveler

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Hallo Lino, geh zum Anwalt und mach Dir keinen Kopf. Wenn der Sachverhalt so ist wie von Dir geschildert, ist das Ding verhältnismässig klar. Das entsprechende Briefpapier wird Dich aus der Schusslinie nehmen.
Gruss Rolf.
 
Eifelzug

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Tipp:

Im Rahmen der Hauptuntersuchung "TÜV" werden auch die Lenkanschläge durch den PrüfIngenieur besichtigt.
Sollte hier bei der Prüfung der Lenkanschlag beschädigt sein, wie von dir beschrieben, dann ist das ein erheblicher Mangel und die Plakette wird nicht zugeteilt.

Daher die letzten 3 Prüfberichte der vergangen HUs anschauen, ob jemals ein Mangel vermerkt worden ist.

Sollten die Prüfberichte nicht mehr vorhanden sein, dann kann man mit der Fahrgestellnummer bei der DEKRA, TÜV, GTÜ etc. anfragen und die Berichte sich in Kopie schicken lassen.

Vor allem bei Autos fallen manchmal dann auffällige Kilometerstände auf ;)

Grüße
Paul :)
 
BMW Peter

BMW Peter

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Ich würde erstmal auf was Schriftliches vom Käufer warten und erst dann reagieren.

Absprachen am Telefon bringen bei so einer Sache nichts.
 
teileklaus

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Kann man machen.
Ich denke, das führt nicht weiter. Da wird überall ok stehen, sonst hätte das Moppet ja keine HU bestanden und heute keinen Stempel..
Da ist was faul.
Einer hat das verursacht und verschwiegen, wenn es nicht ein Versuch ist, den Preis zu drücken und noch einen Nachschlag zu erhalten. :mad:
 
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Gast 7673

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Wer

schreibt der bleibt !!

Geh zu nem Anwalt wenn Du Rechtsschutz hast, sonst schreib und maile nix und lass ihn sein Anliegen schriftlich vorbringen, dann kann Dir sicher ein Rechtskundiger helfen.;)

Ohne den gesamten Sachverhalt zu kennen (Kaufvertrag, TÜV etc ) und aussagekräftige Bilder bzw Gutachten zum Fahrzeug gesehen zu haben ist da jeder Rat schwer !!
 
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Nordlicht

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Hallo Lino, geh zum Anwalt und mach Dir keinen Kopf. Wenn der Sachverhalt so ist wie von Dir geschildert, ist das Ding verhältnismässig klar. Das entsprechende Briefpapier wird Dich aus der Schusslinie nehmen.
Gruss Rolf.
+1
 
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Lino1908

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Ok, danke mal. Tüv bericht der letzte 7/2011 ohne Mängel. Werde jetzt mal abwarten ob von ihm noch was kommt ansonsten werde ich mal einen anwalt auf suchen. Der hat mir vorhin bilder geschickt, das hätte man sofort gesehen wenn man Probefahrt macht, ich glaub der hat die hin gelegt und versucht jetzt noch gute zu machen . Naja schade das es nicht nur so freundliche BMW fahre gibt sondern auch so ein paar Schwarze Sch.... :D
 
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Nordlicht

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Die Geschichte stinkt!
Wenn du UNS die Wahrheit sagst, lügt ER dich an oder hat dies vor. Da würde ICH nicht warten, sondern sofort handeln, so weit dies möglich ist.
 
250511

250511

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Die Geschichte stinkt!
Wenn du UNS die Wahrheit sagst, lügt ER dich an oder hat dies vor. Da würde ICH nicht warten, sondern sofort handeln, so weit dies möglich ist.
Sehe ich genau so. Wenn er Dich noch mal kontaktiert sage ihm, er soll die Sache schriftlich vorbringen bzw. seinem Anwalt geben, alles weitere wird dann Dein Rechtsbeistand regeln. Dann mal abwarten ob überhaupt noch was kommt. Meistens erübrigt sich die Sache dann schon bei solchen "schwarzen Schafen"....
 
RunNRG

RunNRG

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Von wegen...:cool:

Ich habe vor 2 Jahren meine schöne Yammi R1 verkauft, Tuning (vom Fachmann) und Verdelelungsteile im Wert von über 4000 Euro dran.

Verkauft zu einem brauchbaren Preis an eine serios wirkenden Endvierziger aus Südeutschland.:)

10 Wochen später ruft er mich an, er hätte das Moped prüfen lassen, wäre nicht mehr genauso, wie vom Tuner paar Jahre vorher abgeholt. Natürlich nicht, habs ja dann weiter gefahren und die Bastelwut dran ausgelassen. :D

Er hat dann bei dem gleichen Tuner im selben Atemzug weiter aufmunitioniert für 1500 Euro, noch paar schnieke Sportpötte dran und wollte das nun alles von mir bezahlt haben....welche Drogen muss man dafür nehmen:confused:....das Mopped war verkauft wie gesehen und probegefahren.

Ich wollte natürlich nix zahlen, er ging zum Anwalt und der schrieb mir nun fröhlich Briefe, die ich dann 2-3 mal beantwortet habe (meine schöne Zeit...:mad:)

Zum Schluß bot mir der gegnerische Anwalt dann einen Vergleich an, ich sollte 50 % der kosten übernehmen....ansonstne Klage.

Ich hab mich natürlich ganz entspannt zurückgelehnt;)...und paar Monate später flatterte mir die Klageschrift ins Haus....

Faxen dicke = zum Anwalt....:mad:..wieder meine schöne Zeit, dann 5 mal Korrespondenz zwischen den Anwälten und dem Gericht, welches zu entscheiden hatte, ob der Klage stattgegeben würde. Da mein Anwalt technisch nicht zu den hellsten gehörte, musste ich ihm jedesmal das Händchen führen und den aufgesetzten Schriftsatz nachkorrigieren und sachlich richtig stellen. Sachen gibts....:rolleyes:

Das Ende vom Lied, der Klage wurde stattgegeben. :eek:

Ich wurde also vor Gericht zitiert, ein Urlaubstag futsch..als Beklagter hat man ja auch keine Recht auf Erstattung der auslagen oder Kosten.:mad::mad::mad:

Der Gerichts Termin wurde abgehalten (der Pfeiffenkopf ist also extra dafür aus Süddeutschland angereist), der Richter erkannte nicht den geringsten Ansatz, worauf die Ansprüche basieren könnten und das Verfahren wurde eingestellt.

Gekostet hat mich das in Summe volle 2-3 Tage....weil ich die psychopathischen Ansätze des Käufers (im juristendeutsch hieß das abschließend mutmaßliche Kaufreue) nicht von vorne rein erkannte.
Sowas brauch ich nie nie wieder!!! :mad:
 
M

matze.x

Gast
Hallo,

mich stört ein bißchen die einhellige Vorverurteilung des Käufers. Wie würdet ihr denn reagieren, wenn ihr eine unfallfreie GS kauft und drei Wochen später feststellt, dass der Lenkanschlag gebrochen ist!?? Und der bricht nicht weil man beim Rangieren mal heftig den Lenker einschlägt...

Ich würde als Verkäufer in so einem Fall das Gerät mal in Augenschein nehmen. Wenn immer noch keine Unfallspuren erkennbar sind - was ich jetzt mal annehme - müsste man in dem Fall wohl davon ausgehen, dass der Schaden schon vorhanden war (wahrscheinlich hast du sie dann schon so gekauft). Und da wäre aus meiner Sicht das Gebot der Stunde, mit dem Käufer eine gütliche Einigung zu finden. Ist zwar saublöd und tut finanziell weh, aber passiert halt.

Wenn der Schaden älter ist, kann man vielleicht Rostansätze erkennen. Das wäre dann ein Beweis mit dem auch der Erstbesitzer in der Ziehung wäre.

Wenn ich mir die Erfahrungen von RunNRG anschaue würde ich mich auch fragen wieviel mir 2-3 Tage Lebenszeit und der psychische Stress wert sind.

Gruß

matze
 
gerd_

gerd_

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Hi
Wir unterstellen, dass der hier Fragende ein sauberes Gewissen hat.

Eine sinnvolle Frage: Wurde bei diesem Gebrauchtfahrzeugverkauf die Gewährleistung explizit ausgeschlossen? Das sollte und darf man als "Privater" tun!
Falls sie ausgeschlossen war kann man sich relativ zurücklehnen. Der Käufer müsste auf jeden Fall nachweisen, dass man von diesem Schaden wusste (böswilliges Verschweigen).
Falls nicht, wird es wahrscheinlich etwas diffiziler. Also zu einem passenden Fachanwalt (oder ADAC). Bei den meisten kostet eine Erstberatung nix oder wenn, dann einen geringen Betrag.
Das Ergebnis teilt man dem Anspruchsteller selbst schriftlich mit und äussert dabei gleich den Hinweis man würde ihm -in dubio- auch die künftigen Anwaltskosten aufbürden ( . . wollen; falls er streitet und verliert).
Bevor es richtiges Geld kostet sollte man bei der Schufa nachfragen (lassen; > Anwalt). Hat er keine Kohle bleibt man nämlich auf den eigenen Kosten sitzen. Daher klagt man auch nicht selbst, sondern lässt sich verklagen. So man eine Rechtsschutzversicherung hat hilft die einem dann, wenn man sich wehren muss.

Was ich mich frage: Sieht man den Schaden (egal durch wen verursacht) ganz offensichtlich oder muss man danach suchen? Falls die Suche nötig ist: Weshalb hat der Typ gesucht? Einfach "mal so"? Oder eher weil es ihn auf's Maul gelegt hat? Vielleicht kann er ja nachweisen, dass er das Mopped in den 2 Wochen gar nicht gefahren hat? :cool:
gerd
 
Thema:

Ärger nach dem Verkauf

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