Geblitzt, Foto nicht erkennbar...Wer kennt sich da aus ?

Diskutiere Geblitzt, Foto nicht erkennbar...Wer kennt sich da aus ? im Smalltalk und Offtopic Forum im Bereich Community; DAS würde ich bleiben lassen. Das kommt praktisch einer Aufforderung an die Polizei gleich, weitere Ermittlungen anzustellen und...
C-Treiber

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Du mußt denen schreiben, dass Du nicht weißt, wer zu der Zeit mit Deinem Auto unterwegs war. Auf dem Bild wäre das nicht zu erkennen. Ob sie Dir besseres Bildmaterial zwecks Identifizierung des Fahrers zur Verfügung stellen könnten.
Können sie das, wirst Du bezahlen müssen.
Können sie das nicht, werden sie das Verfahren einstellen und Dich entsprechend benachrichtigen. ... .
DAS würde ich bleiben lassen.

Das kommt praktisch einer Aufforderung an die Polizei gleich, weitere Ermittlungen anzustellen und Lichtbildabgleiche vorzunehmen.

Das machen sie zwar sowieso, aber mit dem obigen Vorgehen verbaust Du Dir den Weg, wenn es zu einem Gerichtsverfahren kommt, den Antrag zu stellen den Lichtbildabgleich als Beweismittel nicht zuzulassen. Du hast sie damit ja praktisch aufgefordert einen Lichtbildabgleich vorzunehmen, auch für alle Personen die unter Deiner Adresse gemeldt sind und damit in diesem Bereich auf Dein Recht verzichtet, Dich nicht selbst belasten zu müssen.

Sehr riskante Strategie.

Nicht zugeben und keine Aussage machen ist die einzige sinnvolle Strategie.
 
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Lutz

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Hi.....

Ehrlich gesagt....wer Mist macht sollte auch dafür gerade stehen....

Tut mir leid, aber für dieses Drückeberger verhalten habe ich keinerlei Verständnis...Zahl das Bußgeld und denk mal über dein Fahrverhalten nach!


Hallo Liebe Leute,

wurde vor letzte Woche mit dem Pkw geblitzt der Brief war gestern in der Post :(
Das Foto ist sehr unscharf und man kann fast garnichts erkennen.
Mir wird vorgeworfen, die zulässige Höchstgeschwindigkeit (50) um 29Km/h überschritten zu haben (innerorts).


Da ich KEINE Verkehrsrechtschutz Versicherung besitze frage ich mich ob es das was bringt damit zum Anwalt zu rennen bei 100 € Bußgeld und einem Punkt (wäre mein erster).
Im Netz gibt es die unterschiedlichsten Kommentare dazu aber nichts was mich weiter bringt.
Oder soll ich einfach Einspruch erheben und als Grund nennen das das Foto unscharf wäre, und ich micht nicht dran erinnern kann wer gefahren ist zu dem Zeitpunkt? (Auto wird von allen Familienmitgliedern genutzt.)

Vielleicht kennt sich ja jemand aus mit der Materie.
Vielen Dank im Vorraus.
 
FENNEC

FENNEC

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In diesem Fall und bei diesen Hintergründen gibt es tatsächlich nur eins: bezahlen und den Punkt kassieren! Alles andere ist viel Ärger um fast nichts, es ist den Aufwand nicht wert!:cool:
 
Abti

Abti

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Habe den geschilderten Fall schon zwei mal erlebt bzw. mitbekommen. Ein Freund fuhr auch mal ca. 30km/h zuschnell. Foto war sehr schlecht. Da er sich nicht "errinern" konnte wer sein Auto an dem Tag hatte wurde ihm ein Fahrtenbuch auferlegt. Kein Punk und kein Bußgeld aber 1 Jahr lang jeden Kilometer ins Buch schreiben. Nervig sowas.

Ich bin auch mal mit 32km/h geblitzt worden. 150€ 3 Punkte aber kein Fahrverbot weil ich "Ersttäter" war.

Mein Rat wäre auch erst mal Einspruch einlegen und gucken was passiert. Falls die nicht locker lassen und es dir doch besser auzeigen können das du es warst kannste immer noch zahlen. Würde beim Einspruch aber keinerlei Gründe nennen. da warten die bloß drauf und das kann dir später auf die Füße fallen.
 
Timmelsjoch-Fahrer

Timmelsjoch-Fahrer

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Tach !

Du kannst ja auf der Zusendung eines Original-Bildes bestehen, und dann weiter sehen...

Ansonsten : Zahlen und vergessen.

Wärst du mal Boxer gefahren, mit Helm auf ist da immer was möglich...

Grüße !
 
PStranger

PStranger

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Der hier oft vertretene Ratschlag "zahlen und fertig" bzw. "einfach dazu stehen" mag moralisch vertretbar sein und letztendlich muss das jeder ganz individuell mit seinem Gewissen ausmachen, aber ich habe schon öfter erleben dürfen, wie Verfechter dieser Meinung urplötzlich umgekippt sind, als es auf einmal um die Frage "fahren oder laufen" im eigenen Fall ging. Und der erste Punkt auf dem Konto kann irgendwann mal der entscheidende sein...

EDIT wegen Rechtschreibung
 
Theo.Turnschuh

Theo.Turnschuh

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Da Du ja vor Abschluss der Ermittlungen das Recht hast Dich zu dem Sachverhalt zu äußern, würde ich Dir empfehlen, den Verstoß weder zuzugeben noch abzustreiten (kein Kreuz setzen). Sondern einfach drunter zu schreiben, dass dieses Fahrzeug von mehreren Personen in der Familie genutzt wird und Du Dich nicht erinnern kannst, wer das zur Ereigniszeit geführt hat. Weitere Ermittlungen werden sie sowieso anstellen. Aber wenn die Bilder eh nix wert sind, gibt es keinen Ermittlungsansatz.
Ein Fahrtenbuch bekommst Du nicht so schnell aufgedrückt. Im Übrigen ist das Fahrtenbuch keine Auflage an Dich sondern eine Auflage das Fahrzeug betreffend. Würdest Du es verkaufen, muss der Nächste ...
 
QVIENNA

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IamI

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Ser's,

wer auch immer im Ortsgebiet statt 50 km/h über 80 km/h fährt ist meiner Meinung nach sowieso fällig - das ist keine Unachtsamkeit mehr, das ist grob fahrlässig und unverantwortlich.

Man legt nämlich bei 50 km/h etwa 14m pro Sekunde zurück, bei 80 bereits 22 m/s, bei einer Reaktionszeit von etwa 0,3 Sekunden also bis zur Reaktion nach Erkennung der Gefahr daher grob 7-8m, (knapp 2 Autolängen) - bei 50 km/h wären das nur 4 m - also ungefähr die Hälfte.
dann darf man noch den Bremsweg hinzuzählen, der macht bei 80 km/h auf trockener Straße etwa 30 m, bei 50 km/h 12 m aus.
(unter der Voraussetzung einer Verzögerung von 8 m/s²)
Bis zum Stillstand (vor zB einem Kind) legt man aus 80km/h flockige 35 - 40 m zurück, bei 50 "nur" 16 - 20 (also die Hälfte)

Man legt also bei 80 km/h noch 4 Meter mehr zurück bevor man überhaupt anfängt zu bremsen, bleiben noch 12 m zum Bremsen also trifft man mit 13,98 m/s (also fast 50 km/h) auf das Hindernis.

(Für alle Exaktheitsjunkies: das sind grobe Richtwerte, allerdings nicht mit den Fahrschulformeln sondern mit s = v²/(2*a), und für die Bremsfanatiker: ja unter guten Bedingungen kann - ich betone KANN - die Bremsbeschleunigung, vulgo Verzögerung, auch höher als 8m/s² sein, muss aber nicht!!!!)


Es gibt Grenzen, bis zu denen eine Tempoüberschreitung als "Kavaliersdelikt" gesehen bzw einer Nachlässigkeit zugeschrieben werden kann - das allerdings ist schon ganz schön schlimm

Aber diese ewige Rumjammerei wegen solcher Sachen ist eher fad und unnötig.

Und auch wenn mich C-Treiber dafür wieder verbal zumüllt - dieses "ich war's nicht - und jetzt macht euch die Arbeit und weist es mir nach" - Gedröhne ist aber so ein Scheiß, wenn man was angestellt hat, dann soll man auch dazu stehen, das war auch bei den "früheren Verbrechern" so - erwischt - dafür gesessen - ohne Jammern.
(Er hätte ja nicht zu schnell fahren müssen, war ja seine Verantwortung)
Wozu Steuergeld für "Ermittlungen" ausgeben/vergauden, wenn das Ergebnis absehbar ist - in diesem Fall, moderne Bildbearbeitungstechnik macht's möglich.

Also mein Rat:
- aufhören zu sudern
- zahlen
- Punkt kassieren
- nächstes Mal (und in Zukunft immer) langsamer fahren
- Eigenverantwortung wahrnehmen!!!! - ist das wichtigste

liebe Grüße

Wolfgang

PS: Und:
- ja - ich war auch schon mal zu schnell, und
- ja - ich bin kein Heiliger, und
- ja - ich war auch schon unverantwortlich (bei allem möglichen)
 
Zörnie

Zörnie

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Ich halte es jetzt auch nicht für eine (mit)menschliche Spitzenleistung, mit mindestens 80km/h durch eine Siedlung gerast zu sein, aber darum geht es ja nicht.

Hier mal ein paar Lektionen Verkehrsstrafrecht.


Wen du dir bei deiner Vorgehensweise nicht sicher bist, ruf mal eine brauchbare Rechtsanwaltskanzlei an und frage, was ein Beratungsgespräch kostet. Ähnliche Auskünfte kann man auch auf entsprechenden Onlineplattformen schon erhalten.

Ich würde nur die Daten bestätigen, die bestätigt werden müssen und ansonsten mich zur Sache gar nicht einlassen, sondern einen beweiskräftigen Nachweis von der Behörde verlangen.

Grüße
Steffen
 
GSAFAN

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nie gewesen
.....wurde nicht ein Bild geschickt? Ist nicht meißt der Beschuldigte derjenige der sich nicht erkennt?

Es wird sich kaum einer davon frei sprechen können mal mit 80 an einem Ortsschild vorbei gefahren zu sein (die Dinger stehen aber auch manchmal blöd und die Orte? was wollen die dort wo man mal so richtig loslegen könnte). Sowie man auf der B500 überholt wird, selbst wenn man 200 fährt.

Aber erwischt is halt erwischt. Letztendlich gibt es die Bahncard.
 
G

Gast20919

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Ihr merkt aber ,das sich alles wiederholt bzw alles schon mal geschrieben wurde ....:spin:
 
GSAFAN

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nie gewesen
....seit ein paar tausend Jahren vor Christus wiederholt sich geschriebenes, die totale Papierverschwendung. Allein die ganzen Anzeigen wegen Geschwindigkeitsübertretung, als wenn so ein Amt das nicht endlich mal oft genug geschrieben hätte.

Verrückterweise haben die Lehrer damals so etwas, sogar in Auftrag gegeben.
 
apfelrudi

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wir könnten mal wieder eine Kreuzigung wiederholen.... ;)

das wäre dann etwas, worüber man wiederholt schreiben könnte
 
D

der niederrheiner

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Mann, Leute, jetzt hört doch mal auf. Anschliessend bezahlt der und ich erfahre nie, ob C-Treibers Rat funktioniert. Und ich will das jetzt mal am lebenden Objekt wissen. Also bitte, keine Tips mehr, der Sorte „Eier in der Hose umd zahlen. . . ."

Danke!
 
GSAFAN

GSAFAN

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nie gewesen
wir könnten mal wieder eine Kreuzigung wiederholen.... ;)
Das ich für "scherze" zu haben bin ((auch für große (großes S)) ist bekannt!

Im Moment lese ich gerade ein Buch über das Mittelmeer - fängt an so in etwa 20.000 Jahre vor "0". Unserem "0".

Nicht übel diese Variante der Herangehensweise, wie bei den Schlafwandlern, ca. 100 Jahre vorher anzufangen mit den Typen auf dem Balkan.

Wir würden neben allem Spirituellen, bei der Betrachtung beginnend, so ab 1500 vor Christus oder auch vorher je nach Geduld und Laune, eine Blick auf die Welt erhalten - "unsere Welt" man oh man. Selbstverständlich nicht!! ohne unsere Technik von Heute - bin selber Ingenieur - mit Ausbildung als Maschinenschlosser.

Gut, es ist ein Motorradforum, prost!!

Mir ist bekannt, dass ein Fahrt durch die Eifel zwischen Weihnachten und Neujahr in gewisser Weise erfrischend sein kann - jedenfalls 1969.


Was war jetzt noch mal das Thema??
 
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C-Treiber

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Mann, Leute, jetzt hört doch mal auf. Anschliessend bezahlt der und ich erfahre nie, ob C-Treibers Rat funktioniert. Und ich will das jetzt mal am lebenden Objekt wissen. Also bitte, keine Tips mehr, der Sorte „Eier in der Hose umd zahlen. . . ."

Danke!
Es funktioniert. In Neufahrn (auf der BAB 9) schönes Frontfoto, 49 zu schnell.
Die haben Bildabgleich gemacht und sogar nen Gutachten gefertig. Hat trotzdem nicht gereicht. hat auch kein Fahrtenbuch gegeben. Da ich Projekt in München hatte war, mir der Termin vor dem AG Freisingen relativ egal, bin da hin. Das hat das Land Bayern ne Stange Geld gekostet. Freispruch.

Mit dem Laser in Brandenburg auf der Landstraße. Angeblich mit dem Mpoped 98 in der 70er Zone. Inflagranti, trotzdem die Aussage verweigert. Auf Gerichtsverfahren angelegt, eingestellt.

Das Bild am Scheßlitzer Hang (A70) war gestochen scharf, das hat nicht wirklich gelohnt und die Videoaufnahme eines Abfangjägers auf der A 2 kurz vor Brandenburg war auch ziemlich gut, das hat auch nicht gelohnt. Jeweils 1 Punkt (alte Regel).
 
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