Haftungsausschluss in Motorradgruppe - Sinn oder Unsinn?

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MacZep

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Hallo zusammen!

Neue Zeiten - neue Regeln? In den letzten Jahren hat sich der Wahn um die Frage der Haftung in einem Maß ausgeweitet, dass alle Grenzen sprengt. Produkthaftung, Datenschutz, all das sind Themen , die jeden von von mehr oder minder treffen und beschäftigen. Beruflich, privat oder in der Freizeit.

Dennoch. Wie sieht das eigentlich beim Motorradfahren aus? In Gruppen oder einem Pulk, wie es die Herrn in der Robe nennen.

Wer sich im Netz mit der Frage beschäftigt, findet einige Urteile zu dem Thema. Motto: liegt der Motorradfahrer erst einmal im Graben, gibt es keine Freundschaft mehr. Es entstehen Streitigkeiten zwischen Freunden. Die Versicherungen schalten Rechtsanwälte ein. Und schon hat der Spaß ein Ende.

Aus jetzt vierjähriger Erfahrung mit dem nervigen Thema, möchte ich gern an dieser Stelle Erfahrungen von euch sammeln.

Welcher Verein oder Club hat schon solche Haftungsausschlüsse?
Greifen die überhaupt? Worauf ist zu achten?
Ist es überhaupt sinnvoll, Haftungsausschlüsse in einem Motorradverein zu vereinbaren, da gemeinschaftlich und geplant ein risikobewährtes Hobby verfolgt wird? Ist das nicht das Ende von der Freude am gemeinsamen Motorradfahren?

Dann mal los ...
 
S

spyderl

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Da war letztes Jahr was in verschieden Zeitschriften. Der "Tourplaner" kann ruckzuck Veranstalter sein.
 
oelfinger

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Ich baue in der Hinsicht auf eine Rechtsschutzversicherung samt Privat-Haftpflicht und lass mir den Spaß an der Organisation von Ausfahrten nicht nehmen.
 
flouchtl

flouchtl

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Gab doch die letzten Jahre mehrere Urteile.

Kann mich noch grob an einen erinnern: Gruppe von Freunden, der erste baut Unfall durch zu geringen Abstand zum Auto vorraus, der in der Mitte kann bremsen wird aber von dem hinten drann abgeräumt. Fazit: die Versicherungen (Vollkasko 2.Fahrer und Haftpflicht 3.Fahrer) haben sich rausgewunden da bereitwillig und mit Vorsatz das Fahren mit zu geringem Abstand von allen 3 in Kauf genommen wurde.

Grobe Fahrlässigkeit ist ja teilweise mitversichert, aber bei Vorsatz ist es vorbei.

Wie die Freundschaft dann noch aussah zwischen dem 2. und 3. kann man sich denken.
 
maxquer

maxquer

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Geht es dabei nicht mehr darum, dass bei einer privaten Tour der Tourguides für die Dämlichkeit seiner Hinterherfahrenden haftet? Das muss schriftlich durch die Mitfahrer ausgeschlossen werden.

Gruss,
maxquer
 
manfred180161

manfred180161

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Interessantes Thema. Im Mai fahren wir zu sechst .......en.
Müssen wir einen Schrieb aufsetzen, und was muss drinstehen? U d vor allem: Wem hilfts?

Gruß
Der Manne aus Echterdingen
 
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Gast 5187

Gast
Einfach vorher gucken, mit wem man da so los fährt.
Wir hatten auch schon mal einen Auffahrunfall innerhalb unser Truppe.

Regulierung und Verlauf war völlig ohne Probleme.
Anders als die anschließenden Abende, bei denen der "Schläfer" nicht nur ein paar Witze einstecken musste, sondern sich auch mit ner Runde "entschuldigte".

Wir müssen so etwas nicht regeln. Das würde auch in Zukunft so laufen.
Ist auch ne Frage der Gruppenhygiene.
 
AmperTiger

AmperTiger

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Da war letztes Jahr was in verschieden Zeitschriften. Der "Tourplaner" kann ruckzuck Veranstalter sein.
ich glaube nicht, dass das rechtlich haltbar ist. Was ist, wenn ich drei Nasen ausm Forum mit zum Gardasee nehme? deswegen bin ich doch kein Veranstalter, nur weil ich voraus fahre. Wenn einer der drei unterwegs sagt, da kenn ich ne geile Strecke und fährt die nächsten 20km voraus, ist der dann plötzlich Veranstalter? und ich danach wieder, weil ich dann voraus fahre?
 
Zörnie

Zörnie

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Ein mehr Kriterien müssen schon noch erfüllt sein, um quasi Veranstalter einer Tour zu sein.
 
maxquer

maxquer

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r1200gs TÜ
Halte das auch für schräg.

Aber wie schon oben angedeutet, wer sowas nach einem Unfall als Regressgrund reklamiert, hat ein charakterliches Defizit.
Mit solchen Leute wollte ich auch abends kein Bier trinken.
Es waren nicht die Fahrer, die sich gegenseitig verklagt haben, sondern die Versicherungen haben geklagt, weil der Motorradfööhrer ihrer Meinung nach für das richtige Verhalten der Gruppe haftet. Damit auch dessen Versicherung für die Schäden eintreten muss.
Irgendwo habe ich noch das entsprechende Verfahrensurteil zu dem Fall, finde es aber im Moment nicht.

Gruß,
maxquer
 
Klausmong

Klausmong

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Wie soll der erste Motorradfahrer für das richtige Verhalten haften wenn er nicht mal Einfluss drauf nehmen kann?

Zum Veranstalter müßen schon ein paar Dinge mehr dazukommen, Tour planen, Leute einladen, Hotel organisieren, eventuell auch die Rechnungen zahlen und dann später aufteilen wäre so ein Thema.
 
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Gast 5187

Gast
Es waren nicht die Fahrer, die sich gegenseitig verklagt haben, sondern die Versicherungen haben geklagt, weil der Motorradfööhrer ihrer Meinung nach für das richtige Verhalten der Gruppe haftet. Damit auch dessen Versicherung für die Schäden eintreten muss.
Irgendwo habe ich noch das entsprechende Verfahrensurteil zu dem Fall, finde es aber im Moment nicht.

Gruß,
maxquer

Klar, aber die Versicherungen können nur mit dem arbeiten, was sie als Schadenbericht auf den Tisch bekommen.
Und wenn jemand schreibt "Ich war abgelenkt und bin infolgedessen aufgefahren" gibts keinen Spielraum für unsinnige Debatten.
 
maxquer

maxquer

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Klar, aber die Versicherungen können nur mit dem arbeiten, was sie als Schadenbericht auf den Tisch bekommen.
Und wenn jemand schreibt "Ich war abgelenkt und bin infolgedessen aufgefahren" gibts keinen Spielraum für unsinnige Debatten.
Wenn aber geschrieben wird, dass man in einer Gruppe gefahren ist, wird die Versicherung schon neugierig und blöd sind die auch nicht.

Gruß,
maxquer
 
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Gast 5187

Gast
Ich fahre auf der Straße immer in einer Gruppe. Erst gestern auf der BAB wieder. ;)
 
maxquer

maxquer

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Wie soll der erste Motorradfahrer für das richtige Verhalten haften wenn er nicht mal Einfluss drauf nehmen kann?

Zum Veranstalter müßen schon ein paar Dinge mehr dazukommen, Tour planen, Leute einladen, Hotel organisieren, eventuell auch die Rechnungen zahlen und dann später aufteilen wäre so ein Thema.
Ja, was macht jemanden zum Veranstalter? Genau das, was Du da aufgezählt hast, mache ich für unsere jährliche Alpentour. Ich plane die Tour und versende sie an die Teilnehmer. Ich buche das Start- und Endhotel. Ich lade über Messenger ein und ich mache den Tourguide. Die Rechnungen bezahle ich großteils auch, weil wir jeden Monat €50,- im Vorfeld auf ein Tourkonto überweisen. Alles natürlich ohne irgendetwas daran zu verdienen.-> Bin ich jetzt Veranstalter?
Ich meine nein, die Rechtssprechung sieht das aber teilweise anders.

Gruß,
maxquer
 
AmperTiger

AmperTiger

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wir sollten einen Anwalt fragen ;)
 
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Gast 5187

Gast
Ja, was macht jemanden zum Veranstalter? Genau das, was Du da aufgezählt hast, mache ich für unsere jährliche Alpentour. Ich plane die Tour und versende sie an die Teilnehmer. Ich buche das Start- und Endhotel. Ich lade über Messenger ein und ich mache den Tourguide. Die Rechnungen bezahle ich großteils auch, weil wir jeden Monat €50,- im Vorfeld auf ein Tourkonto überweisen. Alles natürlich ohne irgendetwas daran zu verdienen.-> Bin ich jetzt Veranstalter?
Ich meine nein, die Rechtssprechung sieht das aber teilweise anders.

Gruß,
maxquer
Und das alles schreibst Du ggf. in einen Unfallbericht, nachdem in der Gruppe mit Deinen Freunden was passiert ist??????

Schreibst Du das auch rein, wenn Ihr in den Alpen auf andere Motorradfahrer trefft und dann mit denen ein Unfall passiert?
 
G

Gast 5187

Gast
wir sollten einen Anwalt fragen ;)
Der hat auch nur eine Sichtweise.

Hier habe ich etwas dazu gefunden:

https://www.urlaubs-gefluester.de/allgemein/motorradtour-ploetzlich-veranstalter#

Ist aber nicht das, was ich gesucht habe.

Gruß,
maxquer
Mächtig häufig kommt da eine "Unter Umständen" Konstruktion vor.

„Wenn ich etwas organisiere und eine Leistung verspreche, bin ich schnell auch in der Haftung“....
 
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