B
beak
Gast
Gibt es da meist bei Neuteilen ne Garantie. Aber eben nur dafür, dass die Neuteile fehlerfrei sind (Bremsscheiben können verzogen sein oder Risse haben oder oder...)
Wenn die einfach nur runtergebremst sind ist das kein Mangel.
Wenn der Sattel hängt und dadurch die Scheibe beschädigt oder über die das Normalmaß an Verschleiß abgenutzt ist (wie auch die Beläge dabei) dann ist das evtl. ein Mangel des Sattels und deswegen müsste dann auch der Verkäufer für die neue Scheibe und Beläge sorgen.
Wenn der Verkäufer eine Haltbarkeitsgarantie abgegeben hat (kann ich mir bei Bremsscheiben nicht vorstellen) dann gilt die da angegebene Laufleistung als Garantiebedingung.
Gewährleistungsrechte sind grds. nicht von einer Vereinbarung zwischen den Parteien abhängig, sondern gelten gesetzlich und können im Privatverkauf zB abbedungen werden..
Alles weitere führt jetzt etwas zu weit
Danke, jetzt weiß ich ungefähr, was Sache ist.