Beschlagnahmung von Raser-Fahrzeugen : Österreich macht ernst!

Diskutiere Beschlagnahmung von Raser-Fahrzeugen : Österreich macht ernst! im Smalltalk und Offtopic Forum im Bereich Community; ... und eine zweite Versteigerung wird evtl. möglich?! Österreich beschlagnahmt BMW: Nun spricht der St. Galler Raser «Mir ist bewusst, dass...
MarinGS

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... und eine zweite Versteigerung wird evtl. möglich?!

Österreich beschlagnahmt BMW: Nun spricht der St. Galler Raser


«Mir ist bewusst, dass einem in der Schweiz das Auto entzogen werden kann. Aber wie soll ich denn wissen, dass es in Österreich plötzlich ein neues Gesetz gibt?»




... klappt nicht so ganz
Und selbst wenn er mit mehr als 230 km/h über die österreichische Autobahn braust, wird er den Verstorbenen wohl nicht mehr lebend antreffen..
 
JUG

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Und selbst wenn er mit mehr als 230 km/h über die österreichische Autobahn braust, wird er den Verstorbenen wohl nicht mehr lebend antreffen..
Das erzähl mal Marty McFly und seinem Freund Dr. Emmett L. „Doc“ Brown. :wink:
 
FlowRider

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218 km/h auf A3 im Burgenland: Raser musste E-Auto abgeben

Hornstein/Baden – Einem 40-jährigen Pkw-Lenker, der mit 218 statt der erlaubten 130 km/h auf der Südostautobahn (A3) im Burgenland unterwegs war, sind am Montag Führerschein und Auto abgenommen worden. Der ungarische Staatsbürger hatte mit seinem E-Auto bei Hornstein (Bezirk Eisenstadt-Umgebung) mit weit überhöhter Geschwindigkeit eine Zivilstreife überholt und war in weiterer Folge zu dicht auf andere Fahrzeuge aufgefahren, berichtete die Landespolizeidirektion Burgenland am Dienstag.
 
Lewellyn

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218 km/h auf A3 im Burgenland: Raser musste E-Auto abgeben

Hornstein/Baden – Einem 40-jährigen Pkw-Lenker, der mit 218 statt der erlaubten 130 km/h auf der Südostautobahn (A3) im Burgenland unterwegs war, sind am Montag Führerschein und Auto abgenommen worden. Der ungarische Staatsbürger hatte mit seinem E-Auto bei Hornstein (Bezirk Eisenstadt-Umgebung) mit weit überhöhter Geschwindigkeit eine Zivilstreife überholt und war in weiterer Folge zu dicht auf andere Fahrzeuge aufgefahren, berichtete die Landespolizeidirektion Burgenland am Dienstag.
Immerhin amtlich nachgewiesen, dass die 217km/h, die Tesla als Topspeed angibt, nicht untertrieben sind.

🤣
 
Sudelnupp

Sudelnupp

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Kurze Erfahrung dazu, mit 2 Einheimischem am Gavia unterwegs gewesen, ich wills abkürzen, wir haben scheisse gebaut, der Polizist hat gekocht dem ist bald die Halsschlagader vor Ärger geplatzt, der konnte kein englisch, mir wurde eine Politesse zugeteilt, die war nett, die konnte englisch, die hat mir einen Knollen über 64 Euro ausgestellt und meinte ich sollte mich vom Acker machen.

Den beiden Einheimischen haben die das Motorrad, Papiere und Führerschein abgenommen, deshalb sollte ich zusehen das ich mich vom Acker machen, sonst hätte es mir genauso gehen können wie den beiden Einheimischen.
 
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SuMoQ

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Solche Schilder haben den Status von Rechtsverordnungen, die die Verwaltung erlässt, mit einem Gesetz als Rechtsgrundlage, dass sie das dürfen. Sowas lässt sich aber - wie andere Verwaltungsakte auch - rechtlich angreifen: Widerspruch, Klage ... das könntest Du ja tun, vorher vielleicht auch erstmal einen Brief oder Email schreiben, denn vielleicht muss man sie ja "nur" aus dem Büroschlaf wecken.

Allerdings geht Dein Einwurf am Thema vorbei. Es geht ja hier nicht um 50 fahren, wo 30 vielleicht nicht nötig ist, sondern um 130 fahren wo 30 steht o. ä.
Die Schilder wurden jetzt übrigens geändert, allerdings nicht wie vorher, als auf der völlig zerbombten Straße 50 KM/H gefahren werden durfte, sondern der Zusatz Straßenschäden wurde gegen die Anzahl der Meter getauscht. Jetzt reiht sich trotz sanierte Straße und doppelter Leitplanke ein 30 er Schild nach dem anderen mit Angabe der Entfernung bis zum Nächsten über mehrere hunderte Meter auf. Dann darf man etwa 200 Meter wieder Gas geben bevor dann, an dieser Stelle ja auch völlig in Ordnung, eine neue 30 er Beschränkung aufgrund von Schule und Kindergarten kommt. Schule und Kindergarten gibt es da aber schon seit 30 Jahren... Klingt doch logisch.

Wie bereits gesagt, wer sich in den hier diskutierten Geschwindigkeitsverstößen aufhält, gehört entsprechend bestraft. Aber es gibt aufgrund unserer Schilderwut in Deutschland, auch genug Stellen an denen die Vorgabe absolut keinen Sinn ergibt.
 
AlpenoStrand

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Die ganz Schlauen verkaufen das Fahrzeug, wenn die Beschlagnahmung droht. Natürlich nur vorübergehend an einen Freund 😂😂
Da das Fahrzeug nun sofort bis zu 14 Tage sichergestellt wird funktioniert das Verkaufen nicht mehr. Innerhalb der maximal 14 Tage muss entschieden werden, ob das Fahrzeug versteigert oder doch wieder an den Eigentümer übergeben wird.

Also doch lieber mit einem Leasing- oder Mietfahrzeug rasen, dass kann nicht endgültig kassiert werden. :rollleyyes:
 
MarinGS

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und der Führerausweis wurde an Ort und Stelle abgenommen.

Heißt das in der Schweiz Führerausweis?
 
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